Transcript Zukunft der AOK Projektplanung Tarife
Die soziale Pflegeversicherung
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Leitbild ...trotz Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.
Verbesserung der häuslichen Versorgung Verhinderung von Heimaufnahmen finanzielle Entlastung des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen (soziale) Absicherung der Pflegepersonen Folie 2
Versicherter Personenkreis
... grds. alle versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, also z.B. ...
• Arbeitnehmer • Empfänger von Arbeitslosengeld • Rentner • . . .
Familienversicherte sind beitragsfrei auch pflegeversichert
Privat Krankenversicherte müssen sich auch privat pflegeversichern Folie 3
Kurzzeitige Arbeitsfreistellung
Angehörige haben Anspruch auf
kurzzeitige Arbeitsfreistellung
von bis zu
10 Arbeitstagen
ohne Lohnersatzanspruch Zweck:
Organisation der Pflege
eines „nahen“ Angehörigen auf Verlangen des Arbeitgebers ...
Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung Keine Auswirkungen auf eigene Sozialversicherung
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Pflegezeit für Beschäftigte
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf
Pflegezeit
von bis zu
6 Monaten
: • • • •
Voraussetzung
: Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten !
Pflege eines (pflegebed.) „nahen“ Angehörigen dann ...
unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit Rückkehrmöglichkeit grds. mit Sozialversicherungsschutz • Inanspruchnahme 10 Tage vorher ankündigen (Zeitraum/Umfang) Pflegebedürftigkeit durch Bescheinigung PFK / MDK nachweisen
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Leistungen grds. bei „ erheblicher Pflegebedürftigkeit “ Wer ist pflegebedürftig?
• Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung mit •
dauerhaftem ( mind. 6 Monate )
und
erheblichem
Hilfebedarf • bei den Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens Besonderheit: Betreuungsleistungen „PEA“ auch ohne erhebliche Pflegebedürftigkeit
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maßgebliche „Verrichtungen des täglichen Lebens“ Körperpflege
waschen, duschen, baden Zahnpflege, kämmen, rasieren, Darm-/Blasenentleerung
Grundpflege Ernährung
mundgerechtes aufbereiten und Aufnahme der Nahrung
Mobilität
Aufstehen/Zu-Bett-gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppen steigen, Verlassen/Aufsuchen der Wohnung +
hauswirtschaftliche Versorgung Folie 7
Die Pflegestufen . . .
. . . richten sich nach
Art und Umfang
des
regelmäßigen Hilfebedarfs
:
I II
Erhebliche
Pflegebedürftigkeit Hilfebedarf 1 x tgl., wenigstens 2 Verrichtungen + Hauswirtschaft 1 1/2 Stunden, davon > 45 Min Grundpflege
Schwer
pflegebedürftigkeit Hilfebedarf 3 x tgl. + Hauswirtschaft 3 Stunden, davon mind. 120 Min. Grundpflege
III
Schwerst
pflegebedürftigkeit Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts 5 Stunden, davon mind. 240 Min. Grundpflege Folie 8
Der Leistungskatalog
Pflegesachleistungen Pflegegeld Kombinationsleistungen Verhinderungspflege Pflegehilfsmittel / technische Hilfen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Tages- und Nachtpflege Kurzzeitpflege vollstationäre Pflege
Pflege in vollstationären Einrichtungen für behinderte Menschen
zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen Kurzzeitige Arbeitsfreistellung Pflegezeit für Beschäftigte Pflegeberatung Pflegekurse für Pflegepersonen Folie 9
Leistungen der häuslichen Pflege Pflegegeld Stufe I Stufe II Stufe III Pflegegeld
bisher
205 € 410 € 665 € 2010 225 € 430 € 685 € 2012 235 € 440 € 700 €
Voraussetzung:
Der Pflegebedürftige muss mit dem Pflegegeld seine erforderliche Grundpflege und hauswirtsch.Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellen!
regelmäßiger Beratungsbesuch notwendig (Kostenübernahme durch Pflegekasse)
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Leistungen der häuslichen Pflege Pflegesachleistungen
durch anerkannte Pflegedienste
Pflegesachleistung Stufe I Stufe II Stufe III " Härtefall "
bisher
384,00 € 921,00 € 1.432,00 € 1.918,00 € 2010 440,00 € 1.040,00 € 1.510,00 € 1.918,00 € 2012 450,00 € 1.100,00 € 1.550,00 € 1.918,00 €
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Leistungen der häuslichen Pflege Kombinationsleistungen
(Beispiel Pflegestufe II) • •
Sachleistungen
Anspruch bis 980 € Rechnung vom Pflegedienst: 588,00 € = 60 % • • •
Pflegegeld
Anspruch bis 420 € 100 % 60 % = 40 % 420 € x 40 % = 168,00 €
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Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Verhinderungs- oder Ersatzpflege
bei Urlaub, Krankheit oder anderer Verhinderung der Pflegeperson Pflegeperson muss vorher mind.
6 Monate gepflegt
haben 28 Tage im Jahr bis zu 1510,00 €
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Kurzzeitpflege
stationär in anerkannten Pflegeeinrichtungen (für Kinder auch in anderen geeigneten Einrichtungen) wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich geeignet insbes. beim Übergang von Krankenhausbehandlung zur ambulanten Pflege oder in sog. Krisensituationen bis zu
28 Tage
je Kalenderjahr, maximal
1.510,00 € Folie 14
Tages – und Nachtpflege
in zugelassenen Einrichtungen
Betreuung und Pflege ggf. häusliche Krankenpflege
bis zu 150% Leistung
2 anerkannte Einrichtungen in Oldenburg Folie 15
Personen mit erheblichen Betreuungsbedarf
unabhängig von einer Pflegestufe
Feststellung ebenfalls d. MDK
reine Sachleistung
qualitätsgesicherte Betreuung
auch für Tagespflege und Kurzzeitpflege Folie 16
Vollstationäre Pflege
•
Voraussetzung:
häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich • •
Kostenübernahme der Pflegekasse grds. 75 % des Heimentgeltes
jedoch begrenzt auf ...
vollstationäre Pflege Stufe I Stufe II Stufe III " Härtefall "
bisher
1.023 € 1.279 € 1.432 € 1.688 € 2010 1.023 € 1.279 € 1.510 € 1.825 € 2012 1.023 € 1.279 € 1.550 € 1.918 €
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Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
Technische Pflegehilfsmittel Verbrauchspflegehilfsmittel wohnumfeldverbessernde Maßnahmen • • •
Voraussetzung:
Pflege erleichtern Beschwerden lindern selbständigere Lebensführung ermöglichen
Hinweise:
Pflege im häuslichen Bereich ggf. Abgrenzung zu Hilfsmitteln der Krankenversicherung
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Beratung und Schulung
durch Pflegefachkräfte/Pflegeberater
häusliche Beratung und Schulung
Pflegekurse
Vermittlung an andere Kostenträger Folie 19
Soziale Sicherung der Pflegeperson
Pflegepersonen werden für die Zeit ihrer Pflegetätigkeit rentenversichert , wenn: sie einen Pflegebedürftigen mind. 14 Std. / Woche in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen und nicht mehr als 30 Std. / Woche erwerbstätig sind
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Reform der Pflegeversicherung???
Begriff der Pflegebedürftigkeit?
Finanzierung?
Familienpflegezeit?
Demenzleistungen?
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AOK hilft auch „online“...
www.aok-pflegeheimnavigator.de
www.aok-pflegedienstnavigator.de
... natürlich aber auch persönlich / telefonisch vor Ort !
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