Präsentation Datenschutz

Download Report

Transcript Präsentation Datenschutz

DATENSCHUTZ
Auswirkungen auf das Schulleben
Grundsätzliches



Selbstverantwortlichkeit der einzelnen Lehrkraft
Der DSB ist weisungsbefugt gegenüber den Kollegen bei
datenschutzrechtlichen Fragen
Er ist direkter Ansprechpartner für Kollegen, Eltern
und Schüler bei Fragen des Datenschutzes
DATEN
Sensible Daten sind personenbezogene Daten, die
Einzelangaben über persönliche oder sachliche
Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer
natürlicher Personen (Betroffene) machen.
Bsp.: Geburtsdatum, Noten, Ordnungs- und
Erziehungsmaßnahmen, gesundheitliche Daten,
Adresse, rassische und ethnische Herkunft,
religiöse Überzeugung…
Aus der Handreichung für
Datenschutzbeauftragte:
„Die nicht zur Erfüllung schulischer Aufgaben gemäß Art. 85
Abs. 1 und 3 BayEUG erfolgende Weitergabe von Daten und
Unterlagen über Schülerinnen und Schüler und
Erziehungsberechtigte an außerschulische Stellen ist
untersagt, falls nicht ein rechtlicher Anspruch auf die
Herausgabe der Daten nachgewiesen wird (Art. 85 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) oder
eine datenschutzgerechte Einwilligung der Schülerinnen und
Schüler und Erziehungsberechtigten im Sinne des Art. 15
Abs. 1 bis 4 und 7 BayDSG vorliegt.“
Also: Erst Notwendigkeit
und Umfang überprüfen!
Was ist datenschutzrechtlich
unbedenklich?

schulinterne Listen (Klassenlisten, Sitzpläne,
Adresslisten)

Termin- und Fristenkalender

Lehrergeburtstagskalender
Was geht nicht?
… Fallbeispiele
Videoaufzeichnungen, Bildaufzeichnungen
(ohne Einwilligung)

Daten für kommerzielle Zwecke (Werbung, AOK…)
weitergeben

Was geht nicht?
… Fallbeispiele
• sensible Daten mit namentlicher Nennung
durch Lautsprecherdurchsagen oder öffentlich
zugängliche Aushänge
• Erhebungen (z.B.: Umfragen) mit sensiblen
Daten
Hinweis: Erhebungen sind generell durch den
Schulleiter genehmigungspflichtig
Was geht nicht?
… Fallbeispiele
• Bekanntgabe von Noten vor der
Klasse
• Weitergabe von sensiblen Daten an
Dritte (z.B.: Adressliste an Eltern,
Noten, Zeugnisse)
Was geht nicht?
… Fallbeispiele
• Speicherung von Ordnungs- und
Erziehungsmaßnahmen,
Zeugnisbemerkungen und
Notenmanagerdateien mit
personenbezogenen Daten
Mobile Speichermedien
Auf den USB-Sticks, Tablet-PCs oder
Smartphones sind möglicherweise
personenbezogene Daten vorhanden.
Laut BayDSG und LDO ist jeder Lehrer verpflichtet
personenbezogene oder personenbeziehbare
Daten
- mindestens passwortgeschützt zu verwahren
- Besser: Verschlüsselt
Möglichkeiten der
Verschlüsselung



Word/OpenOffice-Dokumente können
passwortgeschützt werden
USB-Sticks können z. B. mit USB-Safeguard
(bis 2 GB kostenlos) abgesichert werden.
Hardwareverschlüsselte Sticks gibt es ab 20 €
(Einstecken → Passworteingabe → fertig)
Sonstige Speichermedien
Sensible Daten auf den Schulrechnern müssen
vor dem Zugriff durch Schüler geschützt sein.



Auch auf dem privaten Heim-PC müssen die
sensiblen Daten vor dem Zugriff Dritter (z.B.
Familienmitglieder) geschützt werden
Cloud Computing (Dienste die auf externen
Servern ausgelagert sind) (z. B. Dropbox,
iCloud, Amazon,...) → nicht zulässig
Löschen privat gespeicherter
Daten
Löschfristen müssen eingehalten werden:
Schülerdaten dürfen nur für das laufende
Kalenderjahr gespeichert werden (→ am 01.08.
müssen Daten gelöscht werden)
VERTRETUNGSPLAN
• Vertretungsplan im Lehrerzimmer / Lehrerbereich
der Homepage:
Daten dürfen einsehbar sein
• Öffentlich zugänglicher Vertretungsplan:
Keine Angabe von Personen und Gründen
 Es wird nur noch die Klasse, die Stunde und der
Raum angezeigt
Problem: geteilte Klassen
NOTEN
•
•
Vorlesen vor der Klasse  nicht erlaubt
Einsammeln von Leistungsnachweisen: Nur durch die
Lehrkraft, keinesfalls durch einen Schüler
NOTENMANAGER
Gilt an der HBS ab Schuljahr 2014/15:
•
Keine Speicherung von Ordnungsmaßnahmen!
•
Lösung:
–
Erstellen und 2x drucken
–
1x Post --> Rücklauf --> Schülerakt
–
1x --> Fr. Heinrichs (Fach im Sekretariat)
VERWEISE USW.
• Öffentlich androhen: Ja
• Öffentlich aussprechen: Nein
Beispiel: Schüler wollen wissen, ob ein Mitschüler für sein Verhalten
jetzt einen Verweis bekommen hat. → keine Auskunft erlaubt!
KLASSENFAHRTEN
•
•
Problem bei Herausgabe von Klassenlisten
Infos an Veranstalter möglichst knapp halten z.B. 23
Mädchen, 22 Jungen, Alter: 13-15
SOZIALE NETZWERKE
•
•
•
Als Lehrer „drin“ sein  Ja
Als Lehrerkraft mit Schülern „befreundet“ sein 
Nein
Facebook-Seite der HBS wird in Kürze geschlossen
PRIVATE
INTERNETNUTZUNG
•
Verbot seitens der Stadt (Dienstvereinbarung)
•
Problem der Abgrenzung
•
Generelle Weiterleitung von E-Mails  Nein
Wettbewerbe
z. B.
Känguru, Bayerisches
Leistungsschreiben, Malwettbewerbe,
Wettbewerbe von Sparkassen,
Versicherungen etc.
Was sollte nicht sein:
- Politische und kommerzielle Werbung ist
generell verboten (Art. 84 Abs. 1 BayEUG)
- kommerzielle Wettbewerbe
- Wissenswettbewerbe zur Erhebung von
Adressen
- z. B. Fotowettbewerbe, bei denen
Nutzungsrechte übertragen werden
Bedeutung für die Schule:
Ausrichter sind außerschulische Stellen: Sie
haben die Verantwortung für die Einhaltung des
Datenschutzes
ABER
 Schulen müssen die rechtlichen
Rahmenbedingungen überprüfen, wenn der
Wettbewerb im Unterricht eingesetzt wird (Art. 15
Abs. 1 – 4 und 7 BayDSG)

Bedingungen:
• Teilnahme ist freiwillig
• schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigen und Schüler (ab 14)
• Einwilligung für Übermittlung
personenbezogener Daten (Name, Klasse,
Geburtsdatum, ...)
• angemessene Information für Eltern
(Teilnahmebedingungen)
Beispiele
Teilnahme ok:
- Känguru
- Bayerisches
Leistungsschreiben
- Stadtradeln
- Planspiel Börse
Teilnahme nicht ok:
• Veranstaltungen von
z.B. Krankenkassen
mit anschließender
Adressdatenerhebung der
Schulabgänger
FOTOS
•
•
•
Schriftliche Erklärung aller Schüler, Lehrer,
Verwaltung zu Verwendung von Fotos
Für den Jahresbericht sind Klassenfotos und
Lehrerfotos unter bestimmten Voraussetzungen
erlaubt.
Klassen-Foto-Sitzpläne  Nein
Einwilligungserklärung
Um personenbezogene Daten, Texte oder Bilder auf
der Schulhomepage, im Jahresbericht oder in der
Presse veröffentlichen zu dürfen, ist eine
Einwilligungserklärung von Lehrern und Schülern
(bzw. deren Eltern) notwendig.
Bisher müsste ein Lehrerfoto auf der
Schulhomepage folgendermaßen
aussehen: