Hans Hillmeier, Harald Britze

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Zentrum Bayern
Familie und Soziales
Bayerisches Landesjugendamt
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Landesjugendamt
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Sozialpädagogische Diagnose-Tabellen (SDT)
Die Implementierung einer Arbeitshilfe zur Feststellung eines
erzieherischen Bedarfs und / oder einer
Kindeswohlgefährdung
Berlin, 26. / 27. Oktober 2012
Hans Hillmeier, Dipl. Psychologe
Harald Britze, M.A.
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Gliederung (Implementierung)
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sechs Thesen zur SDT
Entwicklung der SDT
Aufbau der SDT
Struktur der SDT
Logik der SDT
Anwendung der SDT
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6 Thesen zur SDT
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„Gefühlte Fachlichkeit“ reicht nicht aus.
Leistungstatbestandsvoraussetzungen können nicht ausgehandelt
werden.
In der Sozialpädagogischen Diagnostik bedarf es evidenzbasierter
diagnostischer Instrumente. In ihrer Anwendung müssen sie plausibel,
akzeptiert und praktikabel sein.
Die Arbeitshilfe des Bayerischen Landesjugendamtes zeigt, dass dies
geht und wie es aussehen kann.
Der Hilfeplan ist logisch zu strukturieren, muss konkrete Zielsetzungen
enthalten und nachprüfbar gestaltet sein.
Die vorgeschlagenen Tabellen dokumentieren den Stand der
Gefährdungseinschätzung bzw. der Bedarfsfeststellung im Kontext des
Wirkens der §§ 8a, 27 und 36 SGB VIII. Nicht mehr und nicht weniger!
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Entwicklung der SDT
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1998 Aufsatz Hillmeier „Wohl und Wehe des Kindes“ (Mitteilungsblatt 5/98)
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1999 Workshop „Feststellung des erzieherischen Bedarfs gemäß
§ 27 SGB VIII“
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1999 Projektgruppe zur Entwicklung der Arbeitshilfe zur Feststellung des
erzieherischen Bedarfs
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2001 Erstfassung der „Sozialpädagogischen Diagnose. Arbeitshilfe zur
Feststellung des erzieherischen Bedarfs“
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2003-2008 Projekt „EST!“ (Evaluation Sozialpädagogische Diagnosetabellen)
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2009 Neuauflage der Sozialpädagogischen Diagnosetabellen
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2011 Überarbeitung durch eine sachgebietsübergreifende Arbeitsgruppe
•
2012 Veröffentlichung einer elektronischen Version
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Struktureller Hintergrund der Bedarfsfeststellung
Kindeswohl
Eltern
staatliche Gemeinschaft
Sozialleistungsansprüche
Schutzauftrag
Beratungsbedarf
im Vorfeld notwendiger
Hilfeleistungen
Regelungsbedarf
im Kontext von Trennung
und Scheidung
Hilfebedarf
bei Mängellagen in der
Erziehung und
Entwicklungsförderung
Korrekturbedarf
angesichts delinquenten
Verhaltens
Eingriffsbedarf
bei Vorliegen gewichtiger
Anhaltspunkte einer
Kindeswohlgefährdung
Klärung etwaiger Bedarfe im
Kontext schwieriger
Lebenssituationen und
-passagen
Mitwirkung in
familiengerichtlichen
Verfahren, Sorgerechts- und
Umgangsregelungen
betreffend
Feststellung des Bedarfs der
notwendigen und geeigneten
Hilfe
Unterstützung im Vorfeld
jugendgerichtlicher
Maßnahmen
Abwendung von
Gefährdungstatbeständen
unter Einbeziehung
Der Personensorgeberechtigten sowie der
Kinder oder Jugendlichen
Vermittlung von
Sozialleistungen
Vermittlung und Monitoring
von Umgangsregelungen
Hilfeplanung einschließlich
der fortlaufenden
Überprüfung von Wirkung
und Erfolg der
Leistungserbringung
Mitwirkung in
jugendgerichtlichen
Verfahren
Anrufung des
Familiengerichts bzw. bei
dringender Gefahr
Inobhutnahme
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Schematische Darstellung der SDT
Kindeswohl
Gefährdung
Grundversorgung
Familiensituation
Hilfe zur Erziehung
Entwicklungssituation
Kurzfassung = 20 Items
Erziehungssituation
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Logik der SDT
 Kurzfassung: 4 Kapitel mit jeweils 5 Merkmalen (= 20 Items)
 Orientierung
 Überblick
 Entscheidungshilfe ggf. für weitere Prüfung
 Langfassung: jedes der 5 Merkmale wird mit jeweils 2 Risiken und 2
Ressourcen versehen (= 80 Fragestellungen)
 Differenzierung der Bedarfssituation
 Prüfungspflicht zur Begründung der Wahrnehmung des Schutzauftrages
 Prüfungspflicht zur Begründung der Leistungsgewährung
 Erläuterungen: je nach Bedarf sind Konkretisierungen und
altersspezifische Beispiele hinterlegt
 Konkretisierungen
 Altersspezifische Beispiele
 Individuelle Textfelder für leistungsbegründenden Vermerk und Dokumente
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Sozialpädagogische Diagnose-Tabelle - Aufbau
Kurzfassung (20 Merkmale)
Langfassung (80 Merkmale)
Erläuterungen: Konkretisierungen,
altersspezifische Beispiele
Feststellung einer Kindeswohlgefährdung
und / oder erzieherischen Bedarfs
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Die Anwendung der SDT
• Die abgeschlossene sozialpädagogische Diagnostik ist Voraussetzung
zum Eintritt in das Hilfeplanverfahren.
• Für jedes Kind ist eine eigene Sozialpädagogische Diagnosetabelle
auszufüllen.
• Alle 80 Items sind zu prüfen und einer Entscheidung zuzuführen.
• Es erfolgt eine Beschreibung beobachtbarer Sachverhalte.
• Keine Defizitorientierung.
• Individuell ausfüllbare Textfelder sind enthalten.
• Diagnostik ist nicht nur Akt aufgabenbezogenen Erkenntnisgewinns; der
Blick richtet sich prospektiv in die Zukunft.
• Durch die Verknüpfung mit der Hilfeplanung werden realistische und
realisierbare Zielsetzungen ermöglicht.
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Der Hilfeplan
1. Ausgangssituation
1.1. Stammdaten
1.2. Anamnestische Daten; bisherige Hilfen
2. Bedarf
2.1. Gefährdungseinschätzung
2.2. Erzieherischer Bedarf
2.3. Zielsetzungen
3. Hilfeart
3.1. Notwendige und geeignete Hilfeart
3.2. Details zur Ausgestaltung
3.3. Feststellung zum Wunsch- und Wahlrecht
4. Leistungen
4.1. Leistungsanspruch
4.2. Art und Umfang der zu erbringenden Leistung
4.3. Zeitstruktur
4.4. Kostenfragen / Erklärung zur wirtschaftlichen Situation
5. Zusammenarbeit
5.1. Kooperationspartner
5.2. Konferenz / Bericht
5.3. Fortschreibung
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Ausblick
Kooperationspartner
Leitungsebene
Leistungserbringer
Implementierung durch Informationsund Fortbildungsveranstaltungen
Fachkräfte
Ausbildungsebene
Kontinuierliche Weiterentwicklung der
Sozialpädagogischen Diagnosetabellen
Softwareentwicklung
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Fragen?
Anmerkungen?
… hier und jetzt? …oder unter:
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Vielen Dank für Ihr Interesse
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