Leistungsübersicht - BAS

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BAS-Pflegedienst, www.bas-pflegedienst.eu
Pflege- und Leistungskonzept
Als ambulanter Pflegedienst sichern wir die pflegerische Versorgung unserer Patienten und zusätzlich
die medizinische Versorgung und deren flankierend behandelnde Maßnahmen.
1. Häusliche Pflege
• Unterstützung bei der Körperpflege und beim Ankleiden
• Verabreichung von Vollbädern, Teilbädern, Duschen
• Prophylaktische Maßnahmen
• Dekubitusprophylaxe
• Pneumonieprophylaxe
• Thromboseprophylaxe
• Kontrakturprophylaxe
• Soor- und Parotitisprophylaxe
• Körperpflege im Bett und Lagerung
• Pflegemaßnahmen bei infektiösen Patienten, z.B. Vermeidung von Infektionen
• Beratung der Angehörigen
• Ernährungsberatung und Überwachung
• Hilfeleistung beim Gehen, Mobilisation, Bewegungsübung
2. Grund- und Behandlungspflege im Rahmen einer
Krankenhausvermeidungspflege
3. Medizinische Behandlung und Fachkrankenpflege
• Überwachung des Gesundheitszustandes
• RR - Messung, Puls, Temperatur, Atmung, BZ – Kontrolle
• Verabreichen von Medikamenten
• Wundpflege und Behandlung
• Verbände
• Injektionen ( i.m.- s.c. )
• Überwachung von Infusionstherapien
• Überwachung von zentralen Venenkathetern und Ports
• parenterale Ernährung
• Katheterisirung der Blase, Blasenspülung, Katheterpflege
• Uringewinnung zur Diagnostik
• Vorbereitung und Durchführung von Einläufen, Klysmen, Darmspülungen
• Verabreichung von Nahrung mittels Sonde (PEG)
• Pflegemaßnahmen bei Stoma- und Anuspraeterträgern
• Überwachung von Drainagen
• Pflegemaßnahmen bei Tracheostoma
• Überwachung bei Patienten mit Haemo- und
• Peritonealdialyse ( HD, CAPD )
• Pflege und Überwachung nach ambulanten Eingriffen
• Schmerztherapie
• Tumornachsorge
• Sterbebegleitung
4. Hauswirtschaft
Reinigung des allgemein üblichen Lebensbereiches
Trennung und Entsorgung des Abfalls
5.Sonstige Leistungen
Vermittlung medizinische Fußpflege durch einen ausgebildete Fußpfleger, Besuchs-, Begleit- und
Einkaufsdienst.
Durch unsere Erreichbarkeit rund um die Uhr einschließlich an Sonn- und Feiertagen ist ständig
ein kompetenter Ansprechpartner verfügbar, für Patienten und Angehörige.
Organisation von Pflegehilfsmitteln Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI Kooperation mit
anderen Institutionen, z. B. Krankengymnastik, Hausnotruf, Essen auf Rädern, Friseur, Amt für soziale
Dienste Fußpflege wird von einem examinierten Krankenpfleger des Pflegedienstes erbracht
Zur Erlangung eines optimalen Informationsflusses finden regelmäßige Besprechungen in Form von
Übergaben (1 x pro Woche) mit allen Pflegekräften und einer patientenbezogene Dokumentation im
Pflegedienst statt.
Wir stehen in direktem Kontakt mit den behandelnden Ärzten, erstellen Dienst- und Einsatzpläne und
kontrollieren durch regelmäßige Pflegeeinsätze die Pflegeergebnisse sowie ihre Qualität vor Ort.
Um eine patientenorientierte Pflegeplanung zu ermöglichen, erstellen wir diese gerne in
Zusammenarbeit mit dem Kunden und unter Einbeziehung seiner Angehörigen oder anderen
Bezugspersonen. Die Pflegeplanung wird immer unter Berücksichtigung der Anamnese, der ärztlichen
Verordnung, den individuellen Bedürfnissen und Ressource des Patienten und den örtlichen
Gegebenheiten erstellt.
Betreuungsleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung
Für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz steigt den Betreuungsbetrag von bisher 460€
jährlich auf bis zu 100€ monatlich(Grundbetrag) bzw. 200€ monatlich (erhöhter Betrag), also bis auf
1.200€ bzw. 2.400€ jährlich. Um festzustellen, ob und welchen Anspruch der Kunde hat, muß eine
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) erfolgen.
Sachleistungen
Sachleistungen sind Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte des ambulanten Pflegedienstes.
Geldleistungen
Die Geldleistung wird als Pflegegeld gezahlt, wenn Angehörige oder Freunde die nötige Grundpflege und
die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Pflegegeldempfänger sind verpflichtet einen
Pflegekontrolleinsatz nach §37/3 Abs.3 SGB XI von einem zugelassenen Pflegedienst durchführen zu
lassen. Er dient zur Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege.
Bei Pflegestufe I und II halbjährlich. 21,00 Euro pro Pflegekontrolleinsatz.
Bei Pflegestufe III vierteljährlich. 31,00 Euro pro Pflegekontrolleinsatz.
Den Pflegeeinsatz rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab.
Leistungen der Behandlungs- und Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung laut §37/1 und
§37/2 SGB V
Leistungen der Behandlungs- und Grundpflege werden von dem behandelnden Arzt auf der Verordnung
für häusliche Krankenpflege verordnet.
Verordnungsfähig sind nur Maßnahmen, die im Richtlinienkatalog nach §92 SGB V enthalten sind. Sofern
diese Leistungen in den Richtlinien enthalten sind, werden diese in der Regel von den Krankenkassen
übernommen.Behandlungspflegeleistungen, die nicht im Maßnahmenkatalog enthalten sind oder von
der Krankenkasse abgelehnt werden, müssen die Pflegebedürftigen privat bezahlen.
Leistungen der Behandlungs- und Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung laut §37/1
und §37/2 SGB V
Leistungen der Behandlungs- und Grundpflege werden von dem behandelnden Arzt auf der Verordnung
für häusliche Krankenpflege verordnet.
Verordnungsfähig sind nur Maßnahmen, die im Richtlinienkatalog nach §92 SGB V enthalten sind. Sofern
diese Leistungen in den Richtlinien enthalten sind, werden diese in der Regel von den Krankenkassen
übernommen. Behandlungspflegeleistungen, die nicht im Maßnahmenkatalog enthalten sind oder von
der Krankenkasse abgelehnt werden, müssen die Pflegebedürftigen privat bezahlen.
Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ( BSHG )
Die Sozialämter der Landkreise oder kreisfreien Städte sind nach dem Bundessozialhilfegesetz ( BSHG )
unter anderem für folgende Leistungen zuständig:
Krankenhilfe, hier auch Behandlungspflege laut § 37 BSHG
Blindenhilfe.
Privatleistungen
Privatleistungen, wie betreuende Tätigkeiten, den Mobilen Sozialen Hilfsdienst, hauswirtschaftliche
Versorgung und besondere Serviceleistungen müssen von den Patienten privat gezahlt werden. Unter
Umständen kann ein Antrag beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.