Vortragsfolien - EINE Schule für ALLE

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Transcript Vortragsfolien - EINE Schule für ALLE

Alle zusammen und jeder ganz
besonders
Eine Schule für Alle ?!
Koblenz, 18.05.2011
Hans-Jürg Liebert,
• freiberuflicher Bildungsreferent
• LAG Rheinland-Pfalz „Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen“
• unabhängige, rheinland-pfälzische Initiative „Eine Schule für ALLE“
Kontakt: [email protected]
Voraussetzungen und Gelingensbedingungen
für „Eine Schule für Alle“
Gliederung
1.
2.
3.
Eine Schule für Alle ist notwendig!
Eine Schule für Alle ist gewollt!
Eine Schule für Alle ist machbar!
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Ein praktisches Beispiel
Konsequenzen für den Unterricht
Konsequenzen für schul. Verordnungen + Vorgaben
Konsequenzen für die Ausbildung d. Lehrkräfte
Konsequenzen für die Landesgesetzgebung
Eine Schule für Alle
ist notwendig !
Unser Schulsystem versagt:
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Hohe Abhängigkeit von der Sozialschichtzugehörigkeit
Risikoschülergruppe von 20-25%
Viele Grundschulempfehlungen sind falsch
Selektionsmechanismen vor und in der GS – 80% eines Jg.
225.000 Sitzenbleiber jährlich
200.000 erzwungene Abschulungen
60.000 ohne mindestens Hauptschulabschluss
15% ohne berufsqualifizierenden Abschluss
430.000 in Warteschleifen
Ca. 400.000 Förderschüler/innen, viele davon zwangsweise +
und ohne integrative Alternative
• Steigende Abbrecher- und Umsteigerquote in Ausbildung +
Uni, zur Zeit 20% an Universitäten, 22% an FH‘en
Die UN-BRK: in § 24 Bildung wird festgelegt,
•
dass Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Bildung ohne
Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit
verwirklichen können müssen.
• dass Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer
freien Gesellschaft befähigt werden sollen.
• dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der
Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven,
hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht haben müssen.
• dass Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen
Bildungssystems individuell angepasste Unterstützung erhalten, um
die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung zu erreichen.
• dass die Lehrkräfte und andere schulische Mitarbeiter/innen in
besonderem Maße geschult werden und dass das Bewusstsein der
schulischen Mitarbeiter/innen für ihre integrative Aufgabe besonders
geschärft wird.
Die Vertragsstaaten gewährleisten ein inklusives Bildungssystem auf
allen Ebenen.
Eine Schule für Alle
ist gewollt !
Ergebnis von Bürger- und Elternbefragungen 2009/2010:
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70% halten Schulsystem für veraltet
75% lehnen die Aufteilung nach Klasse 4 ab
70% für gemeinsamen Unterricht
86% für mehr individuelle Förderung
63% für Ganztagsschulen - auch gebundene GTS
50% halten das Schulsystem für so schlecht, dass
sie ihre Kinder am liebsten gar nicht dorthin
schicken würden.
Eine Schule für Alle
ist machbar !
Beispiel einer „inklusiven“ Schule*
*(Integrierte Gesamtschule Ludwigshafen-Gartenstadt, Kl. 5-13, Rheinland-Pfalz)
Ca.900 Schüler/innen,
davon 48 mit sond.-päd. Förderbedarf, davon
20 Förderbedarf „Lernen“ (4 Autisten)
16 Förderbedarf „Ganzheitliche Entwicklung“
12 Förderbedarf „sozial-emotionale Entwicklung“ +
7 „Autisten“ ohne anerkannten sond.-päd. För-bed.
Zusätzliches Personal:
10 Förderschullehrkräfte
4 Pädagogische Fachkräfte
18 Integrationshelfer/innen mit ca. 240 Std./Sek I, 120 Std./ Sek II
Gelingensbedingungen für einen integrativen
Unterricht
 Individuelle Förderung aller Kinder mit Hilfe individualisierter
Entwicklungs- und Bildungspläne
 „Alltagsdiagonstische“ Erhebungen als Grundlage für die
individuellen Lern- und Entwicklungsprozesse
 Handwerkszeug: binnendifferenzierende Maßnahmen im
Unterricht: Angebot an differenzierten
- Zielen
- Materialien
- Zeiträumen
- Aufgabenstellungen + Anforderungen
- Unterrichtsergebnissen
- Leistungsüberprüfungen
Wünschenswerte Gelingensbedingungen für eine
inklusive Schule:
 Kein Sitzenbleiben
 Kein Zwangsabstieg in eine andere Schulform
 Kompetenzberichte statt Noten
 Förderlehrkräfte unterstützen Klassen und die
Schule als Ganzes, nicht einzelne Kinder
 Verpflichtende Ganztagsschule
 Heterogenes Personal: Fach-, Förderlehrkräfte,
päd. Fachkräfte, Sozialpäd., + Koop. mit Therapeuten, Schulpsychol., Medizinern, Betrieben etc.
Die Ausbildung der Lehrkräfte
 Gleiche Grundausbildung, danach
 flexiblere Angebote für alle Lehrämter, z.B. Fach
+ förderpädagogischer Schwerpunkt
 Pflichtseminare „Integration/Inklusion/Umgang
mit Heterogenität“ für alle Lehrämter
 Mind. 1 Pflichtpraktikum in einer integrativen
Klasse/Schule
 Referendarausbildung in integrativen Klassen /
Schulen
Nur durch Erleben kann sich Haltung entwickeln !
Die Veränderung der Landesgesetze im Sinne der UNKonvention
Vier grundlegende Notwendigkeiten
der Veränderung
1.Das uneingeschränkte Recht von Eltern behinderter
Kinder auf integrative Beschulung ihres Kindes.
2. Ersatzlose Streichung des Ressourcenvorbehalts
3. Die stufenweise Überwindung der Förderschulen
L + Sprache + Verhalten. Inklusion wird Regel und
Pflicht.
4. Für Eltern von Kindern mit spez. Behinderungen in
den Bereichen G, K, Sinn: Möglichkeit für inklusive
Beschulung als Angebot und Wahl.
(Übergangsregelung)
Die Umsetzung der UN-Konvention
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„Das Recht auf inklusive Bildung im Sinne der Konvention ist als
individuelles Recht ausgestaltet. Dieses Recht setzt sowohl für den
schrittweisen Aufbau eines inklusiven Bildungssystems als auch für
den Zugang zu diesem Bildungssystem im Einzelfall verbindliche
Maßstäbe.“
„Es sind entschlossen systematische Anstrengungen notwendig, um
die schulische Segregation in den Ländern mit einem Maßnahmenbündel strukturell zu überwinden und überdies schon jetzt jede
diskriminierende Ausgrenzung behinderter Personen aus dem
Regelschulsystem zu verhindern.“
„An dem Ansatz der separierenden Förder- und Sonderschule weiter
festzuhalten, ist mit der Konvention nicht vereinbar – dies umso
weniger, da inzwischen 2 Jahre seit Inkrafttreten der Konvention
vergangen sind.“
aus: Stellungnahme der Monitoring-Stelle (31.März 2011) / Eckpunkte zur
Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems / Empfehlungen
an die Länder, die KMK und den Bund, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin 2011
Bildungspolitik: Ein inklusives Schulsystem
Jedes Kind mit einer Beeinträchtigung wird an „seiner“ (Grund)schule aufgenommen und unterrichtet. Jede GS wird integrative GS
werden. Enge Kooperation mit Kita.
Keine Aufteilung der Kinder in unterschiedlich wertige Schulen
nach X Jahren. Gemeinsame Schulzeit bis Klassenstufe 9/10.
Jede Schule, in der Kinder mit Beeinträchtigungen unterrichtet
werden, wird angemessen ausgestattet (quant.+qual.), um den
individuellen Bedürfnissen d. Kinder gerecht werden zu können.
Keine Sondereinrichtungen für „Behinderungen“ L, S, V
Angebot + Wahlmöglichkeit für „Behinderungen“ G, K, Sinn
(Übergangsregelung)
Fazit: Blick auf die Handelnden
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Mutige Eltern
Mutige Student/innen
Mutige Lehrkräfte + Pädagog/innen
Mutige Schulleiter/innen
Mutige Schulträger
Mutige Schulverwaltungskräfte
Mutige Politiker/innen
Eine Mut machende
Geschichte …
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