Präsentation Erziehungshilfe 9.7.2014 Endingen

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Transcript Präsentation Erziehungshilfe 9.7.2014 Endingen

DB Kooperationslehrer (m/w) des
Staatliches Schulamtes Albstadt
09.07.2014
1. Schullandschaft der Schule für Erziehungshilfe
des Diasporahauses Bietenhausen
Schule für Erziehungshilfe – Sonderpädagogischer
Dienst – Vertiefte Kooperation - Außenklasse
2. Überprüfung / Klärung des Anspruchs auf ein
sonderpädagogisches Bildungsangebots
3. Schüler (m/w) der Schule für Erziehungshilfe
4. Konzeptbausteine der Schule für Erziehungshilfe
Sonderpädagogischer Dienst:
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Sonderpädagogische Lehrkräfte unterstützen mit drei Deputatsstunden pro Woche
Grundschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen und auch Realschulen.
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keine Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
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Ziel: Unterstützung für Schüler und Lehrer mit dem Ziel der Vermeidung von
Umschulungen an die Schule für Erziehungshilfe
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Insgesamt 15 Deputatsstunden im SSA Albstadt; Erhöhung ist nicht vorgesehen.
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Konzept der Schwerpunktschulen
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Methoden:
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Unterrichtsbeobachtung,
Beratungsgespräche,
Diagnostik,
Einzelförderung mit Schwerpunkt Sozial- und Arbeitsverhalten
Mithilfe bei der Erstellung von Förderplänen,
Kontaktanbahnung zu Jugendamt, Jugendhilfe, Therapeuten, Ärzten.
Vertiefte Kooperation
• Sonderschullehrer betreut einen Schüler oder mehrere Schüler
(m/w) mit festgestelltem Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich
an der Regelschule.
• derzeit ca. 50 inklusive Schüler an unserer Schule
• In der Regel drei Deputatsstunden wöchentlich pro festgestelltem
Schüler
• Schüler bleiben in ihren Klassen integriert.
• Inhaltliche Arbeit sehr individuell am Bedarf des Kindes orientiert
• Gruppenbezogene Konzepte sind erfolgsversprechender als
Einzelförderung und werden insgesamt favorisiert,
d.h. es wird versucht, mehrere Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf an einer Schule, noch besser in einer Klasse,
zusammenzufassen.
• Problem:
– Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf „verträgt“ eine
Regelklasse?
– Wie viele Sonderpädagogen „verträgt“ eine Klasse?
Überprüfung / Klärung des Anspruchs auf ein
sonderpädagogisches Bildungsangebots
1. Antragstellung
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Die Regelschule oder die Eltern/Personensorgeberechtigten
stellen einen Antrag zur Klärung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs.
Der Antrag der Eltern ist formlos.
Bei vorschulischen Einrichtungen: die aufnehmende
Regelschule stellt diesen Antrag nach der Anmeldung des
Kindes in der Regelschule. Ein Bericht der vorschulischen
Einrichtung ist nicht notwendig.
Schule/Kindergarten können auch ohne das Einverständnis
der Eltern diesen Antrag stellen.
Der Antrag wird an das Staatliche Schulamt Albstadt, Abt.
Sonderschulen geschickt.
Das Staatliche Schulamt Albstadt beauftragt einen
Sonderschullehrer mit dieser Klärung.
2. Überprüfungsverfahren
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Hospitation im Unterricht
Gespräch mit Regeleinrichtung (Klassenlehrer w/m,
Schulleitung)
Evt. Austausch mit bereits einbezogenen
Unterstützungssystemen ( KJP, Therapie)
Gespräch mit Personensorgeberechtigten und
Klassenlehrer (m/w) bzw. Gruppenerzieher (m/w) und ggf.
Schulleitung/Kindergartenleitung
Bei geplanter Aufnahme in die Schule für Erziehungshilfe
Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt
Sonderpädagogisches Gutachten mit Empfehlung
• Konsens:
1. Umschulung in eine Sonderschule
2. Sonderpädagogische Förderung an der Regelschule –
Vertiefte Kooperation (inklusive Beschulung)
3. Keine sonderpädagogische Unterstützung
• Dissenz:
Eltern sind nicht mit der Empfehlung einverstanden.
Es wird keine Entscheidung gegen den Willen der
Personensorgeberechtigten
umgesetzt. Das Kind besucht weiter die von den Eltern
gewünschte Schule.
Das Staatliche Schulamt kann in einer solchen Situation
eine sog. Bildungswegekonferenz einberufen, in der
eine einvernehmliche Lösung angestrebt wird.
Welche Schüler werden von der Schule
für Erziehungshilfe betreut?
• Schülerinnen und Schüler, die schulpflichtig sind und für die
seitens der schulischen Fachbehörde, also dem SSA ein
entsprechender Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich
festgestellt wurde. Der Lernort kann dann die SfE oder die
Regelschule sein.
• Bei einem Großteil der Schüler muss von traumatisierenden
Erlebnissen und Erfahrungen ausgegangen werden.
Schüler der SfE zeigen folgende problematische
Verhaltensweisen
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Unangemessenes Sozial- und Arbeitsverhalten
Beziehungs- und Bindungsstörung
Fehlende oder mangelhafte Impulskontrolle
Ungesteuerte Affekte und Handlungen
Innerer Rückzug – depressive Verstimmtheit
Innere Unruhe, unbändiger Bewegungsdrang
Konzentrations- und Leistungsstörungen
wenig Ausdauer
Motivationsschwächen
Mangelnder Selbstwert / wenig Ich-Stärke
Wahrnehmungsproblem
Delinquentes und grenzüberschreitendes Verhalten
Neigung zu Suchtverhalten
Verwahrlosung, auch innere Verwahrlosung
Fehlendes Einfühlungsvermögen in sozialen Situationen
Mögliche familiärer
Bedingungshintergründe
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Suchtkrankheiten
materielle Not
fehlende Erziehungskompetenz
Gewalt, Missbrauch
Unzureichende emotionale Zuwendung und
Versorgung
• Verlusterfahrungen
• psychische Erkrankungen
Konzeptbausteine
der Schule für Erziehungshilfe
1. Klassenlehrerprinzip – Beziehungsarbeit
2. Kleine Klassen: Klassengröße 6 – 12 SchülerInnen
- mehr Aufmerksamkeit und Zuwendung
- handlungsorientierte Lernangebote
- Hilfen zur Bearbeitung und Klärung von Konflikten
- Erfolgserlebnisse vermitteln, Ansetzen an den Stärken
der Schüler
3. Team-teaching: Doppelbesetzungen abhängig von
Klassengröße und Klassenzusammensetzung
4. Beschulung nach dem Bildungsplan der Schule für
Erziehungshilfe und der Grund- und Hauptschule
5. Keine Ziffernnoten in der Grundschule –
Zeugnisberichte, Zeugnisbriefe
6. Regelmäßige Projektzeiten in der Hauptschule
7. Sportprofil mit zahlreichen Angeboten zur
Förderung der Bewegungsfreude
8. Gemeinsamer Morgenbeginn in der Hauptschule
mit Präsentation eines Unterrichtsprojektes,
Vorlesen, Singen, Quiz,
9. Sehr differenziertes, individualisierendes
Vorgehen im Unterricht – Tages-/ Wochenpläne
10. Sehr stark handlungsorientiertes Lernen –
erlebnispädagogische Aktivitäten
11. Aufsuchen außerschulischer Lernorte (B: Feuerwehr,
Kläranlage, Museen, Höhlen )
12. Angebotsschule / Durchgangsschule – Vorbereitung
und Planung von Rückschulungen
13. Intensive Kooperation mit Eltern und Jugendhilfe –
Elternsprechtag, Elterntag, Elternberatung
14. Kein Unterrichtsausfall
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit