Das Bundeskinderschutzgesetz - Aufbau, Strukur, Auswirkungen

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Zentrum Bayern
Familie und Soziales
Bayerisches Landesjugendamt
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Bayerisches
Landesjugendamt
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Bayerisches Landesjugendamt
Das Bundeskinderschutzgesetz
- Aufbau / Struktur / Auswirkungen -
Harald Britze, M.A.
Bamberg, 17. Oktober 2012
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Entstehung des BKiSchG:
Kinderschutz ist kein neues Thema!
• Seit 1998 gibt es bayerische Aktivitäten
• Ab 2003 sind Aktivitäten des Bundesgesetzgebers zur
Verbesserung des Kinderschutzes zu verzeichnen
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Inhalt des BKiSchG:
• Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und Information im
Kinderschutz (KKG)
• Artikel 2: Änderung des Achten Buches
Sozialgesetzbuch (KJHG)
• Artikel 3: Änderungen anderer Gesetze
• Artikel 4: Evaluation
• Artikel 5: Neufassung des Achten Buches
Sozialgesetzbuch
• Artikel 6: Inkrafttreten
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Art. 1 BKiSchG: Gesetz zur Kooperation und
Information im Kinderschutz (KKG):
• § 1: Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung
• § 2: Information der Eltern über Unterstützungsangebote in
Fragen der Kindesentwicklung
• § 3: Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen
im Kinderschutz
• § 4: Beratung und Übermittlung von Informationen durch
Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
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Art. 2 Änderungen des SGB VIII (Auszug)
§ 8a SGB VIII:
§ 8b SGB VIII:
§ 16 SGB VIII:
§ 45 SGB VIII:
§ 47 SGB VIII:
§ 72a SGB VIII:
§ 79 SGB VIII:
§ 79a SGB VIII:
§ 86c SGB VIII:
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Fachliche Beratung und Begleitung zum
Schutz von Kindern
Allgemeine Förderung der Erziehung in
der Familie
Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
Meldepflichten
Tätigkeitsausschluss einschlägig
vorbestrafter Personen
Gesamtverantwortung, Grundausstattung
Qualitätsentwicklung in der Kinder- und
Jugendhilfe
Fortdauernde Leistungsverpflichtung und
Fallübergabe beim Zuständigkeitswechsel
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Art. 3 Änderungen andere Gesetze
SGB IX:
§ 21 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX
Angebot, Beratung durch das Jugendamt bei
Kindeswohlgefährdung
(Vertragliche Regelung mit Rehabilitationsdiensten und einrichtungen)
Schwangerenkonfliktgesetz:
§ 2 Abs. 1
Rechtsanspruch auf anonyme Beratung
§ 4 Abs. 2
Pflicht der Schwangerenberatungsstellen zur Mitwirkung in den
Netzwerken nach § 3 KKG
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Das BKiSchG enthält programmatische Zielsetzungen
Aufgaben sind:
• Optimierung des präventiven und des intervenierenden
Kinderschutzes
• Bedeutung Früher Hilfen während der Schwangerschaft und in den
ersten Lebensjahren des Kindes
• Strukturelle Vernetzung und bessere Kooperation im Einzelfall
zwischen Jugendhilfe und Gesundheitssystem
• Einheitliche Befugnisnorm zur Information des Jugendamts bei
Kindeswohlgefährdung
• Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und Schutz
vor Gewalt in Einrichtungen
• Entwicklung / Überarbeitung fachlicher Handlungsleitlinien und
Qualitätskriterien
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Das BKiSchG bietet Anlass für die öffentlichen und
freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe:
• zur Standortbestimmung zwischen Prävention und Wächteramt
• zur Klärung von Regelungsbedarfen / Entwicklungsaufgaben
• für die aktive Wahrnehmung für den Standortfaktor Jugendhilfe
• zur Fortschreibung öffentlicher und freier Jugendhilfe in einer
Verantwortungsgemeinschaft
Leitfrage: Wie gelingt die Umsetzung des BKiSchG in Bayern
in gemeinsamer Verantwortung?
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Auswirkungen des BKiSchG:
• Die freien Träger sind beim Schutzauftrag Partner der Jugendämter
• Die Rolle der örtlichen Jugendhilfeträger wurde gestärkt
(§ 79 SGB VIII)
• Die Rolle der überörtlichen Jugendhilfeträger wurde gestärkt
(§ 79a Satz 3 SGB VIII)
• Das BKiSchG regelt den gesamten Kinderschutz bei allen mit
Kindern befassten Berufsgruppen.
Problem:
• Das KKG ist nur ungenügend mit anderen spezialgesetzlichen
Grundlagen verwoben
• Es enthält keine Regelungen zur Vergütung des Aufwandes
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Leitfragen für jeden Landkreis / kreisfreie Stadt:
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Vorherrschendes Leitbild von Familie?
Verhältnis Prävention und Intervention?
Art und Umfang des Geschäftsfeldes § 16 SGB VIII?
Rolle der freien Träger und Selbsthilfeinitiativen?
Sinnvolle Kooperations- und Netzwerkstrukturen (insb.
Familienstützpunkte, Koordinierende Kinderschutzstellen) vor Ort?
• kommunalpolitischen Gestaltungsraum wiedergewinnen (JHA)!
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Wie unterstützt das BLJA die Kommunen?
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Entwicklung / Fortschreibung fachlicher Empfehlungen
Begleitung der KoKi
Umsetzung der Bundesinitiative
Aktualisierung / Ergänzung der Verlautbarungen
Veranstaltungen und Gremienbefassungen
Fortbildung, Fachberatung, Planung und Konzeptentwicklung
Dialog mit den Partnern
Diskussionen und Beschlussfassungen im
Landesjugendhilfeausschuss
• Maßnahmen in der Optimierung der Fallsteuerung zur
Aufrechterhaltung des individuellen Rechtsanspruchs
• Neufassung der Sozialpädagogischen Diagnosetabellen in
elektronischer Form
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Fragen?
… hier und jetzt?
… werden auch später beantwortet unter
[email protected]
www.blja.bayern.de
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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