Die verwalterische Herausforderung einen Integrationskurs

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Die verwalterische Herausforderung einen Integrationskurs zu bearbeiten

Arbeitsgruppe: Frau Marta Aparicio, volkshochschule stuttgart Frau Simone Henke,henke schulungen, Stuttgart Herr Michael Kaiser, Deutsche Angestellen-Akademie, Stuttgart Frau Britta Hindelang und Herr Gert Fenselau, IB Bildungszentrum Stuttgart

Gut, dass es die Integrationskurse gibt!

      Nur noch ein Angebot für

alle

Zuwanderer Einheitliche Leistungsmodule Träger werden zertifiziert – Qualität ist gewährleistet Einheitliche Prüfungsstandards für alle Teilnehmer bundesweit Erleichterungen bei der Einbürgerung Einheitliches System lässt Mobilität der Teilnehmer zu

Es gibt auch Verschlechterungen

Für  Spätaussiedler  Kontingentflüchtlinge  anerkannte Asylberechtigte Früher:  Förderung über Arbeitsagentur 800 UE = Reduzierung um 30 %

./…Verschlechterungen

Für Jugendliche bis 27 Jahren

 Spätaussiedller  Kontingentflüchtlinge   Asylberechtigte Angehörige von Spätaussiedlern

Früher

 Förderung über den Garantiefonds 1200 UE = Reduzierung um 50 %

./…Verschlechterungen

 600 UE Deutsch reichen für schulische oder berufliche Weiterentwicklung nicht aus  Keine Fahrtkostenerstattung  Keine Lernmittelkostenerstattung  Aufwendigeres Antrags- und Abrechnungsverfahren  Verlagerung des unternehmerischen Risikos auf die Träger

Unser Hauptproblem

 Bürokratie in Reinkultur     7 Module = 7 x die gleiche Arbeit (trotz meist gleicher Teilnehmer) Über 592 Kopien für 630 Stunden Unterricht Über 105 Stunden Verwaltungsaufwand bei den Trägern Über € 3045,-- reine Verwaltungskosten bei Träger + nicht bezifferbare Verwaltungskosten bei BAMF

             

Die

Formulare

für normalen Integrationskurs

pro Teilnehmer Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs gemäß § 44 Abs.4 AufenthG – für Ausländer          Kopie des Passes gemäß § 7 Abs. 2 BVFG – für Spätaussiedler und deren Familienangehörige für ausländische Angehörige von Spätaussiedlern gilt § 8 Abs.2 BVFG  Kopie des Registrierscheins Abtretungserklärung Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs Nur für Personen, die Leistungen nach SGB II erhalten Oder Leistungen nach SGB VIII erhalten Kopie des Bewilligungsbescheides Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs gem. § 44 Abs.4 AufenthG – 20 Sprachen – Erstellen der Anmeldung/des Vertrages Quittung für Eigenbeteiligung Anmeldeformular für Integrationskurs gem. § 7 Abs.1 IntV Bescheinigung über die Teilnahme am Integrationskurs gem. § 14 Abs.4 IntV Antrag auf Übernahme der Kosten für den Abschlusstest des Integrationskurses Nur für Personen, die Leistungen nach SGB II erhalten Oder Leistungen nach SGB VIII erhalten Kopie des Bewilligungsbescheides Teilnehmeranschreiben mit Aufforderung, persönlich zu erscheinen, zum Empfang der Bescheinigung Ausstellen der Bescheinigungen Bei erfolgreicher Prüfung auf durchnummeriertem Spezialpapier Bei nicht erfolgreicher Prüfung auf Normalpapier Empfangsbestätigung der Certifikate durch persönliche Unterschrift der Teilnehmer

Formulare für jedes Modul (7)

               Meldung über den Beginn eines Integrationskurses gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 IntV Meldung von Unterrichtszeiten Meldung von Ferienzeiten Meldung der Lehrkräfte Meldung des eingesetzten Lehrwerkes   Teilnehmer mit Kennziffer vom BAMF Kennziffer der Ausländerbehörde  Kennziffer des Bundesverwaltungsamtes Abrechnungsbogen – Integrationskurse mit folgenden Erhebungen jeweils pro Teilnehmer: Anwesend am 1. Tag (trotz beiliegender Anwesenheitsliste) Einstufungstest gemacht ja/nein Nicht zu vertretende Fehlstunden Zu vertretende Fehlstunden Fehlstunden nach Kursabbruch Durchgeführter Abschlusstest Abschlusstest Orientierungskurs Anwesenheitsliste – Integrationskurs (des jeweiligen Moduls)

Meldung TELC

(The European Language Certificates Communication & Competence) – nach letztem Modul    Anmeldungen B 1 – Anmeldung zur Prüfung Certifikat Deutsch für Teilnehmende an Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz  Teilnehmerliste   Mit Angabe des Herkunftslandes (nicht Nationlität) B 1 Anmeldung zur Prüfung  Für Selbstzahler (nur Anzahl) Abrechnung der Prüfung mit TELC  Ohne Formular

Nach Ablegen der B 1 – Prüfung

    Bestellung des durchnummerierten Spezialpapieres beim BAMF Formular Empfangsbestätigung an BAMF  Lagerung im Stahlschrank Vernichtungsverhandlung für Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluß des Integrationskurses gem. § 43 Abs. 3 AufenthG Führen eines Verwendungsnachweises über die Aushändigung der Bescheinigungen

Quartalserhebungen

  Kursmeldung (vierteljährlich) gem. § 8 Abs.3 Satz 3 IntV – Meldung über:  Begonnene Kurse nach Kurstyp   Beendete Kurse nach Kurstyp Anzahl der Kursabbrecher  Ergebnisse Testverfahren Meldung (vierteljährlich) über die Ergebnisse der Testverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 IntV

Anzahl der Formulare und Kopien

      Formulare und Kopien pro 20 Teilnehmer Formulare und Kopien für 7 Module Formulare und Kopien für TELC Nach B 1 Prüfung Quartalserhebungen

Summe

 540 35 5 4 8

592

Zeitaufwand und Kosten für die Verwaltung

   Für die Bearbeitung der Formulare benötigen die Verwaltungskräfte ca. 15 Stunden pro Modul. Bei 7 Modulen entspricht der Aufwand 105 Stunden Arbeit. Bei den Kosten pro Stunden wurden B üromaterial, Kopierkosten, Telefon, sonst. Bürobedarf, Mobilität, Miete, Raumnebenkosten und Gemeinkosten einbezogen. Die Kosten pro Stunde kommen auf rund € 29,-- /Stunde Der Gesamtaufwand entspricht daher € 3045,- Erstattet werden uns definitiv € 140,--.

Zahlen aus 2004

 Laut BAMF wurden im Jahr 2004 insgesamt 90286 Teilnehmer gefördert. Bei 27 Kopien pro Person ergibt das pro Modul 2.437.722 Kopien pro Kurs 17.064.054 Kopien Man stelle sich nur die Archive vor. Welch ein Aufwand!

Nicht enthaltene Kosten

 Aufwendungen für          Kursorganisation Werbung Beratung Besprechungen Anträge Zusätzlicher Zeitaufwand mit Sprachunkundigen Zusätzlicher Aufwand bei Integrationskursen für Jugendliche und Frauen Lehrerakquise Organisation von Lehrerfortbildung

und außerdem:

Das unternehmerische Risiko liegt zu 100 % bei den Trägern

Jeder Kurs wird von den Trägern vorfinanziert

Kursfinanzierung durch das BAMF

€ 2,05 pro Teilnehmer/Stunde

Das bedeutet

 Niedrige Honorare für Lehrkräfte    Reduzierung von Arbeitsmaterialien Billige Räume Große Klassen  Konzentration der Kursstandorte in die Innenstadt

Verbesserungsvorschläge

Reduzierung des Verwaltungsaufwandes auf den vollen Umfang des Kurses

 Keine 7 Modulabrechnungen  Einmaliges Einreichen der Unterlagen für alle 7 Module

Sofortmaßnahmen

       Wegfall des Antrages auf Kostenbefreiung bei ALG II und Sozialhilfeempfängern, da Voraussetzungen bereits von anderen Behörden vorliegen Wegfall von Rückzahlungen an TeilnehmerInnen bei entschuldigten Fehlzeiten Wegfall des Abzuges von unentschuldigten Fehlzeiten Verzicht auf Quartalsmeldungen – Informationen liegen bereits vor Verzicht auf Abfrage von Familienangehörigen Reale Erstattung der (jeweils verbleibenden) Verwaltungskosten Erhöhung der Kursfinanzierung

Fazit

Wir brauchen

 Weniger Bürokratie  Realistische Rahmenbedingungen  Und vor allem die Anerkennung als kompetente Partner