Foliensatz zum Vortrag

Download Report

Transcript Foliensatz zum Vortrag

Schule – und was dann?
Informationstag zu beruflichen Perspektiven für Menschen mit Autismus in
Thüringen am 22. September 2012 in Weinbergen/Höngeda
Lars Nentwich
Berufliche Integration –
Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten
Unterstützung von Menschen mit Behinderungen
Bundesagentur für Arbeit
Wir sind Partner bei der beruflichen Integration von Menschen mit
Behinderungen.
Unsere wichtigsten Bausteine sind Prävention, Integration,
Förderung und Kooperation.
Speziell qualifizierte Mitarbeiter sind Ansprechpartner für
behindertenspezifische Belange der
 Berufsorientierung,
 Beratung und Vermittlung,
 Arbeitgeberbetreuung und
 Förderung von Menschen mit Behinderungen.
Wir wollen die neuen Chancen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
nutzen.
Seite 2
Grundfragen der Berufswahl – Neigung und Eignung
Neigung
Was interessiert mich ?
Eignung
Was kann ich realisieren ?
Seite 3
Zusammenführung von Eignung und Neigung
Studium
z.B. Diplom- Betriebswirt
Vollausbildung
z.B. Bürokaufmann
einfache Vollausbildung
z.B. Kaufmann für Bürokommunikation
theorieverminderte Ausbildung
z.B. Bürokraft
Teilqualifizierungen
z.B. spezielle EDV Fachanwendung
Helfertätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
z.B. Bürobote
Tätigkeiten in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen
z.B. Telefonzentrale WfbM
Seite 4
Umsetzung: Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
(Berufliche Rehabilitation)
§ 19 SGB III Behinderte Menschen (Reha)
-Ableitung aus SGB IX I. Teil-
• Behinderung / von Behinderung bedroht
• aufgrund der Behinderung Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben
oder weiter teilzuhaben
• nicht nur vorübergehende wesentlich gemindert
• deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen
Seite 5
Umsetzung: Ziel - Aufnahme einer Erstausbildung
(Vollausbildung / einfache Vollausbildung / theorieverminderte Ausbildung)
Aufnahme einer Tätigkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt
betriebliche/ duale
Ausbildung
ggf. mit zusätzlicher Förderung:
betrieblich
begleitete
Ausbildung
• Ausbildungsbegleitende Hilfen
**
kooperative
Ausbildung
integrative
Ausbildung
* / ** / ***
*/ ** / *** / ****
• Ausbildungszuschüsse an AG
bei Bedarf Berufsvorbereitungsmaßnahme
Ziel: Herstellung der Ausbildungsreife
Diagnostik und Beratung
Maßnahmeart/ Maßnahmeort
* allgemeine Leistungen der Arbeitsförderung
** besondere Leistungen (Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse wegen Art und Schwere der Behinderung)
*** besondere Leistungen in vergleichbaren Einrichtungen der Beruflichen Rehabilitation (wie wohnortnahe Reha-Einrichtungen)
**** besondere Leistungen in Einrichtungen der Beruflichen Rehabilitation (wie Berufsbildungswerke)
Seite 6
Umsetzung: Ziel - Aufnahme Helfertätigkeit am 1. Arbeitsmarkt
Aufnahme einer Helfertätigkeit am 1. Arbeitsmarkt
spezielle Berufsvorbereitungsmaßnahme
Maßnahmen der Unterstützten
Beschäftigung
Ziel: Qualifizierung für Tätigkeiten auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt
Ziel: ist die Qualifizierung für eine
spezielle Tätigkeit in einem konkreten
Unternehmen auf dem ersten
Arbeitsmarkt
** besondere Leistungen (Berücksichtigung besonderer
Bedürfnisse wegen Art und Schwere der Behinderung)
*** besondere Leistungen in vergleichbaren Einrichtungen
der Beruflichen Rehabilitation (wie wohnortnahe RehaEinrichtungen)
** besondere Leistungen (Berücksichtigung besonderer
Bedürfnisse wegen Art und Schwere der Behinderung)
**** besondere Leistungen in Einrichtungen der Beruflichen
Rehabilitation (z.B. Berufsbildungswerke)
Diagnostik und Beratung
Seite 7
Umsetzung: Ziel – Bildung und Tätigkeit in einer WfbM
Integration in den Arbeitsbereich einer WfbM
Berufsbildungsbereich (24 Monate)
Eingangsverfahren ( 3 Monate )
Diagnostik und Beratung
Seite 8
Umsetzung: weitere Leistungen nach dem SGB III und SGB IX
Arbeitnehmerleistungen:
• Vermittlungsgutschein
• Vermittlungsbudget
• Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
• Gründungszuschuss
Arbeitgeberleistungen
• Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber
• Probebeschäftigung
spezielle Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX - §33
• Kraftfahrzeughilfe nach Kfz – Hilfeverordnung
• Arbeitsassistenz
• Arbeitshilfen
Leistungen anderen Akteure, wie Integrationsamt oder Programme des Landes
• Minderleistungsausgleich § 102 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e SGB IX
Seite 9
Umsetzung: Persönliches Budget - § 17 SGB IX
„ Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt
werden, um die Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglich
selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“ (§17 Abs. 2 S.1 SGB IX)
Das Persönliche Budget …
… eröffnet eine stärkere Selbstbestimmung und Eigenverantwortung.
… bietet die Möglichkeit neuer Umsetzungswege.
… ermöglicht trägerübergreifender Budgets.
… ist i.d.R. eine Geld- anstatt einer Sachleitungen.
… umfasst die Leistungen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten.
… soll die Kosten aller bisher individuell festgestellten, ohne das persönliche Budget zu
erbringenden Leistungen nicht überschreiten.
Seite 10