02. Datenschutz und Schulhomepage

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Transcript 02. Datenschutz und Schulhomepage

DATENSCHUTZ
Datenschutz
und
Schulhomepage
§
Was darf ins Netz?
Ausnahmen
Verarbeitung personenbezogener Daten ist
verboten.
das DSG-NRW oder andere Rechtsvorschrift erlaubt es
betroffene Person willigt ein
vgl.
§ 4 Abs. 1 Satz 1 DSG NRW
§§ 120 ff. SchulG
DATENSCHUTZ
Grundsatz
§
Lehrkräfte auf der Homepage
(Einwilligung nicht erforderlich)
(wirksame) Einwilligung
•
•
•
•
Freiwilligkeit
Informiertheit
Widerrufbarkeit
schriftlich
alle anderen Daten, insbesondere
Fotos
v
g
l
§ 9 Abs. 3
Informationsfreiheitsgesetz
NRW (IFG-NRW)
DATENSCHUTZ
zulässige Angaben
Namen, Titel, akademischen Grad,
Berufs-und Funktionsbezeichnung,
Büroanschrift und
dienstliche Rufnummer
§
SchülerInnen auf der Homepage
keine gesetzliche Befugnis
(wirksame) Einwilligung
grundsätzlich erforderlich
Einwilligungsfähigkeit beachten
Einwilligungsfähigkeit, § 120 Abs. 2 Satz 3 SchulG:
„Minderjährige Schülerinnen und Schüler sind
einwilligungsfähig, wenn sie die Bedeutung und Tragweite der
Einwilligung und ihrer rechtlichen Folgen erfassen können und
ihren Willen hiernach zu bestimmen vermögen.“
DATENSCHUTZ
zulässige SchülerInnenDaten
§
Fotos auf der Homepage
(§ 22 KunstUrhG)
Ausnahmen
(§23 KunstUrhG)
Besonderheit
Schule
Verbreitung und Veröffentlichung nur
mit Einwilligung des Betroffenen
• Bildnisse aus dem Bereich der
Zeitgeschichte
• Bilder, auf denen Personen nur als
Beiwerk erscheinen
• Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen
Die Verbreitung und Veröffentlichung
fotografischer oder elektronischer
Aufnahmen ist bei Minderjährigen nur
mit Zustimmung der Eltern erlaubt.
vgl.
§ 27 Abs. 1 ADO
(BASS 21-2 Nr. 4)
DATENSCHUTZ
Recht am eigenen Bild
§
Weitere mögliche Problemfelder
Gästebuch, Foren,
schwarzes Brett
ohne Einwilligung allenfalls
Übersichtaufnahmen
Warnhinweise und Regelungen in
Nutzungsordnungen = keine
„wasserdichten“ Lösungen
Kontaktlisten
Aufnahme nur mit Einwilligung der
Betroffenen
Beiträge von
Schüler/innen
• schriftliche Genehmigung
empfehlenswert
• In Schülerzeitungen unproblematisch
(vgl. § 45 Abs. 3 SchulG)
DATENSCHUTZ
Webcam
§