Unterrichtsmaterial zum Thema Flucht und Asyl ab 9. Jahrgang

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Transcript Unterrichtsmaterial zum Thema Flucht und Asyl ab 9. Jahrgang

Unterrichtsmaterial zum Thema
Flucht und Asyl
ab 9. Jahrgang
Flüchtlingsrat Schleswig-Holsten
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Themen
A) Fluchtursachen
B) Fluchtwege
C) Europäische Flüchtlingspolitik
D) Das Asylverfahren
E) Das Leben der Flüchtlinge in SH
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A) Fluchtursachen
Definition Flucht:
- unfreiwilliges
Verlassen eines
Landes oder eines
Ortes
- Ausweichen aus
einer nicht zu
bewältigenden
[Lebens]-Situation
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Fluchtursachen
gesellschaftlich
individuell
Umwelt
- Kriege
- Bürgerkriege
- Menschenrechtsverletzungen
- staatliche und
vom Staat
geduldete Gewalt
- Armut
- frauenspezifische
Fluchtgründe
- höhere Bildung
- besseres Leben
- gesundheitliche
Versorgung
- familiäre
Verfolgung
- Dürre
- Flutkatastrophe
- Überschwemmung
- Erdbeben
- radioaktive Unfälle
- vergiftete
Gewässer
- Wirbelstürme/
Tsunami
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B) Fluchtwege

Weltweit über 40
Millionen Menschen
auf der Flucht

80-85 % bleiben
innerhalb ihrer
Heimatregion
Flüchtlinge aus Ruanda in Ost-Zaire
Verschiedene Gründe verhindern Weiterreise:
Geld, Krankheit, Alter, (kleine) Kinder…
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Fluchtmittel:
Alle Transportmittel können als Fluchtmittel dienen:
Boot, Flugzeug, Fahrrad, zu Fuß, schwimmend, Karren,
Auto, Bus, Bahn, kriechend, kletternd...
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Gefahren auf dem Fluchtweg
März 2009, Mittelmeer:
600 Flüchtlinge auf dem
Weg nach Italien.
Mindestens ein Boot
sank, 300 bis 500
Personen sind
ertrunken.
(Quelle: FAZ)
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C) Europäische Flüchtlingspolitik
Die Grenzzäune von Ceuta und Melilla (Spanische Exklaven im
Norden Marokkos)
Zwei Zäune (6 Meter hoch), mit Natodraht, Überwachungskameras,
Mikrofonen und Infrarot-Überwachungssystem.
Zwischen den Zäunen: Motorrad-Patrouillen der spanischen Polizei.
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Frontex

„Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit
an den Außengrenzen“

Ziel: Flüchtlingsboote in internationalen Gewässern verfolgen
und zurückdrängen
2005: 6,2 - Millionen Euro,
2009: 90 - Millionen Euro
Koordination von nationalen
Grenzschützern


Foto: Noborder
Network
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Die Dublin II - Verordnung
§
§§
§

Zuständigkeit für Asylverfahren

Gültigkeit: EU-Staaten sowie Norwegen, Schweiz
und Island

Grundgedanke:
Betritt ein Flüchtling den Boden eines EU-Landes,
so ist dieses Land allein für die Durchführung des
Asylantrag zuständig.
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Übernahmeersuchen 2008 und 2009
von Deutschland an die Mitgliedsstaaten:
2008: 6261
2009: 8284
von den Mitgliedstaaten an Deutschland:
2008: 3118
2009: 2859
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D) Das Asylverfahren – Entscheidungen
1a) Anerkennung als Asylberechtigte/r
- nach Art.16a Grundgesetz
§
§§
1b) Die Anerkennung als Flüchtling
- nach § 60 Abs.1 Aufenthaltsgesetz
§
2) Abschiebungsschutz
-nach § 60 Abs. 2, 3, 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes
3) Ablehnung des Asylgesuchs
§§§
§
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Verteilung auf die Bundesländer
nach einer Quote, dem „Königsteiner Schlüssel“
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E) Das Leben der Flüchtlinge
in Schleswig-Holstein
Erste (offizielle) Station für
Flüchtlinge in SH:
Landesunterkunft in
ehemaliger Kaserne in
Neumünster
Schleswig-Holstein nimmt
ca. 3,3 % der Asylsuchenden
in Deutschland auf
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Was geschieht in der EAE?




ED-Behandlung, ärztliche Untersuchung
Größere Geldbeträge werden abgenommen
Anhörung BAMF
Wohnverpflichtung
Frauenflur in der
Landesunterkunft
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Das Leben mit der Residenzpflicht
„Residenzpflicht“:
Landkreis darf
ohne behördliche
Genehmigung
nicht verlassen
werden (z.B. von
Norderstedt nach
Hamburg).
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Das Leben der Flüchtlinge - Arbeitsverbot


Generelles Arbeitsverbot im ersten Jahr des
Aufenthalts für Flüchtlinge
Nach einem Jahr kann Arbeitserlaubnis beantragt
werden, aber “nachrangiger Arbeitsmarktzugang“!
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Das Leben in Neumünster - Sachmittel


(Grund-)Versorgung in Form von „Sachmitteln“
40 Euro „Taschengeld“ im Monat (Streichung wenn
Meldepflicht verletzt wird)
– Besuche von
Außen: zeitliche
Beschränkung,
Ausweis an Pforte
zeigen
– Essen in Kantine,
Kochverbot in
Zimmern
Kantinenküche in
Neumünster
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Verteilung in die Kommunen

Verteilung in die Kreise und Kommunen innerhalb
Schleswig-Holsteins (“Transfer”)

Situation dort sehr unterschiedlich:
– Gemeinschaftsunterkünfte
– Wohnungen
– Container
– etc.
Unterkunft in Wahlstedt,
Sommer 2009
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Abschiebungshaft
Nach Ablehnung:
Aufforderung
Deutschland zu
verlassen.
Abschiebungshaft:
-
-
wer nicht freiwillig geht und abgeschoben werden
kann, sowie
Flüchtlinge an den Bundesgrenzen
Kosten tragen Flüchtlinge,
wenn sie wieder einreisen wollen.
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Weitere Informationen
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Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
www.frsh.de

Pro Asyl
www.proasyl.de
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Vernetzung gegen Abschiebehaft
www.abschiebehaft.de

Infos zu den EU-Außengrenzen
www.borderline-europe.de
Material erstellt von Mamo Baran 2003
Aktualisiert von Enno Schöning und Andrea Dallek 2010
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