Flucht und Asyl - Kolping DV Regensburg

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Transcript Flucht und Asyl - Kolping DV Regensburg

Flucht und Asyl
Asyl - ein Thema das uns alle angeht
Mathias Schmitt
Dipl. Sozialpädagoge (FH)
Caritas Flüchtlingsberatung Eichstätt
Inhalt der Einführung
1.
Flucht und Asyl
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2.
Das Asylverfahren
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3.
Rechtsquellen, Zuständigkeiten und Akteure
Ablauf des Asylverfahrens
Entscheidungen des BAMF
Asylanträge in Deutschland
Professionelle und ehrenamtliche Flüchtlingshilfe
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4.
Die Flucht – ein hohes Wagnis
Fluchtwege
Flucht in Zahlen
Asyl - mehr als ein Begriff
Das europäische Asylsystem
Abwehr statt Schutz
Asyl- und Flüchtlingsberatung
Exkurs: Menschenrechte
Lebensbedingungen im Asylverfahren
Problemfelder im Asylverfahren
Bürgerinitiativen und ehrenamtliches Engagement
Literatur und Internetquellen
Die Flucht – ein hohes Wagnis
Die Flucht ist
 oftmals lebensgefährlich
 sehr teuer
 dauert mehrere Monate, manchmal mehrere Jahre
 ist geprägt durch die Hoffnung auf ein besseres Leben
Nach der Ankunft im schutzsuchenden Staat erwartet die Menschen ein Leben voller
Ungewissheit und oftmals verbunden mit Erfahrungen der Ablehnung und erneuter
Diskriminierung
Fluchtgründe:
 Krieg und innerstaatliche Konflikte (Syrien, Irak, Afghanistan)
 Diktaturen und islamische Gottesstaaten (Eritrea, Irak, Mali)
 Verfolgung durch staatliche und nichtstaatliche Akteure (Irak, Syrien, Afghanistan)
 Korruption und fehlende Rechtsstaatlichkeit (Balkanstaaten, Sinti und Roma)
 Frauenhandel (Nigeria)
 Umweltzerstörung (Nigeria)
 Armut und fehlende Perspektiven (die ärmsten Länder der Welt, Palästina)
Fluchtwege
Fluchtrouten: (Quelle: Frontex)
 Western African route
 Western Mediterranean route
 Central Mediterranean route
 Apulia and Calabria route
 Circular route from Albania to Greece
 Western Balkan route
 Eastern Mediterranean route
 Eastern Borders route
 Schengen area
 Schengen associate countries
Flucht in Zahlen
Europa: (Quelle: Eurostat 2014)
Flucht in Zahlen
Die hier abgebildete
Darstellung zeigt ein
übliches Fluchtszenario.
 Binnenvertriebene
 Nachbarstaaten
(Quelle: ai Journal 8/14) Stand: April 2014
Ende des Jahres 2013
waren weltweit 51,2 Mio.
Menschen auf der Flucht;
davon waren
 16,7 Mio. Flüchtlinge
 33,3 Mio. Binnenvertriebene
 1,2 Mio. Asylbewerber
(Quelle: UNHCR, Global Trends 2013)
Asyl – mehr als ein Begriff
Asyl = Zufluchtsort, welcher Schutz vor Gefahren bietet
(griechisch für "unberaubt; sicher„)
Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948)
„Kein Mensch ist illegal!“
Forderung und Name des politisches Netzwerks von antirassistischer Gruppen in Deutschland
„Ich war fremd und obdachlos und ihr habt mich aufgenommen;“
Matthäus 25, 31-40
dass „[…] niemand an einem Ort der Erde zu sein, mehr Recht hat, als der Andere.“
Immanuel Kant (1795): Zum ewigen Frieden.
Das europäische Asylsystem
Seit Ende der 90iger Jahre erleben wir eine stetige
Harmonisierung des europäischen Asylsystems.
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Die EMRK legt den Grundstein für die Stärkung der Menschenrechte in der EU
 unionsrechtlicher subsidiärer Schutz (Non-Refoulment-Gebot)
Vertrag von Amsterdam / Beschlüsse von Tampere (1999)
 Schaffung eines "Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts"
Es folgt das
 Haager Programm (2005 – 2009)
 Stockholmer Programm (2010 – 2014)
Programme zur Zielumsetzung in den Bereichen Sicherheit (Schutz der Außengrenzen) und
Migration (Asyl)
Durch verschiedene Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten dies in nationales Recht umsetzen
 Qualifikations – Richtlinie  Verbesserung bei der Anerkennung
 Asylverfahrens - Richtlinie  Auslagerung der Grenzkontrollen
Eher selten werden durch Verordnungen bestimmte Regelungen direkt umgesetzt
 Dublin Verordnung (I,II und III)
Problem: Setzt ein faires Asylverfahren in allen EU Staaten voraus - was derzeit nicht der Fall ist
und weist einzelnen Ländern die alleinige Verantwortung zu.
Die Überwachung der Außengrenzen wird durch die gemeinsame Grenzschutzagentur Frontex
umgesetzt
Problem: Jede Flucht stellt erstmal einen illegalen Grenzübertritt dar und wird versucht zu
verhindern
!!! LEGALE EINREISEMÖGLICHKEITEN FÜR FLÜCHTLINGE !!!
Abwehr statt Schutz
„Flüchtlingsschutz bedeutet vielmals Schutz vor Flüchtlingen
anstatt Schutz von Flüchtlingen.“ (Amnesty International 2013)
 Seit dem Jahr 2000 sind mehr als 23.000 Menschen an den
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Grenzen Europas gestorben. (Quelle: Pro Asyl 2014)
Fehlende legale Zugangsmöglichkeiten erhöhen die Aktivitäten von
Schleusern und die Todeszahlen an den Grenzen.
Von 2007 – 2013 wurden 1,8 Milliarden Euro in der EU für die Sicherung der
Außengrenzen ausgegeben. Aber nur 700 Millionen für eine Verbesserung
des Asylverfahrens oder der Situation von Flüchtlingen.
Die Grenzschutzagentur Frontex
übt auch weiterhin sogenannte
Push Back Operationen durch.
Die Rettungsaktion Mare Nostrum
ist beendet. Es folgt erneut ein
verstärkte Abwehr von illegalen
Einwanderern.
!!! SCHUTZ STATT ABWEHR !!!
2. Asylverfahren –
Rechtsquellen und Zuständigkeiten
Zuständigkeiten
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)  Asylverfahren
Regierung der Bezirke  Verteilung auf die Landkreise, Familienzusammenführungen
Landkreise und kreisfreie Städte  Unterbringung
Ausländeramt  Ausstellen der Aufenthaltstitel, Anordnung der Abschiebung
Sozialamt  Ausführung von Asylbewerberleistungsgesetz und Sachleistungsprinzip
Wohlfahrtsverbände  Asylbetreuung in den Asylunterkünften bzw. Beratungsstellen
Rechtsquellen
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Internationales Recht
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Europäisches Recht
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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)
Genfer Flüchtlingskonvention (GK)
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie 2004/83)
Dublin III Verordnung
Nationales Recht
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Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl)
usw.
Der Ablauf des Asylverfahrens
 Ankunft in Deutschland
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 Antrag auf Asyl bei Polizei oder staatlichen Einrichtungen
Zuteilung in Erstaufnahmeeinrichtung
 Registrierung, Aufenthaltsgestattung, med. Untersuchung
Prüfung der Zuständigkeit  Dublin Verordnung
Verteilung auf Landkreise und kreisfreie Städte
 Sammel- / dezentrale Unterkünfte
Anhörung im Asylverfahren  „Kernpunkt im Asylverfahren“
Warten auf das Ergebnis der Anhörung
 derzeit fast 2 Jahre; Ausnahme: Syrien, Balkan oder Dublin Verfahren
Kirchenasyl  Asylbewerber flüchten in den Schutz der Kirche
Für das Kirchenasyl gibt es keine rechtliche Grundlage. Meist dient das Kirchenasyl dazu die sog.
„DUBLIN Frist“ zu umgehen um so ein Asylverfahren in der BRD zu ermöglichen.
Derzeit 181 Kirchenasylen mit mindestens 338 Personen, davon sind etwa 112 Kinder. 136 der
Kirchenasyle sind sogenannte Dublin Fälle.
Die Menschen im Kirchenasyl leben ausschließlich von Spendengelder und der Unterstützung von
ehrenamtlichen Helfern und der Kirche.
Entscheidungen des BAMF
 Asylberechtigter (16a GG)
Seit dem Asylkompromiss von 1993 kaum mehr möglich, da Einreise über einen
sicheren Drittstaat ein Anerkennung als Asylberechtiger ausschließt.
 anerkannter Flüchtling (Genfer Konvention)
Diskriminierung und Verfolgung (auf Grund der...)
 Rasse
 Religion
 Nationalität
 Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe
 Politischen Überzeugung
weitere Begriffe:
Akteure der Verfolgung Staatliche oder Nicht-staatliche Verfolgung
Interne Fluchtalternative  Alternativer Wohnort im Heimatland
Rechtsfolgen:
 Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, dann Niederlassungserlaubnis
 Arbeitserlaubnis
 Familiennachzug
 Freizügigkeit im Bundesgebiet
 Integrationskurs (verpflichtend)
 Volle Sozialleistungen
Entscheidungen des BAMF

subsidiären Schutz (EMRK)
Drohen eines ernsthaften Schadens
 Todesstrafe
 Folter
 Krieg und innerstaatliche Konflikte
Rechtsfolgen:
 Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahre, dann 2 Jahre, mit Auflagen nach 7
Jahren Niederlassungserlaubnis
 Arbeitserlaubnis
 Kein Familiennachzug
 Wohnsitzauflage
 Integrationskurs (verpflichtend)
 Volle Sozialleistungen

Abschiebestopp § 60 AufenthG
 nationales Abschiebeverbot (k. höherrangiger Schutz)
Bsp: nicht behandelbare Krankheit im Heimatland  Verschlechterung)
Rechtsfolgen: wie beim subsidiären Schutz, manches ist eingeschränkt
Entscheidungen des BAMF

Ablehnung
 Abschiebung in einen anderen europäischen Staat oder in das Heimatland
Duldung  kein Aufenthaltstitel;
Die Abschiebung ist derzeit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich
Beispiele: Partner im Asylverfahren, fehlender Reisepass, Krankheit (Duldung)
Rechtsfolgen:
 Duldung wird jeweils für 6 Monate erteilt
 Arbeitserlaubnis nur unter Zustimmung des Ausländeramtes
 Kein Familiennachzug
 Wohnsitzauflage; leben in GU oder dezentraler Unterkunft
 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Asylanträge in Deutschland
Quelle: BAMF 2014
3. Asyl- und Flüchtlingsberatung
Meist Durchführung durch die Wohlfahrtsverbände; Sozialarbeiter betreuen mit einem
Schlüssel von 1:150 mehrere Unterkünfte in den Landkreisen / kreisfreien Städten
 Hilfe im Asylverfahren
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Netzwerkarbeit
Hilfe bei Behördengängen, Anträgen usw.
Teilhabe ermöglichen, Rechte einfordern
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Aufklärung über Rechte und Pflichten im Asylverfahren
Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte
Vorbereitung auf persönliche Anhörung
Infos über den Verlauf des Asylverfahrens
Rechtlichen Beistand organisieren
Zugang zu Bildung
Zugang zu medizinischen Leistungen
Zugang zum Arbeitsmarkt
Zugang zu Sozialleistungen
Zugang zu Kultur und Sport
Zugang zu Wohnraum
Empowerment / Advocacy
Öffentlichkeitsarbeit / Aufklärungsarbeit
Exkurs in die Menschenrechte
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
(AEMR)
 Die AEMR war eine Reaktion auf die
Schrecken des Zweiten Weltkrieges
 Am 10. Dezember 1948 wurde die AEMR
von der Generalversammlung der
Vereinten Nationen genehmigt
 Die AEMR ist in mehr als 300 Sprachen
übersetzt worden und ist damit eines der
am meisten übersetzten Texte weltweit.
 Jeder neue UN Mitgliedsstaaten erkennt
mit seinem Beitritt zu den Vereinten
Nationen automatisch die AEMR an.
Exkurs in die Menschenrechte
zweigeteilt und doch unteilbar?!
Die AEMR besteht aus 30 Artikel und ist in zwei Menschrechtspakte aufgeteilt
ZIVILPAKT
SOZIALPAKT
Die hier enthaltene Rechte werden als
Abwehrrechte bezeichnet bürgerliche und
politische Rechte
Die hier enthaltene Rechte werden als
Teilhaberechte bezeichnet wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte
Beispiele:
Beispiele:

Verbot der Sklaverei

Recht auf Arbeit

Meinungsfreiheit

Recht auf Bildung

Religionsfreiheit

Recht auf Gesundheit
Bürgerliche und politische Menschenrechte sowie wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte gehören zusammen und bedingen sich gegenseitig
 Unteilbarkeit der Menschenrechte
Teilhaberechte
Nicht der Mangel an sich stellt eine Verletzung der Teilhaberechte dar
Die Zugangsmöglichkeiten dürfen nicht diskriminierend sein
Während des Asylverfahrens sind die Teilhaberechte je nach
Aufenthaltsstatus unterschiedlich stark eingeschränkt.
Entscheidend dabei ist ob und in welcher Weise ein Zugang zu
diesen Rechten erschwert wird bzw. verweigert wird
 gesetzliche Vorgaben werden nicht eingehalten
Bsp: notwendige medizinische Leistungen werden nicht gewährt

gesetzliche Vorgaben reichen nicht aus ein menschenwürdiges
Leben sicherzustellen
Bsp: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Juni 2012 für die
Erhöhung der Geldleistungen für Asylbewerber
Aus der Begründung: „…ein menschenwürdiges
Existenzminimum…umfasst …ein Mindestmaß an Teilhabe am
gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben…“
Lebensbedingungen im Asylverfahren
Trotz vieler Verbesserungen in den letzten Monaten bleiben den
Asylbewerbern viele Rechte vorenthalten:
 Geldleistungen (153,- € Taschengeld + 136,- € Essensgeld) +
Sachleistungen
 Zugang zu Bildung: Schulpflicht, Sprachkurse (Berufsförderzentren,
Berufsschulen, ehrenamtliche Sprachkurse, SEO Kurse),
Sprachförderung an Schulen, Bildungspaket
 Zugang zum Arbeitsmarkt: gemeinnützige Arbeit, Residenzpflicht,
nachrangiger Arbeitsmarktzugang nach 3 Monaten
 Zugang zu Sozialleistungen: Kinderbetreuung, Unterstützung bei
Schwangerschaft, Erziehungshilfe (SGB VIII) eingeschränkt
 Zugang zu medizinischer Versorgung: starke Einschränkung, nur
Schmerz und akut Erkrankungen, notwenige Therapie bei
Traumatisierung fehlen
 Zugang zu Kultur- & Sportangeboten: Sportvereine,
Integrationsmaßnahmen, Aktivitäten durch ehrenamtliche Helfer
 Unterbringung in dezentralen Unterkünften oder GU
 Residenzpflicht; derzeit beschränkt auf den Regierungsbezirk
Problemfelder im Asylverfahren
Problemfelder im Bereich der Teilhaberechte:
 Zugang zu Bildung
keine ausreichenden Sprachkursangebote, Fahrtkosten, Kinderbetreuung
 Zugang zu medizinischen Leistungen
eingeschränkte Leistungen, fehlende Behandlungen von Traumatisierung, fehlende
Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge
 Zugang zum Arbeitsmarkt
Nachrangigkeit, Dauer der Verweigerung, Sprachdefizite, Anerkennung der Abschlüsse,
fehlende Fördermaßnahmen, Residenzpflicht
 Zugang zu Sozialleistungen
erhöhter Bedarf bei Kindern nach Fluchterlebnis, Sachleistungsprinzip, kein Mehrbedarf
 Zugang zu Kultur und Sport
Mitgliedschaft im Verein, Fahrtkosten und fehlende Mobilität, Kostenfaktor
 Zugang zu Wohnraum
Wohnraum nach Anerkennung finden, Haushaltsführung, Wohnsitzauflage
Weitere Problemfelder:
 Rassismus und Ablehnung durch Bevölkerung vor Ort
 Fehlende Dokumente für Eröffnung eines Bankkontos, Erhalt einer Geburtsurkunde,
Heiratsurkunde usw.
 Unzureichende Asylbetreuung bzw. Betreuungsschlüssel zu hoch
Forderung: Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Bürgerinitiativen und ehrenamtliches Engagement
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

Patenschaften (Save me - Kampagne)
Ehrenamtliche Helfer vor Ort
 Fahrdienste
 Sprachkurse
 Begleitung zu Behördengänge und Arztbesuche
 Integrationsleistungen
 Kirchenasyl
Studentische Aktionen und „Freimodule“ Bsp: TUN
Thematisierung in Schule und Jugendgruppen
Wohnprojekte: Bsp: Tür an Tür – Bürgerinitiative in Augsburg
Amnesty International
 Fortbildungen zum Thema Asylberatung
 Schüler- und Studentengruppen, Ortsgruppen
Flüchtlingsunterstützungsgruppen
 Pro Asyl
 Flüchtlingsrat (Bsp: Bayrische Flüchtlingsrat)
 GGUA
 Jesuiten Flüchtlingsdienst
Literatur und Internetquellen
Literatur:
 Tillmann Löhr: Schutz statt Abwehr
 Von Loeper: Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit für Asyl und
Menschenrechte
 Amnesty International: Jahresbericht
 Asylmagazin – Fachzeitschrift für die Asylberatung
Internetquellen:
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


www.unhcr.de
www.muenchner-fluechtlingsrat.de
www.fluechtlingsrat-bayern.de
www.asyl.net
www.bordermonitoring.eu
www.bamf.de