Folie 1 - JBS Anne Frank

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Die Entwicklung der MR-Idee seit der Aufklärung (philosophische Grundlagen)

V O N : M E R Y E M B E N A L I , W A J M A A Y U B I , N I D A A H M A D , R A L F S C H E D E L I K , O L I V E R D I C K E N

Gliederung

   Definition der MR Definition der MR aus der Sicht der Philosophie MR-Idee in der Antike   Thomas Hobbes Hobbes Menschenbild/Menschenrechte   John Locke/Sein Leben Staatstheorien   Die Menschenrechte bei Jean-Jacque/Biografisches Theorien über die Menschenrechte   Immanuel Kant Menschenrechtsidee nach Kant    Zusammenfassung Diskussionsfrage Quellenangaben

Definition der Menschenrechte

 Sie sind universal und individuell  Ihre Quelle ist vorstaatlicher Natur  Forderung auf Anerkennung der Menschenrechte richtet sich an den Staat.

Indem dessen grundsätzlicher Verzicht auf Eingriffe in die persönliche Freiheitssphäre verlangt wird

Definition der Menschenrechte aus der Sicht der Philosophie

 Unveräußerliche und mit der Würde des Menschen untrennbar verbundene Rechte auf Anerkennung und Achtung ihrer wesentlichen Existenzbedingungen  Rechte die allen Menschen in gleicher Weise zustehen sollen.

 Ursprung beruht auf fünf Begriffe:  Freiheit, Gleichheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand

Definition der Menschenrechte aus der Sicht der Philosophie

 Stellt dem sonstigen Recht eine übergeordnete Art von Rechten da.

 Ist lediglich an das Mensch sein gebunden  Einerseits utopisch, unerreichbares ethisches Ziel  Andererseits in d. Politik umzusetzendes & einklagbares Gesetz

MR-Idee in der Antike

 Keine MR im definierten Sinne  Natürliche Rechte stehen höher als positive Gesetze  Gott hat alle Menschen frei geschaffen  MR-Idee hat Wurzeln in der Naturrechtsphilosophie der Stoa  Die Stoiker gestanden jedem Menschen Anteil an der Weltvernunft, dem Logos, zu und forderten daraus die Gleichheit aller Menschen.

Thomas Hobbes

 5. April 1588 in Westport geboren  Ein englischer Mathematiker, Staatstheoretiker und Philosoph der Neuzeit  Studium der Logik und Physik in Oxford (1603)  Einer der wichtigsten Vordenker der modernen Menschenrechte  4. Dezember 1679 in Hardwick gestorben

Hobbes Menschenbild

      Alle Menschen von Natur aus böse Der Mensch ist Egoist und Gierig, strebt nach seinem eigenen Nutzen und will ungestört seine Interessen verfolgen Das eigenes Wohlergehen ist wichtiger als das Wohlergehen anderer Konkurrenz: „Homo homini lupus“(der Mensch ist dem Menschen ein Wolf) Naturzustand: Recht auf alles

Menschenrechte

      Trotzallem hat der Mensch das natürlichen Wunsch nach Recht und Sicherheit Menschen besitzen Vernunft Staat gründen, nur der Staat kann die Rechte der Menschen garantieren Wenn der Staat den Schutz nicht mehr gewährleistet, kann der Vertrag gekündigt werden Rückkehr in den Naturzustand

John Locke

    29. August 1632 – 28. Oktober 1704 Englischer Philosoph Hauptvertreter der britischen Aufklärung und des Empirismus Begründer des Liberalismus

Sein Leben

       Stammte aus einer wohlhabenden Familie (Tuchhandel) 1652-56 studierte er klassische Wissenschaften in Oxford ab1665 arbeitete Locke für den Earl of Shaftesbury als Sekretär, später für die Regierung 1668 wurde er Mitglied der Royal Society 1690 Veröffentlichung der Zwei Abhandlungen über die

Regierung

sein Leben war geprägt von dem politischen Unbruch im Land; Englischer Bürgerkrieg 1642-49; Parlament vs Monarchie Beeinflusst wurde er vor allem von René Decartes (französischer Philosoph)

Staatstheorie

    Naturrechte: Leben, Freiheit und Eigentum Staat hat die Aufgabe diese zu sichern => Legitimation Rechte des Einzelnen > Staat Fordert Gewaltenteilung in Legislative und Exekutive (später Montesquieu Judikative)

Die Menschenrechte bei Jean Jacques Rousseau

Biographisches

Geboren am 28.7.1712 in Genf Schriftsteller, Philosoph, Pädagoge Geistiger Wegbereiter der französischen Revolution

Biographisches

Unglückliche Kindheit, die er bei seinem unnachgiebigen Onkel verbringt Mit 16 verlässt er seine Heimatstadt Genf und führt fortan ein bewegtes Wanderleben, arbeitet hierbei unter Anderem als Musiklehrer, Notargehilfe, Graveur oder Diener 1750 gewinnt er den Preis der Akademie von Dijon für sein Essay „ »Über den Einfluss der schönen Künste auf das Wohl des Staates« und wird quasi europaweit über Nacht berühmt.

Biographisches

Seine Abhandlungen, darunter beispielsweise „Über den Ursprung der Ungleichheit der Menschen“ (1753/55), treffen den „Nerv der Zeit“, und werden später in der französischen Revolution aufgegriffen Wenig Konstanz in den Freundschaften, häufige Überwürfnisse Verheiratet ab 1768 mit der Arbeiterin Thérèse Levasseur, fünf Kinder Tod am 2.Juli 1778 in Ermenoville

Biographisches

Insgesamt hatten und haben seine Werke einen großen Einfluss auf Pädagogik und Erziehung („Emile, oder: über die Erziehung“ 1762) Die Gesellschaft und das Leben in dieser und somit auf die Menschenrechte („Contrat Social“,1761). „Erfinder“ des „Gesellschaftsvertrags“.

Theorien über die Menschenrechte

Rousseaus Menschenrechte

Rousseau ist der erste Aufklärer, der – im Gegensatz zu Locke oder Hobbes – direkt von Menschenrechten spricht Zunächst: -> Freiheit als Grundlage für das Menschsein Naturzustand: Alle Menschen sind gleich und frei

Rousseaus Menschenrechte

Freiheitsbegriff wird bei Rousseau unterschieden zwischen

-> natürlicher Freiheit -> bürgerlicher Freiheit -> sittlicher Freiheit

Rousseaus Menschenrechte

Naturzustand: -> Mensch in der natürlichen Freiheit -Beherrscht von Trieben und Egoismus, deswegen ist die natürliche Freiheit nur eingeschränkt

Sittliche Freiheit:

-> Der Mensch entscheidet sich aus den negativen Erfahrungen der natürlichen Freiheit heraus dazu, sich selbst Gesetze zu geben und nach diesen zu handeln. Daraus resultiert die

Rousseaus Menschenrechte

Bürgerliche Freiheit:

->Alle Bürger, die ausgestattet sind mit der sittlichen Freiheit, leben miteinander bürgerlich frei. Sie sind die Basis der Gesetzgebung („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ -> Sie halten sich aus freien Stücken an die selbst gegebenen Gesetze -> Die Menschenrechte sind somit nicht gegenüber dem Staat „einklagbar“ Der Staat selbst ist nur denkbar auf der Grundlage vom Menschenrecht auf Freiheit

Rousseaus Menschenrechte

Hierbei besitzt jeder Einzelne das Recht auf politische Partizipation (-> konträr bspw. zu Ludwig XVI „L‘état, c‘est moi) Diese freiheitlichen Gedanken, die die Sehnsucht nach gesellschaftlicher und politischer Teilhabe gerade in den unteren Gesellschaftsschichten weckten, wurden in der Französischen Revolution aufgegriffen. Rousseau gilt als geistiger Vorbote der Revolution.

Ausgebaut und festgehalten wurden diese Gedanken vor Allem in Rousseaus „Contract Social“, dem Gesellschaftsvertrag. (1762)

Immanuel Kant:

 22.April.1724 – 12. Februar.1804

 Deutscher Philosoph  Königsberg = zentrale Stadt  Hauptwerke:  Kritik der reinen Vernunft (1781)  Kritik der praktischen Vernunft (1788)  Kritik der Urteilskraft (1790)

Menschenrechtsidee nach Kant:

 Freiheit ist das „ursprünglich, jedem Menschen Kraft

seiner Menschheit zustehende Recht“

Freiheit ist das einzige ursprüngliche Menschenrecht!

aus diesem können weitere Menschenrechtsprinzipien wie Gleichheit und Selbstständigkeit abgeleitet werden.

 Naturrechtsbegriff: nach Kant Vernunftrecht

,

 Vernunftrecht ist unabhängig von historischen, kulturellen, sozialen und religiösen Umständen gilt universal für alle (Gleichheit)

 Das Freiheitsrecht ist von jedem Menschen beschränkt. Jeder muss auf jeden Rücksicht nehmen.

„die Freiheit eines jeden, müsse mit der Freiheit eines anderen gemäß einem allgemeinen Gesetz zusammenwirken können“

 Das Freiheitsrecht/ Menschenrecht muss durch den Staat gesichert sein.

 Diese Rechte sind das einzige, das den Staat legitimiert.

Rechtstaat

Staat hat nur ein Recht muss dieses Recht sichern Freiheitsrecht Gerechtigkeit Selbstständigkeit

Zusammenfassung

    Hobbes: Recht auf alles (Naturzustand) Locke: Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum (Naturrechte) Rousseau: Übergang von natürlicher zur sittlicher Freiheit (Menschenrechte) Kant: Das einzige Menschenrecht ist die Freiheit. Schutz dieses Freiheitsrechts ist Zweck des Staates.

Diskussionsfrage:

 Wären die Menschenrechte auch ohne den 2. Weltkrieg entstanden?

(Empirismus vs Rationalismus)

Quellenangaben

    Menke, Christoph/ Pollmann, Arndt: Philosophie der Menschenrechte. Zur Einführung, Hamburg 2007 Franklin Schultheiß, HorstDahlhaus, Wolfgang Maurus: Menschenrechte Heft 4, Historische Entwicklung Kersting, Wolfgang: Thomas Hobbes; Zur Einführung (2009, 4.Auflage) Junius Verlag Tarmann, Paul: Menschenrecht, Ethik und Friedenssicherung, der personalphilosophische Ansatz Karl Lugmayers, Peter Lang Verlag