Wird der Promotionsprozess

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Transcript Wird der Promotionsprozess

WiSo - Graduate School
Infoveranstaltung
Hamburg, Juli 2011
Themen
• Neue Promotionsordnung:
- Zulassungsmodalitäten
- kumulative Dissertation
• Monitoring-Prozess
• Doktoranden-Workshops
• Förderung von Doktoranden/innen
http://www.wiso.uni-hamburg.de/einrichtungen/graduate-school/startseite/
Erforderliche Unterlagen für die
Promotionszulassung (1)
• 1.) Anschreiben/Antrag an den Promotionsausschuss
• 2. ) Vorschlag für die Mitglieder der Betreuungskommission
(Erste/r und zweite/r Betreuer/in)
• 3. ) Exposé der Dissertation in deutscher oder englischer Sprache (5-10
Seiten)
Inhalte:
Fragestellung der Dissertation,
Skizze des Forschungsstandes,
Zeit- und Arbeitsplan,
angestrebter Doktorgrad (Dr. rer. pol. oder Dr. phil.)
Erforderliche Unterlagen für die
Promotionszulassung (2)
• 4.) Tabellarischer Lebenslauf
• 5.) Eine Erklärung über frühere Anmeldung oder Durchführung einer
Promotion
• 6. ) Zeugnisse/Urkunden: Diplom-, Master- oder Magisterzeugnis und
Diplom-, Master- oder Magisterurkunde
• 7.) Betreuungserklärung einer/eines Hochschullehrerin/Hochschullehrers
der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, inkl. einer
Stellungnahme zum Exposé und zum beantragten Doktorgrad
• 8. ) Ggfs. Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (wenn kein
Studienabschluss in deutsch- oder englischsprachigen Programm vorliegt)
Formular:
Promotionszulassung gemäß
Promotionsordnung 2010
http://www.wiso.unihamburg.de/fileadmin/einrichtungen/graduate_
school/Promo_aktuell/InfoFaltblatt_A5__Graduate_School.pdf
Immatrikulation (1)
Betreuungsbescheinigung
• Einstellung als wiss. Mitarbeiter  „Chef“ ist „Doktorvater bzw. -mutter“
• Externer Promovend 
Kontakt „Doktorvater bzw. -mutter“ über
Unistudium oder GS
•
„Doktorvater“ oder „Doktormutter“ gefunden, der oder die
„Betreuungserklärung“ ausstellt
• GS stellt „Betreuungsbescheinigung“ aus
•
Vorlage der „Betreuungsbescheinigung“ beim „Campus Center“ (Frau
Salzwedel) (plus formloser Antrag auf Einschreibung und amtlich beglaubigte Kopie des Diplom- oder
Masterzeugnisses)
•
Immatrikulation für max. zwei Semester als Promotionsstudent/in mit
„bedingter Immatrikulation“
Immatrikulation (2)
Zulassungsbescheinigung
•
In der GS: Antrag an den Promotionsunterausschuss auf „Zulassung zum
Promotionsverfahren“
•
Promotionsunterausschuss entscheidet innerhalb eines Monats über den
Antrag
•
GS stellt „Zulassungsbescheinigung“ aus
•
Doktorand/in wird mit „Zulassungsbescheinigung“ endgültig
immatrikuliert
Wie entscheiden die Promotionsunterausschüsse über
Anträge auf Zulassung?
• PromUausschuss BWL: „schlankes Verfahren“
• PromUausschuss VWL: „schlankes Verfahren“
• PromUausschuss SozÖk: Sitzung des
Ausschusses,
• PromUausschuss SoWi: Sitzung des
Ausschusses
Entscheidung des Promotionsunterausschusses über
den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
• 1.) Zulassung: Ja
Nein
• 2.) Zulassung ohne oder mit Auflagen
• 3.) Festlegung der zwei Betreuerinnen oder Betreuer
•

Sonderzulassungsregel für Doktorandinnen und Doktoranden an
einer externen Graduiertenschule, einem Graduiertenkolleg, einer
MP Research School und vergleichbarer Einrichtungen nach Vertrag
Kumulative Dissertation (1)
•
Frage: Ist die Alleinautorenschaft unabdingbar oder ist sie mit Erstautorenschaft
vergleichbar?
Antwort: Die Alleinautorenschaft mindestens eines Artikels ist unabdingbar (siehe § 6 Abs. 3,
Satz 2)
•
Frage: Erstautorenschaft: Wenn im Artikel nicht die Anteile der einzelnen Autoren aufgeführt
sind, wie geht man dann vor?
Antwort: Es ist eine Selbstdeklaration abzugeben, in der deutlich wird, welche Anteile
innerhalb eines Artikels von welchem Autor verfasst wurden; siehe § 6 Abs. 3 :
„Bei schriftlichen Promotionsleistungen, die in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlerinnen oder
Wissenschaftlern entstanden sind, muss der Anteil der Doktorandin oder des Doktoranden eindeutig
abgrenzbar und bewertbar sein. … Die Doktorandin oder der Doktorand ist verpflichtet, ihren oder seinen
Anteil bei Konzeption, Durchführung und Berichtsabfassung im Einzelnen darzulegen.“
Gilt insbesondere für:
- Datenerhebung
- Analysen
- Interpretation der Ergebnisse
Kumulative Dissertation (2)
• Frage: Die Länge eines Artikels richtet sich stets nach den Vorgaben der
Zeitschrift. Ist es egal, wie lang ein Artikel ist oder läuft man Gefahr,
abgelehnt zu werden, weil jemand die betreffenden Artikel für zu kurz
hält?
• Antwort: Über den Umfang der verwendeten Artikel für eine kumulative
Promotion gibt es keine Angaben. Wichtig ist, dass gemäß § 6 Abs. 2 b)
eine zu einer Monographie gleichwertige Leistung erzielt werden muss.
- nicht nur ergebnisorientierte Darstellungen, sondern auch:
- theoretisches Gerüst
- Prozess der Datenerhebung und – auswertung
- Erläuterungen etwa zur Methodik
- theoretische Diskussion
Kumulative Dissertation (3)
• Frage: Vorgaben zu Impact-Faktoren der entsprechenden Zeitschriften
liegen nicht vor. Auch nicht, ob es nationale oder internationale
Veröffentlichungen sein sollten. Spielt dies daher keine Rolle oder werden
internationale Artikel honoriert?
• Antwort:
- Die Promotionsordnung ist entstanden aus einer gemeinsamen
Einschätzung der beteiligten Fachbereiche, dass die Qualität einer
Dissertation, auch einer kumulativen Dissertation, von den Gutachtern zu
beurteilen ist, die sich nicht auf die Urteile der Referees verlassen (vgl. §
8).
- Vorliegende Referee-Beurteilungen oder eine Aufnahme in Zeitschriften
mit hohem impact-Faktor können allerdings ein zusätzliches Indiz für die
Qualität einer Arbeit sein.
Anrechenbare Leistungen
• Jede/r Doktorand/in muss erwerben: 12 LP an der Graduate
School oder in Summer Schools etc.
Anrechenbar sind:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Kurse der WiSo-Graduate School
Module aus Masterprogrammen der WiSo-Fakultät oder anderer Fakultäten der Uni HH
Kurse an anderen Graduate Schools
Research Workshops, Summer Schools etc.
Vorträge auf Konferenzen (max. 2 LP)
Doktorandenkolloquien (max. 1 LP pro Semester)
von Doktoranden/innen in Eigenregie organisierte Veranstaltungen nach Eignungsfeststellung
durch Promotionsausschuss
Lehrleistungen (max. 6 LP)
Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Hochschuldidaktik (max. 4 LP)
Der Promotionsprozess im Überblick
Schritt
Phase
Promotionsprozess
1)
Startphase
Voraussetzung a): Diplom/Master
Graduate School /
Promotionsausschuss
Campus Center
2)
Voraussetzung b): Betreuer
Unterstützung
3)
Betreuungserklärung erstellen
Betreuungsbescheinigung
vorläufige Immatrikulation
(„mit Bedingung“)
4)
Zulassung zum Promotionsverfahren
(inkl. Erstellung des Exposés)
Entscheidung über den Antrag
Zulassungsbescheinigung
Immatrikulation
5)
Betreuungskommission festlegen
Festlegung der Betreuungskommission
6)
Hauptphase
Betreuungsvereinbarung erstellen
7)
12 LP erbringen
Kursangebot/Workshops
8)
Zwischenberichte und
Beratungsgespräche
Archivierung der Zwischenberichte
Vermittlung im Konfliktfall
9)
Verfassen der Dissertation
10)
Schlussphase
Abgabe der Dissertation
Festlegung der Prüfungskommission
11)
Bewertung der Dissertation
Prüfungskommission
12)
Disputation
Abstimmung Disputationstermin und
Festlegung der Gesamtnote
13)
Urkunde und Zeugnis erstellen
Ausstellung Urkunde und Zeugnis
14)
Veröffentlichung der Dissertation
Fristenkontrolle
Exmatrikulation
Prozessablauf Zwischenberichte:
1. GS schreibt Doktorandin/Doktoranden und Erstbetreuer/in an, informiert, schickt MusterZwischenbericht mit Terminsetzung für die Abgabe des zur Kenntnis genommenen
Zwischenberichts.
2. Doktorandin/Doktorand vereinbart mit Erstbetreuer Termin für die Abgabe des
Zwischenberichts beim Erst- und Zweitbetreuer.
3. Doktorandin/Doktorand erstellt Zwischenbericht und legt diesen dem Erst- und Zweitbetreuer
vor.
4. Doktorandin/Doktorand vereinbart mit Erstbetreuer und Zweitbetreuer Termin für das
Beratungsgespräch.
5. Beratungsgespräch zwischen Doktorandin/Doktorand sowie Erst- (und Zweitbetreuer) findet
statt.
6. Der vom Erst- und Zweitbetreuer zur Kenntnis genommene Zwischenbericht (unterschrieben
vom Doktoranden sowie vom Erst- und Zweitbetreuer) wird an die GS weitergeleitet. Erst- und
Zweitbetreuer sowie Doktorandin/Doktorand unterschreiben eine Erklärung, dass das
Beratungsgespräch stattgefunden hat. Die Erklärung leitet der Erstbetreuer an die GS weiter.
7. Die GS kontrolliert den Eingang der Zwischenberichte und der Erklärungen über das Stattfinden
der Beratungsgespräche. Bei Nichteinhalten der Fristen wird der Doktorand/die Doktorandin
durch die GS gemahnt, beide Betreuer werden auf cc: gesetzt. Liegen vier Wochen nach
Versenden der Mahnung immer noch kein Zwischenbericht oder eine Erklärung vor, erfolgt eine
weitere Mahnung durch den Vorsitzenden des zuständigen Promotionsunterausschusses.
8. Die Mitglieder der Promotionsausschüsse haben das Recht, die zur Kenntnis genommenen
Zwischenberichte einzusehen.
Vorschlag für den halbjährlichen Zwischenbericht
Name:
Vorname:
Fachbereich:
Thema des Dissertationsvorhabens :
Erstbetreuer:
Zweitbetreuer:
Zwischenbericht für das: SoSe
WiSe
Tabellarischer Überblick:
Arbeitsschritte
Beschreibung
Weitere Aufgaben und Ziele:
Kommentare/Probleme:
Datum:
Unterschriften:
Zeitraum
Erfüllung/LPe
Beispiel für den 1. Zwischenbericht:
Arbeitsschritte
Beschreibung
Zeitraum
Literaturrecherche
Recherche in der Stabi HH, ZB WiSo,
Online-Kataloge
01.01.11-
Entwurf Theorieteil
01.04.11
01.04.11–
01.07.11
Methodenklärung
Verschriftlichung
Ideensammlung für das methodische
Vorgehen
01.02.11–
Erste Version einer Einleitung
01.04.11–
01.03.11
01.07.11
Workshops
QCA-Workshop in Hamburg
24.03.-26.03.11
Kolloquium
Vorstellung organisationstheoretischer
Überlegungen
01.04.11–
Konferenz in Mailand zu SNA
01.09.–
Konferenzteilnahme
15.07.11
03.09.11
Weitere Aufgaben und Ziele:
Kommentare/Probleme:
Datum:
Unterschriften:
Doktorand/in:
Erstbetreuer/in:
Zweitbetreuer/in:
Erfüllung/LPe
Weitere Elemente des Monitorings (I)
I.)
•
•
•
•
Evaluationen:
Evaluation der GS-Kurse durch die Doktoranden
Evaluation der Betreuer der Promotionsvorhaben durch die Doktoranden
Evaluation der GS durch die Doktoranden
Evaluation des Promotionsprozesses durch die Doktoranden
II.)
•
•
•
Erstellung von Statistiken:
GS erstellt Statistiken über:
Zahl der Promovierenden (insgesamt/je Fachbereich/geschlechtsspezifisch)
Zahl der neu zugelassenen Promovierenden pro Jahr (insgesamt/je
Fachbereich/geschlechtsspezifisch)
Zahl der abgeschlossenen Promotionen pro Jahr (insgesamt/je
Fachbereich/geschlechtsspezifisch)
Notenverteilung der Promotionen pro Jahr (insgesamt/je Fachbereich)
Verteilung der Promotionen auf Professoren/Professorinnen pro Jahr
Fachbereichsübergreifende Promotionen pro Jahr
Zahl und Nachfrage der GS-Kurse pro Semester
•
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•
•
Geplante Doktoranden-Workshops
• Introduction to Bayesian Analysis (Prof. Dr. Susumu Shikano)
14.09.-16.09.11 (3 Tage)
• Measurement Theory and Scaling (Prof. Dr. Adamantios Diamantopoulos),
15.09.-16.09.11 (2 Tage)
• PLS Path Modeling (Prof. Dr. Christian Ringle)
zwischen 05.10.– 07.10.11 (2 Tage)
• Semantische Netzwerkanalyse (Jana Diesner)
zwischen 26.09.-30.09.11 (2,5 Tage)
Weitere Workshops Vorschläge und Umfrage (I)
• Introduction to Structural Equation Modeling (Prof. Dr. Elmar Schlüter)
• Social Networks (Prof. Dr. Filip Agneessens)
• Multi-Level-Anwendungen (Prof. Dr. Bo Bernhard Nielsen)
• Academic Writing (Dr. Kimberley Kroy, Stephan Elkins). Bei diesem Kurs
werden keine LP vergeben.
Weitere Workshops Vorschläge und Umfrage (II)
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Makromodelle mit heterogenen Agenten
Hazard analysis
Experimente
Ökonometrische Behandlung von Endogenitätsproblemen
Ökonometrische Behandlung von Heterogenität
Diskurstheorie und –analyse
Politische Theorie
Re-thinking Experience
Panel Data Analysis
Workshop-Reihe und Spring School
Workshop-Reihe zu qualitativen Forschungsmethoden
Workshop-Reihe zu qualitativen Forschungsmethoden im Zeitraum
01.09.11-31.03.12. Der Bedarf für die einzelnen Workshops wird ebenfalls
mittels der Doktorandenumfrage abgefragt.
Spring School 2012 zur Paneldatenanalyse
Planung für eine ein- bis zweiwöchige Spring School zur
Paneldatenanalyse, die einen Basiskurs zur Ökonometrie (2-3 Tage)
einschließt.
Finanzielle Unterstützung durch GS
in 2011 (1)
1. Teilnahme an Workshops, Summer Schools etc.
•
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Max. 400 Euro pro Doktorand
Für Reisekosten, Teilnahmegebühren, Übernachtungskosten
Anträge bis 30.11.11 in GS einreichen
Antragszeitraum: bis 01.03.12
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•
Reisekostenabrechnung
Workshops/Summer Schools: Vorlage Teilnahmebescheinigung
Konferenzen: Nachweis eines Vortrags oder Posterpräsentation
Finanzielle Unterstützung durch GS
in 2011 (2)
2. Sachmittelfinanzierung
A) Mittel zur direkten Forschungsunterstützung
– 2. Förderlinie
• Feldaufenthalte
• Anschaffung von Datensätzen
Bagatellgrenze: mind. 500 Euro
• Transkriptionskosten
•
Neu: Workshop-Teilnahmegebühren (Fees)
Bagatellgrenze: mind. 200 Euro
Finanzielle Unterstützung durch GS
in 2011 (3)
•
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Anträge bis 31.07.11 in GS einreichen
Rechnungen müssen vorliegen bis 01.03.12
Kostenplan muss vorgelegt werden
Unterstützung durch Hochschullehrer/in,
der/die nicht Erstbetreuer/in ist
(bei Fees: Unterstützung nur durch Erstbetreuer/in)
Finanzielle Unterstützung durch GS
in 2011 (4)
B)
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Mittel für Druckkosten der Dissertation
Voraussetzung: Gesamtnote „summa cum laude“
Anträge bis 30.11.11 in GS einreichen
Antragszeitraum: bis 01.03.12
Kostenplan muss vorgelegt werden