www.kinderschutz.bayern.de Unterfränkische Kinderschutzkonferenz am 18. Juni 2008 in Würzburg Kinderschutz braucht starke Netze! Frühe Hilfen und interdisziplinäre Zusammenarbeit als wesentliche Elemente eines wirksamen Kinderschutzes Isabella Gold, Leiterin.
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www.kinderschutz.bayern.de
Unterfränkische Kinderschutzkonferenz am 18. Juni 2008 in Würzburg
Kinderschutz braucht starke Netze!
Frühe Hilfen und interdisziplinäre Zusammenarbeit als wesentliche Elemente eines wirksamen Kinderschutzes
Isabella Gold, Leiterin des Referats Jugendpolitik, Jugendhilfe im StMAS
, 0 2
Kinderschutz braucht starke Netze!
Kinderschutz in Bayern.
Zielgerichtetes Gesamtkonzept
an Angeboten und Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (s. www.kinderschutz.bayern.de
).
Verbesserung
und
Weiterentwicklung
des
Kinderschutzes:
politische und gesamt gesellschaftliche
Daueraufgabe oberster Priorität
.
Optimierungsmöglichkeiten
insbesondere
durch frühzeitigere Hilfe für Familien und stärkere Vernetzung
der unterschiedlichen Hilfesysteme
.
Kinderschutzkonferenzen: 26.11.2007: Landeskinderschutzkonferenz
von Best-Practice mit
Frau Staatsministerin Stewens. 2008: Durchführung regionaler Kinderschutzkonferenzen.
Erwartungen: Verstär kung des interdisziplinären Austauschs, Aufzeigen guter Erfahrungen (Nachahmung Beispielen), Ausloten weiterer Verbesserungsmöglichkeiten etc.
Handreichung des StMAS für die Praxis
„Kinderschutz braucht starke Netze“.
Gesetzliche Verbesserungen in Bayern.
Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsre gierung zur Änderung des GDVG sowie des BayEUG, LT-Drs. 15/9366 wurde am 24.4.2008 vom Bay. Landtag verabschiedet.
Gesetz ist am 16. Mai in Kraft
getreten.
Aktuell: 12.2.2008:
Beschluss
Bayerischer Ministerrat: Unterstützung
der
Kom munen
bei der
Etablierung „sozialer Frühwarnsysteme“
in Form von
Koordinie renden Kinderschutzstellen bayernweit.
Derzeit Konzeptionsphase.
Ausführliche Informationen unter www.kinderschutz.bayern.de
.
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Kinderschutz braucht starke Netze! Möglichst frühzeitige Unterstützung von Familien und stärkere Vernetzung aller relevanten Akteure vor Ort!
Art. 6 GG
: Erziehung von Kindern: grundgesetzlich geschütztes Recht der
Eltern
, aber auch die ihnen
zuvörderst obliegende Pflicht
. Über ihre Be tätigung wacht die staatliche Gemeinschaft (staatliches Wächteramt).
Starke Eltern: Beste Garanten
für gute und gesunde Entwicklung junger Menschen. Besonders wichtig:
stärken Eltern
in ihren
Erziehungskompetenzen zu
(möglichst frühzeitig) und Ressourcen von Familien zur bestmögli chen Förderung der Kinder nachhaltig zu aktivieren.
Erforderlich:
starke interdisziplinäre Netzwerke
. Nur wenn
alle Beteiligten gemeinsam an einem Strang ziehen
, ist optimale Förderung und effektiver Schutz von jungen Menschen zu verwirklichen.
Ist zur Sicherstellung des
Kindeswohls
Hilfe erforderlich und können/wollen
Eltern nicht ausreichend
zur Abwendung der Gefährdungslage
mitwirken
, ist
konsequentes Handeln
den
Willen
erforderlich (
wenn es sein muss
der
Eltern
;
staatliches Wächteramt
).
auch
gegen
4
Kinderschutz braucht starke Netze! Angebote zur Stärkung von Elternkompetenzen in Bayern.
Vielfältige Angebote und Maßnahmen in Bayern (von Angeboten, die sich an alle Eltern rich ten über zielgerichtete Hilfestellungen für Familien in belasteten Lebenslagen), z.B.:
Stärkung der Elternkompetenz
, z. B. durch niedrigschwelligen Zugang zu Eltern- und Familienbildung; Projekt „MAJA – Hebammen helfen Familien“ zur Weiterbildung von Hebammen/Entbindungspfleger; Unterstützung der Eltern durch Kindertageseinrichtun gen als frühe Förder- und Bildungseinrichtungen.
Hilfen für Familien in belasteten Lebenslagen
me „HIPPY“ und „Opstapje – Schritt für Schritt“.
, z. B. durch qualifizierte Beratungsange bote von Jugendämtern/Erziehungsberatungsstellen; Trainingsprogramm „SAFE – Siche re Ausbildung für Eltern“ zur Förderung der Eltern-Kind-Bindung; Hausbesuchsprogram
Hilfen für (Hoch-)Risikofamilien
, insb. „Soziale Frühwarnsysteme“ (Fokus auf Kinder besonders belasteter Eltern/Elternteile): Als intensivste Form der frühen Hilfen werden im Rahmen des 2 jährigen länderübergreifenden
Modellprojektes „Guter Start ins Kinder leben“
(BY, BW, RP, TH) in Bayern sog. Koordinierte Kinderschutzstellen erprobt (Pro jektstandorte Landkreis Traunstein und Stadt Erlangen; Modellende 2008; aktueller
MR Beschluss 12.02.2008
). Derzeit: zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Eltern- u. Familienbildung (s.a. Beschluss des Bayerischen Landtags vom 27.02.2007. Zu Angeboten/Maßnahmen im Einzelnen siehe auch: www.stmas.bayern.de/familie/bildung/index.htm
sowie www.kinderschutz.bayern.de
.
5
Kinderschutz braucht starke Netze! Interdisziplinäre Netzwerke und Kooperation.
Zur
Sicherstellung eines effektiven Kinderschutzes
Jugendhilfe, insb. Jugendamt (Gesamtverantwortung in diesem Bereich) entschei dend auf
gelingende Kooperation
sind Akteure der Kinder- und mit den anderen beteiligten Hilfesystemen und Fachdisziplinen (v.a.
Gesundheitsbereich, Schule, Polizei, Justiz
) angewiesen.
Entscheidend:
Aufmerksame Wachsamkeit aller Akteure
in jeweiligen Hilfesyste men und Fachdisziplinen im Hinblick auf
mögliche Unterstützungsbedarfe bzw. Kindeswohlgefährdungen
sowie vertrauensvolle interdisziplinäre Kooperation.
Frühe Hilfen: Interdisziplinäre Kooperation
zeitig
Brücken
dorthin zu
schlagen
. bedeutet vor allem, bei Eltern um die Inanspruchnahme weiterer Unterstützungsmöglichkeiten anderer Institutionen, Ein richtungen und Dienste zu werben, etwaige Hemmschwellen abzubauen und recht-
Frühe Kindheit
: Ganz wichtige Netzwerkpart ner für Kinder- und Jugendhilfe: Akteure des
Gesundheitswesens
. Drohende/bereits eingetretene
Kindeswohlgefährdung
: Ist zur
Sicherstellung
des
Kindeswohls Hilfe erforderlich
und können/wollen die zur
Abwendung
der Gefährdungslage
mitwirken
, ist
Eltern nicht ausreichend konsequentes Handeln
erfor derlich (
notfalls
auch
gegen Willen
der
Eltern
;
staatliches Wächteramt
). Gerade bei krisenhaften Zuspitzungen: hoher Handlungsdruck, verbindliche Absprachen und abgestimmte Verfahrensabläufe im Vorfeld umso wichtiger (besonders wichtig dabei auch enge Kooperation von Jugendhilfe und Justiz! §§ 8a SGB VIII, 1666 BGB).
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Kinderschutz braucht starke Netze! Mögliche Barrieren, Hindernisse für Vernetzung generell.
Z.B.:
Stark emotionalisierte, stark medialisierte Debatte um Kinderschutzfälle.
Unsicherheit/mangelnde Kenntnis über Aufgaben- und Kompetenzbereiche anderer Fachdisziplinen und Hilfesysteme aber Riesenerwartungen an diese. Schwierigkeit beim Beschreiben eigener Kernkompetenzen, insbesondere auch hin sichtlich eigener Handlungsgrenzen.
Unsicherheiten in der Rechtsanwendung (z.B. bzgl. Datenschutz oder Auslegung Kin deswohlgefährdung -wertausfüllungsbedürftiger Rechtsbebriff,Prognoseentscheidung; BGH: „mit ziemlicher Sicherheit vorhersehbare erhebliche Schädigung in der weiteren Entwicklung“ ). Unterschiedliche Sichtweisen, Sprache und Instrumente. Angst vor Konsequenzen v.a. in Bezug auf Vertrauensverhältnis mit Eltern.
Mangelnde Ressourcen.
Etc.
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Kinderschutz braucht starke Netze! Kinder- und Jugendhilfe.
Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ( § 1 Abs. 3 SGB VIII):
• •
Beratende, unterstützende und fördernde Angebote
Insbesondere Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben (z.B. Beratungs , Unterstützungs- und Entlastungsangebote für Familien mit Kindern so wie Gewährung von Leistungen für Familien in spezifischen Krisen- und Belastungssitu ationen, z.B. Hilfen zur Erziehung nach für junge Menschen/ihre Eltern. §§ 27 ff. SGB VIII).
Sicherstellung des Kinderschutzes
(Wahrnehmung des
staatlichen Wächteramtes
und
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
).
Leistungen der Kinder und Jugendhilfe werden von freien und öffentlichen Ju gendhilfeträgern erbracht.
• Insgesamt steht in
Bayern ein differenziertes Angebot
früher und niedrigschwelliger, aber auch intensiver familienergänzender sowie familienersetzender Hilfen bereit.
•
Planungs- ,Steuerungs- und Gesamtverantwortung
für die Kinder- und Jugendhilfe
liegt
bei den
96 bayerischen Jugendämtern §§ 36, 36a SGB VIII
.
Kooperation mit anderen Institutionen und Fachdisziplinen
in
vorgegeben.
§§ 8a, 81 SGB VIII
Im Einzelnen siehe auch
Handreichung „Kinderschutz braucht starke Netze“
( www.kinderschutz.bayern.de
).
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Kinderschutz braucht starke Netze! Vernetzung konkret.
Regionale Netzwerke: Schützende Netzwerke vor Ort
knüpfen.
Oberstes Ziel:
alle Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten
vor Ort zur bestmöglichen Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien
nutzen
.
Gegenseitige Kenntnis und Wertschätzung des jeweiligen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs
unabdingbar, um Eltern und Kinder für die rechtzeitige Inanspruchnahme der jeweiligen Angebote der Netzwerkpartner zu motivieren.
Prozess der Verständigung transparenter
und zwischen Netzwerkpartnern (dabei v.a. Festlegung
verbindlicher Verfahrensstrukturen
an Schnittstellen; Ent wicklung
gemeinsamer Standards und gemeinsamer Sprache
, insb. hinsicht lich Gefährdungsabschätzung, Auslegung Kindeswohlgefährdung; gemeinsame Fehleranalyse).
Einbindung der
Familie
nicht vergessen.
Im Einzelnen siehe auch
Handreichung „Kinderschutz braucht starke Netze“
( www.kinderschutz.bayern.de
).
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Kinderschutz braucht starke Netze!
Kooperation bedarf Kommunikation.
Datenschutz
steht
effektivem Kinderschutz nicht entgegen
!
Allerdings sind in der Praxis große Unsicherheiten bei Rechtsanwendung festzustel len (vor allem wegen § 203 StGB).
Weitergabe möglich z.B
.: • •
Einwilligung
: Idealfall:
Werben um Inanspruchnahme
.
Fazit
: Kooperation unter Einbeziehung der Eltern Datenschutz kein Thema.
Zulässig (befugt): insbesondere rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB)
Gefahrabwehr nicht aus: schutz (Hilfestellung, Wertung z.B. § 8a SGB VIII). : Ohne Mitteilung ernsthafte Gefahr für Kind; eigene fachlichen Mittel reichen zur Interessenabwägung: im Zweifel Vorrang Kinder-
Fazit:
Bestehen
gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung
und ist Abwendung nicht aus eigenen Kompetenzen möglich: Weitergabe auch ohne Kenntnis/ Einwilligung der Eltern i.d.R. befugt ( § 34 StGB).
Bayern
:
Hilfestellung durch landesgesetzliche Änderung
:
Art. 14 Abs. 6 GDVG neu
: Pflicht von Ärztinnen/Ärzten, Hebammen/Entbindungspfleger,
bekannt
werden, dem Jugendamt unverzüglich mitzuteilen.
gewichtige An haltspunkte für Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung
Möglichkeit
anonymisierter Fallbesprechungen
.
Kinderschutz braucht starke Netze!
Gesetzliche Verbesserungen in Bayern.
Gesetzentwurf der Staatsregierung
zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Ver braucherschutzgesetzes
(GDVG) sowie
des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs und Unterrichtswesen
(BayEUG)
wurde
am 24.4.2008 vom Bayerischen Landtag ver abschiedet
und ist
am 16.5.2008 in Kraft getreten
(LT-Drs. 15/9366).
Zielrichtung
: sowohl Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge als auch des Schutzes von Kindern und Jugendlichen.
Neu Art. 14 GDVG
: „Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ Ziel: v.a. Steigerung der Teilnahmequote an den Früherkennungsuntersuchungen (U 1 bis U 9, J 1) sowie Verbesserungen im Bereich der Kooperation zwischen Gesundheits wesen und Kinder- und Jugendhilfe.
Innerhalb der bestehenden Strukturen werden Pflichten konkretisiert und Regelungs komplexe des GDVG v.a. mit dem SGB VIII synchronisiert.
Gesetzentwurf sowie weitere Hintergrundinformationen sind abrufbar unter www.kinderschutz.bayern.de
.
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Kinderschutz braucht starke Netze!
Gesetzliche Verbesserungen in Bayern.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes:
Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge , insbesondere:
• • •
Art. 14 Abs. 1 GDVG
:
Pflicht
der Eltern,
Früherkennungsuntersuchungen Teilnahme
ihrer Kinder an den (U 1 – U 9, J 1) sicherzustellen.
Art. 14 Abs. 3 GDVG
hilfe etc.).
: verbindliche Regelung zur Kooperation der Gesundheitsämter mit anderen Stellen und Einrichtungen (insb. Schulen, Träger der öffentlichen und freien Jugend-
Art. 14 Abs. 4 GDVG
: Angebot gesundheitlicher Beratung und Untersuchung im Kindes und Jugendalter durch Gesundheitsämter; dabei auch Beratung über weitere Hilfemöglich keiten anderer Personen und Stellen. • •
Art. 80 Abs. 1 BayEUG
: verpflichtende Schuleingangsuntersuchung.
Art. 14 Abs. 5 GDVG
: Regelungen zur Schulgesundheitspflege,v.a. verbindliche Rege lung der Kooperation von Gesundheitsamt und Schule; verpflichtende Vorlage der U 9 im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung mit stringenter Regelung, was bei Nichtvorlage passiert (zunächst schulärztliche Untersuchung, bei Verweigerung dieser erfolgt Mitteilung an das Jugendamt, das dann im Rahmen seiner Zuständigkeit das evtl. Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung prüft).
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Kinderschutz braucht starke Netze!
Gesetzliche Verbesserungen in Bayern.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes:
Verbesserung des
Kinderschutzes
, insbesondere:
Schaffung verbindlicher Regelungen im GDVG zur Kooperation mit anderen Einrich tungen und Stellen, insb. mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (Anpassung an §§ 8a, 81 SGB VIII).
•
Art. 14 Abs. 3 GDVG
hilfe etc. (Anpassung an passung an : Verbindliche Regelung zur Kooperation der Gesundheitsämter mit anderen Stel len und Einrichtungen, insb. Schulen, Träger der öffentlichen und freien Jugend § 81 SGB VIII). Ferner unverzügliche Einschaltung des Jugendamtes durch das Gesundheitsamt, wenn gewichtige Anhaltspunkte für ei ne Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden (An § 8a SGB VIII).
•
Art. 14 Abs. 6 GDVG
: Pflicht von Ärztinnen/Ärzten, Hebammen/Entbindungspfleger, gewichtige An haltspunkte für Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung bekannt werden, dem Jugendamt unverzüglich mitzuteilen. (Empfehlungen hierzu sollen weitere Hilfestellung für Praxisanwendung geben.) 12
Kinderschutz braucht starke Netze!
Soziale Frühwarnsysteme - Koordinierende Kinderschutzstellen.
Vor allem die erste Phase nach der Geburt bestimmt weiteren Lebensverlauf. Risiken späterer Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten entscheidend zu mindern, wenn
entsprechende Risiken so früh wie möglich erkannt
und
Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag kompetent unterstützt
werden. Bereits
seit 2001
engagiert sich
Bayern wicklungspsychologischen Beratung
. in der Forschung auf dem Gebiet der
ent-
Um
Risikofamilien besser erfassen und möglichst frühzeitig unterstützen
zu können: Etablierung
sozialer Frühwarnsysteme
. Deshalb auch Teilnahme Bayerns am länderübergreifenden Projekt „ probunsphase 2008).
Guter Start ins Kinderleben
“ (BY, BW, RP, TH). Projektdurchführung durch Universitätsklinikum Ulm (Prof. Dr. Fegert). Kernpunkt in Bayern ist dabei das Konzept „Koordinierte Kinderschutzstellen – Von der Hilfe zur Intervention“, das derzeit in Erlangen und Traunstein erprobt wird (Ende der Haupter Beschluss
Bayerischer Ministerrat v. 12.02.2008
:
Unterstützung
der
Kommunen
bei
Aufbau und Etablierung „sozialer Frühwarnsysteme“ ab 2009 bayernweit
. Zielsetzung: flächendeckende Schaffung
koordinierender Kinderschutzstellen
im Verantwortungsbereich der Jugendämter. Derzeit Konzeptions- und Abstimmungs phase mit Kommunalen Spitzenverbänden und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe.
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14
Kinderschutz braucht starke Netze!
Koordinierende Kinderschutzstellen. Eckpunkte des Konzepts.
Ziel: Frühzeitige
und
zielgerichtete Unterstützung besonders belasteter Familien.
Wichtig ist niedrigschwelliges und abgestuftes, sowie jeweils am Wohl des Kindes und am Unterstützungsbedarf der Eltern passgenau ausgerichtetes Vorgehen.
Zielgruppe
: Familien, deren Lebensverhältnisse auf hohe Benachteiligungen/Belastungsfak toren hinweisen (z.B.Armutsrisiko, Minderjährigkeit der Eltern, sonstige Überforderungssitua tionen, Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch, psychische Erkrankung von Eltern).
Zielsetzung
: nachhaltige und flächendeckende Etablierung eines systematischen, interdiszi plinären Vorgehens zur Verhinderung riskanter Entwicklungen durch frühe Wahrnehmung u. rechtzeitige zielgerichtete Hilfestellung (unter Berücksichtigung aufsuchender Hilfeansätze).
Aufgaben:
Bündelung von Unterstützungsmöglichkeiten durch verstärkten interdisziplinären Austausch. Aufbau, Erweiterung und Pflege verbindlicher regionaler Netzwerke. Familien in belasteten Lebenslagen sollen gezielte und qualifizierte Unterstützung erhalten. Hierbei sind zunächst Möglichkeiten und Kompetenzen bereits mit den Familien befasster Fachkräfte und sonstiger Stellen (z.B. Geburtskliniken, Hebammen, Frauenärzte, Kinder- u. Jugendärzte, Hausärzte, Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, Erziehungsberatungsstellen, Kin derschutzbund) im Rahmen ihrer jeweiligen Arbeitsansätze und Zuständigkeiten zu nutzen. Reichen entsprechende Hilfestellungen nicht aus, übernimmt die Fachkraft der Koordinieren den Kinderschutzstelle (Verantwortungsbereich Jugendamt) selbst gezielt und aktiv den Kon takt zur Familie und bietet weitere geeignete Hilfestellungen an.
Reichen Hilfestellungen/Maßnahmen innerhalb der Koordinierenden Kinderschutzstelle nicht aus, wird das Jugendamt im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse nach § 8a SGB VIII sowie den fachlichen Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses tätig.
Kinderschutz braucht starke Netze!
Ausblick und Perspektiven. Kontinuierliche Weiterentwicklung als fortlaufender gemeinsamer Prozess.
Umsetzung
des
MR-Beschlusses vom 12.02.2008
:
Unterstützung
der Kommunen bei
Entwicklung und Etablierung „sozialer Frühwarnsysteme“
in Form von
Koor dinierenden Kinderschutzstellen ab 2009
. Wichtiges Ziel ist vor allem,
nachhaltige Weiterentwicklung der Vernetzungsstruk turen
vor Ort, dabei vor allem auch Verbesserungen beim Übergang zwischen den verschiedenen Hilfesystemen schaffen (Übergangsmanagement).
Ergebnisse und Erfahrungen aus den regionalen Kinderschutzkonferenzen
den
ausgewertet
und auch auf www.kinderschutz.bayern.de
eingestellt. wer Ggf. Fortschreibung der
Handreichung „Kinderschutz braucht starke Netze“
.
Aktualisierte Leitfäden und fachliche Empfehlungen
sollen weitere Hilfestellungen geben (v.a. hinsichtlich der gesetzlichen Neuregelungen in der Praxisumsetzung).
Kontinuierliche Weiterentwicklung samer Prozess
des Kinderschutzes als fortlaufender aller Verantwortlichen auf allen Ebenen.
gemein-
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