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Misslungene Kommunikation im Krankenhaus
„Insgesamt war eine Kontaktaufnahme mit der Patientin recht
schwierig.
Frau A. spricht nur wenige Wörter Deutsch, mit Mitpatienten
konnte sich die Patientin nur verständigen, da zur Zeit gerade
eine Patientin, die serbo-kroatisch spricht, hier in Behandlung
ist. Eine Eigenanamnese ist nicht erhebar. Frau A. wirkt im
Gespräch abweisend, theatralisch, demonstrativ leidend, kann
auf keine Frage eine Antwort geben. …
Wir entließen die Patientin etwas stabilisiert .. in die weitere
ambulante Betreuung. Zukünftig empfehlen wir, die Patientin in
einer geeigneten Klinik für Patienten mit Migrationshintergrund
vorzustellen. Dies wurde auch mit den Angehörigen besprochen.“
Misslungene Kommunikation ambulant
„Frau D. hat sich .. bei mir regelmäßig vorgestellt.
Sie hat große seelische Not mit immer wieder auftretenden
präpsychotischen, dekompensierenden Verstimmungszuständen.
Sie hat Todesvisionen, benimmt sich auch gegenüber der Familie
mitunter sehr belastend und anstrengend. Wiederholt sitzt sie
vor mir mit versteinerter Mimik. Kleinigkeiten bringen sie aus
der Fassung…..Alles in allem befindet sie sich mehr oder weniger
beständig am Rande psychotischer Dekompensation…
Psychotherapieansätze erwiesen sich in der Vergangenheit als
unergiebig. Scheitern an Verständigungsschwierigkeiten, da sie
der deutschen Sprache kaum mächtig ist.
Behandelt wird sie mit Neuroleptika und Thymoleptika.“
Ist-Zustand stationär
Im Rahmen einer Befragung des Berliner Senats für Gesundheit, Soziales
und Verbraucherschutz im Rahmen des SPUK – Projektes Umfrage
2004
23 psychiatrische Kliniken in Nds. schriftlich befragt, 14 haben
geantwortet, davon setzen 7 speziell geschulte
Sprachmittler/Dolmetscher ein
Die Kosten dafür sind über den Pflegesatz bzw. über die
patientenbezogenen Verwaltungskosten abrechenbar
Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums ist das Krankenhaus
verpflichtet Dolmetscherkosten aus der Krankenhausvergütung zu
finanzieren. (ergibt sich aus Krankenhausentgeltgesetz §2, Auskunft
von 2004)
Neues Entgeltsystem ab 2013
Asylbewerberleistungsgesetz und ambulante
Psychotherapie
Grundsätzlich 2 verschiedene Leistungsarten
Eingeschränkte Leistungen und Leistungen analog SGB XII
eingeschränkte Leistungen erhalten:
Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens bis zu 4 Jahren
(1993 bei Inkrafttreten 1 Jahr! - Keine Erhöhung des Regelsatzes seit
1993- Leistungen 35 % unter Hartz 4 Satz)
Geduldete Flüchtlinge bis zu 4 Jahren und darüber hinaus, wenn sie die die
Dauer ihres Aufenthaltes selbst rechtsmissbräuchlich beeinflusst haben
Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis, wenn sie aus bestimmten
Gründen erteilt wurde (§ 25, 5 AufenthG längerfristig aus rechtlichen
oder tatsächlichen Gründen geduldet)
Rechtliche Grundlage bei eingeschränkten Leistungen
§ 4 Asylbewerberleistungsgestz
Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind
die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung
einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln
sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung
von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforerlichen Leistungen
zu gewähren. ….
§ 6 Asylbewerberleistungsgesetz
Sonstige Leistungen können insbesondere gewährt werden, wenn
sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der
Gesundheit unerlässlich sind.
Wie ist der praktische Ablauf ?
Notwendige Schritte:
Antrag auf Behandlungsschein beim Sozialamt
Bescheinigung eines Facharztes mit Diagnose und Begründung über
die Notwendigkeit der Psychotherapie ggf. Begründung warum
alleinige Medikamentengabe nicht ausreichend ist
Beantragung auf Kostenübernahme plus b.B. Dolmetscherkosten
(evtl. Fahrtkosten beim Sozialamt)
Unter Umständen langwieriges Verfahren inklusive amtsärztlicher
Begutachtung einplanen
ggf. Widerspruchsverfahren und Klageverfahren
Ableitung von Ansprüchen
aus der EU-Aufnahmerichtlinie Art.15/17 ff
Bei Asylsuchenden im laufenden Verfahren
(„Aufenthaltsgestattung“) und bei Asylberechtigten
u.U. Verweis auf die EU- Aufnahmerichtlinie : Vulnerable Personen,
die besondere Bedürfnisse haben, wie bspw. Minderjährige,
unbegleitete Minderjährige oder Personen, die Folter,
Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer,
Physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, soll die
erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt werden.
Problem: Auch hier ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Wie
diese erfolgen kann ist bisher nicht geregelt!
Leistungsanspruch analog SGB XII
 Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG erhalten Leistungen
analog SGB XII und damit eine Krankenversicherungskarte
 Psychotherapie bei kassenzugelassenen Therapeuten nach den
gültigen Richtlinien möglich :
 5 approb. Sitzungen danach Bewilligung des Behandlungsplanes
 Problem: Dolmetscherkosten sind keine Kassenleistung
Dolmetscherkosten als „Hilfe in sonstigen
Lebenslagen“
Nach § 73 SGB XII können „Hilfen in sonstigen Lebenslagen“
bewilligt werden.
auch ergänzend zu ALG II Leistungen.
Hier besteht aber eine vom Bundessozialgericht festgelegte
Einschränkung auf „atypische Bedarfe“.
Zu den Dolmetscherkosten gibt es bisher keine obergerichtliche
Rechtssprechung.
Dolmetscherkosten als Eingliederungshilfe
Urteil OVG Niedersachsen (11.1.2002) Leitsatz:
„Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer tiefenpsychologisch
fundierten Psychotherapie … kann der Träger der Sozialhilfe
verpflichtet sein, Eingliederungshilfe oder Krankenhilfe durch
Übernahme der Kosten für einen (Fremdsprachen-)Dolmetscher zu
gewähren, der zur Durchführung der Psychotherapie herangezogen
werden muss.“
Definition des Behindertenbegriffs – „wenn ihre seelische Gesundheit mit
hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr
Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am
Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Diese Voraussetzung ist
bei einem post-traumatischen Belastungssyndrom sowohl hinsichtlich
der zeitlichen Komponente als auch hinsichtlich der sozialen
Beeinträchtigung in vielen Fällen erfüllt.“!
Eingliederungshilfe nach § 53 ff SGB XII
Beispielbescheide
Im Widerspruchsverfahren
Im laufenden Verfahren
Fazit: Langwierig, mühselig aber möglich
Problem : Zwischenfinanzierung/ Wartezeit/Unsicherheit
Wie ist der praktische Ablauf ?
Vor der ersten approb. Sitzung bei einem Psychotherapeuten:
Antrag an das Sozialamt auf Kostenübernahme der notwendigen
Dolmtscherleistungen
Dafür ist erforderlich:
* Bestätigung der Notwendigkeit der Psychotherapie
(Kostenübernahme durch Krankenkasse nachreichen)
• Bestätigung der Notwendigkeit der Sprachmittlung (ggf.
Überprüfung durch das Sozialamt / Problem: ausreichendes
Alltagsdeutsch nicht unbedingt ausreichend für Psychotherapie
für Verwaltungsmitarbeiter nicht unbedingt sofort erkenntlich)
* Überprüfung ob in erreichbaren Umkreis kein
muttersprachlicher Therapeut zur Verfügung steht
* Bestätigung der TherapeutIn über die Übernahme der
Behandlung und die Notwendigkeit und Effizienz des
Dolmetschereinsatzes
Lerne deutsch oder leide
(Zeitartikel vom 23,5,2010)
Darf nicht die Alternative sein
Es bedarf einer Regelung zur Kostenübernahme von
Dolmetscherleistungen um
 Abwehrmechanismen in Kliniken und Praxen zu
beseitigen
 Den Betroffenen langwierige bürokratische Abläufe
zu ersparen
 Sicherzustellen, dass eine effektive Behandlung für
Migranten stattfinden kann
Die Kampagne und Petition des BDP u.a. zur Erleichterung der
Zulassung für muttersprachliche Therapeuten
ist sinnvoll,
denn es braucht mehr MigrantInnen im psychotherapeutischen/
psychiatrischen Hilfesystem, um dieses interkulturell zu
entwickeln
aber sie ist nicht ausreichend.
Wir brauchen eine Kampagne zur Anerkennung der
Dolmetscherleistungen, auch Gebärdendolmetscher waren bis
vor einigen Jahren keine Kassenleistung
Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, Beauftragte für
Migration, Flüchtlinge und Integration der Bundesregierung
hat im Mai 2010 die Einbeziehung von Dolmetscherkosten in den
Krankenkassenleistungskatalog gefordert – ein erster Schritt.