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CONET: ZuverlŠssiger IT-Partner
der šffentlichen Verwaltung
E-Government, Informationstechnologie und Politik
Nr. 700 Berlin und Bonn
Meldungen
Datenschutzaufsicht gestärkt
(BS) Der Bundesrat hat am 6. Februar 2015
das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes gebilligt. Es wird
nun Bundespräsident Joachim Gauck zur
Unterschrift vorgelegt.
Durch das Gesetz erhält die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den rechtlichen Status
einer obersten Bundesbehörde, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist.
Dienstsitz ist Bonn.
Die Bundesbeauftragte untersteht künftig
ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle. Auf eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung wird verzichtet
und die organisatorische Anbindung an
das BMI aufgehoben.
Big Data Summit 2015
(BS) Am 25. Februar findet in Hanau zum
dritten Mal der Big Data Summit des Bitkom statt. Die Veranstaltung steht unter
dem Motto "Big Data – Einsatzerfahrungen, Entscheidungsprozesse, Effekte".
Erfahrene Praktiker berichten über Strategien für die Bewältigung des digitalen
Wandels, die Transformation von Unternehmen, die Erfolgsfaktoren und den
wirtschaftlichen Nutzen.
Weitere Informationen zum Big Data Summit unter: www.bitkom-bigdata.de/
11. Februar 2015 Mini-Anzeige.indd
Von DACH nach Europa..........................5
Länder fordern mehr Datenschutz..........6
16:19
(BS) Das Bundeskabinett hat heute
die vom Bundesministerium
für
Verkehr und digitale Infrastruktur
vorgelegte Änderung der Frequenzverordnung
beschlossen. Die 700
MHz-Frequenzen,
die bisher für das
"DVB-T"-Fernsehen genutzt wer- Bundesverkehrsminister Dobrindt erwartet Erlösen im Milliardenbeden, stehen künf- reich, die für den Ausbau des schnellen Breitbands und die Digitalisietig für den Ausbau rung des Landes verwendet werden sollen.
Foto: BS/Idaho National Laboratory/cc by 2.0
des mobilen Breitbands - und damit
für schnelles Internet - zur Verfügung. Die die Digitalisierung unseres Landes investieFrequenzen werden frei, weil der Rundfunk ren werden", so Bundesverkehrsminister
in Zukunft die modernere Übertragungs- Alexander Dobrindt.
Vom Ausbau des mobilen Breitbands würtechnik "DVB-T2" nutzen wird. Die Versteigerung wird im Frühsommer (2. Quartal den insbesondere die ländlichen Regionen
profitieren, in denen noch kein schneller
2015) starten.
"Mit der Änderung der Frequenzverord- Internetanschluss verfügbar ist. Die Frenung sind alle rechtlichen Voraussetzungen quenzfreigabe für den Mobilfunk sei daher
für die Frequenzauktion geschaffen. Der ein wichtiger Schritt, das Breitbandziel der
Weg für eine schnelle Vergabe der Frequen- Bundesregierung zu erreichen: Bis 2018 soll
zen ist frei. Ich erwarte aus den Erlösen es in Deutschland eine flächendeckende
einen Milliardenbetrag, den wir erstmals in Versorgung mit einer Übertragungsrate von
den Ausbau des schnellen Breitbands und mindestens 50 MBit/Sek geben.
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ISSN 1867-1993
29.10.09
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Bund ebnet Weg für Frequenzvergabe
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Breitband
newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik
2
Breitbandförderung in Bayern
(BS) Vergangenen Freitag haben elf Gemeinden aus Oberbayern insgesamt 2,8
Millionen Euro Förderung für den Breitbandausbau erhalten.
Zwei Bescheide im Gesamtwert von 1,15
Millionen Euro überreichte Dr. Markus
Söder, Finanz- und Heimatminister, an Kommunen aus Niederbayern. Insgesamt fließen damit weitere 3,9 Millionen Euro in den
Ausbau von schnellem Internet in Bayern.
In Oberbayern befinden sich aktuell 352
von 500 Kommunen im Förderverfahren
(70 Prozent). Mit den nun dazugekommen
elf Gemeinen haben bereits 31 Gemeinden
einen Förderbescheid erhalten. Ein Großteil
der Fördermittel für den Regierungsbezirk
ist aber noch offen: Von maximal 366 Millionen Euro wurden erst rund 6,2 Millionen
Euro ausgezahlt. Söder forderte die Bürgermeister auf, sich weiter im Förderprogramm zu engagieren: „Schnelles Internet
ist Grundstein für einen erfolgreichen ländlichen Raum.“
Bayernweit engagieren sich bereits knapp
80 Prozent (1.627) aller Kommunen im För-
Finanzminister Dr. Markus Söder händigt Förderbescheide zum Breitbandausbau aus.
Foto: BS/Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
derverfahren. Mit den nun übergebenen
Bescheiden können 203 Kommunen mit einer Gesamtfördersumme von rund 60 Millionen Euro in den Breitbandausbau starten.
„Mit unserem bundesweit einmaligen
Förderprogramm von 1,5 Milliarden Euro
bis 2018 bringen wir ganz Bayern an das
schnelle Netz. Jede Gemeinde erhält eine
Ausfahrt von der Datenautobahn“, kündigte
Söder an. Wichtige Hilfe für die Kommunen
ist die Beratung durch die Breitbandmanager an den Ämtern für Digitalisierung,
Breitband und Vermessung. In rund 5.100
persönlichen Gesprächen wurde fast jede
Gemeinde beraten und während des Verfahrens begleitet.
Bundesrat fordert Ausbau der Breitbandversorgung
(BS) Die Länder haben vergangene Woche
im Bundesrat die Pläne der Europäischen
Kommission für eine Investitionsoffensive
beraten.
In der Vorlage kündigte die Europäische
Kommission eine Investitionsoffensive von
m i n d e ste n s
315 Milliarden Euro an,
mit der sie das
Wachstum in
Europa ankurbeln und
mehr Arbeitsplätze schaffen möchte. In
ihrem Arbeitsprogramm
für das Jahr
2015 schlägt
die Kommission
MaßDer Ausbau der Breitbandversorung soll den Ländern zufolge, ein Projekt- nahmen vor,
schwerpunkt der Investitionsoffensive werden.
die aus dem
Foto: BS/Dominic Hallau/cc by nd 2.0/flickr.com Investitions-
Nr. 700 Februar 2015
programm finanziert werden sollen. Dazu
gehört aus ihrer Sicht die Beseitigung von
Investitionshindernissen in den Bereichen
Energie, Telekommunikation, digitale Netze
und Verkehr.
Die Länder begrüßten zwar die Pläne, kritisieren aber, dass sie bei der Aufstellung der
Projektliste möglicher Investitionen nicht
angemessen beteiligt sind. Der Bundesrat
erwartet, dass die Bundesregierung die
Länder in die weitere Ausarbeitung einbezieht.
Zudem müsse sichergestellt werden, dass
der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ausschließlich aus
bestehenden EU-Haushaltsmitteln sowie
aus Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) finanziert wird.
Die Projektschwerpunkte sollen den Ländern zufolge Forschung und Entwicklung,
Innovation, Umwelttechnik und der Ausbau
der Breitbandversorgung sein.
Veranstaltungen
newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik
3
Wettbewerbsaufruf für Online-Partizipationspreis 2015
(BS) Welche laufenden oder im Jahr 2014
abgeschlossenen Online-Beteiligungsprojekte der öffentlichen Hand haben Spuren
hinterlassen und die Menschen in Deutschland, Österreich und der Schweiz bewegt?
Das wollen der Behörden Spiegel, die init AG
für digitale Kommunikation und die polidia
GmbH mit dem Preis für Online-Partizipation 2015 herausfinden.
Am 2. Februar 2015 startet die Bewerbungsphase für den zum vierten Mal stattfindenden Wettbewerb. Unter www.partizipationspreis.de können sich Projekte aus
Bund, Ländern und Kommunen der DACHRegion bewerben.
Verliehen wird die Auszeichnung in drei
Kategorien: Ein renommierter Expertenkreis vergibt den Jurypreis. Für den Publikumspreis stehen ab März alle eingegangenen Bewerbungen in einem Online-Voting
auf www.partizipationspreis.de zur Verfügung. In diesem Jahr verleiht die Jury zudem
einen Sonderpreis für das beste Projekt im
Bereich Wissensmanagement und interne
Partizipation. Sie würdigt damit das besondere Engagement auf einer internen Plattform der Verwaltung, die interne Abläufe
optimiert oder Herausforderungen wie den
demografischen Wandel oder Fachkräftebindung innovativ löst.
Die Preisverleihung findet im Rahmen
des
Verwaltungskongress Effizienter
Staat am 5. Mai 2015
in Berlin statt.
Der Preis für Online-Partizipation
will dazu beitragen,
die Kultur der Teilhabe an Verwaltung
zu stärken. Mit ihm
wird der stetig wachsenden Bedeutung
von Beteiligung an
gesellschaftlichen und politischen Prozessen Rechnung getragen. Ziel ist es, Partizipation als Instrument und Prinzip in Verwaltung und Politik nachhaltig zu fördern.
Der Preis bietet erfolgreichen Projekten aus
Bund, Ländern und Kommunen eine breite
Öffentlichkeit und trägt so zu einer stärkeren Förderung der Bürgerbeteiligung auf
allen Ebenen bei.
Teilnahmebedingungen
• Zielgruppe sind Bürger innerhalb der
D-A-C-H-Region
• Das Projekt muss den Austausch mit
den Bürgern fördern und die Ergebnisse in Verwaltungs- oder politische
Prozesse einfließen lassen.
• Wird das Partizipationsprojekt von
mehreren Akteuren durchgeführt,
•
•
•
muss mindestens ein Projektpartner
aus der Verwaltung kommen.
Das Projekt muss aktuell laufen oder
im Jahr 2014 beendet worden sein.
Das Projekt muss mindestens teilweise online durchgeführt werden oder
worden sein.
Für den Sonderpreis „Wissensmanagement und interne Partizipation“
sind die Zielgruppe Mitarbeiter der
Verwaltung und das Projekt muss den
Austausch mit den Verwaltungsmitarbeitern fördern.
Im vergangenen Jahr ging der Jurypreis
an das Ludwigshafener Bürgerbeteiligungsprojekt „City West: Abriss der Hochstraße
Nord... und was kommt danach?“
Vom Mauerblümchen zum EU-Standard
(BS) Kaum ein Thema beschäftigt
die Zuständigen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft im Moment so
sehr wie die EU-Vergaberichtlinien
und ihre Umsetzung in deutsches
Recht. Bergen die Richtlinien auf der
einen Seite viele Chancen, sehen
Kritiker auf der anderen Seite auch
Unschärfen und Nachbesserungsbedarf.
Der elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge kommt in diesem
Kontext eine besonders große Bedeutung
zu, soll die Pflicht zu ihrer Nutzung doch
schon 2016 greifen. Grund genug für den
Kommune 2.0 e.V., eine Konferenz zu die-
Nr. 700 Februar 2015
sem hochaktuellen Referenzthema einzuberufen - mit hohem Informationsgehalt,
starkem Praxisbezug und vor allem viel
Raum für Gespräch und Diskussion. Von
der Ministeriumsvertreterin über den
Vergaberechtler bis hin zum Vergabestellenleiter: Kompetente Referenten
beleuchten die unterschiedlichen Perspektiven des Themas aus ihrer Sicht
und beziehen Stellung, spannend und
sicherlich oft auch kontrovers.
Die Veranstaltung findet statt am
23.02.2015 im Sitzungszimmer des
Mainzer Rathauses. Das vollständige Programm, die organisatorischen
Rahmenbedingungen sowie eine
Anmeldemöglichkeit finden Sie hier . Die
Teilnehmerzahl ist begrenzt, Interessierte
sollten sich möglichst schnell einen Platz
reservieren.
Verwaltung im Netz
newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik
CeBIT 2015
Public Sector Parc
■ innovative Lösungen für EU, Bund, Länder und Kommunen
■ aktuelle Themen und Entwicklungen im öffentlichen Sektor
■ tägliches Vortragsprogramm im Forum Public Sector Parc
und Forum Marktplatz Kommune
16. – 20. März 2015 ▪ Hannover ▪ Germany
www.cebit.de/de/publicsector
New Perspectives in IT Business
Nr. 700 Februar 2015
4
Zukunftskongress "Bayern"
newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik
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Von DACH nach Europa
(BS) Derzeit ist Deutschland noch in der eigenen Zersplitterung gefangen: “Wenn wir
das Wohl der Nutzer im Blick haben, muss
E-Government bei den Kommunen anfangen, über den IT-Planungsrat in Bund und
Ländern abgestimmt und dann nach Europa”, sagte Wolfgang Bauer, Ministerialrat
im Bayerischen Finanzministerium in München auf dem Zukunfskongress "Bayern".
Österreich habe hier seine Hausaufgaben
bereits gemacht und könne in Europa tätig
werden, Deutschland jedoch sei noch nicht
so weit, so sein nüchternes Fazit.
Bislang sei E-Government eher theoretisch als praktisch behandelt worden, daher
rührten auch die schlechten Nutzerzahlen:
“Was der Bürger bei Amazon erlebt, erwartet er auch von der Verwaltung”, erläuterte
Bauer. Dafür müssten vor allem die Prozesse noch mal betrachtet und gänzlich neu
überdacht werden bis hin zur Abschaffung
bestimmter Schritte: “Brauchen wir zum
Beispiel wirklich noch eine Geburtsurkunde?” Bauer sprach sich für “Test- und Erprobungsräume” aus, die im IT-Planungsrat
verankert werden, damit weniger diskutiert
und mehr umgesetzt würde.
Quo vadis IT-Planungsrat?
Dem pflichtete Eberhard Wurster, Abteilungsleiter IT, E-Government, Verwaltungsmodernisierung im Innenministerium
Baden-Württembergs, bei: “Bislang ist für
den Bürger relativ wenig im IT-Planungsrat
geschehen”, so sein Urteil. Die Ausrichtung
des E-Governments an konkreten Lebenslagen müsste gestärkt werden, um da anzusetzen, wo die Bürger Bürokratie an meisten
spürten. Allerdings sei die Rolle des IT-Planungsrats noch nicht abschließend geklärt:
“Soll das Gremium operativ E-GovernmentProjekte in den Ländern umsetzen? Soll er
nur Standards setzen? Oder soll er Projekte
anstoßen und koordinieren?”, fragte Wurster, wobei er selbst zu Letzterem tendiere.
“Ginge es nach der AG 3 des IT-Gipfels,
müssten wir die föderale Struktur beim EGovernment über Bord schmeißen und den
Bund die Standards bestimmen lassen. Das
halte ich für falsch”, verdeutlichte Wurster.
Dennoch müssten gemeinsame Standards
Nr. 700 Februar 2015
Christian Rupp, Sprecher Digitales Österreich, kann in der Alpenrepublik schon seit
2003 an der Digitalisierung der Verwaltung
arbeiten. Kontinuität, die sich auszahlt.
Foto: BS/Hammel
und Schnittstellen zwischen den Systemen,
z.B. bei der E-Akte, umgesetzt werden.
Koalitionen vor Standards
“Eine lokale Fokussierung auf Innovation
verhindert, dass der Gesamtstaat ganzheitlich weiterkommt”, fasste Prof. Reinhard
Riedl von der Hochschule Bern die Problematik eines Föderalstaates zusammen. Was
Riedl hier für die Schweiz anmerkte, passt
auch zur Situation in Deutschland. Wobei
die Eidgenossen ihre Föderalität noch bewusster leben als hierzulande: “Die Kantone genießen eine große Autonomie, z.B. gilt
in jedem Kanton ein eigener Datenschutz.
Grundsätzlich gilt, jeder trägt für sich selbst
die Verantwortung”, fasste es Riedl zusammen. Als Erfolgsgeheimnis, warum EGovernment in der Schweiz dennoch funktioniert, betrachtet Riedl 1:1-Gespräche mit
jedem einzelnen Kanton. “Dabei ist dann
die entscheidende Frage, ob das Kanton die
Sys¬tem- oder die Lokalsicht einnimmt.”
Er empfahl, vorerst über Pilotprojekte die
“Willigen” zusammenzusuchen und nicht
gleich Standards in den Blick zu nehmen.
Dies gelte auch für die europäische Ebene. Hier geht es beim E-Government für
Reinhard Riedl klar um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA und Asien.
Es bedürfe eines “Digital Single Markets”
mit einer gemeinsamen Infrastruktur, von
eID bis Cloud. “Die digitalen Ländergren-
zen müssen abgeschafft werden”, so Riedls
Plädoyer.
In Österreich wurde bereits 2003 mit
dem “Digitalen Österreich” eine “Art Pakt
zwischen Bund, Ländern und Kommunen
geschlossen”, berichtete Chris¬tian Rupp,
Sprecher Digitales Österreich im dortigen
Bundeskanzleramt. Seitdem ist viel geschehen im Nachbarland: “Wir haben ein EPayment-Modul, einen Styleguide für Formulare, eine Anzahl an Verfahren und seit
dem 1. November 2014 auch ein zentrales
Personenstandsregister”, erläuterte Rupp.
Bereits 2003 führte die Bundesverwaltung
den “elektronischen Akt” ein und zudem
werden nur noch E-Rechnungen akzeptiert.
“Allein mit der elektronischen Rechnung
sparen wir rund zehn Euro pro Rechnung –
bei 500.000 Rechnungen eine beachtliche
Einsparung.”
Europa im Blick
Österreich wendet den Blick stark nach Europa: “Wir exportieren bereits heute unsere
Technologie vor allem in den mittelosteuropäischen Raum: Rumänien, Bulgarien, Mazedonien, Slowenien, Kroatien, Albanien.”
Europa brauche eine gemeinsame Agenda,
forderte Rupp: “Big Data, selbstfahrende
Autos, RFID, NFC, 3-D-Drucker, Cloud, Cybersecurity, bei allen diesen Themen müssen wir zusammenarbeiten”, betonte Rupp
nachdrücklich.
Gemeinsame Standards forderte auch
Dieter Jagodzinska, Area Manager DACH
bei Vortal, einem weltweit agierenden
E-Vergabe-Anbieter mit Sitz in Portugal.
Nationale Standards bei der Beschaffung
reichten nicht aus, so Jagodzinska. Im Hinblick darauf gelte es, das EU-Projekt Peppol
(Pan-European Public Procurement Online)
wieder aufzufrischen. “Derzeit wird es in
den einzelnen Ländern noch recht wenig
umgesetzt. Aber auch für die Wirtschaft
scheint die EU manchmal noch zu fern zu
sein”, sagte Jagodzinska.
>>> Die Vorträge der Referenten auf dem
Zukunfskongress "Bayern" können auf der
Homepage des Kongresses www.zukunftskongress.bayern heruntergeladen werden.
Zukunftskongress "Bayern"
newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik
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Zwischen Kosten und Nutzen
(BS) Die richtige Balance zwischen Aufwand und Sicherheitsgrad treibt die IT-Sicherheitsverantwortlichen in den öffentlichen Verwaltungen um. Es gilt, neben
großen sicherheitsrelevanten Landesbehörden auch große und kleine Kommunen
vor Cyber-Angriffen abzusichern.
In Vertretung von Dr. Andreas Mück, IT-Sicherheitsbeauftragter des Freistaates Bayern, erläuterte Thomas Kneißl, Leiter des
Bayern-CERT, die IT-Sicherheitsstruktur in
Bayern. An das Leitungsverschlüsselte Bayerische Behördennetz sind demnach nahezu alle staatlichen Stellen angeschlossen. So
verantwortet der CISO die Umsetzung der
Sicherheitsziele und des Sicherheitsprozesses, initiiert erforderliche ressortübergreifende Sicherheitsmaßnahmen und hat
die Fachaufsicht über das CERT, mit derzeit
sieben Mitarbeitern.
Etwa 50 bis 60 gezielte Angriffe auf die
Landesregierung deckt das bayerische
CERT auf. Hilfreich dabei ist auch ein SIEM-
System, dass Auffälligkeiten im Netzwerk
herausfiltert.
Fast schon vergleichbar mit einem Bundesland sind die Anforderungen an IT-Sicherheit
bei SAP. Matthias Wild, Enterprise Architekt
und Leiter einer Projektgruppe zur internen
Einführung eines selbst entwickelten CyberSecurity-Produktes bei SAP, erläuterte die
Dimensionen der IT-Sicherheit: Rund 70.000
Endgeräte müssen sicher gemacht und integriert werden, wobei fast die Hälfte der Mitarbeiter auch Smartphones oder Tablets im
Einsatz haben. Wie der Freistaat, registriert
auch das internationale Unternehmen rund
50 gezielte Angriffe auf die IT.
Frank Fukala, Beirat beim Bayerischen Sicherheitscluster e.V. und Geschäftsführer
der Treuwerk Consult GmbH, stellte die
Dienstleistungen des Clusters vor. In dem
Netzwerk haben sich Unternehmen der ITWirtschaft, Unternehmen, die Sicherheitstechnologien nutzen, sowie Hochschulen,
Weiterbildungseinrichtungen und Juristen
zusammengeschlossen. Sie kooperieren bei
gemeinsamen Projekten in den Bereichen
Security. Außerdem initiierte das Cluster
den „1. Bayerischen IT-Sicherheitspreis für
Kommunen, Behörden und staatliche Einrichtungen“ in Kooperation mit der Nürnberg Messe GmbH und unter der Schirmherrschaft von Staatsminister Dr. Markus
Söder.
Der Call for Abstracts startet im Februar.
Als neueste Projekte sind ISA+ entstanden,
eine Informations-Sicherheits-Analyse mit
50 Fragen zur Informationssicherheit und
ISIS 12, Informations-Sicherheitsmanagement-System (ISMS) in zwölf Schritten. Beide Projekte sind gerade auch für den Einsatz
in mittleren und kleinen Kommunen geeignet. ISIS 21 ist ein zwölfstufiger Prozess, der
die Einführung ISMS mittels Handbuch und
Katalog erleichtert. Es konzentriert sich auf
wesentliche Anwendungen und ist geeignet
als Vorstufe für eine Zertifizierung nach ISO/
IEC 27001 und BSI IT-Grundschutz.
Prozessmanagement aus einem Guss
(BS) "In der optimierten, medienbruchfreien elektronischen Abbildung von Verwaltungsabläufen liegt ein erhebliches
Effizienzpotential, das von Behörden auf
allen Verwaltungsebenen gehoben werden
muss", sagte einst Cornelia Rogall-Grote,
IT-Beauftragte der Bundesregierung. Wie
dieses Potential gehoben werden kann, darüber sprachen auf dem Zukunftskongress
"Bayern" Experten aus Wirtschaft und Verwaltung.
Klaus Geiger, vom Bayerischen Landkreistag stellte einen vor kurzem veröffentlichten Leitfanden zur Analyse und Optimierung von Verwaltungsprozessen in den
Landratsämtern vor. Im Leitfanden finden
Verwaltungen Empfehlungen und auch
Erfolgsfaktoren für die Optimierung von
Verwaltungsprozessen. Doch damit Verwaltungen komplett medienbruchfrei arbeiten können, sei, so Geiger nicht nur die
Verwaltung gefordert. Die Grenzen in der
Medienbruchfreiheit seien vor allem noch
gesetzliche, so Geiger. So gebe es in Bayern
Nr. 700 Februar 2015
bisher nur die elektronische Signatur als
Schriftersatz. Hier sei die Politik gefordert.
Als ein Beispiel für medienbruchfreie
Verwaltungsdienstleistung stellte Clemens
Krüger von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung Bayern (AKDB) das Bürgerservice-Portal der AKDB vor. Das Portal
fungiert als eine zentrale E-GovernmentPlattform für Kommunen und ermöglicht
ihnen ganzheitliche, bis in die Fachverfahren integrierte Online-Bürgerdienste. Zu
den Basisdiensten des Portals gehören ein
Bürgerkonto, ein Postkorb sowie ePayment.
Alle Basisdienste sind kostenfrei für bayerische Kommunen. Bisher nutzen über 340
Kommunen wie auch der Freistaat Bayern
und das BSI das Portal.
Ein weiteres Beispiel aus der Verwaltung
stellten Dr. Tim Habermann, Geschäftsführer
der ppp4its Gmbh und Martin Appel von der
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) vor. Bereits seit 2010 werden bei der
VBL alle Dokumente elektronisch verarbeitet.
Beim Dokumenteneingang ist seit 2013 De-
Mail im Einsatz. Für Kunden steht das Kundenportal "Meine VBL" zu Verfügung. Damit
ist der komplett medienbruchfreiere OnlineRentenantrag möglich. Die Sachbearbeitung
erfolgt auf Basis der E-Akte.
Ein Problem, dass gerade kleinere Kommunen beim Prozessmanagements haben,
sprach Daniel Marques, Sales Manager der
Signavio GmbH, an. Oft stecke man sich zu
große Ziele und nehme sich gleich zu Beginn
zu viel vor. Marques rät Kommunen daher,
vorab ganz genau zu prüfen, was man benötige und sich kleinere erreichbare Ziele
zu setzten. Um dem entgegenzukommen,
führte Marques eine, nach seiner Beschreibung "leichtgewichtige Lösung" für das
Prozessmanagement in Kommunen vor. Sie
erlaube eine intuitive Prozessmodellierung
und die einfache Einbindung von Kollegen.
SAVE THE DATE"
Der nächste Zukunftskongress Bayern findet
vom 2. - 3. Februar 2016 im Haus der Bayerischen Wirtschaft in München statt.
Datenschutz
newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik
7
Länder fordern mehr Datenschutz
(BS) Die Länder haben am 6. Februar 2015
den Entwurf der Bundesregierung zum ITSicherheitsgesetz beraten. Sie weisen darauf hin, dass das Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI) aufgrund
der gesetzlichen Meldepflicht der Unternehmen umfangreiche Datenmengen erhält. Man müsse daher für transparente
Regelungen sorgen, die den Schutz und eine
sinnvolle Verwendung der Daten sicherstellen.
Der Bundesrat kritisiert, dass Telekommunikationsanbieter unter bestimmten
Umständen erweiterte Befugnisse erhalten
sollen, Nutzungsdaten erheben und verwenden zu können. Da die Speicherung zu
keiner Verbesserung der Informationssicherheit führe, sei die entsprechende Norm
zu streichen. Auch sollen die finanziellen
Auswirkungen des Vorhabens auf Länder
und Kommunen geprüft und eine umfassende Kostenschätzung vorgenommen
werden.
Ziel des IT-Sicherheitsgesetzes ist es, ei-
ne deutliche Verbesserung
der Sicherheit informationstechnischer Systeme zu erreichen. Um Defizite im Bereich
der IT-Sicherheit abzubauen,
sieht der Entwurf daher vor,
insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen - wie
zum Beispiel Einrichtungen der
Energieversorgung oder des
Gesundheitswesens - zu verpflichten, ein Mindestniveau
an IT-Sicherheit einzuhalten Mit dem IT-Sicherheitsgesetz will die Bundesregierung
und dem BSI Sicherheitsvorfäl- eine deutliche Verbesserung der Sicherheit informationsle zu melden. Auch der Schutz technischer Systeme erreichen.
Foto: BS/ Perspecsys Photos/cc by sa 2.0/flickr.com
der Bürger soll verbessert werden. Daher verpflichtet der
Entwurf die Telekommunikationsanbieter der Sicherheitskonzepte in den Unternehmit Schlüsselrollen für die Sicherheit des men ist von der Bundesnetzagentur regelCyberraums, IT-Sicherheit nicht nur zum mäßig zu überprüfen.
Schutz des Fernmeldegeheimnisses und
Bevor der Bundestag den Gesetzentwurf
der personenbezogenen Daten, sondern berät, wird sich zunächst die Bundesregieauch im Hinblick auf die Verfügbarkeit der rung mit den Vorschlägen des Bundesrates
Systeme zu gewährleisten. Die Umsetzung befassen und hierzu Stellung nehmen.
Neue Publikationsreihe: Datenschutz kompakt
(BS) Das Informationsangebot der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit wurde um eine
Publikationsreihe erweitert: Insbesondere für die Angeordneten des Deutschen
Bundestages, aber nicht nur für sie, wurde Datenschutz kompakt konzipiert. Aktuelle Themen des Datenschutzes werden
Nr. 700 Februar 2015
hier zukünftig übersichtlich und pointiert
aufbereitet. Die erste Ausgabe präsentiert
den aktuellen Meinungsstand der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern
zum Datenschutz im Auto und greift damit
ein Thema auf, das nahezu jeden betrifft.
"Während meiner langjährigen parlamentarischen Arbeit habe ich es immer zu schät-
zen gewusst, zu komplexen Themen kurze
und schnelle Informationen zu bekommen.
Zum einen für die parlamentarische Arbeit
und zum anderen als Argumentationshilfe
für die Wahlkreisarbeit oder Bürgergespräche", sagte die Bundesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit
Andrea Voßhoff.
Impressum
newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik
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Zentrum für Informationssicherheit
Informationssicherheit durch Know-how
Seminare mit TÜV-Personenzertifizierung
IT-Sicherheitsbeauftragte(r) in der öffentlichen Verwaltung
23.–27. Februar 2015, Berlin
Datenschutzbeauftragte(r) in der öffentlichen Verwaltung
13.–17. April 2015, Berlin
IT-Risiko- und IT-Notfallmanagement-Woche in Düsseldorf
IT-Risikomanagement
9.–10. März 2015
IT-Notfallplanung
11. März 2015
IT-Notfallübungen
12. März 2015
Best Practice-Seminare
Webanwendungssicherheit und Penetrationstests
3. März 2015, Hannover
Mobile Device Security
3.–5. März 2015, Düsseldorf
Webanwendungssicherheit-Workshop (Live Training)
20.–22. April 2015, Düsseldorf
Informationen zu diesen und weiteren Seminaren unter www.cyber-akademie.de
Cyber Akademie (CAk) ist eine eingetragene Marke
Impressum
Herausgeber und Chefredakteur von “Behörden Spiegel Newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik” und verantwortlich: R. Uwe Proll.
Redaktionelle Leitung: Guido Gehrt, Lora Köstler-Messaoudi. Redaktion: Benjamin Bauer, Hartmut Bühl (Brüssel), Franz Drey, Marco Feldmann, Julian Einhaus, Jörn
Fieseler, Angela Frings, Sabrina Grenz, Carsten Köppl, Gerd Lehmann, Dr. Gerd Portugall, Sven Schuberth. Redaktionsassistenz: Kerstin Marmulla, Angelina Meyer.
ProPressVerlagsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Allee 57, 53113 Bonn, Telefon: 0049-228-970970, Telefax: 0049-228-97097-75, E-Mail: redaktion@behoerdenspiegel.
de; www.behoerdenspiegel.de. Registergericht: AG Bonn HRB 3815. UST-Ident.-Nr. :DE 122275444 - Geschäftsführerin: Helga Woll.
Vorsitz Herausgeber- und Programmbeirat: Dr. August Hanning, Staatssekretär a.D.; Reimar Scherz, BrigGen. a.D. Der Verlag hält auch die Nutzungsrechte für die Inhalte
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Nr. 700 Februar 2015