Zukunft der AOK Projektplanung Tarife

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Transcript Zukunft der AOK Projektplanung Tarife

Die soziale Pflegeversicherung

AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Leitbild ...trotz Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.

   

Verbesserung der häuslichen Versorgung Verhinderung von Heimaufnahmen finanzielle Entlastung des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen (soziale) Absicherung der Pflegepersonen Folie 2

Versicherter Personenkreis

... grds. alle versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, also z.B. ...

• Arbeitnehmer • Empfänger von Arbeitslosengeld • Rentner • . . . 

Familienversicherte sind beitragsfrei auch pflegeversichert

Privat Krankenversicherte müssen sich auch privat pflegeversichern Folie 3

Kurzzeitige Arbeitsfreistellung

 Angehörige haben Anspruch auf

kurzzeitige Arbeitsfreistellung

von bis zu

10 Arbeitstagen

ohne Lohnersatzanspruch  Zweck:

Organisation der Pflege

eines „nahen“ Angehörigen  auf Verlangen des Arbeitgebers ...

Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung  Keine Auswirkungen auf eigene Sozialversicherung

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Pflegezeit für Beschäftigte

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf

Pflegezeit

von bis zu

6 Monaten

: • • • •

Voraussetzung

: Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten !

Pflege eines (pflegebed.) „nahen“ Angehörigen dann ...

unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit Rückkehrmöglichkeit grds. mit Sozialversicherungsschutz • Inanspruchnahme 10 Tage vorher ankündigen (Zeitraum/Umfang) Pflegebedürftigkeit durch Bescheinigung PFK / MDK nachweisen

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Leistungen grds. bei „ erheblicher Pflegebedürftigkeit “ Wer ist pflegebedürftig?

• Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung mit •

dauerhaftem ( mind. 6 Monate )

und

erheblichem

Hilfebedarf • bei den Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens  Besonderheit: Betreuungsleistungen „PEA“ auch ohne erhebliche Pflegebedürftigkeit

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maßgebliche „Verrichtungen des täglichen Lebens“ Körperpflege

waschen, duschen, baden Zahnpflege, kämmen, rasieren, Darm-/Blasenentleerung

Grundpflege Ernährung

mundgerechtes aufbereiten und Aufnahme der Nahrung

Mobilität

Aufstehen/Zu-Bett-gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppen steigen, Verlassen/Aufsuchen der Wohnung +

hauswirtschaftliche Versorgung Folie 7

Die Pflegestufen . . .

. . . richten sich nach

Art und Umfang

des

regelmäßigen Hilfebedarfs

:

I II

Erhebliche

Pflegebedürftigkeit Hilfebedarf 1 x tgl., wenigstens 2 Verrichtungen + Hauswirtschaft 1 1/2 Stunden, davon > 45 Min Grundpflege

Schwer

pflegebedürftigkeit Hilfebedarf 3 x tgl. + Hauswirtschaft 3 Stunden, davon mind. 120 Min. Grundpflege

III

Schwerst

pflegebedürftigkeit Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts 5 Stunden, davon mind. 240 Min. Grundpflege Folie 8

Der Leistungskatalog

     

Pflegesachleistungen Pflegegeld Kombinationsleistungen Verhinderungspflege Pflegehilfsmittel / technische Hilfen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

  

Tages- und Nachtpflege Kurzzeitpflege vollstationäre Pflege

Pflege in vollstationären Einrichtungen für behinderte Menschen

zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter

    

Alltagskompetenz Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen Kurzzeitige Arbeitsfreistellung Pflegezeit für Beschäftigte Pflegeberatung Pflegekurse für Pflegepersonen Folie 9

Leistungen der häuslichen Pflege Pflegegeld Stufe I Stufe II Stufe III Pflegegeld

bisher

205 € 410 € 665 € 2010 225 € 430 € 685 € 2012 235 € 440 € 700 €

Voraussetzung:

Der Pflegebedürftige muss mit dem Pflegegeld seine erforderliche Grundpflege und hauswirtsch.Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellen!

regelmäßiger Beratungsbesuch notwendig (Kostenübernahme durch Pflegekasse)

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Leistungen der häuslichen Pflege Pflegesachleistungen

durch anerkannte Pflegedienste

Pflegesachleistung Stufe I Stufe II Stufe III " Härtefall "

bisher

384,00 € 921,00 € 1.432,00 € 1.918,00 € 2010 440,00 € 1.040,00 € 1.510,00 € 1.918,00 € 2012 450,00 € 1.100,00 € 1.550,00 € 1.918,00 €

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Leistungen der häuslichen Pflege Kombinationsleistungen

(Beispiel Pflegestufe II)  • •

Sachleistungen

Anspruch bis 980 € Rechnung vom Pflegedienst: 588,00 € = 60 %  • • •

Pflegegeld

Anspruch bis 420 € 100 % 60 % = 40 % 420 € x 40 % = 168,00 €

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Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Verhinderungs- oder Ersatzpflege

    bei Urlaub, Krankheit oder anderer Verhinderung der Pflegeperson Pflegeperson muss vorher mind.

6 Monate gepflegt

haben 28 Tage im Jahr bis zu 1510,00 €

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Kurzzeitpflege

 stationär in anerkannten Pflegeeinrichtungen (für Kinder auch in anderen geeigneten Einrichtungen)   wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich geeignet insbes. beim Übergang von Krankenhausbehandlung zur ambulanten Pflege oder in sog. Krisensituationen  bis zu

28 Tage

je Kalenderjahr, maximal

1.510,00 € Folie 14

Tages – und Nachtpflege

in zugelassenen Einrichtungen

Betreuung und Pflege ggf. häusliche Krankenpflege

bis zu 150% Leistung

2 anerkannte Einrichtungen in Oldenburg Folie 15

Personen mit erheblichen Betreuungsbedarf

unabhängig von einer Pflegestufe

Feststellung ebenfalls d. MDK

reine Sachleistung

qualitätsgesicherte Betreuung

auch für Tagespflege und Kurzzeitpflege Folie 16

Vollstationäre Pflege

 •

Voraussetzung:

häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich  • •

Kostenübernahme der Pflegekasse grds. 75 % des Heimentgeltes

jedoch begrenzt auf ...

vollstationäre Pflege Stufe I Stufe II Stufe III " Härtefall "

bisher

1.023 € 1.279 € 1.432 € 1.688 € 2010 1.023 € 1.279 € 1.510 € 1.825 € 2012 1.023 € 1.279 € 1.550 € 1.918 €

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Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

   Technische Pflegehilfsmittel Verbrauchspflegehilfsmittel wohnumfeldverbessernde Maßnahmen • • •

Voraussetzung:

Pflege erleichtern Beschwerden lindern selbständigere Lebensführung ermöglichen

Hinweise:

Pflege im häuslichen Bereich ggf. Abgrenzung zu Hilfsmitteln der Krankenversicherung

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Beratung und Schulung

durch Pflegefachkräfte/Pflegeberater

häusliche Beratung und Schulung

Pflegekurse

Vermittlung an andere Kostenträger Folie 19

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Pflegepersonen werden für die Zeit ihrer Pflegetätigkeit rentenversichert , wenn:     sie einen Pflegebedürftigen mind. 14 Std. / Woche in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen und nicht mehr als 30 Std. / Woche erwerbstätig sind

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Reform der Pflegeversicherung???

Begriff der Pflegebedürftigkeit?

Finanzierung?

Familienpflegezeit?

Demenzleistungen?

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AOK hilft auch „online“...

www.aok-pflegeheimnavigator.de

www.aok-pflegedienstnavigator.de

... natürlich aber auch persönlich / telefonisch vor Ort !

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit