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Herzlich willkommen !
Sozialleistungsgewährung
durch die Stadt Steinfurt
Vortrag beim VdK Borghorst
12. Oktober 2013
Helga Sundermann
Fachdienst Soziales
1
Die 12 Bücher des Sozialgesetzbuchs (SGB)
 SGB I
Allgemeiner Teil – Verfahrensvorschriften
 SGB II
Grundsicherung für Arbeitsuchende (Alg II, Hartz IV)
 SGB III
Arbeitsförderung
 SGB IV
Gemeinsame Vorschriften Sozialversicherung
 SGB V
Gesetzliche Krankenversicherung
 SGB VI
Gesetzliche Rentenversicherung
 SGB VII
Gesetzliche Unfallversicherung
 SGB VIII
Kinder- und Jugendhilfe
 SGB IX
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
 SGB X
Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
 SGB XI
Pflegeversicherung
 SGB XII
Sozialhilfe
2
Weitere besondere Sozialgesetze
 BAföG
Ausbildungsförderung
 BVG
Kriegsopferversorgung
 SVG
Soldatenversorgung
 OEG
Opferentschädigung
 WoGG
Wohngeld
 BKGG
Kindergeld
 AsylbLG
Asylbewerberleistungsgesetz
3
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
 Information und Beratung
 Geldleistungen
 Sachleistungen
Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit
 insbesondere durch Eingliederung in Arbeit
4
Regelleistungen

laufende und pauschalierte einmalige Bedarfe:

Ernährung

hauswirtschaftliche Bedürfnisse einschl. Strom

Persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, Körperpflege und Reinigung

Zuzahlung zu Arznei- und Verbandsmitteln

Instandsetzung/Ersatz von Kleidung, Wäsche, Schuhen

Instandsetzung/Ersatz von Hausrat

Instandhaltung/Renovierung der Wohnung

Beschaffung von Gebrauchsgütern

Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben
5
Höhe der Regelbedarfe
Alleinstehende oder Alleinerziehende
382,00 €
Volljährige Partner jeweils
345,00 €
Volljährige im Haushalt der Eltern
306,00 €
Jugendliche 14 bis 17 Jahre
289,00 €
Kinder 6 bis 13 Jahre
255,00 €
Kinder unter 6 Jahre
224,00 €
6
Zusätzliche einmalige Beihilfen
Erstausstattung Wohnung

(z.B. bei Erstanmietung im Falle einer Trennung/Scheidung,

Auszug einer Schwangeren aus dem Haushalt der Eltern,

bei Neugründung eines Haushalts wegen Heirat,

nach Wohnungslosigkeit, Wohnungsbrand oder Haft)
Mobiliar einschließlich Haushaltsgeräte
(Pauschale für eine Einzelperson bis max. 946,00 €, für jede weitere
leistungsberechtigte Person 311,00 €)
Hausrat
(Pauschale für eine Einzelperson bis max. 443,00 €, für jede weitere
leistungsberechtigte Person 27,00 €
Die Höhe des Bedarfs ist ggfs. nachzuweisen.
7
Zusätzliche einmalige Beihilfen
Erstausstattung Bekleidung

(nach einem Gesamtverlust, z.B. Wohnungsbrand, nach Haft oder
sonstige außergewöhnliche Umständen)

Bekleidungspauschale i.H.v. 310,00 € unabhängig von Alter und Geschlecht
Wohnungslosigkeit,
Schwangerschaftsbekleidung

(Pauschale 155,00 €)

Erstlingsausstattung zur Geburt
Antragstellung ca. 6 Wochen vor der Geburt

(Pauschale 344,00 €)
(komplette Bekleidung, Wäsche, Wickelunterlage, Badeutensilien,
Kinderwagen, Fußsack, Hochstuhl, Windeleimer usw.)

Milchflaschen,
Pauschale Erstausstattung der Wohnung 310,00 €
8
Unterkunft und Heizung

Übernahme in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit angemessen

Übernahme der tatsächlichen unangemessenen Aufwendungen i.d.R. bis zu
sechs Monaten, danach nur noch die angemessenen Kosten

vor Umzug Zusicherung des jobcenters erforderlich

Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten, Darlehen für Mietkaution und
Umzugskosten nur bei vorheriger Zusicherung möglich

darlehensweise Übernahme der Mietschulden nur noch,
wenn sonst Wohnungslosigkeit droht.
9
Angemessene Wohnungsgröße
und Unterkunftskosten
Personen Wohnungsgröße
Kosten
1
50 m²
250,00 €
2
65 m²
325,00 €
3
80 m²
360,00 €
4
95 m²
427,50 €
...

zuzüglich Nebenkosten (Wasser, Müll usw.)

zuzüglich Heizkosten
Kosten für Stromlieferung und
Warmwasserbereitung sind in den Regelsätzen
enthalten.
10
Wie berechnet sich der Leistungsanspruch
+
+
=
Regelbedarf
evtl. Mehrbedarf
Kosten der Unterkunft
Bedarf
=
anrechenbares Einkommen
Leistungsanspruch
Beispiel
Alleinstehende Person, keine Kinder
Kaltmiete
250,00 €
Nebenkosten
70,00 €
Heizkosten
50,00 €
Erwerbseinkommen 1.400,00 € brutto
ca. 40 Stunden/Woche für 8,00 € Stundenlohn
11
Bedarf
Regelbedarf
382,00 €
Kaltmiete
250,00 €
Nebenkosten
70,00 €
Heizkosten
50,00 €
Bedarf
Arbeitslosengeld II
Bedarf
752,00 €
Einkommen
730,00 €
Monatlich
22,00 €
752,00 €
Anrechenbares Einkommen
brutto
1.400,00 €
Finanzielle Mittel
Netto-Eink
1.030,00 €
22,00 €
Steuern
85,00 €
Alg II
Sozialversicherung
285,00 €
Zusammen
1.052,00 €
1.030,00 €
ohne Arbeit
752,00 €
netto
Freibeträge
300,00 €
anrechenbar
730,00 €
12
Vermögensfreigrenzen
Grundfreibetrag 150,00 € je Lebensjahr,
mindestens 3.100 €
höchstens
bis 1957 geboren
9.750 €
von 1958 bis 1963 geboren 9.900 €
nach 1963 geboren
10.050 €
Altersvorsorge,
750 € je Lebensjahr
höchstens
48.750 €
49.500 €
50.250 €
vor 1948 geboren
Grundfreibetrag 520,00 € je Lebensjahr,
höchstens 33.800 €
darf nicht vor Rentenalter
verwertbar sein.
Ansparbetrag für Hausrat, Möbel, Kleidung je Person 750 €
Selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe
13
Kfz für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
angemessen bis 7.500 €
Bildungs- und Teilhabe-Leistungen
Schüler unter 25 Jahren
• Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten
• persönlicher Schulbedarf (70 € zum 01.08., 30 € zum 01.02.)
• Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
(Eigenanteil von 1,00 €) – auch für Kinder unter 6 Jahren - Kita
• Lernförderung zur Versetzung oder zum Schulabschluss
Kinder unter 18 Jahren
Bedarf für Teilhabe am sozialen und kulturellen Lebens
• für Mitgliedsbeiträge in Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit
• Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)
• Teilnahme an Freizeiten
10,00 € pro Monat
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Erwerbsfähigkeit

Personen, die unter den üblichen Bedingungen des
Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig
sein können, erhalten bei Bedarf Arbeitslosengeld II.

Nicht erwerbsfähig ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung
dauerhaft oder auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht
mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann
(Personenkreis Sozialhilfe SGB XII).
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SGB XII
Grundsicherung für Ältere und Erwerbsunfähige
Regelsätze in gleicher Höhe wie im Arbeitslosengeld II.
Berechnung der Leistungen nach dem selben Prinzip.
Vermögensfreigrenzen sind jedoch geringer
in der Regel 2.600 € für den Leistungsberechtigten
zuzüglich 614 € für den Lebenspartner und
zuzüglich 256 € für unterhaltene Personen (Kinder).
Zuverdienst ist möglich,
Freibeträge jedoch geringer, in der Regel 30 % des Einkommens
Unterhalt von Kindern kann erst gefordert werden, wenn deren
Einkommen 100.000 € im Jahr übersteigt.
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SGB XII
Grundsicherung für Ältere und Erwerbsunfähige
Fälle,
in denen Personen Pflegeleistungen benötigen,
oder eine Heimaufnahme erforderlich ist,
werden bei der Kreisverwaltung bearbeitet.
Bestattungskosten
Übernahme der angemessenen Kosten möglich,
wenn kein entsprechender Nachlass vorhanden ist und
wenn kein Verpflichteter (z. B. Partner, Kinder)
in der Lage ist, die Kosten aus seinem Einkommen und
Vermögen zu tragen.
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG)
Regelsätze sind geringer als im SGB II und SGB XII
Regelsatz für eine alleinstehende Person beträgt 354 €.
Unterbringung erfolgt in der Regel in städtischen
Sammelunterkünften oder angemieteten Wohnungen.
Krankenversorgung erfolgt durch Ausgabe von
Krankenscheinen auf städtische Kosten.
18
Wer trägt die Kosten der Leistungen?
Arbeitslosengeld II
Kosten des Regelbedarfs und die Kosten der
Eingliederungsleistungen trägt der Bund
Unterkunftskosten trägt der Kreis Steinfurt,
die Stadt Steinfurt ist mit 50 % beteiligt.
Städt. Kosten im Jahr 2012
knapp 1,5 Mio. €
Grundsicherung für Ältere und Erwerbsunfähige
Kosten trägt der Kreis Steinfurt als örtlicher Träger der
Sozialhilfe, seit 2009 schrittweise Übernahme der Kosten durch
den Bund, ab 2014 Bund in voller Höhe
Asylbewerberleistungen
Kosten trägt die Stadt,
Landeszuschuss in 2012 125.000 €,
verbleibende Kosten für die Stadt rund 370.000 €
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Personen und Leistungen
Anzahl der Leistungsempfänger 31.12.2012
im Arbeitslosengeld II
in der Grundsicherung
Asylbewerber
2.346 Personen
346 Personen
91 Personen
2.783 Personen
= 8,2 % der Steinfurter Bevölkerung
Jährliche ausgezahlte Leistungen
im Arbeitslosengeld II
in der Grundsicherung SGB XII
nach Asylbewerberleistungsgesetz
rund 12 Mio. €
rund 2 Mio. €
rund 700.000 €
20
Andere Aufgaben
Annahme von Anträgen auf andere Leistungen
Renten
Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr
Schwerbehindertenausweise
Erziehungsgeld
Betreuungsgeld
usw.
Zum Fachdienst Soziales gehören
19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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Öffnungszeiten für Besucher
Sie erreichen uns
von Montag bis Freitag
10:00 bis 12:00 Uhr
Zu anderen Zeiten stehen wir nach Terminvereinbarung
für Ihre Anliegen zur Verfügung.
Weitere Informationen unter
www.steinfurt.de
22
Vielen Dank
für Ihre Einladung und
Ihre Aufmerksamkeit!
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