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•Klicken bis die Folie(n) vollständig ist,
•dann mit Pfeil weiter
2. Oktober 1992
Päpstliche Räte:
• „Cor Unum“
• Seelsorge der
Migranten und
Menschen unterwegs
Vatikan und Flüchtlinge
Von der Not und den
menschenunwürdigen
Lebensbedingungen eines
Flüchtlingsdaseins werden heute Gruppen
und ganze Völker überall auf der Erde
heimgesucht.
Ihr Schicksal muß als Ergebnis eines
fortgesetzten Angriffs auf grundlegende
Menschenrechte angesehen werden.
Das Ausmaß der Tragödie treibt die
Betroffenen an die Grenzen menschlicher
Leidensfähigkeit und stellt eine
unmißverständliche Herausforderung an
das Gewissen aller Menschen dar.
Kategorien
völkerrechtlich anerkannte
Flüchtlinge
de-facto-Flüchtlinge
intern Vertriebene
Kategorien
völkerrechtlich anerkannte
Flüchtlinge
Die wegen ihrer Rasse, Religion
oder ihrer Zugehörigkeit zu einer
bestimmten sozialen oder
politischen Gruppe verfolgt werden
GENFER
FLÜCHTLINGSKONVENTION (GFK)
•GFK
Kategorien
de-facto-Flüchtlinge
OPFER von
 bewaffneten Konflikten
 falscher Wirtschaftspolitik
 Naturkatastrophen
keine
GENFER
FLÜCHTLINGSKONVENTION
Tendenz:
Anerkennung
Kategorien
de-facto-Flüchtlinge
„Wirtschaftsflüchtlinge“
Unterschiede:
Leben und Sicherheit bedroht
durch schlechte
Wirtschaftsverhältnisse
Suche nach Verbesserung der
persönlichen Situation
Kategorien
intern Vertriebene
 gewaltsam aus der Heimat
vertrieben oder
 zwischen die Fronten geraten
 überschreiten nicht die
Staatsgrenzen
Kritik
willkürliche
Einlösung internationaler
Verpflichtungen
Verringerung
der Zahl der Asylsuchenden
Erschwerung
der Asylgewährung
Forderungen
Internationale Abkommen (GFK)
auf weitere Flüchtlingsgruppen
ausdehnen
Menschenrechte
anwenden
Forderungen
Menschenrechte
 Recht auf Asyl
 Recht auf Schutz
bei Gefahr
 Recht einem Gemeinwesen
anzugehören
 Recht
 kein Objekt von Hilfe
 sondern Subjekt von Rechten und
Pflichten zu sein
Forderungen
Flüchtlinge aus humanitären Gründen
 Recht auf menschenwürdiges Leben
 Flüchtlingslager
nur für Erstaufnahme
 bei Nichtanerkennung
 Keine gewaltsame
Rückführung
 sichere und freie Existenz
anderswo
Forderungen
intern Vertriebene
 Schutz der Menschenrechte
 durch Einsatz der
Völkergemeinschaft
 kein Verstoß gegen nationale
Souveränität
Solidarität
internationale Organisationen
 Vereinte Nationen
 vor allem UNHCR
 Nichtregierungsorganisationen
 Hilfswerke
 staatlich
 kirchlich
Solidarität
Verantwortung der Staaten
 besonders der demokratisch und
wirtschaftlich entwickelten
 keine Abschottung der Grenzen
 weltweite Durchsetzung der
Menschenrechte
 Ursachen der Fluchtbewegungen
angehen
Teil II
Teil II: Kirche, Bistum, Gemeinde
2. Oktober 1992
Teil I
Die Kirche als ein »Zeichen und
Werkzeug für die innigste Vereinigung mit
Gott wie für die Einheit der ganzen
Menschheit«
nimmt den Anruf an, eine
menschliche Zivilisation der Liebe
aufzubauen und
setzt zu diesem Zweck alle ihr
verfügbaren Mittel ein,
ihre verschiedenen inneren
Strukturen,
ihre vielfältigen Werke und Dienste
sowie die ökumenische
Zusammenarbeit zwischen den
Kirchen und
Religionen.
Sie bietet ihre selbstlose Liebe allen
Flüchtlingen an,
lenkt die öffentliche Aufmerksamkeit
auf deren Lage und
bringt ihre ethische und religiöse
Anschauung von der Würde eines jeden
Menschen... ein.
Solidarität
Aufgaben der Ortskirche
 persönliche Kontaktaufnahme
 Verteidigung der Rechte
 Verurteilung von Ungerechtigkeit
 Einfluss auf die Gesetzgebung
 Maßnahmen gegen
Ausländerfeindlichkeit
Solidarität
Aufgaben der Ortskirche
 Schaffung von Gruppen
Ehrenamtlicher
 Schaffung von Nothilfefonds
 Seelsorge
 Zusammenarbeit
mit allen interessierten
gesellschaftlichen Kräften und
Organisationen
Solidarität
Die Gemeinde
 erster Ort der Hilfsbereitschaft
 für die Not sensibilisieren
 Flüchtlinge keine Bedrohung
 der kulturellen Identität
 des Wohlstandes
 Kultur der
 der Solidarität
 der Gastfreundschaft
Solidarität
Aus der Arbeitshilfe
zum
Gemeinsamen Wort
der Kirchen
zu den
Herausforderungen durch
Migration und Flucht
1998
Solidarität
Die Gemeinde
Finden sich interessierte
Gemeindeglieder zusammen, dann
können sie bewußtseinsbildend
damit beginnen, sich mit der
Situation von Flüchtlingen...
auseinanderzusetzen und ihre
Haltung als Christen zu diesem
Thema klären.
Solidarität
Die Gemeinde
Wichtig ist es auch, in der
Gemeinde gezielt eine Atmosphäre
zu schaffen, die Fremde willkommen
heißt, und zwar ungeachtet ihres
aufenthaltsrechtlichen oder sozialen
Status.
Bei Gottesdiensten,
bei Gemeindeveranstaltungen
wie Festen und Fahrten.
Solidarität
Die Gemeinde
Sachgerechte Informationen über
Migration und Flucht könnten fester
Bestandteil des Bildungsprogramms in der Gemeinde werden
Solidarität
Die Gemeinde
In der Gemeinde könnte auch nach
einem
Ansprechpartner oder
einer Ansprechpartnerin für
Migrationsfragen gesucht werden.
Dies könnte die Hauptamtlichen und
Gemeindegremien entlasten...
Solidarität
Die Gemeinde
Denkbar wäre auch die
Einrichtung von Sachausschüssen
„Flüchtlinge und Migranten". Dort
könnten die Erfahrungen der
einzelnen Gemeinden ausgetauscht
und ihre Basisarbeit vernetzt
werden.
Solidarität
Die Gemeinde
Wichtig sind auch Gesprächsund Vernetzungsforen, um sich
gegenseitig Rückmeldung und
Aufmunterung zu geben. Die Arbeit
für Flüchtlinge und Migranten ist
angesichts der politischen und
juristischen Lage oft von so wenig
Erfolg gekrönt, daß viele
bereitwillige Helfer/innen zu
resignieren drohen...
Solidarität
Die Gemeinde
Nicht immer ist eine Gemeinde in
der Lage, selbst aktiv zu werden.
Dann kann es bereits sehr hilfreich
sein,
Informationen an entsprechende
Stellen weiterzuleiten bzw. den
Kontakt zu solchen Stellen
herzustellen.
Solidarität
Die Gemeinde
Hilfe in konkreten Lagen kann
auch darin bestehen, die
Schutzsuchenden
zu Behörden zu begleiten,
beim Ausfüllen von Anträgen zu
helfen oder
Kontakt zu Rechtsanwälten
aufzunehmen
 Dokumente zu beschaffen
 Übersetzer zu finden
Kirchenasyl
Teil I
Teil II
SCHUTZ vor
VERFOLGUNG
Artikel 1A GFK
Internationaler Schutz
weil
kein nationaler Schutz
gilt auch
GFK
ohne Mittäterschaft des Staates
Genfer Flüchtlingskonvention
Artikel 33,1
Keiner der vertragschließenden Staaten wird
einen Flüchtling auf irgendeine Weise über
die Grenzen von Gebieten ausweisen oder
zurückweisen, in denen sein Leben oder
seine Freiheit wegen seiner
 Rasse,
 Religion,
 Staatsangehörigkeit,
 Zugehörigkeit zu einer bestehenden
sozialen Gruppe,
 politischen Überzeugung
bedroht sein würde..
Genfer Flüchtlingskonvention
Gilt auch bei Verfolgung durch
Artikel 1A
Europäische
Menschenrechtskonvention
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950
Artikel 3
Niemand darf der Folter oder
unmenschlicher oder erniedrigender
Strafe oder Behandlung unterworfen
werden (Abschiebeschutz)
Klage
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE
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KIRCHENASYL
Apg
Arbeitshilfe Bewertung
20,5
KIRCHENASYL
Ökumenische
Bundesarbeitsgemeinschaft
„Asyl in der Kirche“
KIRCHENASYL
Kirchenasyle
im Jahre 2002
• 45 öffentliche
• 13 stille
KIRCHENASYL
beteiligte
Gemeinden
• 35 evangelische Gemeinden
• 8 katholische Gemeinden
• 2 ökumenische Zusammenschlüsse
KIRCHENASYL
Zuflucht für
• 193 Personen davon
• 133 Kinder / Jugendliche
• 36 Familien
KIRCHENASYL
Verteilung
âuf Bundesländer
(1997)
KIRCHENASYL
Benediktinerinnen
gewähren
Dinklage
Kirchenasyl
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