Sonderpädagogische Förderung in der Schule Schulamt für den Rhein - Keis Neuss.

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Transcript Sonderpädagogische Förderung in der Schule Schulamt für den Rhein - Keis Neuss.

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Sonderpädagogische Förderung
in der Schule

Schulamt für den Rhein - Keis Neuss


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Verfahren zur Feststellung eines
sonderpädagogischen Förderbedarfs
(gemäß §§ 11 – 14 AO –SF)

Antragstellung

Eröffnung

Durchführung

Entscheidung

 Antragstellung durch die Grundschule nach Information
der Eltern
 durch die Eltern über die Grundschule /Förderschule


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Antragstellung

Eröffnung

Durchführung

Entscheidung

o Das Schulamt eröffnet das Verfahren nicht und das

Kind wird regulär eingeschult.

o Das Schulamt eröffnet das Verfahren und
informiert die Eltern über die Eröffnung des
Verfahrens
o Es beauftragt eine Lehrkraft der Grundschule und
eine Lehrkraft der Förderschule mit der Erstellung
eines Gutachtens
o Das Gesundheitsamt wird beauftragt, eine
schulärztliche Untersuchung durchzuführen.


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Antragstellung

Eröffnung

Durchführung

o Untersuchung

Entscheidung

des Kindes durch den
Kinder- und Jugendärztlichen
Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt)
o Gutachtenerstellung durch die
beauftragten Lehrkräfte


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Antragstellung

Eröffnung

Durchführung

Entscheidung

Das Schulamt trifft auf Grundlage des erstellten
Gutachtens in Zusammenarbeit
mit den Eltern und der Schule eine Entscheidung:
 Kein sonderpädagogischer Förderbedarf und Aufnahme
in die Grundschule

 Sonderpädagogischer Förderbedarf und Aufnahme in
den Gemeinsamen Unterricht der Grundschule
(personelle und sächliche Voraussetzunge sind vorhanden oder
können geschaffen werden)

 Sonderpädagogischer Förderbedarf und Aufnahme in
die Förderschule


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Förderschwerpunkte
Lern- und Entwicklungsstörungen

gemäß AO-SF §§5-7



Förderschwerpunkt Lernen



Förderschwerpunkt Sprache



Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

Förderschwerpunkte

gemäß AO-SF §§5-7



Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung



Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung



Förderschwerpunkt Sehen



Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation


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Sonderpädagogische Förderorte

zielgleiches Lernen

zieldifferentes Lernen

Gemeinsamer in der Grundschule
Unterricht
zielgleich und zieldifferent

Primarstufe
Klasse 1-4

 Sprache
 Emotionale und
soziale Entwicklung
 Körperliche und
motorische Entwicklung
 Hören und
Kommunikation
 Sehen

• Lernen
• Geistige Entwicklung

Förderschulen


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Zeit für offene Fragen

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Mögliche Organisationsformen des
Gemeinsamen Unterrichts

Klassenunterricht

Rituale
gemeinsame Einführungsphase mit anschließender
differenzierender Erarbeitung

Gruppenunterricht

Offene Unterrichtsformen

In innerer oder äußerer
Differenzierung

z.B.
•Themenbezogene Werkstätten
•Lenen an Stationen (Aufgaben mit
unterschiedlichem
Schwierigkeitsgrad
Tages- und Wochenpläne

Differenzierungsmöglichkeiten nach
Umfang und Anforderungsgrad der
Aufgaben sowie nach individuellen
Förderplänen