Bundesteilhabegesetz – Aktuelle Entwicklungen

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Bundesteilhabegesetz – Aktuelle
Entwicklungen
LAG WfbM Niedersachsen
Großburgwedel, 21. November 2014
Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust
Bundesgeschäftsführerin
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin
Gliederung
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Einführung
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Schritte zum Bundesleistungsgesetz und ASMK
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Eckpunkte der BVLH für ein Bundesteilhabegesetz
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Koalitionsvertrag, ASMK und Verbände
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Zeitplan und Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens
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AG BTHG beim BMAS mit Überblick über die Eckpunkte der
Sitzungen, v.a. Teilhabe am Arbeitsleben
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Finanzplanung
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin
Einführung - Sozialpolitische Entwicklungen
- Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe,
Kommunen suchen nach Entlastung  Sparbemühungen
- Suche nach neuer Steuerung bei den Sozialhilfeträgern
- Behindertenrechtskonvention  Inklusion,
Selbstbestimmung
- Weltweite Deinstitutionalisierungsbestrebungen
- Personenzentrierung als Prinzip
- Zusage des Bundes sich an den Kosten zu beteiligen
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin
Einführung - Bundesleistungsgesetz
- Idee schon seit mehr als 10 Jahren
- 2004: Konkretisierung durch BundesteilhabegeldVorschlag (Deutscher Verein) iHv 553,- €
- Jahrelang eindeutige Ablehnung des Bundes sich an der
Finanzierung zu beteiligen
- Mai 2011: Entwurf für ein „Gesetz zur Sozialen Teilhabe“
der behinderten Juristinnen und Juristen (FbJJ)
- Mai 2012: Antrag Bayerns im Bundesrat auf Schaffung
eines Bundesleistungsgesetzes
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
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Schritte zum Bundesleistungsgesetz
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ASMK-Prozess zur Reform der Eingliederungshilfe, seit 2007
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Grundlagenpapier, Frühjahr 2012
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Bayrischer BR-Antrag zum Bundesleistungsgesetz, Mai 2012
•
Fiskal-Pakt-Einigung, Juni 2012 „(Deshalb) werden Bund und Länder
unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein neues
Bundesleistungsgesetz in der nächsten Legislaturperiode erarbeiten
und in Kraft setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur
Eingliederungshilfe in der bisherigen Form ablöst“
•
Bundesratsbeschluss, März 2013
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Länderarbeitsgruppe zur Klärung der (finanziellen) Auswirkungen,
Papier September 2013, Amtschefkonferenz, ASMK
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Koalitionsvertrag Dezember 2013
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
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ASMK
• Rasche finanzielle Entlastung oberste Priorität
• Zeitfenster für gesetzliche Regelung klein ->
Präferenz für Bundesteilhabegeld, Gefahr
Umsatzsteuerpunkt
• Aufgreifen inhaltlicher Punkte - offen, inwieweit diese
in den Hintergrund geraten, Grundlagenpapier von
der Ausrichtung her „Sparpapier“, Ergänzungen vom
Herbst 2013 in vielen Punkten wenig konkret
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
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Eckpunkte für ein Bundesteilhabegesetz der BVLH
(April 2013)
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EGH frei vom Einsatz von Einkommen und Vermögen
•
Ergänzendes Teilhabegeld
– Anrechnungsfreie pauschale Geldleistung zum Ausgleich
behinderungsbedingter Teilhabebeeinträchtigungen, die im
Zuge der Bedarfsfeststellung und der Übertragung in einen
bestimmten Leistungsumfang nicht punktgenau erfasst
werden können. Höhe in Anlehnung an § 31 BVG
(100 – 200 €).
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Reform im SGB IX
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
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• Mindestinhalte eines Bundesteilhabegesetzes:
– Personenzentrierung
– Offener Leistungskatalog
– Individuelle Bedarfsdeckung, keine Altersgrenze
– Partizipative Bedarfsfeststellung und Teilhabeplanung
nach einheitlichen Kriterien
– Leistungen aus einer Hand – gesetzliche Beauftragung im
Rahmen einer Gesamtplanung
– Transparente Beratung durch leistungsträgerunabhängige,
staatlich anerkannte Beratungsstellen – Folge der
Personenzentrierung: Erhöhter Bedarf an Beratung und
Begleitung.
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
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– Teilhabe am Arbeitsleben
• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unabhängig vom
Ort der Leistungserbringung
• Gleichberechtigter Zugang zur Arbeitswelt für Menschen
mit hohem Unterstützungsbedarf
– Zuordnung von Leistungen
• Fachleistungen der Eingliederungshilfe (§53 ff. SGB XII);
bedarfsdeckend, unabhängig vom Wohnort; auch
Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags
• Hilfen zum Lebensunterhalt (§41 ff. und§27 ff. SGB XII)
Behinderungsbedingte Mehrbedarfe: Öffnungsklausel bei
Pauschalierung; Kosten der Unterkunft bei
gemeinschaftlichem Wohnen
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– Vertragsrecht (§§ 75 ff. SGB XII)
• Leistungsdreieck bleibt bestehen (Ausnahme: Persönliches
Budget)
• Keine Vereinbarung über Grundpauschale
(Grundsicherung, HLU)
• Overhead-, Sach- und Investitionskosten sind Bestandteile
der Fachleistung, soweit sie der Leistungserbringung
zuzuordnen sind.
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• Abgrenzungsfragen:
– Soziale Pflegeversicherung (§ 14 f. SGB XI) und Hilfe zur
Pflege (§ 61 ff. SGB XII)
• Pflegekassen müssen Rehabilitationsträger (§ 6 Abs. 1
SGB IX) werden.
• Gleichberechtigter Zugang zu Pflegeleistungen
unabhängig vom Aufenthaltsort:§ 55 SGB XII und§ 43a
SGB XI müssen geändert werden.
– Kinder- und Jugendhilfe (§ 35 a SGB VIII)
• Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ist
ebenfalls als Nachteilsausgleich auszugestalten.
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Koalitionsvertrag - Präambel Starke Kommunen:
„Mit einem Bundesteilhabegesetz wollen wir die Kommunen bei der
Eingliederung von Menschen mit Behinderung stärker als bisher finanziell
unterstützen“ (Seite 10).
„Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung eines
Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich von der
Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des
Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der
Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr.“ (Seite 88)
„Wir werden ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung
(Bundesteilhabegesetz) erarbeiten. … Dabei werden wir die die
Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit
Behinderung so regeln, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht“. (Seite
95)
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
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Eingliederungshilfe reformieren – Modernes Teilhaberecht
entwickeln
Wir werden deswegen unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen
erarbeiten. Dabei werden wir die Einführung eines Bundesteilhabegeldes
prüfen.“
„Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur
eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die
Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln.
(Seite 111)
„Wir wollen den Übergang zwischen Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen und dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern, Rückkehrrechte
garantieren und die Erfahrungen mit dem „Budget für Arbeit“ einbeziehen.“
(Seite 110)
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
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Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und
entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens
personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger
institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden.
Wir werden das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit
Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
berücksichtigen.
Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden von
Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess
beteiligt.“
(Seite 111)
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ASMK-Prozess geht weiter
2013 und 2014 hat die Länder AG zum BTHG unter Beteiligung des BMAS
weitergetagt. Bislang liegen vor: Grundlagenpapier von 2012 + Ergänzung von
2013; am 26./ 27. Nov. 2014 tagt die ASMK erneut.
Inhalte der vorliegenden ASMK Papiere
• Personenzentrierung; Trennung der Fachleistung von den HLU;
Konzentration der EGH auf ihren Kernbereich;
• Kriterien für Bedarfsermittlung, stärkere Einbeziehung der
Leistungsberechtigten;
• Einführung eines federführenden Leistungsträgers zur Verbesserung der
Zusammenarbeit;
• Entwicklung alternativer Formen zur Teilhabe am Arbeitsleben;
Lohnkostenzuschuss; andere Anbieter
• Bundesteilhabegeld (660 €, 127 € anrechnungsfrei, Kindergeld einbezogen)
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin
DBR, BAGFW, KFV
Deutsche Behindertenrat (DBR), die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und die Konferenz der
Fachverbände (KFV) legen eine einheitliche Verbändeposition zum
Bundesteilhabegesetz vor (Mai 2014, siehe Anlage).
Inhalte
• Bundesteilhabegesetz im Rahmen des SGB IX
• Leistungen der Eingliederungshilfe sind einkommens- und
vermögensunabhängig zu leisten
• Die Teilhabeleistungen müssen bedarfsdeckend und in einem
offenen Leistungskatalog und für alle Lebensbereiche und
Lebensphasen erbracht werden
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• Das Wunsch und Wahlrecht muss uneingeschränkt gelten
• Zugang zu den Teilhabeleistungen erfolgt über eine individuelle
und partizipative Bedarfsermittlung, es sind bundeseinheitliche
Verfahrensschritte zur Bedarfsfeststellung festzulegen
• Rechtsanspruch auf plurale, leistungsträgerunabhängige
Beratung
• Zusätzlich zu den individuell erforderlichen Teilhabeleistungen
ist ein weiterer Nachteilsausgleich in Form einer ergänzenden,
pauschalierten Geldleistung vorzusehen.
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
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Zeitplan
2014:
• Informelle Gespräche, parteiinterne Arbeitsgruppen
• ASMK-Runde mit BMAS, parallel AG Behindertenverbände
• Gesprächsrunde Behindertenbeauftragte (Bund und Länder mit
BAGüS), Fachverbände und BAGüS
• Ab Sommer 2014 hat Beteiligungsprozess in hochrangiger
Arbeitsgruppe durch das BMAS begonnen
2015: BMAS will Bundesteilhabegesetz erarbeiten.
2016: Gesetzgebungsverfahren
2016/ 2017/2018 ?: Inkrafttreten
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
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Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens
1. Inhalte (u. a.)
• offene Diskussionen von Seiten des BMAS
• Suche nach Lösungen noch nicht abgeschlossen
• konstruktive Mitarbeit der Verbände gewünscht
• Bundesteilhabegesetz als Artikelgesetz
• entweder im SGB IX oder als SGB XIII/XIV
• Reform des SGB IX?
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
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Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens
2. Einführung neuer Leistungen?
•
politisch schwer durchsetzbar, weil …
• keine neue Ausgabendynamik (Koalitionsvertrag)
• 5 Mrd. Euro dienen Entlastung der Kommunen und nicht der
Einführung neuer Leistungen
• neue Leistungen politisch wohl nur möglich, wenn im System
selbst Finanzen frei werden
• Ausbau einer flächendeckenden Beratungsstruktur als eine
der wichtigsten angestrebten Leistungsverbesserung aus
Sicht der BVLH
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
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Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens
3. Einsatz der Bundesmittel in Höhe von 5 Mrd. Euro?
• 5 Mrd. Euro an Einführung des Bundesteilhabegesetzes
gekoppelt
• vorab: 1 Mrd. Euro an Kommunen (ab 2015)
• Art. 104a GG zu beachten – Bund kann nur Geldleistung
finanzieren
• Aktuell verschiedene Optionen in der Diskussion
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
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• kritische Töne aus dem BMAS zum Teilhabegeld i. S. d.
ASMK, nach Ablehnung Scholz-Schäuble Renaissance?
• mögliche Alternativen zum Einsatz der Bundesmittel
• Entlastung der Kommunen außerhalb der
Eingliederungshilfe
• Finanzierung der Mehrkosten bei Aufhebung des
§ 43a SGB XI
• teilweise Bundesfinanzierung der Teilhabe am
Arbeitsleben
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
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Arbeitsgruppe beim BMAS
1. Teilnehmer
• Vertreter der Menschen mit Behinderung
• Große Beteiligung über DBR, auch dabei BAG WfbM,
Werkstatträte
• Als Leistungserbringer auch Fachverbände, BAG FW
• Länder, kommunale Seite und Sozialpartner
• Bayern, Bremen, RLP, Saarland und HH, Städtetag,
Landkreistag, Städte und Gemeindebund, BAGüS
• GKV, RV, UV, BA, DGB, Arbeitgeber, KMK
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Arbeitsgruppe beim BMAS
2. Zeitplan
• 9 Sitzungen vom 10. Juli 2014 – 14. April 2015
• Sitzungen thematisch geplant, am 14. Oktober Teilhabe am
Arbeitsleben
• Unterlagen mit verschiedenen Handlungsoptionen
• Protokoll mit persönlichen Beiträgen und Verständigungen
• Unterlagen veröffentlich unter www.gemeinsam-einfachmachen.de Unterarbeitsgruppe zur Statistik
• Referentenentwurf im Sommer/Herbst 2015
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
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Eckpunkte 2. Sitzung
• Personenkreis: Weiterhin zweistufiger Zugang
• Abgrenzung Fachleistung – existenzsichernde Leistungen
• Bedarfsermittlung und -feststellung mit Trennung von
Verfahren (bundeseinheitlich) und Instrumenten
(bundeseinheitliche Kriterien), unklar ob im SGB IX oder bei
der EGH neu geregelt,
• Personenzentrierte Leistungen erfordern mehr Beratung,
wegen Kostenfolgen umstritten: Beratung durch
Leistungsträger, Peer-Beratung oder professionelle
Beratungsangebote
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
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Eckpunkte Teilhabe am Arbeitsleben
• Alternative Anbieter
• Budget für Arbeit mit Minderleistungsausgleich und
Unterstützungsleistung, Rückkehrrecht in die WfbM (solange
volle Erwerbminderung besteht)
• Aufhebung der Zugangsvoraussetzung eines „Mindestmaß an
wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ für die WfbM (mit
oder RV-Beitrag, mit oder ohne BB-Bereich)
• Ausbau der beruflichen Orientierung, der Förderung von IF und
Weiterentwicklung der Ausgleichsabgabe
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
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Eckpunkte Teilhabe am Arbeitsleben II
• Erhöhung der Entlohnung/des Arbeitsförderungsentgelts in
Verbindung mit Anhebung der 325 Euro Grenze
• Bundeszuschuss für Werkstattbeschäftigte (Geldleistung des
Bundes)
• ABGELEHNT: Übertragung der Verantwortung für die Teilhabe
am Arbeitsleben an die BA
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Bundesteilhabegesetz – aktuelle Entwicklung
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Finanzplanung des Bundes
•
Der Bund hat in seiner mittelfristigen Finanzplanung
beschlossen 2015 – 2017 je 1 Mrd. € den Kommunen zur
Entlastung bei der EGH zur Verfügung zu stellen.
•
Die 5 Mrd. € stehen nach der mittelfristigen Finanzplanung des
Bundes erst im Jahr 2018 zur Verfügung.
•
Zeitweise Bestrebungen in der SPD, die 5 Mrd. € bereits in
2017 zu zahlen.
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Scholz-Schäuble-Papier mit neuem Vorschlag zur finanziellen
Entlastung der Kommunen – Auswirkungen auf das BTHG?
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Nun doch alles wieder anders? Bund-Länder-Finanzausgleich
Zurück auf Los von A. Funk (18.11. Tagesspiegel)
Bund-Länder-Finanzen: Gespräche sind festgefahren.
Die Verhandlungen sind festgefahren: Kanzlerin Merkel stoppt mit Horst Seehofer einen
Kompromissvorschlag von Finanzminister Schäuble. Und eine Ländergruppe rebelliert auch da ist Bayern dabei.
Bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über den künftigen Finanzausgleich
deutet sich Bewegung an – allerdings nach dem Motto „Zurück auf Los“. Der Grund: Die
wesentlichen Punkte eines Kompromissvorschlags, den Bundesfinanzminister Wolfgang
Schäuble (CDU) und der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) im Oktober
vorgelegt hatten, stehen nach einer Intervention von Bundeskanzlerin Angela Merkel
(CDU) und wegen der Ablehnung durch eine Ländermehrheit wieder zur Disposition. Das
„Schäuble-Scholz-Papier“ sei tot, lautete am Dienstag eine Einschätzung in den Ländern.
Mit der Ablehnung der Vorschläge von Schäuble und Scholz seien die Verhandlungen
nun in eine gewisse Ziellosigkeit geraten, hieß es.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,
ich freue mich auf die Diskussion!
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