Bundesteilhabegesetz. Reform der Eingliederungshilfe

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Bundesteilhabegesetz
Reform der Eingliederungshilfe
1
Ausgangslage – Eingliederungshilfe
Die Ausgaben der Eingliederungshilfe sind im Zeitraum von 1994 bis 2012 um 8,8 Mrd. Euro gestiegen.
Dies entspricht einer Steigerungsrate von rund 130 Prozent.
Ausgaben der Einglierungshilfe
Brutto-Ausgaben in Mrd. Euro
Ausgabenblöcke der Eingliederungshilfe
in 2012 in Mrd. Euro (gesamt 15,1 Mrd.)
Hilfen zum Leben in
betreuten
Wohnmöglichkeiten
Leistungen in WfBM
15,1
13,8
12,5
11,5
11,8
10,2
+8,8
9,1
Heilpädagogische Leistungen
für Kinder
Hilfen zu einer
angemessenen Schulbildung
Sonst. Leistungen der
Eingliederungshilfe
7,5
3,9
1,2
1,1
0,5
7,9
7,1
6,3
Fallausgaben für Empfänger von
Eingliederungshilfe in 2012 in Euro
Hilfen zum Leben in
betreuten Wohneinrichtungen
29.217
Leistungen in WfBM
Steigerung der Ausgaben zum Vor-Vorjahr in Prozent
12,7
11,3
15,2
12,1
12,7
2,6
5,9
10,4
9,4
1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012
Quelle: BMAS
Heilpädagogische Leistungen
für Kinder
Hilfen zu einer
angemessenen Schulbildung
Hilfen zum Erwerb prakt.
Kenntn./ Fähigkeiten
Hilfen zum Leben in einer
eigenen Wohnung
14.306
7.395
14.710
11.931
8.365
Ausgangslage – Eingliederungshilfe
Die Zahl der Empfänger von Eingliederungshilfe ist im Zeitraum 2007 bis 2012 um 139.000 (+25 Prozent) gestiegen.
Dies entspricht einer jahresdurchschnittlichen Steigerungsrate von rund 5 Prozent.
Empfänger von Eingliederungshilfe in Tausend
Jahresdurchschnittliche Steigerung der Empfängerzahlen
von ausgwählten Hilfearten in Prozent
Hilfen zum Leben in betreuten
Wohneinr.
Hilfen zum Leben außerhalb
betreuter Wohneinr.
680
630
541
565
651
590
+139
3,6
13,2
Leistungen in WfBM
2,8
Heilpädagogische Leistungen
für Kinder
Hilfen zu einer angem.
Schulbildung
5,0
4,1
Jahresdurchschnittliche Steigerung der Fallkosten
von ausgewählten Hilfearten in Prozent
Hilfen zum Leben in betreuten
Wohneinr.
Hilfen zum Leben außerhalb
betreuter Wohneinr.
Steigerung der Empfängerzahlen zum Vorjahr in Prozent
6,8
4,4
4,4
3,3
4,5
2007 2008 2009 2010 2011 2012
Quelle: BMAS
Leistungen in WfBM
Heilpädagogische Leistungen für
Kinder
Hilfen zu einer angem.
Schulbildung
1,5
0,8
1,1
1,2
0,6
Leistungen für Menschen mit Behinderung: Systeme und
Zuständigkeiten
Quelle: BMAS
SGB XII
Eingliederungshilfe
SGB II, SGB XII
Lebensunterhalt,
Vertragsrecht
SGB III
Arbeitsförderung
SGB V
Krankenversicherung
SGB VI
Rentenversicherung
SGB VIII
Kinder- und
Jugendhilfe
SGB XI
Pflegeversicherung
SGB IX
Koordination und
Zusammenarbeit
Kultusbereich
Leistungen für Schulund Hochschulbesuch
Koalitionsvertrag Bund 2013
1. Herauslösen der Eingliederungshilfe aus dem bisherigen Fürsorgesystem
2. Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen
Teilhaberecht
3. Personenzentrierte Bedarfsfeststellung an Hand eines bundeseinheitlichen
Verfahrens
4. Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts von Menschen mit
Behinderungen nach Maßgabe der UN-BRK
5. Prüfung der Einführung eines Bundesteilhabegeldes
6. Finanzielle Entlastung der Kommunen
7. Keine neue Ausgabendynamik
5
Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz: NRW - Positionen
Grundsatz:
Aus sozialpolitischer Sicht ist es für ein gelingendes Bundesteilhabegesetz für
Menschen mit Behinderungen unabdingbar,
 die fiskalischen Interessen der kommunalen Familie
und
 die gleichermaßen berechtigten Interessen der betroffenen Menschen
miteinander in Einklang zu bringen.
6
Bundesteilhabegesetz –
Teilhabemöglichkeiten stärken!
 Anforderungen der UN-BRK umsetzen
 Die Beteiligungsrechte von Menschen mit Behinderungen müssen
gestärkt werden.
 Die Leistungen der Eingliederungshilfe müssen aus dem
„Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgetrennt werden.
 Die Einkommens- und Vermögensgrenze muss überprüft werden.
 Bundesteilhabegesetz soll das selbständige Wohnen stärken.
 Bundesanteil soll über ein Bundesteilhabegeld gezahlt werden
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Bundesteilhabegesetz –
Kommunen finanziell entlasten
Derzeitiger Diskussionsstand – Wege einer Bundesbeteiligung:
 Maßstab: 26,3 % Anteil für NRW
 Bundesteilhabegeld
 Kostenblöcke aus dem Bereich der Eingliederungshilfe (Kostenübernahme
der Pflegversicherung für Leistungen in vollstationären Einrichtungen, der Länder
im Bereich der (Hoch-)schulbildung und des Bundes für Leistungen zur Teilhabe
am Arbeitsleben
 Höherer Bundesanteil an den KdU („Scholz-Schäuble“)?
 Direkte Bundesbeteiligung
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Termin- und Themenplanung
10. Juli 2014
1. Einführung
2.
Selbstverständni
s
3. Ziele
4.
Arbeitsplanung
5. Daten und
Fakten
17. September
2014
1. Personenkreis
–
Behinderungsbe
griff
2. Abgrenzung
Fachleistungen
zu
existenzsichernd
en Leistungen
3.
Bedarfsermittlun
g und –
feststellung
4. Unabhängige
Beratung
4. Oktober 2014
Teilhabe am
Arbeitsleben
19. November
2014
1. Soziale
Teilhabe
2. Bedürftigkeitsun-/abhängigkeit
der
Fachleistungen
3. Pauschalierte
Geldleistung
/Prüfung
Bundesteilhabegeld,
Blinden- und
Gehörlosengeld
20. Januar
2015
1. Kinder- und
Jugendhilfe
(SGB VII) –
Große Lösung
SGB VIII
2.
Kultusbereich:
inklusive
Bildung
(einschließlich
Hochschule)
19. Februar
2015
1.
Krankenversic
herung (SGB
V)
2.
Pflegeversiche
rung (SGB XI)
3. Hilfe zur
Pflege
12. März 2015
14. April 2015
1.
Übergangsreg
elungen –
Inkrafttreten
2. Abschluss
Quelle: BMAS
1. Finanzielle
Bewertung der
vorgeschlagene
n Maßnahmen
2. Kommunale
Entlastung
3.
Gegenfinanzieru
ng
Leistungsverbes
serungen
4.
Finanzierungsta
bleau
10. Dezember
2014
1. Mögliche
Änderungen im
SGB IX
2. Aufgaben und
Verantwortung
der Länder und
Träger
3.
Leistungserbring
ungs/Vertragsrecht im
SGB XII und
SGB IX
Zeitplanung BMAS
Mögliche Auswirkungen eines Bundesteilhabegesetzes auf NRW