Gesetzliche Grundlage Pflegeversicherung SGB XI und

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Transcript Gesetzliche Grundlage Pflegeversicherung SGB XI und

Gesetzliche Grundlage Pflegeversicherung SGB XI
und Hilfsangebote im Burgenlandkreis
Sabine Marschel
DRK Kreisverband Naumburg / Nebra e.V.
stellv. Geschäftsführerin
Prokuristin Pflegezentrum Laucha GmbH
Prokuristin Pflegezentrum Naumburg GmbH
Derzeitiger Stand zur Pflegebedürftigkeit in Deutschland
Pflegebedürftigkeit entsteht dann, wenn man auf die Hilfe
anderer Menschen angewiesen ist.
In Deutschland erhalten derzeit 2,4 Mill. Menschen Leistungen
aus der Pflegeversicherung. Bis 2030 wird die Zahl derer, die
Hilfe benötigen, auf über 3. Mill. ansteigen.
Heute wird mehr als zwei Drittel der Pflegebedarfs in der
Häuslichkeit abgedeckt. Angehörige, die die Pflege zu Hause
leisten, benötigen Unterstützung. Es ist eine große
Herausforderung, die Absicherung der Hilfe für den
Pflegebedürftigen und die Verantwortung für das eigene
Wohlergehen zu managen.
Definition Pflegebedürftigkeit
• Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Behinderung bei den
alltäglichen Dingen im Leben in erheblichen und
höherem Maße Hilfe braucht und vieles allein nicht
mehr bewerkstelligen kann. Diese Einschränkung
muss dauerhaft oder mindestens 6 Monate
vorliegen.
Entwicklungstendenz zur Absicherung der Pflege
• Es ist schon heute abzusehen, dass immer mehr Menschen
an demenziellen Erkrankungen leiden werden.
• Experten gehen davon aus, dass jede zweite Frau und jeder
dritte Mann an Demenz erkranken werden bzw.
irgendwann davon betroffen sind.
Um diesen Menschen eine adäquate Pflege angedeihen zu
lassen, sind Leistungen aus der Pflegeversicherung notwendig.
Chancen dazu bietet das PNG, da bisher nicht bedacht wurde,
dass demente Menschen nicht unbedingt physische
Einschränkungen haben müssen. Dennoch benötigen sie
Pflege, die sich oftmals auf Anleitung und Betreuung
beschränkt.
Zahlen zum Pflegebedarf
• 2,4 Mill pflegebedürftige Menschen, davon 0,9 Mill demenziell erkrankt,
Steigerung auf 4 Mill
• gleichzeitige Absenkung der Bevölkerungszahl, d.h. prozentualer Anteil
der pflegebedürftigen Menschen steigt noch schneller an
Leistungen der Pflegeversicherung
Vorgehensweise
Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegegeld bei häuslicher Pflege
Kombination aus Geld- und
Sachleistungen
Häusliche Pflege bei Verhinderung der
Pflegeperson
Pflegehilfsmittel
Teilstationäre Pflege ( TPF /NPF)
Kurzzeitpflege
Vollstationäre Pflege
Betreutes Wohnen
• Für Senioren und Pflegebedürftige, die weitestgehend selbständig die
Dinge des täglichen Lebens erledigen können, deren Wohnumfeld aber
besonderer Maßnahmen bedarf.
• Gesonderte Bedürfnisse zur Vermeidung von z.B. Gefahren sind in
derartigen Wohnanlagen gewährleistet (Handläufe, spezielle Beleuchtung,
Fahrstühle).
• Es besteht die Möglichkeit, einen Versorgungsvertrag für div.
Pflegebedürfnisse bzw. hauswirtschaftliche Unterstützung abzuschließen.
• Angebot zur Betreuung und Freizeitgestaltung, Vermeidung von
Isolationsgefahr ( Seniorennachmittage, Gymnastik, Singekreis etc.
Hausnotruf
• Menschen mit einem Pflegebedarf haben die
Möglichkeit, einen Hausnotruf zu ihrer Sicherheit
installieren zu lassen.
• Die Pflegekassen finanzieren dies mit 12,80€.
Richtlinien für AN für die „Pflegezeit“
Familienpflegezeit
Leistungen der PK zur sozialen Sicherung der
Pflegeperson
Trägerschaften für stationäre
Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste
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Deutsches Rotes Kreuz
Caritas
Volkssolidarität
Lazarus
Diakonie
AWO
Phönix
Pro Seniore
Private Trägerschaften
VIELEN DANK FÜR
IHRE
AUFMERKSAMKEIT