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Menschenrechte in Österreich
Eine quantitative Untersuchung
durchgeführt von Karmasin Motivforschung
1
Inhalt
1. Die Initiative menschenrechte.jetzt.
& das UPR-Verfahren
2. Studiendesign
3. Allgemeine Einstellung
4. Kenntnis & Stellenwert
5. Schutz von Personengruppen
6. Wer ist verantwortlich?
2
1. Die Initiative menschenrechte.jetzt.
& das UPR-Verfahren
3
Die Initiative menschenrechte.jetzt
…ist eine Kooperation von 270 NGOs aus verschiedenen Bereichen, die sich für
Menschenrechte einsetzen. Sie wird von der Österreichischen Liga für Menschenrechte
koordiniert.
… wurde anlässlich der 2011 erstmals für Österreich stattfindenden Universellen
Menschenrechtsprüfung der Vereinten Nationen gegründet, ein Verfahren, bei dem
die österreichische Regierung der UNO über die heimische Menschenrechtslage
Bericht erstatten muss.
…ist für die Erstellung eines Berichts über den Stand der Menschenrechte in
Österreich zuständig und hat weitere koordinierte Aktionen auf internationaler und
nationaler Ebene zum Schutz der Menschenrechte zum Ziel.
…steht für umfassendes Wissen, Expertise und praktische Erfahrung in Sachen
Menschenrechte.
4
Das UPR-Verfahren
Der Universal Periodic Review (UPR) ist die alle vier Jahre stattfindende „Universelle
Menschenrechtsprüfung“ der UN-Mitgliedsstaaten durch den UN-Menschenrechtsrat.
Ziel der Überprüfung ist die Verbesserung der Menschenrechtssituation in jedem der
192 UN-Mitgliedsstaaten. Die UNO startete mit dieser Überprüfung im April 2008. Die
erste Überprüfung Österreichs wird im Jänner 2011 im UN-Menschenrechtsrat in Genf
erfolgen.
Die Prüfung erfolgt aufgrund mehrerer Informationen:
- Bericht seitens des zu prüfenden Staates;
- Bericht des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für
Menschenrechte zum betreffenden Staat und
- sonstige „glaubwürdige und verlässliche Informationen“ relevanter
Stakeholder (z.B. Non-governmental Organisations)
Diese Dokumente sind zehn Wochen vor dem Start der Überprüfung des betreffenden
Staats auf der Website des Hochkommissars (www.ohchr.org) abrufbar.
Die Sitzung zum ersten UPR zu Österreich findet am Mittwoch, den 26. Januar 2011
von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr im Palais des Nations, Genf, UN-Europazentrale, statt.
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2. Studiendesign
6
Aufgabenstellung
Methode
Zielgruppe
Zeitraum
Wahrnehmung und Wichtigkeit der Einhaltung der Menschenrechte
in Österreich
Einschaltung in eine persönliche Omnibus-Befragung
1000 Personen, österreichweit, repräsentativ ab 14 Jahren
21.7. bis 4.8.2010
7
3. Allgemeine Einstellung
8
Für 7 von 10 ÖsterreicherInnen werden die Menschenrechte in Österreich (sehr/eher) stark berücksichtigt.
1. Werden Ihrer Meinung nach Menschenrechte in Österreich sehr stark bis gar nicht berücksichtigt?
50
43
40
30
mean total=2,1
mean Wien=2,1
mean NÖ/Bgld=2,0
mean Stmk/Ktn=2,0
mean OÖ/Sbg=1,8
mean Trl/Vbg=2,5
27
21
20
10
4
1
0
%-Werte
1
werden sehr stark
berücksichtigt
2
3
4
5
werden gar nicht
berücksichtigt
n=1000
9
73 Prozent der ÖsterreicherInnen denken, dass in
Österreich noch mehr auf Menschenrechte geachtet
werden sollte.
5. Glauben Sie, dass wir in Österreich mehr auf Menschenrechte achten sollten?
73
80
70
60
50
Wien 65
NÖ, Bgld 74
Stmk, Ktn 71
OÖ, Sbg 81
Trl, Vbg 77
40
30
17
20
4
10
0
%-Werte
ja
nein
ist mir egal
6
keine Angabe/weiß nicht
n=1000
10
Allgemeine Einstellung
Positives subjektives Empfinden zum Thema Menschenrechte:
Nach Meinung von 70 Prozent der ÖsterreicherInnen werden die Menschenrechte in
Österreich sehr bzw. eher stark berücksichtigt.
73 Prozent fordern mehr Achtung der Menschenrechte in Österreich:
Klare Mehrheit erkennt Defizite an und spricht sich eindeutig dafür aus,
Menschenrechte in Österreich mehr zu achten.
Keine relevanten Unterschiede nach Alter, Geschlecht oder Einkommen.
Einzig regional gibt es nennenswerte Unterschiede.
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4. Kenntnis & Stellenwert
12
Nur knapp ein Drittel gibt an, das Recht auf besonderen
Schutz von Minderheiten bzw. Asyl zu kennen.
2. Welche Menschenrechte kennen Sie? (gestützte Vorgabe)
0
10
20
30
40
50
60
70
69
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit
67
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Gleichbehandlung
65
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person
64
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Gesundheitsversorgung
(jeder Mensch hat ein) Recht auf soziale Sicherheit
60
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Bildung
60
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Rechtsstaatlichkeit - Recht auf ein faires
Verfahren vor den staatlichen, zuständigen Behörden
58
56
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Arbeit
54
(jeder Mensch hat ein) Recht auf ein Privat- und Familienleben
48
(jeder Mensch hat ein) Recht auf politische Partizipation (Wahlen)
42
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Versammlung (Versammlungsfreiheit)
(jeder Mensch hat ein) Recht auf besonderen Schutz, wenn er/sie
Angehöriger einer Minderheit ist.
32
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Asyl und als MigrantIn oder Flüchtling ein
Recht auf besonderen Schutz.
32
28
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Kultur
%-Werte
80
keines der Genannten
2
keine Angabe/weiß nicht
2
n=1000
13
Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit
hat höchsten Stellenwert.
3. Welche dieser Menschenrechte halten Sie für besonders wichtig?
0
10
20
30
40
50
60
70
70
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person
69
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Gesundheitsversorgung
65
(jeder Mensch hat ein) Recht auf soziale Sicherheit
62
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Gleichbehandlung
59
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Arbeit
57
(jeder Mensch hat ein) Recht auf ein Privat- und Familienleben
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Rechtsstaatlichkeit - Recht auf ein faires
Verfahren vor den staatlichen, zuständigen Behörden
55
54
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Bildung
53
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit
34
(jeder Mensch hat ein) Recht auf politische Partizipation (Wahlen)
(jeder Mensch hat ein) Recht auf besonderen Schutz, wenn er/sie
Angehöriger einer Minderheit ist.
26
25
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Versammlung (Versammlungsfreiheit)
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Asyl und als MigrantIn oder Flüchtling ein
Recht auf besonderen Schutz.
24
20
(jeder Mensch hat ein) Recht auf Kultur
keines der Genannten
keine Angabe/weiß nicht
%-Werte
80
1
2
n=1000
14
Kenntnis
„Klassische“ Menschenrechte unter den Top drei:
Zwei Drittel haben schon von Meinungs- und Pressefreiheit, Recht auf
Gleichbehandlung und Recht auf Leben gehört.
„Soziale“ Menschenrechte nur knapp dahinter:
Rund 60 Prozent der Befragten kennen das Recht auf Gesundheitsversorgung, soziale
Sicherheit und Bildung. Der Stellenwert ist beim Recht
auf Gesundheitsversorgung und soziale Sicherheit noch höher.
Schutz von Minderheiten und Recht auf Asyl sind Schlusslicht:
Nur ein Drittel gibt an, diese Menschenrechte zu kennen. Der Stellenwert ist noch
geringer: für nur ein Viertel der Befragten sind diese Menschenrechte besonders
wichtig.
Je älter, desto mehr Menschenrechte sind bekannt:
Es zeigt sich, dass Personen über 30 Jahre tendenziell mehr Menschenrechte kennen
als jüngere Personen.
15
5. Schutz von Personengruppen
16
Besonderer Schutz wird in erster Linie für Kinder gefordert.
4. Welche Personengruppen sollten aus Ihrer Sicht besonders geschützt werden?
0
10
20
30
40
50
60
70
80
83
Kinder
74
kranke Menschen
70
alte Menschen
69
Menschen mit Behinderungen
62
von Armut betroffene Menschen
48
Frauen
20
MigrantInnen, AsylwerberInnen
Angehörige sprachlicher und
ethnischer Minderheiten
18
Angehörige religiöser
Minderheiten
13
8
homosexuelle Menschen
keine Angabe/weiß nicht
%-Werte
90
2
n=1000
17
Schutz von Personengruppen
Klares Bekenntnis zum Schutz von Kindern:
83 Prozent wollen Kinder besonders schützen.
7 von 10 ÖsterreicherInnen sind der Meinung, dass alte und kranke Menschen sowie
Menschen mit Behinderungen besonders geschützt werden müssen.
Erwähnenswert ist die Tatsache, dass 58 Prozent der Frauen aber nur 38 Prozent der
Männer finden, dass die Rechte von Frauen förderungswert sind.
Betreffend homosexuelle Menschen gibt es je nach Ortsgröße deutliche Unterschiede:
bis 5.000 Einwohner nur sechs Prozent, bis 50.000 Einwohner neun Prozent und über
50.000 Einwohner 19 Prozent Zustimmung.
18
6. Wer ist verantwortlich?
19
Die Einhaltung der Menschenrechte wird primär dem
Gesetzgeber/Parlament und den Bundes- und
Landesregierungen zugeschrieben.
6. Wer (primär) ist für die Einhaltung der Menschenrechte in Österreich verantwortlich?
0
10
20
30
40
50
60
59
Gesetzgeber, Parlament
55
Bundes- und Landesregierungen
51
alle ÖsterreicherInnen
47
Polizei
43
Gerichte
36
Gemeinden
35
die Sozialpartner in Österreich
34
die EU
28
internationale Organisationen wie die UNO
25
Unternehmen
24
Medien
21
die Kirche
19
NGO´s
keine Angabe/weiß nicht
%-Werte
4
n=1000
20
Einhaltung
ÖsterreicherInnen mit Verantwortung:
Mehr als die Hälfte (51 Prozent) der ÖsterreicherInnen fühlen sich selbst für die
Einhaltung der Menschenrechte zuständig.
Legislative und Exekutive sind für Rahmenbedingungen verantwortlich:
Die Zuständigkeit für die Einhaltung der Menschenrechte liegt in erster Linie beim
Parlament (59 Prozent) und den zuständigen Behörden (Bundes- und
Landesregierungen 55 Prozent).
UNO und EU spielen eine untergeordnete Rolle:
Nur rund 30 Prozent sind der Meinung, dass internationale Organisationen für die
Einhaltung der Menschenrechte in Österreich zuständig sind.
NGOs werden nicht in die Pflicht genommen:
Offenbar klare Unterscheidung – nur 19 Prozent der Befragten sehen eine primäre
Verantwortung seitens der NGOs.
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Kontakt & Infos
Dr. Marion Wisinger
Generalsekretärin
Österreichische Liga für Menschenrechte
Tel. 01 / 523 63 17
e-mail: [email protected]
www.menschenrechte-jetzt.at
www.upr-info.org
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