Flucht und Asyl - Kolping DV Regensburg
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Transcript Flucht und Asyl - Kolping DV Regensburg
Flucht und Asyl
Asyl - ein Thema das uns alle angeht
Mathias Schmitt
Dipl. Sozialpädagoge (FH)
Caritas Flüchtlingsberatung Eichstätt
Inhalt der Einführung
1.
Flucht und Asyl
2.
Das Asylverfahren
3.
Rechtsquellen, Zuständigkeiten und Akteure
Ablauf des Asylverfahrens
Entscheidungen des BAMF
Asylanträge in Deutschland
Professionelle und ehrenamtliche Flüchtlingshilfe
4.
Die Flucht – ein hohes Wagnis
Fluchtwege
Flucht in Zahlen
Asyl - mehr als ein Begriff
Das europäische Asylsystem
Abwehr statt Schutz
Asyl- und Flüchtlingsberatung
Exkurs: Menschenrechte
Lebensbedingungen im Asylverfahren
Problemfelder im Asylverfahren
Bürgerinitiativen und ehrenamtliches Engagement
Literatur und Internetquellen
Die Flucht – ein hohes Wagnis
Die Flucht ist
oftmals lebensgefährlich
sehr teuer
dauert mehrere Monate, manchmal mehrere Jahre
ist geprägt durch die Hoffnung auf ein besseres Leben
Nach der Ankunft im schutzsuchenden Staat erwartet die Menschen ein Leben voller
Ungewissheit und oftmals verbunden mit Erfahrungen der Ablehnung und erneuter
Diskriminierung
Fluchtgründe:
Krieg und innerstaatliche Konflikte (Syrien, Irak, Afghanistan)
Diktaturen und islamische Gottesstaaten (Eritrea, Irak, Mali)
Verfolgung durch staatliche und nichtstaatliche Akteure (Irak, Syrien, Afghanistan)
Korruption und fehlende Rechtsstaatlichkeit (Balkanstaaten, Sinti und Roma)
Frauenhandel (Nigeria)
Umweltzerstörung (Nigeria)
Armut und fehlende Perspektiven (die ärmsten Länder der Welt, Palästina)
Fluchtwege
Fluchtrouten: (Quelle: Frontex)
Western African route
Western Mediterranean route
Central Mediterranean route
Apulia and Calabria route
Circular route from Albania to Greece
Western Balkan route
Eastern Mediterranean route
Eastern Borders route
Schengen area
Schengen associate countries
Flucht in Zahlen
Europa: (Quelle: Eurostat 2014)
Flucht in Zahlen
Die hier abgebildete
Darstellung zeigt ein
übliches Fluchtszenario.
Binnenvertriebene
Nachbarstaaten
(Quelle: ai Journal 8/14) Stand: April 2014
Ende des Jahres 2013
waren weltweit 51,2 Mio.
Menschen auf der Flucht;
davon waren
16,7 Mio. Flüchtlinge
33,3 Mio. Binnenvertriebene
1,2 Mio. Asylbewerber
(Quelle: UNHCR, Global Trends 2013)
Asyl – mehr als ein Begriff
Asyl = Zufluchtsort, welcher Schutz vor Gefahren bietet
(griechisch für "unberaubt; sicher„)
Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948)
„Kein Mensch ist illegal!“
Forderung und Name des politisches Netzwerks von antirassistischer Gruppen in Deutschland
„Ich war fremd und obdachlos und ihr habt mich aufgenommen;“
Matthäus 25, 31-40
dass „[…] niemand an einem Ort der Erde zu sein, mehr Recht hat, als der Andere.“
Immanuel Kant (1795): Zum ewigen Frieden.
Das europäische Asylsystem
Seit Ende der 90iger Jahre erleben wir eine stetige
Harmonisierung des europäischen Asylsystems.
Die EMRK legt den Grundstein für die Stärkung der Menschenrechte in der EU
unionsrechtlicher subsidiärer Schutz (Non-Refoulment-Gebot)
Vertrag von Amsterdam / Beschlüsse von Tampere (1999)
Schaffung eines "Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts"
Es folgt das
Haager Programm (2005 – 2009)
Stockholmer Programm (2010 – 2014)
Programme zur Zielumsetzung in den Bereichen Sicherheit (Schutz der Außengrenzen) und
Migration (Asyl)
Durch verschiedene Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten dies in nationales Recht umsetzen
Qualifikations – Richtlinie Verbesserung bei der Anerkennung
Asylverfahrens - Richtlinie Auslagerung der Grenzkontrollen
Eher selten werden durch Verordnungen bestimmte Regelungen direkt umgesetzt
Dublin Verordnung (I,II und III)
Problem: Setzt ein faires Asylverfahren in allen EU Staaten voraus - was derzeit nicht der Fall ist
und weist einzelnen Ländern die alleinige Verantwortung zu.
Die Überwachung der Außengrenzen wird durch die gemeinsame Grenzschutzagentur Frontex
umgesetzt
Problem: Jede Flucht stellt erstmal einen illegalen Grenzübertritt dar und wird versucht zu
verhindern
!!! LEGALE EINREISEMÖGLICHKEITEN FÜR FLÜCHTLINGE !!!
Abwehr statt Schutz
„Flüchtlingsschutz bedeutet vielmals Schutz vor Flüchtlingen
anstatt Schutz von Flüchtlingen.“ (Amnesty International 2013)
Seit dem Jahr 2000 sind mehr als 23.000 Menschen an den
Grenzen Europas gestorben. (Quelle: Pro Asyl 2014)
Fehlende legale Zugangsmöglichkeiten erhöhen die Aktivitäten von
Schleusern und die Todeszahlen an den Grenzen.
Von 2007 – 2013 wurden 1,8 Milliarden Euro in der EU für die Sicherung der
Außengrenzen ausgegeben. Aber nur 700 Millionen für eine Verbesserung
des Asylverfahrens oder der Situation von Flüchtlingen.
Die Grenzschutzagentur Frontex
übt auch weiterhin sogenannte
Push Back Operationen durch.
Die Rettungsaktion Mare Nostrum
ist beendet. Es folgt erneut ein
verstärkte Abwehr von illegalen
Einwanderern.
!!! SCHUTZ STATT ABWEHR !!!
2. Asylverfahren –
Rechtsquellen und Zuständigkeiten
Zuständigkeiten
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asylverfahren
Regierung der Bezirke Verteilung auf die Landkreise, Familienzusammenführungen
Landkreise und kreisfreie Städte Unterbringung
Ausländeramt Ausstellen der Aufenthaltstitel, Anordnung der Abschiebung
Sozialamt Ausführung von Asylbewerberleistungsgesetz und Sachleistungsprinzip
Wohlfahrtsverbände Asylbetreuung in den Asylunterkünften bzw. Beratungsstellen
Rechtsquellen
Internationales Recht
Europäisches Recht
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)
Genfer Flüchtlingskonvention (GK)
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie 2004/83)
Dublin III Verordnung
Nationales Recht
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl)
usw.
Der Ablauf des Asylverfahrens
Ankunft in Deutschland
Antrag auf Asyl bei Polizei oder staatlichen Einrichtungen
Zuteilung in Erstaufnahmeeinrichtung
Registrierung, Aufenthaltsgestattung, med. Untersuchung
Prüfung der Zuständigkeit Dublin Verordnung
Verteilung auf Landkreise und kreisfreie Städte
Sammel- / dezentrale Unterkünfte
Anhörung im Asylverfahren „Kernpunkt im Asylverfahren“
Warten auf das Ergebnis der Anhörung
derzeit fast 2 Jahre; Ausnahme: Syrien, Balkan oder Dublin Verfahren
Kirchenasyl Asylbewerber flüchten in den Schutz der Kirche
Für das Kirchenasyl gibt es keine rechtliche Grundlage. Meist dient das Kirchenasyl dazu die sog.
„DUBLIN Frist“ zu umgehen um so ein Asylverfahren in der BRD zu ermöglichen.
Derzeit 181 Kirchenasylen mit mindestens 338 Personen, davon sind etwa 112 Kinder. 136 der
Kirchenasyle sind sogenannte Dublin Fälle.
Die Menschen im Kirchenasyl leben ausschließlich von Spendengelder und der Unterstützung von
ehrenamtlichen Helfern und der Kirche.
Entscheidungen des BAMF
Asylberechtigter (16a GG)
Seit dem Asylkompromiss von 1993 kaum mehr möglich, da Einreise über einen
sicheren Drittstaat ein Anerkennung als Asylberechtiger ausschließt.
anerkannter Flüchtling (Genfer Konvention)
Diskriminierung und Verfolgung (auf Grund der...)
Rasse
Religion
Nationalität
Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe
Politischen Überzeugung
weitere Begriffe:
Akteure der Verfolgung Staatliche oder Nicht-staatliche Verfolgung
Interne Fluchtalternative Alternativer Wohnort im Heimatland
Rechtsfolgen:
Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, dann Niederlassungserlaubnis
Arbeitserlaubnis
Familiennachzug
Freizügigkeit im Bundesgebiet
Integrationskurs (verpflichtend)
Volle Sozialleistungen
Entscheidungen des BAMF
subsidiären Schutz (EMRK)
Drohen eines ernsthaften Schadens
Todesstrafe
Folter
Krieg und innerstaatliche Konflikte
Rechtsfolgen:
Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahre, dann 2 Jahre, mit Auflagen nach 7
Jahren Niederlassungserlaubnis
Arbeitserlaubnis
Kein Familiennachzug
Wohnsitzauflage
Integrationskurs (verpflichtend)
Volle Sozialleistungen
Abschiebestopp § 60 AufenthG
nationales Abschiebeverbot (k. höherrangiger Schutz)
Bsp: nicht behandelbare Krankheit im Heimatland Verschlechterung)
Rechtsfolgen: wie beim subsidiären Schutz, manches ist eingeschränkt
Entscheidungen des BAMF
Ablehnung
Abschiebung in einen anderen europäischen Staat oder in das Heimatland
Duldung kein Aufenthaltstitel;
Die Abschiebung ist derzeit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich
Beispiele: Partner im Asylverfahren, fehlender Reisepass, Krankheit (Duldung)
Rechtsfolgen:
Duldung wird jeweils für 6 Monate erteilt
Arbeitserlaubnis nur unter Zustimmung des Ausländeramtes
Kein Familiennachzug
Wohnsitzauflage; leben in GU oder dezentraler Unterkunft
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Asylanträge in Deutschland
Quelle: BAMF 2014
3. Asyl- und Flüchtlingsberatung
Meist Durchführung durch die Wohlfahrtsverbände; Sozialarbeiter betreuen mit einem
Schlüssel von 1:150 mehrere Unterkünfte in den Landkreisen / kreisfreien Städten
Hilfe im Asylverfahren
Netzwerkarbeit
Hilfe bei Behördengängen, Anträgen usw.
Teilhabe ermöglichen, Rechte einfordern
Aufklärung über Rechte und Pflichten im Asylverfahren
Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte
Vorbereitung auf persönliche Anhörung
Infos über den Verlauf des Asylverfahrens
Rechtlichen Beistand organisieren
Zugang zu Bildung
Zugang zu medizinischen Leistungen
Zugang zum Arbeitsmarkt
Zugang zu Sozialleistungen
Zugang zu Kultur und Sport
Zugang zu Wohnraum
Empowerment / Advocacy
Öffentlichkeitsarbeit / Aufklärungsarbeit
Exkurs in die Menschenrechte
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
(AEMR)
Die AEMR war eine Reaktion auf die
Schrecken des Zweiten Weltkrieges
Am 10. Dezember 1948 wurde die AEMR
von der Generalversammlung der
Vereinten Nationen genehmigt
Die AEMR ist in mehr als 300 Sprachen
übersetzt worden und ist damit eines der
am meisten übersetzten Texte weltweit.
Jeder neue UN Mitgliedsstaaten erkennt
mit seinem Beitritt zu den Vereinten
Nationen automatisch die AEMR an.
Exkurs in die Menschenrechte
zweigeteilt und doch unteilbar?!
Die AEMR besteht aus 30 Artikel und ist in zwei Menschrechtspakte aufgeteilt
ZIVILPAKT
SOZIALPAKT
Die hier enthaltene Rechte werden als
Abwehrrechte bezeichnet bürgerliche und
politische Rechte
Die hier enthaltene Rechte werden als
Teilhaberechte bezeichnet wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte
Beispiele:
Beispiele:
Verbot der Sklaverei
Recht auf Arbeit
Meinungsfreiheit
Recht auf Bildung
Religionsfreiheit
Recht auf Gesundheit
Bürgerliche und politische Menschenrechte sowie wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte gehören zusammen und bedingen sich gegenseitig
Unteilbarkeit der Menschenrechte
Teilhaberechte
Nicht der Mangel an sich stellt eine Verletzung der Teilhaberechte dar
Die Zugangsmöglichkeiten dürfen nicht diskriminierend sein
Während des Asylverfahrens sind die Teilhaberechte je nach
Aufenthaltsstatus unterschiedlich stark eingeschränkt.
Entscheidend dabei ist ob und in welcher Weise ein Zugang zu
diesen Rechten erschwert wird bzw. verweigert wird
gesetzliche Vorgaben werden nicht eingehalten
Bsp: notwendige medizinische Leistungen werden nicht gewährt
gesetzliche Vorgaben reichen nicht aus ein menschenwürdiges
Leben sicherzustellen
Bsp: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Juni 2012 für die
Erhöhung der Geldleistungen für Asylbewerber
Aus der Begründung: „…ein menschenwürdiges
Existenzminimum…umfasst …ein Mindestmaß an Teilhabe am
gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben…“
Lebensbedingungen im Asylverfahren
Trotz vieler Verbesserungen in den letzten Monaten bleiben den
Asylbewerbern viele Rechte vorenthalten:
Geldleistungen (153,- € Taschengeld + 136,- € Essensgeld) +
Sachleistungen
Zugang zu Bildung: Schulpflicht, Sprachkurse (Berufsförderzentren,
Berufsschulen, ehrenamtliche Sprachkurse, SEO Kurse),
Sprachförderung an Schulen, Bildungspaket
Zugang zum Arbeitsmarkt: gemeinnützige Arbeit, Residenzpflicht,
nachrangiger Arbeitsmarktzugang nach 3 Monaten
Zugang zu Sozialleistungen: Kinderbetreuung, Unterstützung bei
Schwangerschaft, Erziehungshilfe (SGB VIII) eingeschränkt
Zugang zu medizinischer Versorgung: starke Einschränkung, nur
Schmerz und akut Erkrankungen, notwenige Therapie bei
Traumatisierung fehlen
Zugang zu Kultur- & Sportangeboten: Sportvereine,
Integrationsmaßnahmen, Aktivitäten durch ehrenamtliche Helfer
Unterbringung in dezentralen Unterkünften oder GU
Residenzpflicht; derzeit beschränkt auf den Regierungsbezirk
Problemfelder im Asylverfahren
Problemfelder im Bereich der Teilhaberechte:
Zugang zu Bildung
keine ausreichenden Sprachkursangebote, Fahrtkosten, Kinderbetreuung
Zugang zu medizinischen Leistungen
eingeschränkte Leistungen, fehlende Behandlungen von Traumatisierung, fehlende
Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge
Zugang zum Arbeitsmarkt
Nachrangigkeit, Dauer der Verweigerung, Sprachdefizite, Anerkennung der Abschlüsse,
fehlende Fördermaßnahmen, Residenzpflicht
Zugang zu Sozialleistungen
erhöhter Bedarf bei Kindern nach Fluchterlebnis, Sachleistungsprinzip, kein Mehrbedarf
Zugang zu Kultur und Sport
Mitgliedschaft im Verein, Fahrtkosten und fehlende Mobilität, Kostenfaktor
Zugang zu Wohnraum
Wohnraum nach Anerkennung finden, Haushaltsführung, Wohnsitzauflage
Weitere Problemfelder:
Rassismus und Ablehnung durch Bevölkerung vor Ort
Fehlende Dokumente für Eröffnung eines Bankkontos, Erhalt einer Geburtsurkunde,
Heiratsurkunde usw.
Unzureichende Asylbetreuung bzw. Betreuungsschlüssel zu hoch
Forderung: Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Bürgerinitiativen und ehrenamtliches Engagement
Patenschaften (Save me - Kampagne)
Ehrenamtliche Helfer vor Ort
Fahrdienste
Sprachkurse
Begleitung zu Behördengänge und Arztbesuche
Integrationsleistungen
Kirchenasyl
Studentische Aktionen und „Freimodule“ Bsp: TUN
Thematisierung in Schule und Jugendgruppen
Wohnprojekte: Bsp: Tür an Tür – Bürgerinitiative in Augsburg
Amnesty International
Fortbildungen zum Thema Asylberatung
Schüler- und Studentengruppen, Ortsgruppen
Flüchtlingsunterstützungsgruppen
Pro Asyl
Flüchtlingsrat (Bsp: Bayrische Flüchtlingsrat)
GGUA
Jesuiten Flüchtlingsdienst
Literatur und Internetquellen
Literatur:
Tillmann Löhr: Schutz statt Abwehr
Von Loeper: Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit für Asyl und
Menschenrechte
Amnesty International: Jahresbericht
Asylmagazin – Fachzeitschrift für die Asylberatung
Internetquellen:
www.unhcr.de
www.muenchner-fluechtlingsrat.de
www.fluechtlingsrat-bayern.de
www.asyl.net
www.bordermonitoring.eu
www.bamf.de