Immanuel Kant - Der Rechtsstaat
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Transcript Immanuel Kant - Der Rechtsstaat
Ein Referat von:
Christian Fichtner
&
Christian Weidig
MSS 12/2 Philosophie [φ]
*1724 - †1804
„Die Freiheit ist ein angeborenes , d.h. unaufgebbares Recht,
das zu schützen die Pflicht eines jeden Staates ist“
I.Kant
Grundsätze:
Freiheit
Niemand kann mich
zwingen, auf seine Art
glücklich zu sein.
Jeder darf seine
Glückseligkeit auf dem
Weg suchen , welcher
ihm selbst gut dünkt.
Die Regierung soll
nicht als „väterliche“
,sondern als
„vaterländische“
Regierung wirken.
Gleichheit
Jeder Mensch muss in
jede Stufe eines Standes
gelangen können, wozu
ihm sein Talent , Fleiß und
sein Glück hinbringen
können.
Kein erbliches
Prärogativ. (keine
Standesprivilegien)
Selbstständigkeit
Alle Bürger sind
Mitgesetzgeber.
Bürger ist nur, wer
Eigentum hat, welches
ihn ernähren kann.
(Handwerk, Kunst,
Wissenschaft, Geld
etc.).
Freiheit
Gleichheit
Selbstständigkeit
„Das öffentliche Wohl ist das oberste Gesetz des Staates , es darf
nicht in der Glückseligkeit gesucht werden , sondern liegt in der
Rechtsstaatlichkeit“
Der Staat bietet die rechtliche Vorraussetzungen bzw. Freiheiten , dass
jeder sein eigenes Glück finden kann.
Er liefert nicht die Grundlage für die Glückseeligkeit selbst.
Jeder kann innerhalb der Gesetze frei handeln , soweit er nicht die Rechte
anderer einschränkt. (Vgl. Grundgesetz)
Wenn man alle diese Standpunkte in Bezug auf die a priori gesetzgebende
Vernunft sieht, entsteht Kants Begriff vom Rechtsstaat.
Kant favorisiert die Republik , für ihn ist der Rechtstaat das oberste politische
Gut, weshalb er jeden tätlichen Widerstand für ein Verbrechen hält.
=> Die Rechte des Volkes dürfen nur mit der „Freiheit der Feder“
verteidigt werden.