Immanuel Kant - Der Rechtsstaat

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Transcript Immanuel Kant - Der Rechtsstaat

Ein Referat von:
Christian Fichtner
&
Christian Weidig
MSS 12/2 Philosophie [φ]
*1724 - †1804
„Die Freiheit ist ein angeborenes , d.h. unaufgebbares Recht,
das zu schützen die Pflicht eines jeden Staates ist“
I.Kant
Grundsätze:
Freiheit
Niemand kann mich
zwingen, auf seine Art
glücklich zu sein.
Jeder darf seine
Glückseligkeit auf dem
Weg suchen , welcher
ihm selbst gut dünkt.
Die Regierung soll
nicht als „väterliche“
,sondern als
„vaterländische“
Regierung wirken.
Gleichheit
Jeder Mensch muss in
jede Stufe eines Standes
gelangen können, wozu
ihm sein Talent , Fleiß und
sein Glück hinbringen
können.
Kein erbliches
Prärogativ. (keine
Standesprivilegien)
Selbstständigkeit
Alle Bürger sind
Mitgesetzgeber.
Bürger ist nur, wer
Eigentum hat, welches
ihn ernähren kann.
(Handwerk, Kunst,
Wissenschaft, Geld
etc.).
Freiheit
Gleichheit
Selbstständigkeit
„Das öffentliche Wohl ist das oberste Gesetz des Staates , es darf
nicht in der Glückseligkeit gesucht werden , sondern liegt in der
Rechtsstaatlichkeit“
Der Staat bietet die rechtliche Vorraussetzungen bzw. Freiheiten , dass
jeder sein eigenes Glück finden kann.
Er liefert nicht die Grundlage für die Glückseeligkeit selbst.
Jeder kann innerhalb der Gesetze frei handeln , soweit er nicht die Rechte
anderer einschränkt. (Vgl. Grundgesetz)
Wenn man alle diese Standpunkte in Bezug auf die a priori gesetzgebende
Vernunft sieht, entsteht Kants Begriff vom Rechtsstaat.
Kant favorisiert die Republik , für ihn ist der Rechtstaat das oberste politische
Gut, weshalb er jeden tätlichen Widerstand für ein Verbrechen hält.
=> Die Rechte des Volkes dürfen nur mit der „Freiheit der Feder“
verteidigt werden.