Hilfeplanung Hilfeplan

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Transcript Hilfeplanung Hilfeplan

Hilfeplanung
und Hilfeplan
Vom JWG zum SGB VIII:
Ein Perspektivenwechsel
Transparenz
Beteiligung
Ein gemeinsam zu gestaltender Hilfeprozess
Hilfeplanung
§ 36 SGB VIII
Umfassende Beratung der Leistungsadressaten
Kollegiale Beratung: Entscheidung bei
längerfristigen Hilfen im Zusammenwirken
mehrerer Fachkräfte
Dokumentation im Hilfeplan
Hilfeplanung
Beratung
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Bindung und Trennung im Kindesalter
Rechtliche Situation
Mitwirkungspflichten
Hinweis auf Zusammenarbeit
Finanzielle Beteiligung
Hilfeplanung
Grenzen der Aushandlung
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Gefälle im Aushandlungsprozess
Kommunikationsfähigkeit und –bereitschaft
Doppeltes Mandat: Hilfe und Kontrolle
Behördenhierarchie
Fachliche Vertretbarkeit
Finanzieller Spielraum
Hilfeplanung
Zusammenwirken mehrer Fachkräfte
• Entscheidung über Hilfe durch
Unterschriftenregelung
• Durch Vorstellung im Team oder Fallteam
• Durch Einbeziehung anderer Fachdienste
• Bei § 35a SGB VIII durch Beteiligung
eines Arztes
Hilfeplanung
AV Hilfeplanung - Leitsätze
Selbsthilfe und Sozialraumorientierung
Die Beratung im Vorfeld soll Selbsthilfe fördern und Hilfe
zur Erziehung vermeiden helfen, wenn eine
Unterstützung im Lebensumfeld oder eine ergänzende
und kompensierende Hilfe ausreichend ist.
Alle Hilfen und Unterstützungsmassnahmen durch das
Jugendamt sind darauf ausgerichtet, die Ressourcen
und Kompetenzen der Beteiligten selbst sowie des
sozialen Umfeldes für die Problembewältigung
aufzubauen und gezielt zu nutzen.
Hilfe zur Erziehung ist eine entwicklungsorientierte und
zeitlich befristete sowie regelmäßig am Ziel der Stärkung
der Erziehungskompetenz ausgerichtete Intervention.
Hilfeplan
• Erstellung bei allen ambulanten und
stationären Hilfen
• Beteiligung der Adressaten
• Beteiligung der Leistungserbringer
• Beteiligung ggf. anderer Fachdienste
• Beteiligung ggf. anderer Personen
Hilfeplan
Inhalt nach § 36 SGB VIII
1. Erzieherischer Bedarf
2. Art der Hilfe
3. Notwendige Leistungen
Hilfeplan
Hierzu gehören im Berliner Hilfeplan
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die aktuelle Lebenssituation
die bisherigen Hilfen
der Bedarf aus Sicht der Beteiligten
die Zielvereinbarungen
der Zeitpunkt der nächsten Überprüfung
der zeitliche Rahmen und Umfang der Hilfe
die Durchführenden der Hilfe
Der Hilfeplan wird von allen Beteiligten unterschrieben
Hilfeplanverfahren
1. Klärung
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Situation
Problem
Bewältigungsstrategien
Ressourcen
Ideen zur Entstehung des Problems
Ideen zur Lösung des Problems
Ziele
Ergebnis: Selbsthilfe – Hilfe durch andere Institutionen –
Hilfen durch das Jugendamt
Hilfeplanverfahren
2. Hilfeplanaufstellung
3. Hilfekonferenz und Entscheidung
4. Erste Auswertung nach sechs bis acht
Wochen
5. Überprüfung/Fortschreibung nach sechs
Monaten
6. Beendigung der Hilfe
7. Auswertung der Hilfe
Hilfeplanung
„Bei Kindern und Jugendlichen, bei denen ein komplexer
Hilfebedarf in mehreren Lebensbereichen und durch
verschiedene Fachdisziplinen erforderlich erscheint, ist
eine abgestimmte Perspektivklärung anzustreben. Dies
ist insbesondere der Fall bei psychisch kranken,
gefährdeten oder behinderten Kindern und
Jugendlichen, bei Kindern mit massiven Störungen der
emotional-sozialen Entwicklung einschließlich
Gewaltausübung und Schuldistanz. In diesen Fällen
bezieht die fallzuständige Fachkraft des Jugendamtes
die anderen zuständigen Stellen in die Hilfeplanung mit
ein.“ (AV Hilfeplanung).