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•Klicken bis die Folie(n) vollständig ist, •dann mit Pfeil weiter 2. Oktober 1992 Päpstliche Räte: • „Cor Unum“ • Seelsorge der Migranten und Menschen unterwegs Vatikan und Flüchtlinge Von der Not und den menschenunwürdigen Lebensbedingungen eines Flüchtlingsdaseins werden heute Gruppen und ganze Völker überall auf der Erde heimgesucht. Ihr Schicksal muß als Ergebnis eines fortgesetzten Angriffs auf grundlegende Menschenrechte angesehen werden. Das Ausmaß der Tragödie treibt die Betroffenen an die Grenzen menschlicher Leidensfähigkeit und stellt eine unmißverständliche Herausforderung an das Gewissen aller Menschen dar. Kategorien völkerrechtlich anerkannte Flüchtlinge de-facto-Flüchtlinge intern Vertriebene Kategorien völkerrechtlich anerkannte Flüchtlinge Die wegen ihrer Rasse, Religion oder ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe verfolgt werden GENFER FLÜCHTLINGSKONVENTION (GFK) •GFK Kategorien de-facto-Flüchtlinge OPFER von bewaffneten Konflikten falscher Wirtschaftspolitik Naturkatastrophen keine GENFER FLÜCHTLINGSKONVENTION Tendenz: Anerkennung Kategorien de-facto-Flüchtlinge „Wirtschaftsflüchtlinge“ Unterschiede: Leben und Sicherheit bedroht durch schlechte Wirtschaftsverhältnisse Suche nach Verbesserung der persönlichen Situation Kategorien intern Vertriebene gewaltsam aus der Heimat vertrieben oder zwischen die Fronten geraten überschreiten nicht die Staatsgrenzen Kritik willkürliche Einlösung internationaler Verpflichtungen Verringerung der Zahl der Asylsuchenden Erschwerung der Asylgewährung Forderungen Internationale Abkommen (GFK) auf weitere Flüchtlingsgruppen ausdehnen Menschenrechte anwenden Forderungen Menschenrechte Recht auf Asyl Recht auf Schutz bei Gefahr Recht einem Gemeinwesen anzugehören Recht kein Objekt von Hilfe sondern Subjekt von Rechten und Pflichten zu sein Forderungen Flüchtlinge aus humanitären Gründen Recht auf menschenwürdiges Leben Flüchtlingslager nur für Erstaufnahme bei Nichtanerkennung Keine gewaltsame Rückführung sichere und freie Existenz anderswo Forderungen intern Vertriebene Schutz der Menschenrechte durch Einsatz der Völkergemeinschaft kein Verstoß gegen nationale Souveränität Solidarität internationale Organisationen Vereinte Nationen vor allem UNHCR Nichtregierungsorganisationen Hilfswerke staatlich kirchlich Solidarität Verantwortung der Staaten besonders der demokratisch und wirtschaftlich entwickelten keine Abschottung der Grenzen weltweite Durchsetzung der Menschenrechte Ursachen der Fluchtbewegungen angehen Teil II Teil II: Kirche, Bistum, Gemeinde 2. Oktober 1992 Teil I Die Kirche als ein »Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit« nimmt den Anruf an, eine menschliche Zivilisation der Liebe aufzubauen und setzt zu diesem Zweck alle ihr verfügbaren Mittel ein, ihre verschiedenen inneren Strukturen, ihre vielfältigen Werke und Dienste sowie die ökumenische Zusammenarbeit zwischen den Kirchen und Religionen. Sie bietet ihre selbstlose Liebe allen Flüchtlingen an, lenkt die öffentliche Aufmerksamkeit auf deren Lage und bringt ihre ethische und religiöse Anschauung von der Würde eines jeden Menschen... ein. Solidarität Aufgaben der Ortskirche persönliche Kontaktaufnahme Verteidigung der Rechte Verurteilung von Ungerechtigkeit Einfluss auf die Gesetzgebung Maßnahmen gegen Ausländerfeindlichkeit Solidarität Aufgaben der Ortskirche Schaffung von Gruppen Ehrenamtlicher Schaffung von Nothilfefonds Seelsorge Zusammenarbeit mit allen interessierten gesellschaftlichen Kräften und Organisationen Solidarität Die Gemeinde erster Ort der Hilfsbereitschaft für die Not sensibilisieren Flüchtlinge keine Bedrohung der kulturellen Identität des Wohlstandes Kultur der der Solidarität der Gastfreundschaft Solidarität Aus der Arbeitshilfe zum Gemeinsamen Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht 1998 Solidarität Die Gemeinde Finden sich interessierte Gemeindeglieder zusammen, dann können sie bewußtseinsbildend damit beginnen, sich mit der Situation von Flüchtlingen... auseinanderzusetzen und ihre Haltung als Christen zu diesem Thema klären. Solidarität Die Gemeinde Wichtig ist es auch, in der Gemeinde gezielt eine Atmosphäre zu schaffen, die Fremde willkommen heißt, und zwar ungeachtet ihres aufenthaltsrechtlichen oder sozialen Status. Bei Gottesdiensten, bei Gemeindeveranstaltungen wie Festen und Fahrten. Solidarität Die Gemeinde Sachgerechte Informationen über Migration und Flucht könnten fester Bestandteil des Bildungsprogramms in der Gemeinde werden Solidarität Die Gemeinde In der Gemeinde könnte auch nach einem Ansprechpartner oder einer Ansprechpartnerin für Migrationsfragen gesucht werden. Dies könnte die Hauptamtlichen und Gemeindegremien entlasten... Solidarität Die Gemeinde Denkbar wäre auch die Einrichtung von Sachausschüssen „Flüchtlinge und Migranten". Dort könnten die Erfahrungen der einzelnen Gemeinden ausgetauscht und ihre Basisarbeit vernetzt werden. Solidarität Die Gemeinde Wichtig sind auch Gesprächsund Vernetzungsforen, um sich gegenseitig Rückmeldung und Aufmunterung zu geben. Die Arbeit für Flüchtlinge und Migranten ist angesichts der politischen und juristischen Lage oft von so wenig Erfolg gekrönt, daß viele bereitwillige Helfer/innen zu resignieren drohen... Solidarität Die Gemeinde Nicht immer ist eine Gemeinde in der Lage, selbst aktiv zu werden. Dann kann es bereits sehr hilfreich sein, Informationen an entsprechende Stellen weiterzuleiten bzw. den Kontakt zu solchen Stellen herzustellen. Solidarität Die Gemeinde Hilfe in konkreten Lagen kann auch darin bestehen, die Schutzsuchenden zu Behörden zu begleiten, beim Ausfüllen von Anträgen zu helfen oder Kontakt zu Rechtsanwälten aufzunehmen Dokumente zu beschaffen Übersetzer zu finden Kirchenasyl Teil I Teil II SCHUTZ vor VERFOLGUNG Artikel 1A GFK Internationaler Schutz weil kein nationaler Schutz gilt auch GFK ohne Mittäterschaft des Staates Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 33,1 Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestehenden sozialen Gruppe, politischen Überzeugung bedroht sein würde.. Genfer Flüchtlingskonvention Gilt auch bei Verfolgung durch Artikel 1A Europäische Menschenrechtskonvention Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 Artikel 3 Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden (Abschiebeschutz) Klage EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE zurück KIRCHENASYL Apg Arbeitshilfe Bewertung 20,5 KIRCHENASYL Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ KIRCHENASYL Kirchenasyle im Jahre 2002 • 45 öffentliche • 13 stille KIRCHENASYL beteiligte Gemeinden • 35 evangelische Gemeinden • 8 katholische Gemeinden • 2 ökumenische Zusammenschlüsse KIRCHENASYL Zuflucht für • 193 Personen davon • 133 Kinder / Jugendliche • 36 Familien KIRCHENASYL Verteilung âuf Bundesländer (1997) KIRCHENASYL Benediktinerinnen gewähren Dinklage Kirchenasyl zurück