Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge

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Das Zuwanderungsgesetz
+ Hartz 4
und
die sozialen Folgen
für Flüchtlinge
Herbert Leuninger
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Agenda 2010

Umbau
–
–
–

Arbeitsmarkt
Sozialsysteme
Wirtschafts- und Finanzpolitik
Abbau
–
–
soziale Leistungen
Aushöhlung von Arbeitnehmerrechten
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Agenda 2010

Abbau
–
Arbeitslosengeld:
Bezugsdauer verkürzt
–
Kündigungsschutz
gelockert
–
Gesundheitsreform
mehr Absicherung durch den Einzelnen
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Agenda 2010

Sparkurs
–
Finanziert
durch die Benachteiligten
–
Flüchtlinge
besonders betroffen:
 häufiger arbeitslos
 häufiger arm
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Viertes Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
MigrantInnen und Flüchtlinge


Arbeitslosenquote
– fast ums Doppelte höher
nicht in der Statistik:
– Ausländer
– Asylbewerber
ohne Leistungsbezug,
wenn ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist
Ausgangslage
Arbeitsmarkt
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Viertes Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Asylbewerber
 Arbeitsverbot
– 1 Jahr
 Vermittlung
– nachrangig
 nach einem Jahr
– gleichrangig
 nach 5 Jahren Arbeit
 Nach 6 Jahren Aufenthalt
Ausgangslage
Arbeitsmarkt
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Viertes Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt


werden zusammengefasst
anspruchsberechtigt:
– hilfsbedürftige Erwerbsfähige zwischen 15 u. 65
– mit gewöhnlichem Aufenthalt in der BRD
– ihre Angehörigen
Höhe:
– ungefähr wie Sozialhilfe
– + einmalige Pauschale
– + Unterkunftskosten
Arbeitslosengeld II
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Viertes Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt






Asylbewerber
Personen im Flughafenverfahren
Bürgerkriegsflüchtlinge
mit einer Aufenthaltsbefugnis
Geduldete
vollziehbar Ausreisepflichtige
Ehegatten und Kinder
Arbeitslosengeld II
Ausgeschlossen:
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Viertes Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt



keine Anschlussleistung
nach Arbeitslosengeld
sondern Leistungen
nach Asylbewerberleistungsgesetz
Keine Fördermaßnahmen
zur Integration in den Arbeitsmarkt
Arbeitslosengeld II
Ausgeschlossen:
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Asylbewerberleistungsgesetz 2003
(geplant)


für alle „Leistungsberechtigten“
– abgesenkte (Sach)leistungen
 Drei Jahre
 Darüber hinaus:
Wer "rechtsmissbräuchlich" die Dauer
seines Aufenthalts beeinflusst
bei
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
(bisher Aufenthaltsbefugnis)
– abgesenkte (Sach)leistungen)
 in vielen Fällen
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Asylbewerberleistungsgesetz 2003
(geplant)

Sozialhilfe (BSHG)
 Asylberechtigte
 Konventionsflüchtlinge
 Flüchtlinge mit Abschiebungshindernissen
 Flüchtlinge mit Härtefallentscheidung
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Aufenthaltsgesetz

Niederlassungserlaubnis (unbefristet)

Aufenthaltserlaubnis (befristet)

Bescheinigung (statt Duldung)
Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Aufenthaltsgesetz


zwingend
(ist)
 Asylberechtigter
 Konventionsflüchtling
im Regelfall
(soll)
 Abschiebungshindernisse (EMRK)
- Folter,
- Menschenrechtsverletzungen,
- Gefahr für Leib und Leben
nach Ermessen (kann)
 humanitäre oder persönliche Gründe
 erhebliches öffentliches Interesse
Aufenthaltstitel
Aufenthaltserlaubnis
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Aufenthaltsgesetz
Landesregierung durch Rechtsverordnung
bestimmten Stelle eine
Aufenthaltserlaubnis erteilt oder verlängert
werden,
wenn dringende humanitäre oder persönliche
Gründe
die weitere Anwesenheit des Ausländers im
Bundesgebiet rechtfertigen.
 Härtefallregelung
§ 25 Abs. 5
...kann einem Ausländer auf Ersuchen einer von der
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Aufenthaltsgesetz


Härtefallkommission
– prüft auf Antrag
 dringende humanitäre Gründe
 dringende persönliche Gründe
– ersucht Ausländerbehörde
 um Aufenthaltserlaubnis
Ausländerbehörde
– entscheidet über Aufenthaltserlaubnis
 ja (drei Jahre)
 nein (Klage)
 Härtefallregelung
Verfahren
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Aufenthaltsgesetz

dauerhaftes Arbeitsverbot.
jederzeit Abschiebung
zwangsweise in Ausreisezentren
 Verlust der Wohnung,
 des sozialen Umfelds
 der Arbeit.
dauerhafte Mangelversorgung

auf ein Bundesland beschränkt.



Bescheinigung
Bescheinigung statt Duldung
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Aufenthaltsgesetz

Ohne legalen Aufenthaltsstatus



Kein Schutz vor Ausbeutung
Keine medizinische Versorgung
Kein Schulbesuch
 Meldepflicht der Schule *)
Strafe für
 ÄrztInnen
 Kirchliche MitarbeiterInnen
 SozialarbeiterInnen *)
*) geltendes Recht
„Illegale“

Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Aufenthaltsgesetz
 zwingend (ist)
 Asylberechtigter
 Konventionsflüchtling


im Regelfall (soll)
 Abschiebungshindernisse (EMRK)
- Folter, Menschenrechtsverletzungen,
- Gefahr für Leib und Leben
nach Ermessen (kann)
 humanitäre oder persönliche Gründe
 erhebliches öffentliches Interesse
Aufenthaltstitel
Familiennachzug
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Aufenthaltsgesetz







bei
Aufenthaltserlaubnis...
Asylberechtigten
Konventionsflüchtlingen
Abschiebungsschutz
Härtefallregelungen
humanitären Gründen
Bescheinigung
(Anspruch)
(Anspruch)
(Anspruch)
(äußerst schwierig)
(Ausnahme)
(NEIN)
(NEIN)
 Familienachzug
Ehepartner und Kinder
Das Zuwanderungsgesetz
und die sozialen Folgen für Flüchtlinge
Aufenthaltsgesetz

Ausreichende Wohnung

Gesicherter
Lebensunterhalt

kein Ausweisungsgrund
Familienachzug
Voraussetzungen