Pflegeversicherung

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Pflegeversicherung

     Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung

Allgemein

 Einführung am 01.01.1995

 5 Säulen der Sozialversicherung  Finanzielle Absicherung  Sozialgesetzbuch § 11 Allgemein

Träger

 alle Pflegekassen  jede Krankenkasse verfügt über eigene Pflegekasse Allgemein

Versicherte

 alle, die gesetzlich krankenversichert sind  Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung Allgemein

Allgemein

Beitragsbemessungsgrenze

 Definition: Gehaltsgrenze bis zu der Beiträge erhoben werden  ab 2009: 3.675€ Monat – 44.100€ Jahr

Privat und Gesetzlich

Privat und

Gesetzlich

Pflegekassen

 Träger der Pflegeversicherung  gibt es bei jeder Krankenkasse  sorgt für Durchführung der Pflegeversicherung

Privat und

Gesetzlich

Anspruch auf Leistungen

 Innerhalb einer 10-Jahres Frist  mind. 5 Jahre anrechnungsfähige Vorversicherungszeit muss erfüllt sein  Kinder: Eltern müssen Bedingungen erfüllt haben

Privat und

Gesetzlich

Privat

und Gesetzlich

Grundsatz

 „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“  Privat Krankenversicherte schließen Pflegeversicherung bei privaten Krankenversicherungsunternehmen ab  seit 01.01.1995 gesetzliche Verpflichtung

Privat

und Gesetzlich

Beiträge

 Leistungen sind per Gesetz bei allen privaten Krankenversicherungen gleich  Höchstbeträge sind gleichermaßen begrenzt

Privat

und Gesetzlich

Versicherungspflicht

 nicht versicherungspflichtig sind Personen, die bereits Leistungen erhalten  Versicherungsschutz für Familienangehörige muss sichergestellt sein

Leistungen

Leistungen

Häusliche Pflege

 Bedürftige/r lebt alleine, bei Angehörigen, Altenwohnheim  Pflege durch Angehörige oder Pflegedienst  Zahlung von

Pflegegeld

zur Finanzierung der Pflege  eigene Organisation von Pflege  Qualitätssicherungsbesuche

Leistungen

Geld- & Sachleistungen

 Geldleistungen: Auszahlung eines

Pflegegeldes

– die Pflege wird vom Bedürftigen selbst organisiert

je nach Pflegestufe zwischen 200 € - 700€

 Sachleistungen: Pflege durch anerkannten Pflegedienst Zahlung an Pflegedienst

je nach Pflegestufe zwischen 380 € - 1.500€

Sach & Geldleistungen können zusammen in Anspruch genommen werden anteilige Zahlung

Leistungen

Pflege im Heim

   Zahlung nur für Pflege und Betreuung Verpflegung etc. müssen selbst aufgebracht werden Wann wird das Heim von der Pflegeversicherung i.d.R. bewilligt?

   Umfeld gibt Hinweise auf Verwahrlosung oder Selbst und Fremdgefährdung die Wohnung des Pflegebedürftigen ist nicht geeignet für häusliche Pflege oft bei Alleinstehenden, Angehörigen, die sich nicht selber pflegen können

Pflegestufe

Pflegestufe

Pflegestufe I

„erhebliche Pflegebedürftigkeit“  Täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten Hilfeleistung  davon mindestens 45 Minuten zwei Verrichtungen der

Grundpflege

Pflegestufe

Grundpflege

1. Körperpflege:       Waschen Duschen Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- und Blasenent leerung 2. Ernährung  Mundge rechte Zubereitung der Nahrung  Aufnahme der Nahrung 3. Mobilität:  Aufstehen und Zu-Bett-Gehen     An- und Auskleiden Stehen, Gehen Treppen steigen Verlassen und Wiederauf suchen der Wohnung

Pflegestufe II

„Schwerpflegebedürftigkeit“    Täglich durchschnittlich mindestens 3 Stunden Hilfeleistung  davon mindestens 2 Stunden Grundpflege Grundpflege muss täglich zu mindestens 3 verschiedenen Zeiten nötig sein mehrmals hauswirtschaftliche Hilfe in der Woche notwendig

Pflegestufe

Pflegestufe III

„Schwerstpflegebedürftigkeit“  Täglich durchschnittlich mindestens 5 Stunden Hilfeleistung   davon mindestens 4 Stunden Grundpflege konkreter Hilfebedarf jederzeit (rund um die Uhr)

Pflegestufe

Härtefallregelung

 Voraussetzungen für Pflegestufe III erfüllt:  Nachts regelmäßige Benötigung von 2 Pflegepersonen gleichzeitig  Grundpflege täglich durchschnittlich mindestens 7 Stunden  davon mindestens 2 Stunden nachts

Finanzierung

Finanzierung

Allgemeines

 Ausgaben werden durch Beiträge der Mitglieder gedeckt  Mitglieder zahlen Beitrag für aktuell leistungsberechtigte Pflegebedürftige

Beiträge

 Gleiche Organisation wie die gesetzliche Krankenversicherung  Beitragssatz: 1,95 %  50 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber  Beitragszuschlag: 0,25 % für Kinderlose ab 23 Jahre Finanzierung

Finanzierung

Weitere Beiträge

 Arbeitslose:  wenn beim Arbeitsamt registriert  übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit  Rentner:  Berechnungs grundlage:  Gesetzliche Rente  Weitere Einkünfte bis zur Beitrags bemessungs grenze

…noch Fragen?

Wir danken euch für eure Aufmerksamkeit!

Melanie Langendörfer, Rebecca Büschel, Katharina Pisarczyk, Carolin Jäger, Sarah Brambach