ReBBZ - Verband Sonderpädagogik eV

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Der Hamburger Weg zu einem inklusiven Bildungssystem Regionale Bildungs- und Beratungszentren
Informationen zu den Eckpunkten
Verbandstag Mecklenburg-Vorpommern
Rostock, 14.09.2013
Dr. Angela Ehlers
Behörde für Schule und Berufsbildung
[email protected]
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Gesetzliche Grundlage
§ 12 Hamburgisches Schulgesetz
o bezieht sich auf den Artikel 24 der UN-Konvention
o begründet für alle Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf den Rechtsanspruch auf
Bildung und Erziehung im System der allgemeinen Schulen
o verzichtet auf jegliche Ressourcenvorbehalte
o beachtet das Elternwahlrecht
o hat konsequent im Schuljahr 2010/11 mit den 1. und 5. Klassen
mit einem aufwachsenden integrativen Bildungsangebot
begonnen und umfasst zum Schuljahr 2013/14 bereits die
Jahrgänge 1 – 4 und 5 - 8
o berücksichtigt von Anfang an alle Jahrgänge
o sowie einen ganzheitlichen Leistungsanspruch
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Eckpunkte des Konzepts
zur inklusiven Bildung
• Vorstellung der Eckpunkte und Diskussion mit vielen Gremien und
interessierten Gruppen
• Bürgerschaftsdrucksache Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen
• Beginn der umfassenden Ausgestaltung ab dem Schuljahr 2012/13
• schrittweise Veränderungen des gesamten Schullebens und des
Unterrichts – Wertschätzung von Heterogenität und Vielfalt – eine so
große Reform benötigt Zeit
Wesentliche Eckpunkte:
 sachgerechte und einheitliche Verteilung der Ressourcen
 Fortbildungen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Schule und
Unterricht
 schulorganisatorische Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion wie zum
Beispiel die Entwicklung der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren
(ReBBZ)
Elternwahlrecht
 Eltern entscheiden über die richtige Schulform für ihre Kinder
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen,
Sprache, emotionale und soziale Entwicklung (LSE) besuchen alle
allgemeinen Schulen einschließlich Schulen in privater Trägerschaft oder
den Bildungsteil eines ReBBZ
 Kinder mit Förderbedarf geistige Entwicklung, körperliche und
motorische Entwicklung, Sinnesbehinderungen oder Autismus (spezieller
Förderbedarf) besuchen integrationserfahrene allgemeine Schulen
(Schwerpunktschulen) oder spezielle Sonderschulen einschließlich der
Schulen in privater Trägerschaft, erhalten ressourcenauslösende
Feststellungsgutachten
möglichst nicht mehr als vier Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf pro Lerngruppe der allgemeinen Schule
spezielle Möglichkeiten für zieldifferent zu unterrichtende Kinder an
geeigneten Gymnasien auf Beschluss der Schulkonferenz
Eckpunkte der Ressourcensteuerung
Zukünftige vereinheitlichte Ressourcensteuerung
bei Zugrundelegung eines Professionenmixes:
 pro Woche 3,5 Unterrichtsstunden an Halbtagsschulen und 3,8
Unterrichtsstunden an Ganztagsschulen für Kinder mit
Förderbedarf LSE als systemische Ressource
 Pauschale Zuweisung des Personals orientiert an
Gesamtschülerzahl und sozialer Lage der Schulen (KESSFaktoren)
 keine Feststellungsgutachten erforderlich, wohl aber
lernprozessbegleitende Diagnostik und Förderplanung
 bei Stadtteilschulen doppelter Anteil der Schülerschaft mit
Förderbedarf der Grundschulen zugrunde gelegt
 Berücksichtigung jahrelanger Datenerhebungen in Hamburg
und in anderen Bundesländern
 Berücksichtigung wissenschaftlicher Untersuchungen namhafter
Bildungsforscher
Flexibilisierung der Ressourcen
 Schulen entscheiden über Art, Umfang und Dauer der
sonderpädagogischen Förderung in eigener Verantwortung
 flexibler Personaleinsatz und Schulentscheidung über Verhältnis der
Professionen zueinander (Professionenmix Sonderpädagogik :
Sozialpädagogik)
 Rechenschaftslegung über die Förderung (Förderplanung)
 individuelle Förderpläne für alle Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf
 Förderkoordinatoren an Grund- und Stadtteilschulen für die
Fördermaßnahmen wie Lernförderung, Sprachförderung und
sonderpädagogische Förderung (integriertes Förderkonzept)
 ein Teil der Mittel zur Lern- und Sprachförderung auch zur
sonderpädagogischen Förderung an Grundschulen freigegeben
 Kooperations-, Koordinations- und Konferenzzeiten aus den
Verfügungszeiten – möglichst im Stundenplan verankert
regionale und überregionale Bildungsund Beratungszentren
 Förder- und Sprachheilschulen sowie REBUS bilden 13
regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) in
bezirklicher Organisation
 Bergedorf und Eimsbüttel ein ReBBZ
 Nord, Altona, Harburg und Wandsbek zwei ReBBZ
 Mitte drei ReBBZ
 Hinzu kommen drei überregionale Bildungszentren
• Bildungszentrum für Hören und Kommunikation
• Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte
• Bildungszentrum für Haus- und Krankenhausunterricht mit der
Beratungsstelle Autismus
• Daneben bestehen weiterhin die speziellen Sonderschulen.
Aufgaben des Beratungsbereichs
Beratung für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie
Sorgeberechtigte in allen allgemeinen Fragen der
Bildung und Erziehung
• Beratung und Krisenintervention für Schülerinnen und
Schüler aller Schulformen, ihre Eltern und Lehrkräfte
• Beratung von Schulen, Eltern, Schülerinnen und
Schülern im Hinblick auf sonderpädagogische
Diagnostik und Förderung, Entwicklung von
Förderplänen, Methodik und Didaktik, Bildungswege,
unterstützende Hilfen, Hilfsmittel und therapeutische
Angebote
Aufgaben beider Bereiche
Unterstützung für Kindertageseinrichtungen, Grundschulen,
Stadtteilschulen und Gymnasien
• Unterstützung für Schülerinnen und Schüler sowie ihre
Sorgeberechtigten in speziellen Fragen zur inklusiven Bildung und
sonderpädagogischen Unterstützung
• Erstellung von ressourcenauslösenden Feststellungsgutachten für
Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedarfen sowie für
Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf LSE an Gymnasien,
Schulen in freier Trägerschaft und im Bildungsbereich eines ReBBZ
• Fachkonferenzen in den allgemeinen Schulen zur Unterstützung der
Entwicklung eines integrierten Förderkonzepts und zur
Weiterentwicklung sonderpädagogischer Kompetenz
• fachlicher und überfachlicher Austausch in multiprofessionellen
Teams und sozialräumliche Vernetzung mit allen Partnern
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Aufgaben des Bildungsbereichs
Beschulung
• Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen
Sprache und Lernen - gegebenenfalls in Kombination
mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen
Entwicklung - auf Wunsch der Sorgeberechtigten
• Weiterentwicklung der Arbeit in den
Förderschwerpunkten Lernen und Sprache
Gemeinsame Aufgaben der Bereiche
Temporäre Lerngruppen
• Temporäre Bildung und Erziehung zur Stabilisierung für
Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend nicht in
normal großen inklusiven Lerngruppen lernen können
und bei denen die Sorgeberechtigten zeitlich befristet
eine individuelle Unterstützung befürworten
• Begleitete Re-Integration der Schülerinnen und Schüler
in die gewählten Schulform, in der Regel in ihre
Heimatschule
• Einrichtung dieser Angebote ausschließlich in
Kooperation mit der Jugendhilfe
(Kooperationsvereinbarung)
Fortbildung und Unterstützung
Fortbildungs- und Unterstützungsangebote für
Lehrkräfte und Schulkollegien durch
 das Landesinstitut für Lehrerbildung
 durch Lehrkräfte aus erfahrenen
Integrationsschulen (Mentoring-System)
 die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren gemeinsame Fortbildungen für Förderkoordinatoren
aller Schulen sowie Mentorinnen und Mentoren
 weitere Partner wie zum Beispiel die Hochschulen,
Stiftungen, …
Inklusion und ganztägige Bildung
 Inklusion und ganztägige Bildung gehören zusammen
 besondere Chancen durch Heterogenität und Vielfalt
im Vor- und Nachmittagsbereich
 Herausforderungen für ganztägige Bildung durch Einstellen auf
diese große Bandbreite der Heterogenität und Vielfalt
 Teilnahme des Personenkreises mit sonderpädagogischem
Förderbedarf am Vormittag, am Nachmittag und in den
Betreuungs- und Ferienzeiten
 Personelle Unterstützung durch Eingliederungshilfe/
Schulbegleitung im Ganztagsangebot
 Berücksichtigung organisatorischer Erfordernisse und
Rhythmisierung des Schultages
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Die Konzeption wächst auf
 zum Schuljahr 2013/14 in den Klassen 1 und 2
sowie 5 und 6 aufwachsender Ersatz der
bisherigen Förderformen-Vielfalt
 behutsamer Übergang gewährleistet
 kontinuierliche Fortbildungs- und
Unterstützungsmaßnahmen
 Schulbegleitung durch das Landesinstitut und
durch die ReBBZ
 Qualifizierung der Förderkoordinatoren