Schulen, die diesen Leitfaden zur Selbstevaluation

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Transcript Schulen, die diesen Leitfaden zur Selbstevaluation

Integrative Lerngruppe

Informationen 23.11.2010

Fritz-Harkort-Schule

Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung

„ Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“

(Auszug aus Artikel 24 Bildung) in Deutschland ratifiziert im März 2009

SchulG

§

20

Schwerpunkte

der sonderpädagogischen Förderung sind:        Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Hören und Kommunikation Sehen Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung

SchulG

§

20

Orte

der sonderpädagogischen Förderung sind: 1.

2.

3.

4.

Förderschulen Allgemeine Schulen (Gemeinsamer Unterricht, Integrative Lerngruppen) Sonderpädagogische Förderklassen an allgemeinen Berufkollegs Schulen für Kranke

Integrative Lerngruppen in 12 Schulen der Sekundarstufe I

Realschule Helmholtzstraße Gymnasium Kothen Hauptschule Am Katernberg Hauptschule Langerfeld Hauptschule Vohwinkel Gesamtschule Barmen Realschule Blücherstraße Hauptschule Cronenberg Gymnasium Bayreuther Straße Gesamtschule Langerfeld Gesamtschule Vohwinkel Gesamtschule Ronsdorf

Anschlussmodell Integrative Lerngruppe

Die integrative Lerngruppe ist ein schulisches Angebot für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sofern diese nicht nach den Richtlinien und Lehrplänen der allgemeinen Schule unterrichtet werden können (zieldifferent).

Voraussetzungen

von Seiten der Erziehungsberechtigten

Die Teilnahme am Gemeinsamen Unter richt und am Unterricht in Integrativen Lerngruppen (

§

20 Abs. 8 SchulG) setzt einen Antrag der Eltern voraus.

Voraussetzungen

von Seiten der Schüler/innen (in der Regel)

    ein bereits in der Grundschulzeit be stehender sonderpädagogischer Förder bedarf Teilnahme am GU im Grundschulbereich die Feststellung seines Fortbestehens in dem dafür vorgesehenen Verfahren und die Festlegung der allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I als möglicher Förderort

Voraussetzungen

von Seiten der Bezirksregierung als Schulaufsichtsbehörde

Der Antrag der interessierten Schule auf Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe muss genehmigt werden   Schulträger und Schulaufsicht ent scheiden, ob die sächlichen und personellen Mittel zur Verfügung stehen Genehmigungskriterium ist z.B. die gesicherte Personalausstattung

Ziel

ist das gemeinsame Lernen und Miteinander der Schüler/innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in der integrativen Lerngruppe.

Konzeption

Die konzeptionelle und organisatorische Ausgestaltung der integrativen Lerngruppe liegt in der Verantwortung der Schule, so dass standortbezogene Realisierungen und individuelle Lösungen möglich werden.

Klasse 7 a – Integrative Lerngruppe    „Regelschullehrer/in“ Förderschullehrer/in sozialpädagogische Assistenz

Merkmale

Die Integrative Lerngruppe Die Integrative Lerngruppe hat in der Regel zwischen 5 und 8 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Jahrgangsklasse.

Merkmale

Die Integrative Lerngruppe   wird geleitet von einer Lehrkraft der allgemeinen Schule und einer Förderschullehrkraft.

Merkmale

Die Integrative Lerngruppe    Sie ermöglicht den Lehrkräften individuell und flexibel zwischen Formen äußerer Differenzierung, vollständiger Integration und Mischformen aus beiden zu entscheiden.

Unterrichten – Integrative Lerngruppe

gemeinsamer Unterricht im Klassenraum Unterricht im Gruppenraum

Integrative Fachkräfte

 Im Hilfeplangespräch wird durch den Kostenträger (Sozialamt) der individuelle Bedarf an Stunden für Integrationskräfte festgelegt.

 Die Stadt Wuppertal hat in den letzten Jahren diese Aufgabe an den Anbieter „Promobil“ abgegeben.

  

Abschlüsse

10 Jahre Vollzeitschulpflicht Abschluss-Zeugnisse entsprechen den Bildungsgängen an den Förderschulen im Bildungsgang der Förderschule Lernen bedeutet das i. d. Regel, dass auch an der Allgemeinen Schule kein Hauptschulabschluss erreicht werden kann.

Übergang Schule - Beruf

    Berufsvorbereitende Maßnahmen Schülerpraktikum Beratung Zusammenarbeit mit Agentur für Arbeit und anderen Fachstellen

Vielen Dank !!