Die neuen Beurteilungsinstrumente Informationen zur Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung vom 19.

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Transcript Die neuen Beurteilungsinstrumente Informationen zur Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung vom 19.

Die neuen
Beurteilungsinstrumente
Informationen zur
Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule
(Promotionsverordnung vom 19. August 2009; SAR 421.352)
Präsentation Schule Wittnau ►Neue Promotionsverordnung 2010
Was ist neu für die Schüler/-innen?
 die Jahrespromotion
 der Zwischenbericht am Ende des ersten
Schulhalbjahrs
 die Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz
 das Beurteilungsdossier
 die Zeugnismappe
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Die neuen Beurteilungsinstrumente
 der Zwischenbericht (jeweils nach dem ersten
Schulhalbjahr)
 das Jahreszeugnis (am Ende des Schuljahrs)
 der Bericht individuelle Lernziele mit
Förderplanung
 die Übertrittsempfehlung (Primarschule 
Oberstufe)
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Der Zwischenbericht
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Zwischenbericht (Selbst- und Sozialkompetenz)
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Der Zwischenbericht (Sachkompetenz)
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Zwischenbericht (Wortbeurteilung Sachkompetenz)
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Der Zwischenbericht (2. Seite)
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Zwischenbericht (Orientierungsnoten Sachkompetenz)
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Das Jahreszeugnis (Sachkompetenz)
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Das Jahreszeugnis
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Kern- und Erweiterungsfächer
Kernfächer
Erweiterungsfächer
Deutsch
Mathematik
Realien
Bewegung und Sport
Bildnerisches Gestalten
Englisch
Ethik und Religionen
Musik
Textiles Werken
Werken
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Das Jahreszeugnis
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Promotion
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Das Beurteilungsdossier
Das Beurteilungsdossier soll pro Fach mindestens so viele Beurteilungsbelege
enthalten, wie im Lehrplan für das entsprechende Fach Anzahl Lektionen festgehalten sind. Bei einer Wochenlektion sind mindestens zwei Belege erforderlich.
Die Lernenden können Unterlagen, die ihren Lernprozess aus ihrer Sicht
dokumentieren, ebenfalls in das Beurteilungsdossier geben. Die Belege sind mit
dem Entstehungsdatum zu versehen. Es ist zu kennzeichnen, ob sie von der
Lehrperson oder von der Schülerin / vom Schüler ins Beurteilungsdossier gegeben
wurden.
Die Gewichtung der Beurteilungsbelege liegt im Ermessen der Lehrpersonen.
Als Belege eignen sich alle aussagekräftigen Arbeiten wie Klassenprüfungen,
individuelle Dokumentationen, Fotos von Werkarbeiten, Selbsteinschätzungen,
Beurteilungsbögen usw.
Bei Notenbefreiung ist die Förderplanung ins Beurteilungsdossier zu legen.
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Die Übertrittsempfehlung
Oberstufe
Oberstufe
 wie bisher:
Empfehlungsverfahren
aufgrund einer Gesamtbeurteilung (Noten der Kern- und
Erweiterungsfächer,
Selbstkompetenzen,
Entwicklungsprognose)
 Bei Uneinigkeit zwischen
Lehrperson und Eltern
entscheidet die Schulpflege.
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Übersicht über die Leistungsbeurteilung
1. Semester
2. Semester
1. Klasse
der Primarschule
Zwischenbericht
Lernbericht
(ohne Noten)
(ohne Noten)
2. – 4. Klasse
der Primarschule
Zwischenbericht
Jahreszeugnis
(mit Orientierungsnoten)
(mit Noten)
Zwischenbericht
Jahreszeugnis
(mit Orientierungsnoten)
(mit Noten)
5. Klasse
der Primarschule
 Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen schulischen Bedürfnissen
können in der Regelklasse individuelle Lernziele gesetzt werden.
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Die Zeugnismappe
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Website www.ag.ch/bildung Promotionsverordnung
 Promotionsverordnung
 Beurteilungsinstrumente als Einzelformulare
 Handreichung „Leistungen beurteilen und
ausweisen“ (September 2009)
 Elternbroschüre (Juni 2010)
 weitere Hintergrundinformationen (z.B. häufige
Fragen)
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Konkrete Umsetzung vor Ort
 Lernprozess mit der Anwendung  Bei Fragen
jederzeit anrufen
 Schule Wittnau ist bereit!
 Fragen???
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Die neuen
Beurteilungsinstrumente
Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
www.ag.ch/bildung
 Promotionsverordnung
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