Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
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Das Zuwanderungsgesetz
+ Hartz 4
und
die sozialen Folgen
für Flüchtlinge
Herbert Leuninger
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Agenda 2010
Umbau
–
–
–
Arbeitsmarkt
Sozialsysteme
Wirtschafts- und Finanzpolitik
Abbau
–
–
soziale Leistungen
Aushöhlung von Arbeitnehmerrechten
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Agenda 2010
Abbau
–
Arbeitslosengeld:
Bezugsdauer verkürzt
–
Kündigungsschutz
gelockert
–
Gesundheitsreform
mehr Absicherung durch den Einzelnen
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Agenda 2010
Sparkurs
–
Finanziert
durch die Benachteiligten
–
Flüchtlinge
besonders betroffen:
häufiger arbeitslos
häufiger arm
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Viertes Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
MigrantInnen und Flüchtlinge
Arbeitslosenquote
– fast ums Doppelte höher
nicht in der Statistik:
– Ausländer
– Asylbewerber
ohne Leistungsbezug,
wenn ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist
Ausgangslage
Arbeitsmarkt
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Viertes Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Asylbewerber
Arbeitsverbot
– 1 Jahr
Vermittlung
– nachrangig
nach einem Jahr
– gleichrangig
nach 5 Jahren Arbeit
Nach 6 Jahren Aufenthalt
Ausgangslage
Arbeitsmarkt
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Viertes Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
werden zusammengefasst
anspruchsberechtigt:
– hilfsbedürftige Erwerbsfähige zwischen 15 u. 65
– mit gewöhnlichem Aufenthalt in der BRD
– ihre Angehörigen
Höhe:
– ungefähr wie Sozialhilfe
– + einmalige Pauschale
– + Unterkunftskosten
Arbeitslosengeld II
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Viertes Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Asylbewerber
Personen im Flughafenverfahren
Bürgerkriegsflüchtlinge
mit einer Aufenthaltsbefugnis
Geduldete
vollziehbar Ausreisepflichtige
Ehegatten und Kinder
Arbeitslosengeld II
Ausgeschlossen:
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Viertes Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
keine Anschlussleistung
nach Arbeitslosengeld
sondern Leistungen
nach Asylbewerberleistungsgesetz
Keine Fördermaßnahmen
zur Integration in den Arbeitsmarkt
Arbeitslosengeld II
Ausgeschlossen:
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Asylbewerberleistungsgesetz 2003
(geplant)
für alle „Leistungsberechtigten“
– abgesenkte (Sach)leistungen
Drei Jahre
Darüber hinaus:
Wer "rechtsmissbräuchlich" die Dauer
seines Aufenthalts beeinflusst
bei
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
(bisher Aufenthaltsbefugnis)
– abgesenkte (Sach)leistungen)
in vielen Fällen
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Asylbewerberleistungsgesetz 2003
(geplant)
Sozialhilfe (BSHG)
Asylberechtigte
Konventionsflüchtlinge
Flüchtlinge mit Abschiebungshindernissen
Flüchtlinge mit Härtefallentscheidung
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Aufenthaltsgesetz
Niederlassungserlaubnis (unbefristet)
Aufenthaltserlaubnis (befristet)
Bescheinigung (statt Duldung)
Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Aufenthaltsgesetz
zwingend
(ist)
Asylberechtigter
Konventionsflüchtling
im Regelfall
(soll)
Abschiebungshindernisse (EMRK)
- Folter,
- Menschenrechtsverletzungen,
- Gefahr für Leib und Leben
nach Ermessen (kann)
humanitäre oder persönliche Gründe
erhebliches öffentliches Interesse
Aufenthaltstitel
Aufenthaltserlaubnis
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Aufenthaltsgesetz
Landesregierung durch Rechtsverordnung
bestimmten Stelle eine
Aufenthaltserlaubnis erteilt oder verlängert
werden,
wenn dringende humanitäre oder persönliche
Gründe
die weitere Anwesenheit des Ausländers im
Bundesgebiet rechtfertigen.
Härtefallregelung
§ 25 Abs. 5
...kann einem Ausländer auf Ersuchen einer von der
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Aufenthaltsgesetz
Härtefallkommission
– prüft auf Antrag
dringende humanitäre Gründe
dringende persönliche Gründe
– ersucht Ausländerbehörde
um Aufenthaltserlaubnis
Ausländerbehörde
– entscheidet über Aufenthaltserlaubnis
ja (drei Jahre)
nein (Klage)
Härtefallregelung
Verfahren
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Aufenthaltsgesetz
dauerhaftes Arbeitsverbot.
jederzeit Abschiebung
zwangsweise in Ausreisezentren
Verlust der Wohnung,
des sozialen Umfelds
der Arbeit.
dauerhafte Mangelversorgung
auf ein Bundesland beschränkt.
Bescheinigung
Bescheinigung statt Duldung
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Aufenthaltsgesetz
Ohne legalen Aufenthaltsstatus
Kein Schutz vor Ausbeutung
Keine medizinische Versorgung
Kein Schulbesuch
Meldepflicht der Schule *)
Strafe für
ÄrztInnen
Kirchliche MitarbeiterInnen
SozialarbeiterInnen *)
*) geltendes Recht
„Illegale“
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Aufenthaltsgesetz
zwingend (ist)
Asylberechtigter
Konventionsflüchtling
im Regelfall (soll)
Abschiebungshindernisse (EMRK)
- Folter, Menschenrechtsverletzungen,
- Gefahr für Leib und Leben
nach Ermessen (kann)
humanitäre oder persönliche Gründe
erhebliches öffentliches Interesse
Aufenthaltstitel
Familiennachzug
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Aufenthaltsgesetz
bei
Aufenthaltserlaubnis...
Asylberechtigten
Konventionsflüchtlingen
Abschiebungsschutz
Härtefallregelungen
humanitären Gründen
Bescheinigung
(Anspruch)
(Anspruch)
(Anspruch)
(äußerst schwierig)
(Ausnahme)
(NEIN)
(NEIN)
Familienachzug
Ehepartner und Kinder
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Aufenthaltsgesetz
Ausreichende Wohnung
Gesicherter
Lebensunterhalt
kein Ausweisungsgrund
Familienachzug
Voraussetzungen