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Zukunft für die
Kommunalfinanzen
„ohne Moos nichts los“
Wir werden immer weniger…
Dramatischer Bevölkerungsrückgang
1990 = 1,9 Mio. Einwohner in MV
2008 = 1,6 Mio. Einwohner in MV
2020 = 1,5 Mio. Einwohner in MV
2030 = 1,45 Mio. Einwohner in MV
Das Land nimmt immer weniger
Geld ein…
Die Einnahmesituation
ist eng mit der
Bevölkerungsentwicklung
verbunden, denn
die Höhe der Einnahmen aus dem
Länderfinanzausgleich wird wesentlich von der
Einwohnerzahl des jeweiligen Landes bestimmt.
• Von Jahr zu Jahr verliert
MV ca. 30 Mio. € an
Einnahmen durch den
Rückgang der
Bevölkerung.
• Mit jedem Einwohner,
der aus MV abwandert
oder gar nicht erst hier
geboren wird, verliert MV
ca. 2.400 € pro Jahr.
So viel Geld bekommen wir aus
Steuern, Länderfinanzausgleich, BEZ
in Mio. Euro
7.000
5.732
6.000
5.544
5.114
5.000
4.863
5.026
5.095
4.725 4.667
5.121
4.791
5.380
5.131 5.011 5.112
4.630
4.000
3.000
2.000
1.000
0
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Mittel aus dem Solidarpakt nehmen
von Jahr zu Jahr ab….
in Mio. €
1.200
1.000
1.113
1.110
1.104
800
1.094
1.077
1.002
921
600
846
765
690
400
609
533
453
200
377
296
221
0
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Künftig insgesamt weniger Geld für Land und
Kommunen …
Ausgangsdaten zur Bestimmung der
Finanzausgleichsleistung:
-
Steuern der Gemeinden (ca. 700 Mio. €) plus
-
Summe Steuern Land, LFA, BEZ
SUMME:
-
ca. 5.200 Mio. €
(Planung 2011)
dann Finanzverteilung gemäß FAG MV
Anteil Kommune
Anteil Land
33,99%
1.770 Mio. € minus
eigene Steuern
66,01 %
Verbrauchssteuer
(Mineralöl-u.
Tabaksteuer,
Kaffeesteuer
usw.),
Zölle,
Kfz-Steuer
Lohn-/Einkommensteuer (je 42,5 %)
Körpersch.steuer
(je 50%),
Umsatzsteuer,
Kapitalertragssteuer (50%),
Zinsabschlag (je
44%), Gewerbesteuerumlage
Grunderwerbssteuer,
Erbschaftsteuer
Gewerbesteuer,
Grundsteuer,
Vergnügungssteuer,
Hundesteuer,
Biersteuer,
Lotteriesteuer,
Anteil an Lohn- /.
Einkommensteuer
(15%), Anteil an
Umsatzsteuer,
Zinsabschlag
(12%)
Spielbankabgabe,
Feuerschutz
steuer
Gleichmäßigkeitsgrundsatz
• seit 2006 im Finanzausgleichsgesetz
• Land und Kommunen an den Veränderungen der
Steuereinnahmen beider Ebenen gleichmäßig beteiligt
• in „guten wie in schlechten Zeiten“
• steigen Steuereinnahmen des Landes stärker als die der
Gemeinden wächst automatisch der Ausgleichsanspruch
der Kommunen
• vermindern sich dagegen Steuereinnahmen des Landes
stärker als die der Gemeinden, verringert sich der
Anspruch der Gemeinden auf Leistungen im
kommunalen Finanzausgleich
Damit steht künftig insgesamt weniger Geld für Land
und Kommunen zur Verfügung…
Steuern
BEZ
1.450 Mio. €
LFA
400 Mio. €
Erbschafts-, Grunderwerbs-,
Lotterie- u. Biersteuer sowie
Spielbankenabgabe) inkl.
Gewerbesteuerumlage /
Feuerschutzsteuer /
Mehreinnahmen an UST
Aufstockungsbeträge
15 Mio. €
3.300 Mio. €
Verbundquote
24 %
Verbundquote
24 %
Verbundquote
24 %
Abrechnung FAG
aus Vorjahren
Finanzausgleichsleistungen
FAL = 1.071 Mio. Euro
So sehen die Steuerprognosen für Land
und Kommunen aus… (Angaben FM)
Land – Verbesserung gegenüber HH-Plan
2010
2011
2012
+ 156 Mio. € ( 250 Mio. € weniger als Vorjahr)
+ 110 Mio. € (-17 Mio. € weniger für KFA)
+ 60 Mio. € (- 52,3 Mio. € weniger für KFA)
Kommunen M-V
Ist 2008
Ist 2009
Ist 2010
Prognose Prognose
2012
2011
736 Mio. €
716 Mio. € 750 Mio. € 781 Mio. € 835 Mio. €
Entwicklung der Kommunalen Finanzausstattung
1.400
1.250
1.100
950
800
650
500
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Das jetzigen Finanzprobleme
bleiben ungelöst…
• Mit Beibehaltung des bisherigen Prinzips
(Gleichmäßigkeitsgrundsatz) keine
angemessene und aufgabengerechte
Finanzausstattung
• Zentren werden „gestärkt“ zu Lasten des
ländlichen Raumes
• Keine Regelung zur Begrenzung der
Kreisumlage
Was hatte sich kürzlich geändert?
 Vorwegabzüge reduziert (Straßenbaulastträger,
Infrastrukturinvestitionen, örtliche Träger der Sozialhilfe) zugunsten
der Schlüsselmasse
• Zuweisungen für Infrastrukturinvestitionen werden von 20 Mio. €
schrittweise bis 2013 auf Null reduziert (dadurch Erhöhung der FAGMasse)
• Gemeinden unter 500 EW bekommen ab 2012 weniger
Schlüsselzuweisungen erhalten ( - 5%) - Klage
• Zentrale Orte sollen gestärkt werden (über Vorwegabzug
übergemeindliche Aufgaben)
• Weniger für Sonderbedarfszuweisungen und Kommunalen
Aufbaufonds
• Umlage von kreisangehörigen Gemeinden im Stadt- Umland-Raum
einer kreisfreien Stadt
Kommunaler Ausgleichsfonds nur eine
Mogelpackung…
• Kommunen bekommen 2010 und 2011
kreditfinanziert insgesamt 137,2 Mio. €
• Geld muss aber bis 2015 zurückgezahlt
werden
• Land übernimmt lediglich Zinsen
(20 Mio. €)
Trotz guter Steuerentwicklung
herrscht Finanznot…
•
•
•
•
Immer weniger ausgeglichene Haushalte
neue Kreditaufnahmen notwendig
Rücklagen aufgebraucht
freiwillige Aufgaben auf dem Prüfstand bzw.
gestrichen (z.B. Kultur)
• steigende Ausgaben im sozialen Bereich (80 %
des Kreisetats für soziale Sicherung)
• deutlicher Rückgang der Zahl der
EinwohnerInnen (Zuweisungen pro Kopf)
Trotz guter Steuerentwicklung
herrscht Finanznot…
• Kassenkreditbestände in den letzten zehn
Jahren weiter drastisch angestiegen
in MV heute: 90 Euro pro Kopf
• vorhandene Konsolidierungspotenziale
ausgeschöpft
• vielfach keine finanziellen und damit
gestalterischen Spielräume mehr vorhanden !!!!
Bund und Land bürden den Kommunen
immer mehr auf….
Land
Bund
- Konnexitätsprinzip,
- gesetzl. Änderungen
- aber dennoch
höhere Ausgaben
z.B. Steuerrechtsänderungen,
z.B. KiFöG,
Kreisgebietsreform,
Doppik,
Schulgesetzänderung
…
Hartz IV,
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Sparpaket,
Reduzierung Städtebauförderung…
Kommunen
Politische Verantwortung jetzt
wahrnehmen…
• Finanzausgleich grundlegend neu ausrichten
und nicht nur reine Anpassung an
Kreisstrukturreform
• aufgabengerechte Finanzausstattung
- für pflichte Aufgaben und
- angemessener Betrag für freiwillige
Selbstverwaltungsaufgaben
• Mitwirkung der kommunalen Verbände bei
Gesetzgebung in Landesverfassung verankern
• Zukunftsvertrag zwischen Land und Kommunen
Politische Verantwortung jetzt
wahrnehmen…
• über Verwendung von Landeszuweisungen
sollen Kommunen selbst entscheiden
• Kommunen brauchen mehr
Entscheidungskompetenz über die ihnen zur
Verfügung gestellten Mittel
• im Rahmen von „Bürgerhaushalten“ Bürgerinnen
und Bürger an Prozessen beteiligen
• Einrichtung eines Entschuldungsfonds für alle
verschuldeten Kommunen, um
Handlungsfähigkeit zu erhalten und
Zinsbelastungen zu minimiert
Politische Verantwortung jetzt
wahrnehmen…
• durch eine wirkliche Gemeindefinanzreform, die den
Gemeinden stabile Einnahmen sichert (u.a. höherer
Anteil an den Gemeinschaftssteuern, weniger Gewerbest.umlage);
• durch Beibehaltung der Gewerbesteuer - zur
Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickeln;
• durch kommunale Investitionspauschale des Bundes
• durch Rücknahme Schuldenbremse - verordneter Sparzwang
geht auch zu Lasten der kommunalen Zukunftsfähigkeit
• durch striktes Konnexitätsprinzip im Grundgesetz
Finanzausgleichsleistungen
1.083 Mio. €
Schlüsselzuweisungen
629 Mio. €
Gemeinden
248 Mio. €
Kreise
202 Mio. €
Vorwegabzüge 450
Mio.€
Sonderbedarfszuw.
Kreisfreie
Städte
179 Mio. €
Fehlbetragszuweisungen
Zweckzuweisungen
Zuw. gesetzl.
übertr.
Aufgaben
Kommunaler Aufbaufonds
ÖPNV
Schülerbeförderung
Übergem. Aufgaben
Theater/ Orchester
Finanzierungssaldo Land
Einnahmen minus Ausgaben
Laut Haushaltsplan 2010:
- 274,0 Mio. €
Ist Haushalt 2010:
- 111,7 Mio. €
Verbesserung um:
+ 162,3 Mio. €
Entnahme aus Rücklage statt – 256,9 Mio. €
nur noch – 124,3 Mio. € notwendig für Haushaltsausgleich
Entwicklung der Ausgleichsrücklage
Bestand per 31.12.2009
731,3
Entnahme Ist 2010
Endbestand 31.12.2010
Geplante Entnahme 2011
-124,3
606,9
-112,9
Rückzahlung LFA u. Umsatzsteuerausgleich
März 2011
- 105,3
Endbestand 31.12.2011
Handlungsbedarfe 2012/13
Bestand 31.12.2013
388,7
-274,3
114,4
Kommunaler Konsolidierungsfonds
-100,0
14,4
Endbestand 31.12.2013 neu