Migrantengruppen - mittendrin und aussenvor

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Transcript Migrantengruppen - mittendrin und aussenvor

Migrationsgruppen in
Deutschland
Arbeitsmigration
Fallbeispiel
Xavier aus Spanien
Definition von Arbeitsmigration:
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„Arbeitsmigration … wird nicht als Normalfall der Migration angesehen, sondern als
Ausnahme bzw. Sonderfall, der sich vermeintlich von anderen Migrationstypen durch
seinen Zweck grundlegend unterscheidet. Der Begriff Arbeitsmigration verengt damit
Teile von Migrationprozessen funktional auf die Ausübung einer spezifischen Tätigkeit
hin, auf das Arbeiten.“ (Thomas Geisen)
„…MigrantiInnen müssen unabhängig von den Motiven ihrer Migration durch Arbeit
ihren Lebensunterhalt sichern, damit werden sie per se zu „ArbeitsmigrantInnen“.
Andererseits stellt die Arbeitsmigration auch einen Sonderfall dar, etwa wenn
MigrantInnen gezielt für bestimmte Arbeitstätigkeiten „angeworben“ werden.“
„"Arbeitsmigration" bezeichnet die Aus- und Einwanderung von Menschen, um in
einem anderen als ihrem Herkunftsland eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Synonym
wird auch von "arbeitsmarktbezogener Zuwanderung" gesprochen.“ (Jan C. Jugl und
Marianne Haas)
Gastarbeiter: „Im Bergriffsfeld des im öffentlichen Sprachgebrauchs verwendeten
Terminus „Gastarbeiter“ ist der Zeitfaktor impliziert in dem Substantiv „Gast“
mitenthalten, was die vorherrschende Erwartung der Residenzgesellschaft über die
Verweildauer dieses „Arbeiter“ auf höfliche, aber deutliche Weise ausdrückt. (Stefan
Hartmann)
Geschichte
• 1880er Jahre „Leutenot“
• nach dem ersten Weltkrieg Deutschland als
„verbotene Zone“ für Arbeitsmigration
• 1918-1933 Verrechtlichung des Arbeitsmarktes
• 1955-1973– Anwerbung ausländischer
Arbeitskräfte für das deutsche Wirtschaftswunder
– Anwerbeabkommen
Anwerberabkommen
Geschichte
• 1973-1979 Anwerbestopp und Konsolidierung der
Ausländerbeschäftigung
• 1979-1980 Integrationskonzepte
• 1981-1990 Begrenzungspolitik und Wende in der
Ausländerpolitik
• seit 1991 Fokussierung auf Asylpolitik
• heute
Vorraussetzungen für eine
Erwerbstätigkeit in Deutschland
• EU-Bürger / EWR-Bürger / Schweizer Bürger
– uneingeschränkten Zugang zum deutschen
Arbeitsmarkt
• Bürger eines Drittstaates
– Aufenthaltstitel erforderlich
– gesetzliche Regelungen in: §§18 -21 AufenthG und
BeschV
– verschiedene wichtigsten Untergruppen:
• Werkvertragsmitarbeiter
• Zuwanderung zu un- und geringqualifizierten Beschäftigungen
• Blaue Karte EU (Einwanderung von akademischen
Fachkräften)
– Zuwanderung von Hochqualifizierten
– Zuwanderung von Fachkräfte
Aktuelle Zahlen
Fazit
https://www.salesjob.de/w/gfx/haupt_voll/3vertriebsinfos-1/2rubriken/1personal/572494_original_r_b_by_gerd-altmann_shapes_allsilhouettes.com_pixelio.de.jpg
http://www.greens-efa.eu/typo3temp/pics/9c018c5fd0.jpg
http://ds-aktuell.de/wp-content/uploads/2012/12/migration.jpg
Literaturverzeichnis
•
Arbeitsmigration. WanderarbeiterInnen auf dem Weltmarkt für Arbeitskraft (2005). Frankfurt am Main: IKO.
Auf diese Steine… Portugiesen erobern Schwäbisch Hall (2012): Spiegel TV. Online verfügbar unter
http://www.spiegel.tv/filme/schwaebisch-hall-magazin/, zuletzt geprüft am 29.10.2013.
Viva Alemania. Südeuropäer stürmen deutschen Arbeitsmarkt (2012). youtube: quer; Bayrisches Fernsehen; ARD. Online verfügbar
unter http://www.youtube.com/watch?v=5TRakzZtKj4, zuletzt geprüft am 29.10.2013.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hg.) (2010): Migrationsbericht. Online verfügbar unter
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Migrationsberichte/migrationsbericht2010.pdf?__blob=publicationFile, zuletzt geprüft am 29.10.2013.
El-Sharif, Yasmin (2013): "Ich sehe nur Vorteile für beide Seiten". Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien. Hg. v. Spiegel
Online. Online verfügbar unter http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/zuwanderer-aus-rumaenien-und-bulgarien-eukommissar-andor-im-interview-a-925830.html, zuletzt geprüft am 31.10.2013.
Haase, Marianne; Jugl, Jan C. (2007): Arbeitsmigration. Hg. v. Bundeszentrale für politische Bildung. Online verfügbar unter
http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/56542/arbeitsmigration, zuletzt geprüft am 29.10.2013.
Haller Tagblatt (2013): Portugiesen in Hall: Wer ist schuld an Bewerberflut? Schwäbisch Hall. Online verfügbar unter
http://www.swp.de/schwaebisch_hall/lokales/schwaebisch_hall/art1188139,1854531, zuletzt geprüft am 29.10.2013.
Harant, Stefan (1975): Schulprobleme von Gastarbeiterkindern. In: Ernst Klee (Hg.): Gastarbeiter. Analysen u. Berichte. 3. Aufl.
Frankfurt a. M: Suhrkamp, S. 149–168, zuletzt geprüft am 31.10.2013.
Heck, Gerda (2008): "Illegale Einwanderung". Eine umkämpfte Konstruktion in Deutschland und den USA. Zugl.: Köln, Univ., Diss.,
2006. 1. Aufl. Münster: UNRAST-Verl.
Klee, Ernst (Hg.) (1975): Gastarbeiter. Analysen u. Berichte. 3. Aufl. Frankfurt a. M: Suhrkamp.
Reichert, Ralf (2012): Bewerberflut aus Portugal: Noch keine Ingenieure eingestellt. Hg. v. Stimme. Hohenlohe. Online verfügbar
unter http://www.stimme.de/hohenlohe/nachrichten/Bewerberflut-aus-Portugal-Noch-keine-Ingenieureeingestellt;art1919,2474507, zuletzt geprüft am 29.10.2013.
Spiegel Online (2013): Arbeitsmarkt. Zahl der Beschäftigten aus EU-Krisenländern deutlich gestiegen. Online verfügbar unter
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/zahl-der-beschaeftigten-aus-euro-krisenlaendern-deutlich-gestiegen-a-919669.html,
zuletzt geprüft am 31.10.2013.
Spiegel Online (Hg.) (2013): Fachkräftemangel. Bundesregierung wirbt im Ausland um Pfelgekräfte. Online verfügbar unter
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bundesregierung-wirbt-in-neun-laendern-um-pflegekraefte-a-921552.html, zuletzt
geprüft am 31.10.2013.
Spiegel Online (Hg.) (2013): Studie: Vor allem große Firmen suchen Fachkräfte im Ausland. Online verfügbar unter
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/studie-firmen-suchen-fachkraefte-im-ausland-a-922550.html, zuletzt geprüft am
31.10.2013.
Zandonella, Bruno (2003): Zuwanderung nach Deutschland. Themenblätter im Unterricht. Hg. v. Bundeszentrale für politische
Bildung (31). Online verfügbar unter http://www.bpb.de/publikationen/TF1GRM,,0,Zuwanderung_nach_Deutschland.html, zuletzt
geprüft am 29.10.2013.
Spätaussiedler
Fallbeispiel
Urgroßeltern
Großeltern
Eltern
Patricia
Definition
Deutsch ist…
• „… wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener
deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatten oder Abkömmling in dem
Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31.Dezember 1937 Aufnahme
gefunden hat.“ (Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz-GG)
• „Deutscher Volkszugehörigkeit im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat
zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte
Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.“ (§6 BVFG)
 Aussiedler haben deutsche Vorfahren oder sind deutsche
Volkszugehörige
 gelten auch als „Vertriebene“, die in den ehemaligen
Siedlungsgebieten im Osten aufgewachsen sind
Geschichte
• Deutsche Wanderungsbewegungen in den Osten Europas schon
seit Jahrhunderten zu bemerken – unteranderem wegen der
deutschen Zarin, Katharina die Große
• während dem 2.WK große Migrationsbewegungen in den Osten
• deutsche Siedlungen entstanden
• 1950 noch rund vier Millionen Deutsche im Osten Europas
• waren unter best. Voraussetzungen berechtigt wieder in D
einzureisen
• Anstieg der Einwanderungszahlen in den 90er Jahren
 führte zu Gesetzesänderungen
Rechtsgrundlagen
• Grundgesetz Art. 116
• Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (KfbG) von 1993
 Einführung Begriff Spätaussiedler
• Aussiedleraufnahmegesetz (AAG) vom 28.Juni 1990
 Regelung der Antragstellung zur Aufnahme in Deutschland
• Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) vom
19.Mai 1953
 Regelungen der Voraussetzungen um als Spätaussiedler
anerkannt zu werden
Voraussetzungen:
• Nachweis der dt. Abstammung
• Bekenntnis zum dt. Volkstum
• Dt. Prägung durch die familiäre Vermittlung der dt. Sprache
weitere Veränderungen:
• Seit 1996 wird Nachweis der Sprachkenntnisse der Aussiedler
verlangt
• Seit 2005 auch von dessen Familienzugehörigen
• Maßnahmen in den Aussiedlergebieten um
Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern
Fazit
 es gibt zwar einige Einschränkungen und Hürden,
aber trotzdem gelten die Spätaussiedler aus privilegierte
Zuwanderungsgruppe
 Sehr großer Zahl ist Eingliederung gelungen, aber leider
noch nicht allen
Literaturverzeichnis
• Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Migrationsbericht des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge 2011 im Auftrag der Bundesregierung. Migrationsbericht 2011, S. 46–52.
Online verfügbar unter
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Migrationsberichte/migrationsber
icht2011.html;jsessionid=E8B78518929ABC3C0AF4B9464AE8184F.1_cid294?nn=1368566,
zuletzt geprüft am 30.10.2013.
• Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.) (2005): Migration. Aussiedlermigration in
Deutschland. Online verfügbar unter http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossiermigration/56395/aussiedlermigration, zuletzt aktualisiert am 15.03.2005, zuletzt geprüft am
30.10.2013.
• Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.) (2007): Jugendliche zwischen Ausgrenzung und
Integration. Info 05.02 Die statistische Zuwanderungsgesellschaft. Online verfügbar unter
http://www.bpb.de/lernen/unterrichten/grafstat/134601/info-05-02-die-statistischezuwanderungsgesellschaft, zuletzt aktualisiert am 30.11.2007, zuletzt geprüft am 30.10.2013.
• Initative Tageszeitung e.V. (Hg.) (2005): Aussiedler. Online verfügbar unter
http://www.initiative-tageszeitung.de/lexika/leitfaden-artikel.html?LeitfadenID=66, zuletzt
aktualisiert am 2005, zuletzt geprüft am 30.10.2013.
• Schneider, Jan (2005): Migration. Aussiedler. Hg. v. Bundeszentrale für politische Bildung.
Online verfügbar unter http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossiermigration/56394/aussiedler, zuletzt aktualisiert am 15.03.2005, zuletzt geprüft am 30.10.2013.
• Schuster, Hans-Peter; Walz-Hildenbrand, Marina (2013): Neue Chance für Spätaussiedler und
deren Familien - Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) seit 14.09.2013. Online
verfügbar unter http://www.vertriebenenanwalt.de/, zuletzt aktualisiert am 25.10.2013, zuletzt
geprüft am 30.10.2013.
Flüchtlinge
„Flucht und Vertreibung gehören zu den
globalen Herausforderungen unserer Zeit“
António Guterres, UN-Flüchtlingskommissar
Fluchtursachen
- Krieg, Verfolgung, Naturkatastrophen, Wunsch nach einem
besseren Leben, …
-Unterscheidung zwischen
Flüchtlingen (mussten fliehen; nicht geschützt durch
Heimatstaat)
MigrantInnen (gehen „freiwillig“; durch Heimatstaat
geschützt
Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
-definiert, wer als Flüchtling gilt
-war nach dem zweiten Weltkrieg ausgerichtet auf europäische
Flüchtlinge; wurde erweitert mit dem Protokoll von 1967
-hat zum Schutz von über 50 Millionen Menschen beigetragen
-bis heute wichtigstes Dokument zum Flüchtlingsschutz mit
147 Mitgliedsstaaten
Definition „Flüchtling“
Laut der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist ein Flüchtling
eine Person, die "… aus der begründeten Furcht vor Verfolgung
wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu
einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen
Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen
Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes
nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser
Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will . . ." Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951;
Genfer Flüchtlingskonvention.
Flüchtlingskategorien
-AsylbewerberInnen
-Bürgerkriegsflüchtlinge
-De-facto Flüchtlinge
-Kontingentflüchtlinge
-Konventionsflüchtlinge
-Nicht als Flüchtlinge anerkannt: Binnenvertriebene,
Armutsflüchtlinge, Umweltflüchtlinge
Geschichte der Asyl- und Flüchtlingspolitik der
Bundesrepublik Deutschland
-Recht auf Asyl im Grundgesetz: Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG:
“Poltischverfolgte genießen Asylrecht.”
-Anwerbestopp 1973: hohe Anzahl von Asylanträgen durch
erschwerte Einwanderung nach Deutschland
-rassistische Anschläge  „Bonner Asylkompromiss“ (1993)
Rechte der Flüchtlinge
-erste neun Monate: arbeiten verboten
-nach vier Jahren: AsylbewerberInnen und geduldete Flüchtlinge
dürfen ohne Einschränkung arbeiten
-anerkannte Flüchtlinge erhalten Sozialleistungen;
Sozialleistungen und medizinische Versorgung für
Asylsuchenden und Geduldete richten sich nach
Asylbewerberleistungsgesetz
Menschen ohne Papiere
Definition:
Menschen ohne Papiere = Personen ohne gültige
Aufenthaltspapiere und somit ohne Aufenthaltsrecht in
Deutschland
Weg in die Illegalität:
-zunächst „legaler“ Status in Deutschland
Visum/ Duldung läuft ab – keine Aussicht auf Verlängerung
 Leben in Deutschland trotz ungültiger Papiere
Leben in und mit der Illegalität:
Wohnraum
 Beruf
 Arztbesuch
Rechtlicher Status
§76 Abs. 2 AuslG: öffentliche Stellen sind zur
unverzüglichen Unterrichtung der Ausländerbehörde oder
Polizei aufgefordert, sollten sie Kenntnis vom Aufenthalt
eines/einer Ausländer/ Ausländerin ohne
Aufenthaltserlaubnis erlangen
Danke für Eure Aufmerksamkeit!
Deutschland (k)ein
Einwanderungsland?
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