pfleger - Herzlos online

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Transcript pfleger - Herzlos online

- Landesbezirk NRW
Situation in den
Betreuungseinrichtungen
zur stationären Pflege
älterer Menschen
in NRW
Stand: 17.10.2013
Pflegebedürftige in NRW
(nach Pflegestatistik 2007)
aus:
Landesberichterstattung Gesundheitsberufe Situation der Ausbildung und Beschäftigung in NRW
Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen in NRW
520000
510000
509545
500000
490000
484801
480000
470000
465850
459371
460000
459489
458433
450000
440000
430000
1999
2001
2003
2005
2007
2009
Anteil der Pflegebedürftigen in NRW,
die von Angehörigen versorgt werden
52.0
51.2
51.0
50.4
50.0
49.0
48.4
48.0
47.0
46.4
46.3
46.4
2007
2009
46.0
45.0
44.0
43.0
1999
2001
2003
2005
204.171 Beschäftigte in
Pflegediensten in NRW 2009
stationär
72%
ambulant
28%
Tätigkeitsbereiche der 56.250 Beschäftigten
in den ambulanten Diensten 2009
Verwaltung
2414
4%
Hauswirtschaft
6962 = 12%
Sonstige
2505
4%
PDL
3216
6%
Pflege
41153
74%
Tätigkeitsbereiche der 147.921 Beschäftigten
in den stationären Diensten in NRW 2009
Haustechnik
3656
2%
Hauswirtschaft
27637 = 19%
zusätzliche
Betreuung
3357 = 2%
soziale Betreuung
7513 = 5%
Verwaltung
Sonstige
8287
2491
6%
2%
Pflege
94980
64%
Pflegerische Betreuung in der Altenpflege
Direkte Pflege:
1. Unterstützung im Bereich der Mobilität
• Einzelaktivitäten zur Förderung/Erhaltung der Mobilität
• Lagern
• Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen (AZB)
• Unterstützung beim An-, Aus- und Umkleiden
• Unterstützung beim Gehen, Stehen, Treppensteigen,
• Fortbewegen im Rollstuhl
• Unterstützung beim Verlassen/Wiederaufsuchen der
Einrichtung
2. Unterstützung bei der Ernährung
• Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
• Hilfe bei der Sondenernährung
3. Unterstützung im Bereich Ausscheidungen
• Hilfen beim Toilettengang
• Hilfen bei der Ausscheidung
• Rektale Abführmethoden
• Blasenkatheter legen/wechseln
4. Unterstützung im Bereich der Körperpflege
• Unterstützung bei Waschungen
• Unterstützung beim Duschen/Baden
• Unterstützung bei der sonstigen Körperpflege
Interventionen zur Unterstützung bei psychischen und
sozialen Problemlagen und Bedürfnissen
(psychiatrische Pflege)
• Einzelgespräche
• Unterstützung bei sozialen Kontakten/sozialer Teilhabe
• Interventionen bei Wanderungstendenz
• Einzelbetreuung bei Selbst- und Fremdgefährdung
• Interventionen bei speziellen psychischen Problemlagen
Spezielle Pflege (Behandlungspflege)
• Wundversorgung und Verbände
• Medizinische Einreibung
• Medikamentengabe
• Subcutane Injektionen
• Kontrolle Vitalparameter/Gewicht
• Blutzuckerkontrollen
• Sonstige spezielle Pflege
Mittelbare klientenbezogene Leistungen
(indirekte Pflege)
• Pflegeplanung und -dokumentation
• Stellen der ärztlich verordneten Medikation
• Zusammenarbeit mit externen Stellen
• Arbeitsbesprechungen (einrichtungsintern)
• Koordination, Organisation, Verwaltung
• Kontakte zu Angehörigen/Bezugspersonen der Bewohner/innen
• Kooperation mit freiwilligen Helferinnen und Helfern
• Aufräum-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten
• Tätigkeiten zur Vor- und Nachbereitung von unmittelbar
bewohnerbezogenen Maßnahmen
Circulus Vitiosus
 Immer weniger
Personal
soll für
 immer weniger Geld
 immer
pflegebedürftigere
Menschen
mit
 immer besserer
Qualität
versorgen.
Pflegefehler und –risiken
bei Personalmangel
• Dekubitus, Kontrakturen, Intertrigo, Thrombosen und
Pneumonie aufgrund unzureichender Prophylaxen
• Infektionen
durch fehlerhafte Pflege (z.B. „Katzenwäsche“), mangelnde
Hygiene und unzureichende Schutzkleidung
• Austrocknung und Mangelernährung
• Stürze und Verirrungen
durch unzureichende Aufsicht und Sorgfalt
• Myoklonische Anfälle
durch plötzliches und zu frühes Wecken
• Beschneidung von Freiheiten und des
Selbstbestimmungsrechtes
z.B. durch Fixierung
Qualitätsmängel in der Pflege
Weitere Fehler
• Kooperationsfehler
→ Kommunikationsmängel
→ Koordinationsmängel
→ Qualifikationsmängel
→ Kompetenzabgrenzungsmängel
→ Dokumentationsfehler
• Aufklärungsfehler
z.B. Aufklärung zu Gefahrenquellen
1. Ziele der Pflegeversicherung
• Entlastung der Kommunen als Träger der
Sozialhilfe
• Keine Abhängigkeit der Pflegebedürftigen in
Heimen von der Sozialhilfe
• Keine Belastung der Unternehmen,
aber der Beschäftigten
z.B. durch Streichung eines Feiertages
• Begrenzung und Stabilität der
Beitragsentwicklung im Interesse der
Beitragszahler (Beschäftigte und Arbeitgeber)
2. Privat vor Staat –
Kapitalorientierter Pflegemarkt
• Schaffung eines offenen Pflegemarktes insbesondere
für private und freigemeinnützige Träger
• Ausdruck eines marktwirtschaftlich geführten
Wettbewerbs ist die Herausbildung eines
Überangebotes mit Niedrigstpreisen, ständigen
„Marktbereinigungen“ und Konzentration
• Kostenbegrenzung im Pflegebereich durch Forcierung
des wirtschaftlichen Wettbewerbs und daraus
folgendem Druck auf tarifliche Leistungen
3. ambulant vor stationär:
Folgen für stationäre Pflegeeinrichtungen
• höheres Alter der Pflegebedürftigen beim Einzug und höheres
Durchschnittsalter der Bewohner(innen)
• höhere Pflege- und Behandlungsbedürftigkeit
• zunehmende Multimorbidität (Mehrfacherkrankungen) und
Demenz (ca. 60% der Bewohner/innen)
• zusätzliche Erschwernisse wie z.B. Weglauftendenz, größere Sturzgefahr,
nachlassendes Trinkbedürfnis, zunehmende Schwäche des Immunsystems,
zunehmende Stuhl- und Harninkontinenz
• kürzere Wohnzeit in der Pflegeeinrichtung
(1992 ca. 5 Jahre und 2008 ca. 3,6 Jahre)
• Abnahme der sozialen Betreuung und sozialen Teilhabe am öffentlichen
Leben
Pflegestufe III
23,86
0
3,33
Pflegestufe I
28,60
Pflegestufe II
44,20
stationär 1999
Pflegestufe III
14,04
Pflegestufe II
40,69
Pflegestufe I
45,27
ambulant 1999
0,92
0
Pflegestufe III
20,17
Pflegestufe I
37,27
Pflegestufe II
41,64
stationär 2009
Pflegestufe III
10,61
Pflegestufe II
34,27
Pflegestufe I
55,12
ambulant 2009
Pflegebedürftige in NRW und die Art ihrer Versorgung
600000
500000
509545
484801
465850
459371
459489
238582
231556
222551
212488
135452
142751
93916
1999
458433
400000
300000
224507
236006
147779
153462
160994
92363
94187
98166
106832
2001
2003
2005
2007
200000
133352
100000
118552
0
Pflegebedürftige
stationär
ambulant
Angehörige
2009
Alterstruktur der Pflegebedürftigen
in ambulanten Diensten in NRW
45,00
41,80
41,22
39,24
40,00
36,94
35,00
35,84
37,49
35,04
32,93
38,56
33,82
31,12
31,39
24,05
23,29
23,15
23,25
23,08
3,79
4,24
4,59
4,54
3,05
3,42
1999
2001
2003
2005
2007
2009
30,00
25,00
24,17
20,00
15,00
10,00
5,00
0,00
0 - 74
75 - 84
85 - 94
95 und mehr
Alterstruktur der Pflegebedürftigen
in stationären Pflegeeinrichtungen in NRW
50,00
46,50
45,10
45,00
40,27
39,54
35,78
35,67
40,00
35,00
30,00
30,28
31,79
40,92
40,98
33,48
32,70
25,00
20,00
17,92
16,89
17,08
17,31
17,54
18,05
6,22
6,88
7,48
8,06
8,27
2001
2003
2005
2007
2009
15,00
10,00
5,30
5,00
0,00
1999
0 - 74
75 - 84
85 - 94
95 und mehr
prozentualer Anteil der dementen Bewohner 2007 in stationären
Einrichtungen im Kreis Recklinghausen in den einzelnen Pflegestufen
(im Durchschnitt 60% gerontopsychiatrisch verändert)
776
Stufe 3
323
1638
Stufe 2
860
935
Stufe 1
1006
59
Stufe 0
0%
10%
20%
107
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Ausländische Pflegekräfte
Projekt im Kreis Recklinghausen
Antrag auf Hilfe zur Pflege in
Stationären Einrichtungen –
Prüfung der Heimnotwendigkeit
Fachkraft Pflege/soziale Beratung
•Hausbesuch
•Beratung der Angehörigen
•Gespräch mit Pflegedienst,
Betreuer u.ä.
Amtsärztin
•Besuch im Krankenhaus
•Gespräch mit behandelnden Ärzten,
Sozialdienst
•Reha-Potential u. Prognose
Fallkonferenz
•Individuellen Hilfeplan erstellen
•Entscheidung über die
Heimnotwendigkeit
Dokumentation
Auswertung
4. Verkürzung der Liegezeiten in den
Krankenhäusern durch Einführung der DRG‘s
z.B. Langzeitbeatmung
5. Sinkende Einnahmen
• Deckelung der Pflegesätze seit 1992
• Wettbewerb auf dem Altenpflege-Markt mit
Gewinnorientierung
• Förderung des Preiswettbewerbes durch regionale
Konkurrenzvergleiche der Pflegekassen bei
Pflegesatzverhandlungen
• sinkende Belegungen durch höheres Platzangebot
• Deckelung der Hilfe zur Pflege durch die
Sozialhilfeträger mittels Steuerung der Belegung in
preisgünstige Einrichtungen
• ungünstige Einstufungen bei der Begutachtung zur
Feststellung der Pflegebedürftigkeit
• standardisierte und begrenzte Leistungen
20,00
Entwicklung der Preissteigerung im Vergleich zu den
Pflegesätze in stationären Einrichtungen in NRW
in Prozent (einschließlich Unterkunft und Verpflegung)
Pflegestufe II
Inflation
15,00
Pflegestufe I
10,00
Pflegestufe III
5,00
0,00
1999
-5,00
2001
2003
2005
2007
2009
Verhältnis der Pflegebedürftigen auf eine Vollzeitstelle im
Pflegebereich in stationären Einrichtungen im Kreis Recklinghausen
2.4
15/12/2007
2.5
2.5
15/12/2003
2.6
2.4
15/12/2001
2.6
2.3
2.35
2.4
privat
2.45
freigemeinnützig
2.5
2.55
2.6
2070 € Personalkosten pro Bewohner(in) in
Pflegestufe I in einer stationären Einrichtung
(aus: RP 05.08.2010)
Entwicklung der Zahl stationärer Dienste in NRW
2054
15.01.2010
1995
2009
1945
2008
1896
2007
1842
2006
Juli 1992
1000
1154
1200
1400
1600
1800
2000
2200
Überangebot im Kreis Recklinghausen
auf der Basis der am 01.03.2009 vorgehaltenen stationären Plätze
(ohne Berücksichtigung der in Planung oder im Bau befindlichen 562 weiteren Plätze)
0
6,500
0
6,400
70
170
6,300
270
6,200
370
6,500
6,100
6,400
6,300
6,000
5,900
6,200
6,100
6,000
5,800
5,700
2009
2010
2011
Bedarf
2012
Überangebot
2013
2014
Begutachtung und Einstufung
• Im Zuge der Begutachtungen des MDK hat sich die Struktur
der Pflegeeinstufungen verschlechtert, was zwangsläufig zu
weiterem Abbau von Personal beitrug.
• Die Begutachtung orientiert sich i.d.R. an den
dokumentierten Leistungen ohne im Einzelnen deren
Notwendigkeit, Bedarfsgerechtigkeit und Qualität
ausreichend prüfen zu können. Zeiten der medizinischen
Behandlungspflege und der indirekten Pflege
(Dokumentation, Dienstbesprechungen, Fort- und
Weiterbildung, Qualitätsmanagement usw.) bleiben
unberücksichtigt.
• Die Zeiten der standardisierten pflegerischen Tätigkeiten
sind zu knapp bemessen.
Standardleistungen und Standardzeiten
Hilfebedarf bei vollständiger Übernahme Zeitkorridor in Minuten
Ganzkörperwäsche
20
bis 25
Baden
20
bis 25
Wasserlassen
2
bis
3
Stuhlgang
3
bis
6
Mundgerechte Zubereitung
2
bis
3
Aufnahme der Nahrung
12
bis 15
Umlagern
2
bis
3
Ankleiden Gesamt
8
bis 10
Einrichtungsträger
als Mitläufer:
„Bei Verzicht auf Personalschlüssel und gleichzeitig einem
Nachfrageüberhang am Markt ist damit zu rechnen, dass die Träger den
Personaleinsatz tendenziell reduzieren, sofern dies ohne Auswirkung auf
die Preise bleibt. Denn dann steigt die Gewinnmarge der Träger an. Der
Verzicht auf Personalschlüssel erhöht die Chancen der Träger, durch
betriebswirtschaftliche Steuerung auch im Bereich der Personalkosten
Gewinne zu realisieren. Diese Orientierung der Träger hat der
Gesetzgeber der Pflegeversicherung erreichen wollen. … Weiter
steigende Preise durch verbindliche Personalschlüssel wird niemand
riskieren. Es ist zu erwarten, dass die Träger sich mit den verschärften
Wettbewerbsbedingungen arrangieren, sich bei der Vergütung ihres
Personals vom BAT abkoppeln und die Wirtschaftlichkeit ihrer
Einrichtungen über den Personaleinsatz steuern.“
Thomas Dane (Diakonisches Werk Berlin) in „Personalbemessung in der Altenhilfe“
6. Senkung der Personalkosten
•
•
•
•
•
•
Ausweitung der Teilzeitarbeit mit dem Ziel einer höheren Leistungsfähigkeit der
Beschäftigten, der Verkürzung der täglichen Anwesenheitszeiten sowie der
Überlappungs- und Übergabezeiten zwischen den Schichten
Durchsetzung einer leistungsfähigeren Belegschaft
(vor allem zu Lasten der Kranken, Älteren und Schwerbehinderten)
Verringerung von Ausfallzeiten und Erhöhung der Verfügbarkeit von Beschäftigten
(z.B. bei Arbeitsunfähigen, Schwangeren, Beschäftigten mit zu betreuenden
Kindern und Pflegebedürftigen, Fort- und Weiterbildungen)
Befristung der Arbeitsverhältnisse mit dem Ziel der Erhöhung der Flexibilität zur
Anpassung an die Belegungsentwicklung und zur Vermeidung von
Entgeltsteigerungen
Tarifflucht durch Privatisierung, Ausgründung und Leiharbeit
Flexibilisierung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit und des Einsatzortes
(Arbeitszeitverschiebungen, Überarbeit, Schaukeldienste, geteilte Dienste,
Versetzungen) mit dem Ziel der Stellenreduzierung
Beschäftigte in den ambulanten Diensten in NRW
(mit ZDL, Praktikanten, FSJ und Auszubildenden)
56250
41153
2009
15097
48019
35288
2007
12731
31943
2005
29812
2003
43222
11279
10580
40392
2001
27759
11337
39096
1999
27086
12530
39616
0
10000
20000
30000
Grundpflege
40000
Rest
50000
60000
Pflegebedürftige zu Beschäftigte in ambulanten Diensten in NRW
(bei zunehmender Teilzeitbeschäftigung und mit ZDL, Praktikanten, FSJ und Auszubildende)
2.11
2009
2.88
2.22
2007
3.03
2.27
2005
3.07
2.33
2003
3.16
2.36
2001
3.33
2.37
1999
0.00
0.50
1.00
1.50
Relation alle
2.00
Relation Pflege
3.47
2.50
3.00
3.50
Verhältnis der Pflegebedürftigen auf eine Stelle im Pflegebereich
ambulanter Dienste im Kreis Recklinghausen
9
2007
7.9
2003
7.7
2001
8.1
1998
7
7.5
8
8.5
9
Beschäftigte in stationären Einrichtungen in NRW
(mit ZDL, Praktikanten, FSJ und Auszubildenden)
94980
2009
52941
92068
2007
0
20000
40000
118918
43136
71203
1999
125317
44594
75782
2001
133135
45370
80723
2003
139013
46945
87765
2005
147921
40385
60000
80000
Beschäftigte Pflege
100000
Rest
111588
120000
140000
160000
Zwangsteilzeit in Deutschland
Pflegebedürftige zu Beschäftigte in stationären Einichtungen in NRW
(bei zunehmender Teilzeitbeschäftigung und mit ZDL, Praktikanten, FSJ und Auszubildende)
1.58
2009
1.01
1.57
2007
1.04
1.60
2005
1.06
1.69
2003
1.09
1.72
2001
1.10
1.80
1999
1.15
0.00
0.20
0.40
0.60
0.80
Relation Pflege
1.00
1.20
Relation alle
1.40
1.60
1.80
Verhältnis der Pflegebedürftigen auf eine Stelle im Pflegebereich
in stationären Einrichtungen im Kreis Recklinghausen
2.4
15/12/2007
2.5
2.5
15/12/2003
2.6
2.4
15/12/2001
2.6
2.3
2.35
2.4
privat
2.45
freigemeinnützig
2.5
2.55
2.6
Bundesagentur für Arbeit, Arbeitnehmerüberlassungsstatistik,
Entwicklung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Deutschland,
Juni 1996 - 2009, Index 1996 = 100
Quelle: IAT; September 2010; http://www.iatge.de/forschung-aktuell/2010/fa2010-10.pdf
Leiharbeitnehmer(innen)
• 70 % der stationären Einrichtungen und 83 % der
ambulanten Dienste geben an, dass sie nicht oder
eher nicht auf Zeitarbeitskräfte zurückgreifen.
• 14% der ambulanten Dienste setzen
Leiharbeitnehmer(innen) ein.
• Ambulante Dienste bemängeln hohe
Personalfluktuation und wenig Bewerbungen.
• 53% der ambulanten Dienste halten die Kosten für
die Beschäftigung von Auszubildenden für zu hoch.
aus: Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2010 - Darstellung der wichtigsten Ergebnisse
7. Mehr Leistungen
- weniger Personal:
„Mit Einführung der Pflegeversicherung ist auch die
Bemessung des Personaleinsatzes in Pflegeheimen auf eine
neue Grundlage gestellt worden. In den Folgejahren konnte
beobachtet werden, dass einzelne Heimträger das Fehlen
verbindlicher Personalanhaltszahlen nutzten, um aus
Gründen der Kostensenkung den Personaleinsatz zu
reduzieren. So waren in einigen Fällen bei den Trägern hohe
Überschüsse zu verzeichnen bei gleichzeitig schlechteren
Leistungen aufgrund verminderten Personaleinsatzes."
Thomas Dane (Diakonisches Werk Berlin) in „Personalbemessung in der Altenhilfe“
Fehlende Personalermittlung
in NRW
•
weder einheitliche Personalrichtwerte
(wieviele Kunden werden von einer Pflegeperson
versorgt)
•
noch Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs
auf der Grundlage der Bemessung der
erforderlichen Pflegezeiten und der Pflegequalität
(Pflegebedarf der Kunden)
Rahmenverträge
§ 75 SGB XI
Rahmenverträge, Bundesempfehlungen und -vereinbarungen über die
pflegerische Versorgung
(1) Die Landesverbände der Pflegekassen schließen unter Beteiligung des
Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sowie des Verbandes der
privaten Krankenversicherung e. V. im Land mit den Vereinigungen der
Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen im Land
gemeinsam und einheitlich Rahmenverträge mit dem Ziel, eine wirksame
und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten
sicherzustellen.
(2) Die Verträge regeln insbesondere:
3. Maßstäbe und Grundsätze für eine wirtschaftliche und
leistungsbezogene, am Versorgungsauftrag orientierte personelle und
sächliche Ausstattung der Pflegeeinrichtungen,
Personalanhaltszahlen oder
Personalbemessung
(3) Als Teil der Verträge nach Absatz 2 Nr. 3 sind entweder
1. landesweite Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs oder zur Bemessung der
Pflegezeiten oder
2. landesweite Personalrichtwerte
zu vereinbaren. Dabei ist jeweils der besondere Pflege- und Betreuungsbedarf
Pflegebedürftiger mit geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen,
demenzbedingten Fähigkeitsstörungen und anderen Leiden des Nervensystems zu beachten.
Bei der Vereinbarung der Verfahren nach Satz 1 Nr. 1 sind auch in Deutschland erprobte und
bewährte internationale Erfahrungen zu berücksichtigen. Die Personalrichtwerte nach Satz 1
Nr. 2 können als Bandbreiten vereinbart werden und umfassen bei teil- oder vollstationärer
Pflege wenigstens
1. das Verhältnis zwischen der Zahl der Heimbewohner und der Zahl der Pflege- und
Betreuungskräfte (in Vollzeitkräfte umgerechnet), unterteilt nach Pflegestufen
(Personalanhaltszahlen), sowie
2. im Bereich der Pflege, der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege
zusätzlich den Anteil der ausgebildeten Fachkräfte am Pflege- und Betreuungspersonal.
Bundesweite Empfehlungen
(6)Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die
Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf
Bundesebene sollen unter Beteiligung des Medizinischen
Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, des
Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. sowie
unabhängiger Sachverständiger gemeinsam mit der
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und
der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der
Sozialhilfe Empfehlungen zum Inhalt der Verträge nach Absatz
1 abgeben. Sie arbeiten dabei mit den Verbänden der
Pflegeberufe sowie den Verbänden der Behinderten und der
Pflegebedürftigen eng zusammen.
Zahl und Qualifizierung des Personals
• Der Betreiber und die Einrichtungsleitung haben
sicherzustellen, dass die Gesamtzahl der Beschäftigten und
ihre Qualifikation für die von ihnen zu leistende Tätigkeit
ausreichen.
• Dies ist der Fall, wenn Zahl und Qualifikation der
Beschäftigten dem in einem allgemein anerkannten und
wissenschaftlichen Anforderungen entsprechenden
Personalbemessungssystem ermittelten Bedarf
entsprechen.
• Liegt ein solches Personalbemessungssystem nicht vor, wird
vermutet, dass Zahl und Qualifikation der Beschäftigten
ausreichen, wenn diese in Verträgen nach dem Elften Buch
des Sozialgesetzbuches bestimmt sind.
siehe § 12 Abs. 3 und 4 WTG NRW,
beschlossen am 18.11.2008
Personalbemessung durch
Begutachtung!?
•
•
•
Mit der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen besteht
ein Verfahren, bei dem auch der Pflegebedarf der Pflegebedürftigen ermittelt
wird. Als Grundlage dienen die Pflegebedürftigkeits-Richtlinien. Hierin heißt es
„Die Richtlinien bestimmen die Merkmale der Pflegebedürftigkeit (§ 14 SGB XI)
und die Pflegestufen (§ 15 SGB XI) sowie das Verfahren der Feststellung der
Pflegebedürftigkeit (§ 18 SGB XI). Sie gelten unabhängig davon, ob im häuslichen
oder stationären Bereich gepflegt werden soll.“
40% der erbrachten Leistungen werden durch die leistungsbegründenden Kriterien
zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit jedoch nicht berücksichtigt, so dass sich
die ermittelten Pflegebedarfe nicht mit dem erforderlichen Pflegebedarf decken.
Würde aber trotzdem der vom medizinischen Dienst der Pflegekassen in seinen
Begutachtungen ermittelte Zeitaufwand für den Hilfebedarf pflegebedürftiger
Heimbewohner bei der Berechnung des Personalbedarfs zugrunde gelegt, müssten
gegenüber den Orientierungswerten der Kostenträger mindestens 40% mehr
Pflegekräfte eingestellt werden.
Pflegestufe
Minutenwerte
nach MDKKriterien
Für die
PersonalbedarfsMittelwert nach
MDK-Kriterien für berechnung
allgemeine Pflege anerkannte
Pflegeminuten
0
0 – 44
22,5
33,6
1
45 – 119
82,5
67,25
2
120 – 239
180
95,4
3
ab 240
303
149,4
aus dem Vortrag von Helmut Wallrafen-Dreisow auf der ver.di-Tagung vom 06.03.2003
300
Personalmin. Pflege
gesamt
250
200
medizin.
Behandlungspflege
150
Durchschn.
erforderl. Pflegemin.
nach MDK
Gutachten
100
50
0
Pflegestufe 0
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
Ermittlung des Pflegebedarfs
nur zur Pflegeeinstufung
"Die Festlegung des zeitlichen Mindestpflegeaufwandes in den einzelnen
Pflegestufen bedeutet keine Vorgabe für die
personelle Besetzung von ambulanten, teilund vollstationären Pflegeeinrichtungen und
lässt keine Rückschlüsse hierauf zu.“
aus den Pflegebedürftigkeits-Richtlinien (PflRi) vom 07.11.1994
Erfüllung trotz Personalmangels
"Die aufaddierten Pflegebedarfe in Summen
(Zeitkorridore enthalten keine verbindlichen
Vorgaben; sie haben nur Leitfunktion)
stellen nur das Verfahren zur Leistungsbegründung dar, dennoch sind die
anerkannten und im Gutachten
dokumentierten Pflegebedarfe durch die
Seniorenzentren sicherzustellen.“
(aus dem Qualitätsmanagementhandbuch eines Heimträgers)
Personelle „Orientierungswerte“ als
„Maximalwerte“ ab 2002 in NRW
•
•
•
•
•
•
•
•
Leitung: 1 für die ganze Einrichtung
Verwaltung: 1: 40
Pförtner: 1 : 100
sozialer Dienst: 0,5 + 1 : 59
Hauswirtschaft: 1 : 7,7
Wäscherei: 1 : 38,5
Hausmeister : 1 : 100
Pflegedienst: Pflegestufe 0
1:8
Pflegestufe I
1:4
Pflegestufe II
1 : 2,5
Pflegestufe III
1 : 1,8
Zusätzlich 100 € pro dementen Bewohner für die Finanzierung von
Betreuungsassistenten.
(entspricht im Wesentlichen den Personalrichtwerten der Landschaftsverbände in NRW vom 15.08.1989)
durchschnittlicher Leistungsaufwand pro Tag und Bewohner 2001 in %
0.5
Fortbildung
Kontakte zu Angehörigen
1.5
Verwaltungstätigkeiten
1.8
2
Arzneimittel stellen
3
Wäscheversorgung
5.3
Pflegeplanung und –dokumentation
7.5
Arbeitsbesprechungen
9.9
Mahlzeitenverorgung
5.3
Behandlungspflege
10.5
psychosoziale Betreuung
46
Grundpflege
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
Hoher Dokumentationsaufwand
 Personal war rar und wurde so weit gekürzt, bis selbst das Nötigste – die
Pflege – auf der Strecke blieb.
 So war hin und wieder eine einzige Schwester (teils nicht examiniert) für
30 Etagenbewohner zuständig.
 Natürlich lässt sich in solchen Fällen weder eine Schwerstpflege noch das
Grundprogramm oder eine Aufsicht bewerkstelligen. Ganz zu Schweigen
vom zwischenmenschlichen Kontakt zu den Bewohnern...
 Was bleibt ist Schreibkram, auf den sich die jeweils höhere Instanz
beziehen kann. Schreibkram der vor den Folgen der immer übleren
Verhältnisse rechtlich schützen soll. Schreibkram, welcher der Pflege
zusätzliche Zeit raubt. Nicht selten ist dieser Schreibkram getürkt...
aus einem Leserbrief von Dirk Glücksberg, ehemaliger Zivildienstleistender
in einem Alten- und Pflegeheim in der MZ vom 26.09.2005
Pflegeschlüssel im Vergleich
Orientierungswerte der Kostenträger (unverbindlich)
Steigerung
2,66
Stellen
37,53
Pflegeminuten pro Bewohner(in)
96,84
Mindestaufwand gemäß SGB XI, § 15
(I: 45 Min., II: 120 Min., III: 240 Min.)
Stellen
116,28
45,07
Pflegeschlüssel
2,22
Mehrheit des Landespflegeausschuss
2,20
Stellen
45,50
Pflegeminuten pro Bewohner(in)
ver.di-Forderung
Stellen
117,39
Pflegeminuten pro Bewohner(in)
129,01
Höchstaufwand gemäß SGB XI, § 15
(I: 119 Min., II: 239 Min., III: 300 Min.)
164,32
63,69
Pflegeschlüssel
20,08 %
21,22 %
2,00
50,00
Stellen
0,00
33,22 %
69,69 %
1,57
bei einer 2009 durchschnittlichen, stationären Einrichtung in NRW mit 100 Bewohner/innen
Sozialhilfeträger
als Bremser:
„Und ich sage auch ganz deutlich aus Sicht der
Pflegekassen: Wir sind nicht bereit, hier die
Sozialhilfeträger hinsichtlich ihres Gejammers
bezüglich ‚angespannter finanzieller Ressourcen‘ zu
stützen. Denn: die größten Bremser, wenn es um
Personal und Kosten geht, sind hier die
Sozialhilfeträger nach dem Motto ‚unsere Kassen
sind einfach leer‘."
Paul-Jürgen Schiffer (VdAK-Bundesverband) in „Personalbemessung in der Altenhilfe“
8. Mangel an Pflegefachkräften
• In jedem Fall ist sicherzustellen, dass insgesamt mindestens die Hälfte
der mit betreuenden Tätigkeiten beauftragten Beschäftigten Fachkräfte
sind; die Berechnung hat anhand der Vollzeitäquivalente zu erfolgen.
• Es muss nicht zu jeder Minute rund um die Uhr sicher gestellt sein,
dass mindestens 50% des eingesetzten Personals Fachkräfte sind.
(Urteil des OVG-Münster vom 21.06.2004)
• In Betreuungseinrichtungen mit überwiegend pflegerischer Betreuung
muss nachts mindestens eine Pflegefachkraft ständig anwesend sein.
• Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung und Fachkräfte müssen eine
mindestens dreijährige förderliche Ausbildung abgeschlossen haben.
siehe § 12 Abs. 3 und 4 WTG NRW
Personalbedarfe
• Neubedarf:
z.B. durch Neugründung bzw. Erweiterung von Einrichtungen
• Sofortbedarf:
offene, zu besetzende Stellen
• Ersatzbedarf:
für ausscheidende Beschäftigte z.B. infolge Rente, Ausstieg
i.d.R. ca. 5 % des Personals
• Mehrbedarf:
zusätzlich benötigte, aber derzeit nicht finanzierte Stellen, um die
pflegerische Versorgung zu optimieren (Verbesserung der Relation
Pflegebedürftige und Personalstellen auf ca. 1 : 2,2)
• Pflegepotential:
Absolventen
aus: Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2010 - Darstellung der wichtigsten Ergebnisse
Bedarf an examinierten Pflegekräften
in Einrichtungen in NRW
6000.00
5000.00
4000.00
3000.00
1597.00
2822.80
1286.59
1461.80
913.41
2092.53
1676.00
Sofortbedarf
Neubedarf
Ersatzbedarf
Mehrbedarf
2000.00
1000.00
2947.47
0.00
stationär
ambulant
Eigene Berechnungen unter Zugrundelegung der Daten aus der
Landesberichterstattung Gesundheitsberufe - Situation der Ausbildung und Beschäftigung in NRW
Ausbildungsplatzentwicklung
in der Altenpflege in NRW
Personalbedarfsberechnung 2010
für die Pflegeeinrichtungen in NRW
Angaben
in
Vollkräften
Sofortbedarf 2010
(erhoben in 12/2009)
Neubedarf
Absolventen 2010
Differenz
•
•
•
•
•
aus:
Gesundheitsund Krankenpfleger(innen)
Gesundheitsund Kinderkrankenpfleger(innen)
Altenpfleger
(innen)
3.658
447
2.008
675
85
1.440
3.872
589
2.620
-461
57
-828
Gesamt
-1.232
Sofortbedarf in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Krankenhäusern
Mehrbedarf nicht berücksichtigt
Neubedarf durch Neugründung bzw. Erweiterung von ambulanten und stationären Einrichtungen
Ersatzbedarf nicht berücksichtigt
Pflegepotential (Absolventen von Lehrgängen in Krankenpflegeschulen und Fachseminaren für Altenpflege)
siehe Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2010 (unter Berichtigung eines Zahlentausches)
Aus: WAZ vom 13.10.2011
Ausgleichsverfahren (Umlage)
(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass
zur Aufbringung der Mittel für die Kosten der Ausbildungsvergütung und der nach § 17 Abs.
1a zu erstattenden Weiterbildungskosten von den in § 4 Abs. 3 Satz 1 genannten
Einrichtungen Ausgleichsbeträge erhoben werden, und zwar unabhängig davon, ob dort
Abschnitte der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn ein
Ausgleichsverfahren erforderlich ist, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern
oder zu beseitigen.
(2) Führt eine Landesregierung ein Ausgleichsverfahren ein, darf die Gesamthöhe der
Ausgleichsbeträge den voraussichtlichen Mittelbedarf zur Finanzierung eines angemessenen
Angebots an Ausbildungsplätzen nicht überschreiten. Die Landesregierungen regeln das
Nähere über die Berechnung des Kostenausgleichs und das Ausgleichsverfahren. Sie
bestimmen die zur Durchführung des Kostenausgleichs zuständige Stelle. § 24 Satz 2 und 3
bleibt unberührt.
(3) Hat eine Landesregierung ein Ausgleichsverfahren nach Absatz 1 eingeführt, so ist sie
verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen die Notwendigkeit der Fortführung zu
überprüfen.
§ 25 Altenpflegegesetz
In Kraft gemäß Nr. 2 BVerfGE v. 24.10.2002 I 4410 - 2 BvF 1/01 - mWv 25.10.2002
(Das Verfahren wird bisher nur in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und BadenWürttemberg angewandt.)
Ausbildungsumlage
Wird die Ausbildungsvergütung ganz oder teilweise durch ein landesrechtliches
Umlageverfahren finanziert, so ist die Umlage in der Vergütung der allgemeinen
Pflegeleistungen nur insoweit berücksichtigungsfähig, als sie auf der Grundlage
nachfolgender Berechnungsgrundsätze ermittelt wird:
1. Die Kosten der Ausbildungsvergütung werden nach einheitlichen Grundsätzen
gleichmäßig auf alle zugelassenen ambulanten, teilstationären und stationären
Pflegeeinrichtungen und die Altenheime im Land verteilt. Bei der Bemessung und
Verteilung der Umlage ist sicherzustellen, dass der Verteilungsmaßstab nicht
einseitig zu Lasten der zugelassenen Pflegeeinrichtungen gewichtet ist.
2. Die Gesamthöhe der Umlage darf den voraussichtlichen Mittelbedarf zur
Finanzierung eines angemessenen Angebots an Ausbildungsplätzen nicht
überschreiten.
3. Aufwendungen für die Vorhaltung, Instandsetzung oder Instandhaltung von
Ausbildungsstätten, für deren laufende Betriebskosten (Personal- und Sachkosten)
sowie für die Verwaltungskosten der nach Landesrecht für das Umlageverfahren
zuständigen Stelle bleiben unberücksichtigt.
§ 82 a, Absatz 3 SGB XI
9. Überlastung
flexibler Personaleinsatz
• Ständige Arbeitszeitveränderungen wie z.B.
Schaukeldienste, flexibler Anfang und flexibles
Ende der Schicht
• Überarbeit (Mehrarbeits- und Überstunden)
z.B. früher kommen, später gehen,
Einspringen an freien Tagen, freien
Wochenenden, freien Feiertagen
• Urlaubsänderungen
Zeitdruck
73 %
der Beschäftigten bleiben unter Zeitdruck
länger am Arbeitsplatz
62 %
35 %
verzichten auf Pausen
16 %
nehmen dann sogar Arbeit mit nach Hause
verkürzen nach eigener Einschätzung auf
riskante Weise die Arbeitsschritte, wenn es „eng“
wird
aus einer Studie des Instituts zur Erforschung sozialer Chancen (ISO)
Überdurchschnittliche Erkrankung
•
•
•
•
•
•
•
•
Alte Menschen können oft nur notdürftig versorgt werden, weil Altenpfleger
überdurchschnittlich oft ausfallen.
Die Fehlzeiten wegen Krankheit in der Altenpflege sind fast 20 Prozent höher als im
Bevölkerungsmittel.
Altenpfleger seien im Schnitt über 21 Tage im Jahr krank, also mehr als vier
Arbeitswochen.
Dies bringt erhebliche Versorgungsengpässe mit sich, weil häufig kein Ersatz
gefunden werden kann.
In der Regel müssen Kollegen die Schichten mitmachen und geraten dadurch in
enormen Zeitstress. Eine angemessene Pflege ist dann nicht mehr möglich.
Notlösungen würden angesichts der vielen Ausfälle zur Dauerlösung.
Die Mehrbelastung führe dazu, dass viele Mitarbeiter unter Burnout leiden.
Die Arbeitsunfähigkeit aufgrund von psychischen Erkrankungen liege sogar 62
Prozent über dem Durchschnitt.
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg
(Quelle: ALTENPFLEGE 03/2007)
Gesundheitsbeschwerden
Der psychische Gesundheitszustand der Altenpfleger/innen ist um fast 12% schlechter als der
Vergleichswert der berufstätigen Bevölkerung der
Bundesrepublik.
Altenpfleger/innen leiden erheblich stärker als die
Vergleichsbevölkerung unter psychosomatichen
Beschwerden (44,3% über dem Durchschnitt).
Die stationäre Altenpflege hat im Vergleich zur
stationären Krankenpflege ein um etwa 40%
höheres Arbeitsunfallrisiko.
aus BGW-DAK Gesundheitsreport 2003 Altenpflege
Detlev Beyer-Peters, 30.11.2005
Höhere Arbeitsunfähigkeitsquote
•
Mit einem Krankenstand von 5,8% lag der Altenpflegebereich mit 0,9 Prozentpunkten über dem
Branchendurchschnitt der AOK-Versicherten von 4,9%.
•
Der Anteil der AOK-Mitglieder, die sich im Altenpflegebereich mindestens einmal im Jahr krank meldeten
lag bei 59,6%. Damit lagen sie sogar fast 5% über dem Durchschnitt der Krankenschwestern und -pfleger.
•
Die Ausfallzeiten von 21,3 Tage lagen im Vergleich zum Branchendurchschnitt von 17,7 Tagen höher und
auch die durchschnittliche Dauer eines Krankheitsfalles lag mit 14,1 Tagen über dem Durchschnitt von 11,8
Tagen.
•
Im Vergleich zu den AOK-Mitgliedern insgesamt liegen die psychischen Erkrankungen hinsichtlich der AUTage 4,3 Prozentpunkte höher. Somit wird bestätigt, dass Pflegepersonal überproportional häufig an
psychosomatischen Beschwerden und psychiatrischen Erkrankungen leidet.
•
Die Verteilung der Arbeitsunfähigkeitstage in Altenpflegeeinrichtungen nach Krankheitsarten zeigt, dass
2003 die Muskel- und Skelettkrankheiten in den AU-Tagen zwar dominieren, die psychischen Erkrankungen
jedoch schon auf Platz drei nahe Platz zwei Atemswegserkrankungen rangieren.
Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien, bgw-forschung,
Stand: 11/2005
Quelle: Küsgens, I. (2005). Krankheitsbedingte Fehlzeiten in Altenpflegeberufen - Eine Untersuchung der in
Altenpflegeeinrichtungen tätigen AOK-Versicherten. In: Badura, B. (Hrsg.). Fehlzeiten-Report 2004. Zahlen,
Daten, Analysen aus allen Branchen der Wirtschaft- Gesundheitsmanagement in Krankenhäusern und
Pflegeeinrichtungen. Berlin Heidelberg: Springer Verlag, S.203-219.
Ständige Überforderung der Pflegekräfte
Quelle: Gregersen, S., Ohlsen,S. & Sattel, H., 2002, S. 13
aus: BGW-DAK Gesundheitsreport 2003
Ursache: Stress
Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien,
bgw-forschung, Stand: 11/2005
Quelle: Quelle: Berger, J., Genz, H.O., Küfner, S., u.a.,2003, S. 35
Ursache: Stress
Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien,
bgw-forschung, Stand: 11/2005
Quelle: Quelle: Berger, J., Genz, H.O., Küfner, S., u.a.,2003, S. 35
Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien,
bgw-forschung, Stand: 11/2005
Quelle: Gregersen, S., Ohlsen,S. & Sattel, H., 2002, S. 14
Erlebte Arbeitsbelastungen in der Pflege
Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien,
bgw-forschung, Stand: 11/2005
Quelle: Gregersen, S., Ohlsen,S. & Sattel, H., 2002, S.8
Quantitative Arbeitsanforderungen
Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien,
bgw-forschung, Stand: 11/2005
Quelle: Simon, M., Tackenberg, P., Hasselhorn, H.-M., u.a., 2005, S. 15
kaum Einfluss auf die
Dienstplangestaltung
Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien,
bgw-forschung, Stand: 11/2005
Quelle: Simon, M., Tackenberg, P., Hasselhorn, H.-M., u.a., 2005, S. 35
Unzufriedenheit mit Schichtübergaben
Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien,
bgw-forschung, Stand: 11/2005
Quelle: Simon, M., Tackenberg, P., Hasselhorn, H.-M., u.a., 2005, S. 15
sich nicht ausreichend qualifiziert fühlen
Aus: Psychische Belastungen in der Altenpflege - Zusammenfassung verschiedener Studien,
bgw-forschung, Stand: 11/2005
Quelle: Simon, M., Tackenberg, P., Hasselhorn, H.-M., u.a., 2005, S. 41
10. Sinkende Einkommen
Tarifflucht:
• Ausgründung und Ausgliederung
• Leiharbeit
Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich:
• Zwang zur Teilzeitarbeit bis zur Geringfügigkeit mit Verdrängung in die
Ehrenamtlichkeit
Vermeidung von Aufstiegen:
• Befristete Arbeitsverträge
Versagung tariflicher Leistungen:
• z.B. Geriatriezulage, Zeitzuschläge
Tarifabsenkungen:
• Hohe Arbeitslosigkeit bei un- und angelernten Arbeitskräften
• Privatisierung der Pflege im doppelten Sinn
Druck auf ältere, teurere Beschäftigte
• Mobbing, Bossing
11. Ausstiegsgedanken
• Jede 5. Pflegekraft denkt
mindestens mehrmals monatlich
daran, den Beruf zu verlassen.
(nach GB und I liegt D an 3. Stelle)
• Vor allem jüngere und besser
qualifizierte Kräfte erwägen den
Ausstieg.
• 40% sind mit den Arbeitszeiten
unzufrieden.
• Weitere Gründe: Unvereinbarkeit
von Familie und Beruf, schlechtes
Betriebsklima
Untersuchung in 10 europäischen Ländern
sozial und
unbescheiden






sofort rechtsverbindliche Personalrichtwerte
mindestens 1 Pflegekraft auf 2 Bewohner(innen)
Personal in regulären Beschäftigungsverhältnissen und
unter einheitlich geregelten Arbeits- und
Tarifbedingungen (z.B. Tarifvertrag soziale Dienste)
Verbesserung der Fachkraftquote orientiert am
tatsächlichen Pflegebedarf der Bewohner(innen)
dementsprechend leistungsgerechte Pflegesätze
zügige Entwicklung und Einführung eines
verbindlichen Personalbemessungssystems auf der
Grundlage des tatsächlichen Pflegebedarfs der
Bewohner(innen)
Finanzierung der Behandlungspflege durch die
Krankenkassen
Referenzmodell NRW
Ehemaliger NRW
Arbeitsminister
Harald Schartau
auf der ver.di
Demonstration
vom 07.06.2002:
Wir schaffen
innerhalb von
fünf Jahren ein
Personalbemessungssystem
auf der Basis des
Referenzmodelles
NRW
Personalaufwand bemessen
Zeitaufwand berechnen
Erforderliche Leistungen
(Maßnahmen) festlegen
Pflegeziele
auf der Grundlage
einer Pflegetheorie
Pflegebedarfe ermitteln
(Screening und Assessment)
evaluieren
Ressourcen feststellen
(Fähigkeiten/Motivation/Nutzung von Hilfsmitteln)
Pflegeprobleme benennen
- unterschiedliche Definitionsperspektiven -
fordert:
 Veränderung des Pflegebegriffs
 Erweiterung und Dynamisierung der Leistungen der
Pflegeversicherung
 Verzahnung mit Prävention, Akutversorgung und
Rehabilitation
 Stärkung der ambulanten und komplementären Dienste
 Förderung neuer Pflege- und Betreuungskonzepte
 Verbesserung der Einnahmen durch Einführung einer
Bürgerversicherung
 Beibehaltung einer paritätischen Finanzierung durch die
Arbeitnehmer und Arbeitgeber