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WiSo - Graduate School
Infoveranstaltung
Hamburg, Juni 2012
Themen
• Informationen über die Promotionsordnung:
- Zulassungsmodalitäten
- Betreuung
- kumulative Dissertation
• Doktoranden-Workshops
• Neuer Promotionsstudiengang
• Doktorandenräume in der Max-Brauer-Allee
• Finanzielle Förderung von Doktorand/innen
http://www.wiso.uni-hamburg.de/einrichtungen/graduate-school/startseite/
Erforderliche Unterlagen für die
Promotionszulassung (1)
• 1.) Anschreiben/Antrag an den Promotionsausschuss
• 2. ) Vorschlag für die Mitglieder der Betreuungskommission
(Erste/r und zweite/r Betreuer/in)
• 3. ) Exposé der Dissertation in deutscher oder englischer Sprache
(5-10 Seiten)
Inhalte:
Fragestellung der Dissertation,
Skizze des Forschungsstandes,
Zeit- und Arbeitsplan,
angestrebter Doktorgrad (Dr. rer. pol. oder Dr. phil.)
Erforderliche Unterlagen für die
Promotionszulassung (2)
• 4.) Tabellarischer Lebenslauf
• 5.) Eine Erklärung über frühere Anmeldung oder Durchführung einer
Promotion
• 6. ) Zeugnisse/Urkunden: Diplom-, Master- oder Magisterzeugnis und
Diplom-, Master- oder Magisterurkunde
• 7.) Betreuungserklärung und Betreuungsvereinbarung einer/eines
Hochschullehrerin/Hochschullehrers der Fakultät Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften, inkl. einer Stellungnahme zum Exposé und zum
beantragten Doktorgrad
8. ) Ggfs. Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (wenn kein
Studienabschluss in deutsch- oder englischsprachigen Programm vorliegt)
Formular:
Promotionszulassung gemäß
Promotionsordnung 2010
http://www.wiso.unihamburg.de/fileadmin/einrichtungen/graduate_
school/Promo_aktuell/InfoFaltblatt_A5__Graduate_School.pdf
Immatrikulation (1)
Betreuungsbescheinigung
• Einstellung als wiss. Mitarbeiter  „Chef“ ist „Doktorvater bzw. -mutter“
• Externer Promovend 
Kontakt „Doktorvater bzw. -mutter“ über
Unistudium oder GS
•
„Doktorvater“ oder „Doktormutter“ gefunden, der oder die
„Betreuungserklärung“ ausstellt
• GS stellt „Betreuungsbescheinigung“ aus
•
Vorlage der „Betreuungsbescheinigung“ beim „Campus Center“ (Frau
Salzwedel) (plus formloser Antrag auf Einschreibung und amtlich beglaubigte Kopie des Diplom- oder
Masterzeugnisses)
•
Immatrikulation für max. zwei Semester als Promotionsstudent/in mit
„bedingter Immatrikulation“
Immatrikulation (2)
Zulassungsbescheinigung
•
In der GS: Antrag an den Promotionsunterausschuss auf „Zulassung zum
Promotionsverfahren“
•
Promotionsunterausschuss entscheidet innerhalb eines Monats über den
Antrag
•
GS stellt „Zulassungsbescheinigung“ aus
•
Doktorand/in wird mit „Zulassungsbescheinigung“ endgültig
immatrikuliert
Wie entscheiden die Promotionsunterausschüsse über
Anträge auf Zulassung?
• PromUausschuss BWL: „schlankes Verfahren“
• PromUausschuss VWL: „schlankes Verfahren“
• PromUausschuss SozÖk: Sitzung des
Ausschusses
• PromUausschuss SoWi: Sitzung des
Ausschusses
Entscheidung des Promotionsunterausschusses über
den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
• 1.) Zulassung: Ja
Nein
• 2.) Zulassung ohne oder mit Auflagen
• 3.) Festlegung der zwei Betreuerinnen oder Betreuer
•

Sonderzulassungsregel für Doktorandinnen und Doktoranden an
einer externen Graduiertenschule, einem Graduiertenkolleg, einer
MP Research School und vergleichbarer Einrichtungen nach Vertrag
Kumulative Dissertation (1)
•
Frage: Ist die Alleinautorenschaft unabdingbar oder ist sie mit Erstautorenschaft
vergleichbar?
Antwort: Die Alleinautorenschaft mindestens eines Artikels ist unabdingbar (siehe § 6 Abs. 3,
Satz 2)
•
Frage: Erstautorenschaft: Wenn im Artikel nicht die Anteile der einzelnen Autoren aufgeführt
sind, wie geht man dann vor?
Antwort: Es ist eine Selbstdeklaration abzugeben, in der deutlich wird, welche Anteile
innerhalb eines Artikels von welchem Autor verfasst wurden; siehe § 6 Abs. 3 :
„Bei schriftlichen Promotionsleistungen, die in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlerinnen oder
Wissenschaftlern entstanden sind, muss der Anteil der Doktorandin oder des Doktoranden eindeutig
abgrenzbar und bewertbar sein. … Die Doktorandin oder der Doktorand ist verpflichtet, ihren oder seinen
Anteil bei Konzeption, Durchführung und Berichtsabfassung im Einzelnen darzulegen.“
Gilt insbesondere für:
- Datenerhebung
- Analysen
- Interpretation der Ergebnisse
Kumulative Dissertation (2)
• Frage: Die Länge eines Artikels richtet sich stets nach den Vorgaben der
Zeitschrift. Ist es egal, wie lang ein Artikel ist oder läuft man Gefahr,
abgelehnt zu werden, weil jemand die betreffenden Artikel für zu kurz
hält?
• Antwort: Über den Umfang der verwendeten Artikel für eine kumulative
Promotion gibt es keine Angaben. Wichtig ist, dass gemäß § 6 Abs. 2 b)
eine zu einer Monographie gleichwertige Leistung erzielt werden muss.
- nicht nur ergebnisorientierte Darstellungen, sondern auch:
- theoretisches Gerüst
- Prozess der Datenerhebung und – auswertung
- Erläuterungen etwa zur Methodik
- theoretische Diskussion
Kumulative Dissertation (3)
• Frage: Vorgaben zu Impact-Faktoren der entsprechenden Zeitschriften
liegen nicht vor. Auch nicht, ob es nationale oder internationale
Veröffentlichungen sein sollten. Spielt dies daher keine Rolle oder werden
internationale Artikel honoriert?
• Antwort:
- Die Promotionsordnung ist entstanden aus einer gemeinsamen
Einschätzung der beteiligten Fachbereiche, dass die Qualität einer
Dissertation, auch einer kumulativen Dissertation, von den Gutachtern zu
beurteilen ist, die sich nicht auf die Urteile der Referees verlassen (vgl. §
8).
- Vorliegende Referee-Beurteilungen oder eine Aufnahme in Zeitschriften
mit hohem impact-Faktor können allerdings ein zusätzliches Indiz für die
Qualität einer Arbeit sein.
Anrechenbare Leistungen
• Jede/r Doktorand/in muss erwerben: 12 LP an der Graduate
School oder in Summer Schools etc.
Anrechenbar sind:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Kurse der WiSo-Graduate School (Doktorandenprogramm)
Module aus Masterprogrammen der WiSo-Fakultät oder anderer Fakultäten der Uni HH
Kurse an anderen Graduate Schools
Research Workshops, Summer Schools etc.
Vorträge auf Konferenzen (max. 2 LP)
Doktorandenkolloquien (max. 1 LP pro Semester)
von Doktoranden/innen in Eigenregie organisierte Veranstaltungen nach Eignungsfeststellung
durch Promotionsausschuss
Lehrleistungen (max. 6 LP)
Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Hochschuldidaktik (max. 4 LP)
Der Promotionsprozess im Überblick
Schritt
Phase
Promotionsprozess
1)
Startphase
Voraussetzung a): Diplom/Master
Graduate School /
Promotionsausschuss
Campus Center
2)
Voraussetzung b): Betreuer
Unterstützung
3)
Betreuungserklärung erstellen
Betreuungsbescheinigung
vorläufige Immatrikulation
(„mit Bedingung“)
4)
Zulassung zum Promotionsverfahren
(inkl. Erstellung des Exposés)
Entscheidung über den Antrag
Zulassungsbescheinigung
Immatrikulation
5)
Betreuungskommission festlegen
Festlegung der Betreuungskommission
6)
Hauptphase
Betreuungsvereinbarung erstellen
7)
12 LP erbringen
Kursangebot/Workshops
8)
Zwischenberichte und
Beratungsgespräche
Archivierung der Zwischenberichte
Vermittlung im Konfliktfall
9)
Verfassen der Dissertation
10)
Schlussphase
Abgabe der Dissertation
Festlegung der Prüfungskommission
11)
Bewertung der Dissertation
Prüfungskommission
12)
Disputation
Abstimmung Disputationstermin und
Festlegung der Gesamtnote
13)
Urkunde und Zeugnis erstellen
Ausstellung Urkunde und Zeugnis
14)
Veröffentlichung der Dissertation
Fristenkontrolle
Exmatrikulation
Prozessablauf Zwischenberichte:
1. GS schreibt Doktorandin/Doktoranden und Erstbetreuer/in an, informiert, schickt MusterZwischenbericht mit Terminsetzung für die Abgabe des zur Kenntnis genommenen
Zwischenberichts.
2. Doktorandin/Doktorand vereinbart mit Erstbetreuer Termin für die Abgabe des
Zwischenberichts beim Erst- und Zweitbetreuer.
3. Doktorandin/Doktorand erstellt Zwischenbericht und legt diesen dem Erst- und Zweitbetreuer
vor.
4. Doktorandin/Doktorand vereinbart mit Erstbetreuer und Zweitbetreuer Termin für das
Beratungsgespräch.
5. Beratungsgespräch zwischen Doktorandin/Doktorand sowie Erst- (und Zweitbetreuer) findet
statt.
6. Der vom Erst- und Zweitbetreuer zur Kenntnis genommene Zwischenbericht (unterschrieben
vom Doktoranden sowie vom Erst- und Zweitbetreuer) wird an die GS weitergeleitet. Erst- und
Zweitbetreuer sowie Doktorandin/Doktorand unterschreiben eine Erklärung, dass das
Beratungsgespräch stattgefunden hat. Die Erklärung leitet der Erstbetreuer an die GS weiter.
7. Die GS kontrolliert den Eingang der Zwischenberichte und der Erklärungen über das Stattfinden
der Beratungsgespräche. Bei Nichteinhalten der Fristen wird der Doktorand/die Doktorandin
durch die GS gemahnt, beide Betreuer werden auf cc: gesetzt. Liegen vier Wochen nach
Versenden der Mahnung immer noch kein Zwischenbericht oder eine Erklärung vor, erfolgt eine
weitere Mahnung durch den Vorsitzenden des zuständigen Promotionsunterausschusses.
8. Die Mitglieder der Promotionsausschüsse haben das Recht, die zur Kenntnis genommenen
Zwischenberichte einzusehen.
Vorschlag für den halbjährlichen Zwischenbericht
Name:
Vorname:
Fachbereich:
Thema des Dissertationsvorhabens :
Erstbetreuer:
Zweitbetreuer:
Zwischenbericht für das: SoSe
WiSe
Tabellarischer Überblick:
Arbeitsschritte
Beschreibung
Weitere Aufgaben und Ziele:
Kommentare/Probleme:
Datum:
Unterschriften:
Zeitraum
Erfüllung/LPe
Beispiel für den 1. Zwischenbericht:
Arbeitsschritte
Beschreibung
Zeitraum
Literaturrecherche
Recherche in der Stabi HH, ZB WiSo,
Online-Kataloge
01.01.11-
Entwurf Theorieteil
01.04.11
01.04.11–
01.07.11
Methodenklärung
Verschriftlichung
Ideensammlung für das methodische
Vorgehen
01.02.11–
Erste Version einer Einleitung
01.04.11–
01.03.11
01.07.11
Workshops
QCA-Workshop in Hamburg
24.03.-26.03.11
Kolloquium
Vorstellung organisationstheoretischer
Überlegungen
01.04.11–
Konferenz in Mailand zu SNA
01.09.–
Konferenzteilnahme
15.07.11
03.09.11
Weitere Aufgaben und Ziele:
Kommentare/Probleme:
Datum:
Unterschriften:
Doktorand/in:
Erstbetreuer/in:
Zweitbetreuer/in:
Erfüllung/LPe
Geplante Doktoranden-Workshops
• Theory Construction (Prof. Ajay Kohli, Georgia Institute of Technology,
Atlanta (USA)), 20./21.06.12 (2 Tage))
• Writing and Reviewing for Top-Journals (Prof. Dr. Ashkanasy,
Management-Professor, University of Queensland (Australien), 12.07.12 (1
Tag))
• Economics of Hospital Care: Theory and Evidence (Dr. Luigi Siciliani,
University of York (GB)), 04.-06.10.12 (2,5 Tage))
• Frontiers in Microeconomics (Prof. Dr. Iwan Barankay, University of
Pennsylvania (USA)), in der Woche vom 15.-19.10.12
• Academic Writing (Dr. Kimberly Crow / Stephan Elkins (Socio Trans
Marburg), Ende Okt. 12 (2 Tage))
Neuer Promotionsstudiengang I
- Konzept und Inhalte • Start: WS 12/13
• Dauerhaftes, verlässliches, attraktives Angebot an LVen
• Professoren und Professorinnen unserer Fakultät bieten
Lehrveranstaltungen für Doktoranden an
• Lehrveranstaltungsart: Workshops oder wöchentliche oder 14tägige
Veranstaltungen
• 27 SWS pro Semester (54 SWS pro Jahr)
• Gruppengröße: ca. 10 – 15
• Schwerpunkt: Forschungsmethoden und Theorien
• Ergänzungen I: BASIS-Angebote im Soft-Skill-Bereich (BASIS-Angebote für
Lehrende der Univ. HH - angeboten vom Zentrum für Hochschul- und
Weiterbildung der Univ. HH)
• Ergänzungen II: Externe Dozenten
Neuer Promotionsstudiengang II
- geplantes Angebot im Bereich Forschungsmethoden •
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Research Design and Implementation (offen)
Mehrebenenanalyse
Experimentaldesigns
Paneldatenanalyse / SOEP/ Ereignisdaten
Strukturgleichungsmodelle / Regression etc. (andere multivariate Verfahren)
Netzwerkanalyse (offen)
Diskursanalyse / Quant. Inhaltsanalyse (offen)
Softwarepakete plus Anwendungen: R / Stata-Analysis / SPSS / MaxQDA
Qualitative Erhebungsverfahren: Experteninterviews / Teilnehm. Beobachtung
Qualitative Auswertungsverfahren: Grounded Theory / Qualitative Inhaltsanalyse
Fallstudien / Komparative Methoden (QCA etc.)
Weitere Veranstaltungen
Doktorandenräume in der MBA 60
• Zur Zeit drei Räume mit 11 Arbeitsplätzen
• Ab vorauss. August: fünf Räume mit 19
Arbeitsplätzen
• PC´s, Software, Drucker, Regal- und
Schrankflächen
• Kriterien für die Platzvergabe: DoktorandIn an
der WiSo-Fakultät ohne eigenen Arbeitsplatz
• eher in der Anfangsphase der Promotion
• StipendiatInnen werden bevorzugt
Geplante finanzielle Unterstützung
durch GS in 2012 (1)
1. Teilnahme an Workshops, Summer Schools etc.
•
•
Max. 400 Euro pro Doktorand
Für Reisekosten, Teilnahmegebühren, Übernachtungskosten
•
•
•
Reisekostenabrechnung
Workshops/Summer Schools: Vorlage Teilnahmebescheinigung
Konferenzen: Nachweis eines Vortrags oder Posterpräsentation
Geplante finanzielle Unterstützung
durch GS in 2012 (2)
2. Sachmittelfinanzierung
Mittel zur direkten Forschungsunterstützung
•
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•
Feldaufenthalte
Anschaffung von Datensätzen
Transkriptionskosten
Bagatellgrenze: mind. 500 Euro