Transcript ppt - Hertig
Grundzüge des Rechts
An Introduction to Law
Organisation der Verwaltungsbehörden
Administrative Organization
‚Skript‘:
Tschentscher/Lienhard 158-206
Herbst 2014
Inhaltsverzeichnis
Course Outline
1. Demokratische Ausgestaltung 2. Hierarchie und Dezentralisation 3. Zusammenarbeit und Amtshilfe 4. New Public Management 5. Kompetenzverteilung 6. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
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Zusammenfassung : Zivilprozessrecht
• • •
Zuständigkeit
– – Gerichte entscheiden ob sie zuständig sind Verklagt, wo man sein Wohnsitz/Sitz hat – Vereinbarung möglich
Anwendbares Recht
– Recht des engsten Zusammenhanges – Rechtswahl möglich
Anerkennung/Vollstreckbarkeit von Urteilen
- Rechtskraft - Keine Verfahrensrechtsverletzungen 03.11.2014
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1. Demokratische Ausgestaltung
Principal-Agent Issues
• • •
Parlamentarische Kontrolle
Monitoring by lawmakers
Beispiele: Geschäftsprüfungskommissionen, ad hoc Untersuchungskommissionen
Verwaltungs- und Finanzreferendum
Administrative and finance referenda
Beispiel: Öffentliche Werke und Ausgaben
Volkswahl der Mitglieder der Regierung/Beamten
Subjecting top officials to popular elections
Beispiele: CH Regierungsräte, USA/F/Stadt Präsidenten, Richter, Staatsanwälte 03.11.2014
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Transparenz und Bürgernähe
Transparency and Constituency Proximity
(Tschentscher/Lienhard 184-187)
• •
Erfordernis der Gesetzform
Requiring a legislative act
Beispiel: Beschränkung der Gesetzdelegation •
Öffentlichkeitsprinzip
Publicity of official acts
Beispiel: Amtliche Dokumente
Selbstverwaltung
Self-managing entities
Beispiel: Gemeinde 03.11.2014
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2. Hierarchie und Dezentralisation
Hierarchy and Decentralization (Tschentscher/Lienhard 159-167)
• •
Über-bzw. Unterordnungsverhältnis
Being/having a superior
Beispiel: Regierung, Militär
Zweck der Hierarchie
Why do we have hierarchies?
–
Leistungsfähigkeit
•
→ klare Regelung der Zuständigkeiten
Enhanced capabilities due to clear allocation of powers
Verminderung der Doppelspurigkeiten
/ Minimizing interferences ?
• • Effiziente Erledigung / Efficient implementation
Zuordnung der Verantwortung
/ Allocating responsibilities ?
Beispiel: BP oil spill, Strafveranstaltung Bochuz –
Koordination → Einheit der Verwaltung
Coordination
•
Informations- und Kontrollrechte der übergeordneten Behörden
Information and monitoring rights for superiors
•
Erleichterte parlamentarische Kontrolle
Facilitating monitoring by Parliament
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Bundesverfassung
Art. 178 Bundesverwaltung
1. Der Bundesrat leitet die Bundesverwaltung. Er sorgt für ihre
zweckmässige Organisation
und eine
zielgerichtete Erfüllung der Aufgaben
.
2. Die Bundesverwaltung wird in
Departemente
gegliedert; jedem Departement steht ein Mitglied des Bundesrates vor.
3. Verwaltungsaufgaben können durch Gesetz Organisationen und Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts
übertragen
werden, die
ausserhalb
der Bundesverwaltung stehen.
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Bundesverfassung
Art. 187 Weitere Aufgaben und Befugnisse
1. Der Bundesrat hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse: a. Er
beaufsichtigt
die Bundesverwaltung und die anderen Träger von Aufgaben des Bundes.
b. Er erstattet der Bundesversammlung regelmässig
Bericht
über seine Geschäftsführung sowie über den Zustand der Schweiz.
c. Er nimmt die
Wahlen
vor, die nicht einer anderen Behörde zustehen.
d. Er behandelt
Beschwerden
, soweit das Gesetz es vorsieht.
2. Das Gesetz kann dem Bundesrat weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen.
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•
Auswirkungen
Materialization
Dienstbefehle und Weisungen
Orders and instructions
Beispiel: Fall 1
•
Dienstaufsicht
Monitoring implementation
Beispiele: Besuch, Anzeige
•
Beschwerderecht des betroffenen Privaten
Right to challenge for concerned private parties
Beispiel: Verfügung
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Fall 1: Anordnung
(siehe auch BGE 128 I 167 – 2002) • • • • • • • Parallel zur Durchführung des Weltwirtschaftsforums in Davos organisierte die Erklärung von Bern eine unabhängige internationale öffentliche Konferenz.
Besucher der Konferenz wurden durch die zum Schutz des Weltwirtschaftsforums eingesetzten Polizeikräfte kontrolliert und daran gehindert, zur Konferenz zu gelangen.
Die Erklärung von Bern erhob gegen den Einsatzbefehl Beschwerde.
Ein Einsatzbefehl enthält naturgemäss die von den politischen Behörden umschriebenen Richtlinien und setzt sie für den konkreten Einsatz mit Aufträgen an die Polizeikräfte und Anordnungen organisatorischer, personeller und materieller Natur um.
Ausgerichtet auf einen konkreten Einsatz wendet sich der Befehl daher typischerweise an die der Befehlsgewalt des Polizeikommandos unterstellten Polizeikräfte.
Er richtet sich nicht an die Bürger und umschreibt insbesondere deren Rechte und Pflichten nicht.
Insoweit ist die staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte ausgeschlossen.
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Sachliche Dezentralisation
Substantive Deconcentration
(Tschentscher/Lienhard 164-167)
•
Aufgabenerfüllung außerhalb der Zentralverwaltung
Allocating powers to independent agency
•
In der Regel, eine einzige Aufgabe
As a rule, one mission only
Beispiele: Wettbewerbskommission, Fall 2 •
Spezialisierung: Effizienz sowie Entlastung
Specialization: Efficiency and disburdening
•
Gewisse Selbständigkeit – Lockerung der Hierarchie
Autonomy – Monitoring at a distance
•
Minimierung der Interessenkonflikte?
Minimizing conflicts of interests?
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Fall 2: Autonome Anstalt
(siehe auch BGE 105 Ib 348 - 1979) • • • • • Eine autonome Anstalt erfüllt eine öffentliche Aufgabe für ein Gemeinwesen (Staat oder andere öffentliche Körperschaft), das als Träger oder als Muttergemeinwesen bezeichnet wird. Sie hängt vom Träger ab, ohne seiner hierarchisch gegliederten Zentralverwaltung anzugehören.
Im Rahmen ihres Aufgabenbereichs weist die SNB zahlreiche Merkmale auf, die einer autonomen Anstalt zukommen.
Das Direktorium als oberste Verwaltungsbehörde der SNB wird durch den Bundesrat ernannt, der auch den grössten Teil der Bankräte wählt.
Daneben geniesst die SNB weitgehend einen autonomen Status. Sie gehört nicht der hierarchisch gegliederten Zentralverwaltung an. Auch kann die SNB bei Nichterneuerung des Notenprivilegs selber entscheiden, ob sie weiter bestehen oder sich auflösen will.
Zusammenfassend lässt sich gleichwohl festhalten, dass ihre Hauptaufgabe in der Besorgung eines Ausschnitts der Staatsverwaltung besteht, für die sie vom Verwaltungsapparat des Bundes unabhängig ausgestaltet worden ist.
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• •
Örtliche Dezentralisation
Territorial Deconcentration
Ohne Autonomie
/ Without Autonomy –
Nebeneinander bestehende Behörden
Agents operating in parallel
–
Kenntnis der lokalen Verhältnisse
Knowledge of local state of affairs
–
Zugang zu staatlichen Stellen
Access to public services
Beispiele: Zoll- und Konkurskreise, kantonale Bezirke
Mit Autonomie
/ With autonomy –
Beurteilungs- und Entscheidungsbefugnis → Selbständigkeit
Evaluation and decision discretion → Independence
–
Regionale Gegebenheiten, Bürgernähe
Regional conditions, proximity to citizen
Beispiele: Kantone, Gemeinde G. Hertig 13
3. Zusammenarbeit und Amtshilfe
Cooperation and administrative assistance (Tschentscher/Lienhard 169-170)
•
Ziel der Zusammenarbeit mit Privaten
Aim of cooperation with private parties
–
Fachwissen der Privaten
Private expertise
–
Akzeptanz der Verwaltungstätigkeit
Making administrative intervention palatable
–
Immer komplexer werdenden Staatsaufgaben, Zunehmende Rolle der Privaten?
Bigger roe for private parties as State interventions become more complex?
•
Wichtigste Formen der Zusammenarbeit
Main forms of cooperation
a.
b.
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Vertreter von Privaten in Beratungs-/Aufsichtsorganen
Private sector representation in advisory/supervisory bodies
Beispiele: AHV-Kommissionen, berufliche Vorsorge
Übertragung von öffentlichen Aufgaben auf Private
Allocating public tasks to private parties
Beispiele: Eisenbahnbetrieb, Abfallentsorgung, Sicherheitsprüfung G. Hertig 14
Zusammenarbeitsformen
Forms of cooperation
(Tschentscher/Lienhard 169-170)
c. Längerfristige, intensive Zusammenarbeit
Public Private Partnership
Beispiel: Realisierung eines Grossprojekts (Gotthard)
d. Mitwirkung bei Verfügungen / Abschluss von Verträgen
Collaboration in decision-making
Beispiele: Gesuch (Baubewilligung) oder Zustimmung (Dienstverhältnis) des Privaten
e.
f.
Mitwirkung in Verwaltungsverfahren
Collaboration in administrative procedures
Beispiele: Anhörung vor Erlass einer Verfügung
Informelle Kooperation mit Privaten
Informal cooperation with private parties
Beispiele: Freiwillige und formlose Leistungen 03.11.2014
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Fall 3: Verwaltungs- oder privatrechtlicher Vertrag
(siehe auch 134 II 297 – 2008) • • • • • • • Über das Mittel der öffentlichen Beschaffung soll einerseits das Gemeinwesen die benötigten Sachen und Dienstleistungen wirtschaftlich günstig einkaufen können und andererseits die Gleichbehandlung der Anbieter sowie die Transparenz des Auswahlverfahrens sichergestellt werden.
Das Gemeinwesen hat einen Vertrag abzuschliessen über die Erbringung der benötigten Dienstleistung bzw. die Lieferung der nachgesuchten Waren. Anbieter und Gemeinwesen treten dabei in der Regel auf dem Boden des Privatrechts gegenüber und schliessen einen privatrechtlichen Vertrag ab Je nach Inhalt kann die vom Zuschlagsempfänger zu erbringende Leistung aber auch Gegenstand einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bilden.
Es ist im konkreten Fall zu prüfen, ob ein vom Gemeinwesen geschlossener Vertrag verwaltungsrechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist.
Ein
verwaltungsrechtlicher Vertrag
hat direkt die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe zum Inhalt oder betrifft einen im öffentlichen Recht geregelten Gegenstand, zum Beispiel eine Erschliessung, Enteignung oder Subvention.
Demgegenüber liegt eine
privatrechtliche Vereinbarung
vor, wenn sich der Staat durch Kauf, Werkvertrag oder Auftrag bloss die Hilfsmittel beschafft, derer er zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben bedarf.
Allerdings kann die Zuordnung eines Vertrags zum einen oder anderen Rechtsbereich im konkreten Einzelfall mit Schwierigkeiten verbunden sein, so dass gegebenenfalls beide Betrachtungsweisen zulässig erscheinen.
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•
Amtshilfe
– – –
Administrative assistance
Bedeutung
Significance
Spezialisierung → Hilfe einer anderen Behörde ist erforderlich
Specialization → Help from other entity needed to accomplish mission
Auf Ersuchen
Upon request
Außerhalb eines prozessrechtlich geregelten Verfahrens
Not within the scope of judicial procedures
Beispiel: Erhalten von Informationen • –
Amtshilfe in internationalen Verhältnissen
Role of judicial review in international relations
Souveränitätsvorbehalte
Sovereignty issues
–
Unabhängige Beurteilung?
Getting an independent opinion?
Beispiel: Steuerrelevante Datenübergabe 03.11.2014
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Schranken der Amtshilfe
Limits to administrative assistance
– – 03.11.2014
• •
Amtsgeheimnis / Duty not to disclose
Geheimnisvorbehalt und Öffentlichkeitsprinzip
Keeping secrets vs. accountability
Im Verhältnis zwischen verschiedenen Behörden?
Among different authorities?
Beispiel: Steuerbehörden • •
Datenschutz /
Data protection
Schutz natürlicher und juristischer Personen
Protecting individuals and legal entities
Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe im Einzelfall
Implementing an official task in a specific case
Beispiel: Flugverkehr, Fall 4 G. Hertig 18
Fall 4 : Krankenversicherung
(siehe auch BGE 133 V 359 - 2007) • • • • • • Die zu erbrachten Lasten der Leistungen wirtschaftlich sein.
obligatorischen müssen
Krankenpflegeversicherung
wirksam, zweckmässig und Der Krankenversicherer ist berechtigt und verpflichtet, zu überprüfen, ob die erbrachten Leistungen das
Wirtschaftlichkeitsgebot
respektieren.
Die Krankenversicherer gelten als Bundesorgane im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz.
Der Umfang der Auskunftspflicht entspricht was der Versicherer für die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit als notwendig erachtet .
Die Auskunftspflicht unterliegt freilich dem Verhältnismässigkeits-
prinzip.
Sie kann sich sowohl im Lichte des Datenschutzrechts als auch unter Berücksichtigung der administrativen Belastung für den Leistungserbringer nur auf Angaben erstrecken, die objektiv erforderlich und geeignet sind, um die Wirtschaftlichkeit der Leistungen überprüfen zu können.
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4. Wirkungsorientierte Verwaltungsführung
New Public Management (Tschentscher/Lienhard 171-174)
• • •
Orientierung an messbaren Wirkungen
Targeting verifiable results
–
Nicht nur Input (‚Dienst nach Vorschrift‘)
Going beyond input (implementing regulation)
–
Output berücksichtigen = Effekte auf Privaten/Gesellschaft
Taking efficiency and distribution effects into account
Beispiel: Fall 5 Größerer Entscheidungsspielraum / –
Ziele angeben
Defining objectives
–
Having more discretion
Abbau der Dichte und Bestimmtheit von Rechtsnormen
Reducing the quantity and precision of legal provisions
–
Verantwortlichkeit: Leistungsauftrag und Berichtswesen
Responsibility: Contracting for results and controlling
Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit und Demokratie
Legal uncertainty, equal treatment and democracy
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Fall 5: Anreize
(siehe auch BGE 137 I 1 - 2011) • • • • • X. AG fragte wie viele Taggelder drei Handelsrichter in einem Verfahren erhalten hatten, welches mit Urteil vom 7. Mai 2008 abgeschlossen worden war.
Im Rahmen des Diskurses über die Anwendung von New Public Management in der Justiz wurde auf die grundsätzliche Problematik von Indikatoren zur Leistungsbeurteilung richterlicher Arbeit hingewiesen.
Denn anders als bei anderen staatlichen Leistungen (z.B. dem Strassenbau) entzieht sich das Resultat richterlicher Arbeit weigehend der Erfassung anhand von Indikatoren.
Es wird deshalb gefordert, dass an die Stelle der Beurteilung des Resultats die Beurteilung des Wegs zu diesem Resultat zu treten habe, das heisst die Korrektheit des Verfahrens und die Sachlichkeit der Begründung.
Der Zeitfaktor erweist sich als besonders problematischer Indikator, ist doch beispielsweise die Zahl der während eines bestimmten Zeitraums instruierten Fälle hinsichtlich der Qualität der richterlichen Arbeit nur sehr beschränkt aussagekräftig.
Mit der Bekanntgabe der Anzahl Taggelder würden die Parteien und letztlich die Öffentlichkeit erfahren, wie viel Zeit ein Richter in einen Fall investiert hat. Dadurch würden seine Arbeitsweise und damit auch der Ausgang eines Verfahrens durch prozessfremde Elemente beeinflusst und die Unabhängigkeit des Gerichts in Frage gestellt 03.11.2014
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5. Kompetenzverteilung
Allocating Powers
• •
Zentralverwaltung
– – /
Central administration
Wichtige Geschäfte: Regierung /
Core decisions: Government
Departemente /
Ministries
Federalismus
– /
Federal States
Bund und Kantone/Länder/Staaten
Federal and state powers
•
Subsidiäre Generalkompetenz
•
Role of residual powers
Ausschließliche und konkurrierende Kompetenzen
Comprehensive or limited federal competence
–
Delegation des Vollzuges
Implementation of federal tasks by states
•
Bund vollzieht Bundesaufgaben (USA)
•
Implementation is basically not delegated
Bund beauftragt Kantone/Länder (Europa)
Implementation is often delegated
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6. Öffentlich-rechtliche Körperschaften
Member-based Public Law Entities (Tschentscher/Lienhard 167)
• • • •
Erfüllen öffentlicher Aufgaben
Implementing state responsibilities
Mitglieder /
Members
Beispiel: Einwohnergemeinde, Berufsgruppe –
Zwangsmitgliedschaft
Beispiel: Fall 6 / Membership is mandatory –
Freiwillige Mitgliedschaft
/ Membership is optional
Juristische Person /
Legal personality
Unabhängigkeit gegenüber der Zentralverwaltung
Independent from central administration
–
Autonomie
/ Autonomy –
Staatliche Aufsicht
/ State supervision 03.11.2014
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Fall 6: Studentenschaft
(siehe auch BGE 110 Ia 36 - 1984) • • • • • Am 23. Februar 1981 beschloss die Studentenschaft der Hochschule St.
Gallen sich beim Verband Schweizerischer Liberaler Studenten organisationen um den Beobachterstatus zu bewerben.
Ein an der HSG immatrikulierter Doktorand rekurrierte mit der Begründung, die Studentenschaft der HSG sei als Gesamtheit aller Studierenden der Hochschule zu politischer Neutralität verpflichtet.
Die Frage, welche Bedeutung dem Beobachterstatus der Studentenschaft der HSG beim SLS im Hinblick auf ihre Pflicht zur politischen Neutralität zukomme, ist nicht nur nach der Natur der internen Beziehungen zwischen den beiden Organisationen zu beurteilen. Zu berücksichtigen ist vielmehr auch die Wirkung, welche diese Beziehungen bei Aussenstehenden erzeugen können.
Wer der Hochschule nicht angehört, aber weiss, dass deren Studentenschaft beim SLS in irgendeiner Form mitwirkt, wird geneigt sein, daraus den Schluss zu ziehen, die St. Galler Studenten verfolgten auch selbst einen politischen Kurs "rechts der Mitte".
Studierende wie der Beschwerdeführer, die diese politische Auffassung nicht teilen, haben aber Anspruch darauf, dass die Organisation, der sie von Gesetzes wegen und ohne Austrittsmöglichkeit angehören, nicht als eine politische betrachtet wird.
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Öffentlich-rechtliche Anstalten
Public Law Entities without Members
• • •
Erfüllung einer bestimmten Verwaltungsaufgabe
Fulfilling a specific administrative mandate
Bestand von Personen und Sachen
Encompass persons and assets
–
Durch Rechtsatz zusammengefasst (Fall 7)
Integration through regulation
– Keine Mitglieder / No members
Selbständige und unselbständige Anstalten
Independent and dependent entities
–
Selbständig = Juristische Person
Beispiel: ETH, FINMA –
Unselbständig = Keine Rechtspersönlichkeit
Beispiel: ZVV, kommunale Altersheime 03.11.2014
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• • •
Fall 7: Kantonalbank
(siehe auch BGE 120 II 321 1994) Nach dem Gesetz über die Aargauische Kantonalbank bildet sie eine Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener
Rechtspersönlichkeit
unter Staatsaufsicht.
Die Aargauische Kantonalbank ist nach dieser gesetzlichen Regelung eine
selbständige
Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts und als solche eine blosse Organisationsform der dezentralen Staatsverwaltung, weshalb sie im Grundsatz auch ohne weiteres Verwaltungsvermögen, Sachen im Gemeingebrauch besitzen kann.
Finanzvermögen und Die Aargauische Kantonalbank ist ihrer
Funktion
nach ein Privatbanken vergleichbares Wirtschaftsunternehmen mit freier unternehmerischer Wettbewerb, vom Initiative
Status
und starker Orientierung am her gesehen eine öffentlich-rechtliche Anstalt unter staatlicher Aufsicht, die von Gesetzes wegen eine öffentliche Aufgabe wahrzunehmen hat.
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• •
Rechtsverhältnis Anstalt – Benützer: Privatrecht oder öffentliches Recht?
Relation with Users: Private or Public Law ?
(Tschentscher/Lienhard 164-169)
Ausdrückliche Regelung
/ Explicitly regulated
Sonstige Kriterien
–
/ Default criteria
Konkrete Ausgestaltung der Benützungsordnung
– –
Integration through regulation
Verfolgung von öffentliche Zwecke , einseitige Regelung
Undertaking public tasks, unilaterally set rules
Beispiel: Uni Zürich, Fall 8
Ähnliche wie private Unternehmen, Unterhandlungen
Similarity to private enterprise, negotiated relation
Beispiel: Post 03.11.2014
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Fall 8: Rechtsverhältnis
(siehe auch BGE 105 II 234 - 1979) • • • • • Im Mai 1976 musste das EWD in der Transformatorenstation "Meierhof" Sicherungen ersetzen lassen. Das EWD stellte Hans Schumacher für diese Verlegungsarbeiten Rechnung Das EWD stellt eine unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts dar.
Damit ist jedoch nicht gesagt, dass auch das Verhältnis zwischen dem Werk und den Energiebezügern vom öffentlichen Recht beherrscht sei. Bei einem Elektrizitätswerk kommt es vor allem darauf an, wie die Bedingungen für die Stromlieferungen festgelegt werden.
Erfolgt dies einseitig durch die Anstalt in zum vornherein feststehenden Bestimmungen in der Weise, dass beim Vorliegen der gleichen Umstände ohne weiteres die gleichen Bedingungen gelten, dann ist ein Verhältnis öffentlich rechtlicher Natur anzunehmen.
Wo aber die Benützungsordnung es gestattet, wesentliche Einzelheiten des Bezuges (insbesondere das Entgelt) durch besondere Vereinbarung zwischen der Anstalt und dem Bezüger von Fall zu Fall verschieden zu gestalten, wobei die Einigung durch Unterhandlungen mit gegenseitigem Vor- und Nachgeben herbeigeführt wird, hat man es mit Vertragsverhältnissen des Privatrechts zu tun.
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Sonderstatusverhältnis
/ Special Status
• • • •
(Dauer)Benützer unterstehen der Disziplinargewalt
(Longer term) users subject to disciplinary regime
Beispiele: Spitale, Verkehrsmitteln, Strafanstalten, Fall 9
Geordnete Benützung der Anstalt
Well-ordered use of the entity
Disziplinarordnung
/ Disciplinary rules
–
Kann erlassen werden
/ May be enacted
–
Muss nicht bis in alle Einzelheiten geregelt werden
Do not have to regulate every detail
Organe haben unter Umständen Polizeifunktionen
Entity officers have police function in certain circumstances
Beispiele: Bahnpolizei, Flugzeugcrew 03.11.2014
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Fall 9: Volksschulgesetz
(siehe auch BGE 129 I 12 - 2003) • • • • • Auf Grund des Obligatoriums des Grundschulunterrichts besteht ein gewichtiges öffentliches Interesse an einem geordneten Schulbetrieb. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass auch an der Wiedereingliederung schwieriger Schüler ein erhebliches öffentliches Interesse besteht.
Sowohl in der Vermittlung des Lehrstoffes als auch bei ihrer Organisation muss sich eine öffentliche Schule an einen möglichst breiten gemeinsamen Nenner halten.
Die Berücksichtigung von Interessen einzelner Schüler findet daher dort ihre Schranken, wo ein geordneter und effizienter Schulbetrieb nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
Wird der geordnete Schulbetrieb durch einen Schüler derart gestört, dass dadurch der Bildungsauftrag der Schule gegenüber anderen Schülern der Klasse oder des betreffenden Schulhauses in Frage gestellt wird, liegt der vorübergehende Ausschluss des Störers vom Unterricht sowohl im öffentlichen Interesse als auch im (überwiegenden) privaten Interesse der übrigen Schüler an einer genügenden unentgeltlichen Schulbildung.
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Öffentlich-rechtliche Stiftungen
Public Law Foundations
• •
Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe
Fulfilling a public task
Verselbstständigtes Vermögen
Segregated assets
–
Vom allgemeinen Vermögen getrennt
Distinct from general purpose state assets
–
Keine Mitglieder
/
No members
•
In der Regel juristische Person
As a rule legal personality
Beispiele: Pro Helvetia, Schweizerischer Nationalpark, Fall 10 03.11.2014
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Fall 10: Vorsorgekasse
(siehe auch BGE134 I 123 – 2008) • • • • • • • Zwei Lehrer an Berufsschulen des Kantons Wallis erhoben Beschwerde gegen die Umwandlung einer privatrechtlichen Stiftung in ein unabhängiges Institut des öffentlichen Rechts.
Umstritten ist hauptsächlich die Erhöhung des Pensionsalters.
Das öffentliche Dienstverhältnis wird durch die Gesetzgebung bestimmt und macht daher die Entwicklung mit, welche die Gesetzgebung erfährt.
Die blosse Argumentation, andere Lösungen wären auch möglich kann nicht zur Aufhebung der Umwandlung führen.
Ansprüche der Dienstnehmer sind grundsätzlich gegenüber den Massnahmen des Gesetzgebers nur nach Massgabe des
Willkürverbots
und des Rechtsgleichheitsgebots geschützt.
Ein umfassender Schutz besteht nur dort, wo bestimmte Ansprüche aus dem Dienstverhältnis als wohlerworbene Rechte betrachtet werden können.
Dies trifft aber nur dann, wenn das Gesetz die entsprechenden Beziehungen ein
für allemal
festlegt oder wenn bestimmte, mit einem einzelnen Anstellungsverhältnis verbundene Zusicherungen abgegeben werden.
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