Präsentation der AOK zur Pflegeversicherung
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Transcript Präsentation der AOK zur Pflegeversicherung
Die soziale
Pflegeversicherung
AOK – Die Gesundheitskasse für
Niedersachsen
Leitbild
... trotz Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und
selbstbestimmtes Leben zu führen.
Verbesserung der häuslichen Versorgung
Verhinderung von Heimaufnahmen
finanzielle Entlastung des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen
(soziale) Absicherung der Pflegepersonen
Folie 2
Versicherter Personenkreis
... grds. alle versicherungspflichtigen Mitglieder der
gesetzlichen Krankenversicherung, also z. B. ...
• Arbeitnehmer
• Empfänger von Arbeitslosengeld
• Rentner
•...
Familienversicherte sind beitragsfrei auch pflegeversichert
Privat Krankenversicherte müssen sich auch privat
pflegeversichern
Folie 3
Kurzzeitige Arbeitsfreistellung
Angehörige haben Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsfreistellung
von bis zu 10 Arbeitstagen aber weder Lohnfortzahlungs- noch
Lohnersatzanspruch
Zweck:
Organisation der Pflege eines „nahen“ Angehörigen
auf Verlangen des Arbeitgebers ...
Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über
die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen
und
die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung
Keine Auswirkungen auf eigene Sozialversicherung
Folie 4
Pflegezeit für Beschäftigte
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Pflegezeit von bis zu 6 Monaten:
• Voraussetzung: Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten!
Pflege eines (pflegebedürftigen) „nahen“ Angehörigen
•
•
•
dann ...
unbezahlte Freistellung von der Arbeit
mit Rückkehrmöglichkeit
grds. mit Sozialversicherungsschutz
• Inanspruchnahme 10 Tage vorher ankündigen (Zeitraum/Umfang)
Pflegebedürftigkeit durch Bescheinigung PFK/MDK nachweisen
Folie 5
Leistungen grds. bei „erheblicher Pflegebedürftigkeit“
Wer ist pflegebedürftig?
• Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder
Behinderung
mit
• dauerhaftem ( mind. 6 Monate ) und erheblichem Hilfebedarf
bei den
• Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens
Besonderheit:
Betreuungsleistungen für Personen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz auch ohne erhebliche Pflegebedürftigkeit
Folie 6
maßgebliche „Verrichtungen des täglichen Lebens“
Grundpflege
Körperpflege
Ernährung
Mobilität
waschen, duschen, baden
Zahnpflege, kämmen, rasieren,
Darm-/Blasenentleerung
mundgerechtes aufbereiten
und
Aufnahme der Nahrung
Aufstehen/Zu-Bett-gehen, An- und Auskleiden,
Gehen, Stehen, Treppen steigen,
Verlassen/Aufsuchen der Wohnung
+
hauswirtschaftliche Versorgung
Folie 7
Die Pflegestufen . . .
. . . richten sich nach Art und Umfang des regelmäßigen Hilfebedarfs:
I
II
III
Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Hilfebedarf 1 x tgl., wenigstens 2 Verrichtungen
+ Hauswirtschaft
1 1/2 Stunden, davon > 45 Min Grundpflege
Schwerpflegebedürftigkeit
Hilfebedarf 3 x tgl. + Hauswirtschaft
3 Stunden, davon mind. 120 Min. Grundpflege
Schwerstpflegebedürftigkeit
Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts
5 Stunden, davon mind. 240 Min. Grundpflege
Folie 8
Der Leistungskatalog
Pflegesachleistungen
Pflegegeld
Kombinationsleistungen
Verhinderungspflege
Pflegehilfsmittel/technische Hilfen
wohnumfeldverbessernde
Maßnahmen
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
vollstationäre Pflege
Pflege in vollstationären Einrichtungen
für behinderte Menschen
zusätzliche Betreuungsleistungen für
Menschen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz
Leistungen zur sozialen Sicherung der
Pflegepersonen
Kurzzeitige Arbeitsfreistellung
Pflegezeit für Beschäftigte
Pflegeberatung
Pflegekurse für Pflegepersonen
Folie 9
Leistungen der häuslichen Pflege
Pflegegeld
Pflegegeld
Stufe I
Stufe II
Stufe III
bisher
205 €
410 €
665 €
2008
215 €
420 €
675 €
2011
225 €
430 €
685 €
2012
235 €
440 €
700 €
Voraussetzung:
Der Pflegebedürftige muss mit dem Pflegegeld
seine erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
in geeigneter Weise selbst sicherstellen!
Regelmäßiger Beratungsbesuch notwendig
(Kostenübernahme durch Pflegekasse)
Folie 10
Leistungen der häuslichen Pflege
Pflegesachleistungen
durch anerkannte Pflegedienste
Pflegesachleistung
bisher
2008
2011
2012
Stufe I
384,00 €
420,00 €
440,00 €
450,00 €
Stufe II
921,00 €
980,00 €
1.040,00 €
1.100,00 €
Stufe III
1.432,00 €
1.470,00 €
1.510,00 €
1.550,00 €
" Härtefall "
1.918,00 €
1.918,00 €
1.918,00 €
1.918,00 €
Folie 11
Leistungen der häuslichen Pflege
Kombinationsleistungen
(Beispiel Pflegestufe II)
Sachleistungen
• Anspruch bis 980 €
• Rechnung vom Pflegedienst:
Pflegegeld
• Anspruch bis 420 €
• 100 % - 60 % = 40 %
• 420 € x 40 % = 168,00 €
588,00 € = 60 %
Folie 12
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Verhinderungs- oder Ersatzpflege
bei Urlaub, Krankheit oder anderer Verhinderung der Pflegeperson
Pflegeperson muss vorher mind. 6 Monate gepflegt haben
28 Tage im Jahr
bis zu 1.510,00 €
Folie 13
Kurzzeitpflege
stationär in anerkannten Pflegeeinrichtungen
(für Kinder auch in anderen geeigneten Einrichtungen)
wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich
geeignet insbes. beim Übergang von Krankenhausbehandlung
zur ambulanten Pflege oder in sog. Krisensituationen
bis zu 28 Tage je Kalenderjahr, maximal 1.510,00 €
Folie 14
Tages- und Nachtpflege
In zugelassenen Einrichtungen
Betreuung und Pflege, ggf. häusliche Krankenpflege
Bis zu 150% Leistung
2 anerkannte Einrichtungen in Oldenburg
Folie 15
Personen mit erheblichen Betreuungsbedarf
Unabhängig von einer Pflegestufe
Feststellung ebenfalls durch MDK
Reine Sachleistung
Qualitätsgesicherte Betreuung
Auch für Tages- und Kurzzeitpflege
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Vollstationäre Pflege
Voraussetzung:
• häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich
Kostenübernahme der Pflegekasse
• grds. 75 % des Heimentgeltes
• jedoch begrenzt auf ...
vollstationäre Pflege
Stufe I
Stufe II
Stufe III
" Härtefall "
bisher
1.023 €
1.279 €
1.432 €
1.688 €
Folie 17
2008
1.023 €
1.279 €
1.470 €
1.750 €
2011
1.023 €
1.279 €
1.510 €
1.825 €
2012
1.023 €
1.279 €
1.550 €
1.918 €
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
Technische Pflegehilfsmittel
Verbrauchspflegehilfsmittel
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Voraussetzung:
• Pflege erleichtern
• Beschwerden lindern
• selbständigere Lebensführung ermöglichen
Hinweise:
Pflege im häuslichen Bereich
ggf. Abgrenzung zu Hilfsmitteln der Krankenversicherung
Folie 18
Beratung und Schulung
Durch Pflegefachkräfte/Pflegeberater
Häusliche Beratung und Schulung
Pflegekurse
Vermittlung an andere Kostenträger
Folie 19
Soziale Sicherung der Pflegeperson
Pflegepersonen werden für die Zeit ihrer Pflegetätigkeit renten- und unfallversichert,
wenn:
sie einen Pflegebedürftigen mind. 14 Std. wöchentlich
in häuslicher Umgebung
nicht erwerbsmäßig pflegen und
nicht mehr als 30 Std. wöchentlich erwerbstätig sind
Folie 20
AOK hilft auch „online“ ...
www.aok-pflegeheimnavigator.de
www.aok-pflegedienstnavigator.de
... natürlich aber auch persönlich/telefonisch vor Ort!
Folie 21
Stand: Mai 2011
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit