15.11.2013 - Paul-Gerhardt-Schule | Bonn

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Transcript 15.11.2013 - Paul-Gerhardt-Schule | Bonn

Leitfaden
Aufnahmeverfahren in
die Grundschule
zum Schuljahr
2014/2015
Grundsätze im Aufnahmeverfahren
zum Schuljahr 2014/2015
• Schulpflichtige Kinder: 01.10.2007 – 30.09.2008
• „Bekenntniskinder“ haben an Bekenntnisschulen
Vorrang. Diesen sind Kinder gleichgestellt, deren
Eltern „Bekenntnis-Erklärung“ abgegeben haben.
• Kann-Kinder, die bis zum 15.11.2013 angemeldet wurden, werden den schulpflichtigen
Kindern unter der Voraussetzung der
Schulfähigkeit gleichgesetzt (VV AO-GS Ziffer 1.1
zu § 1 AO-GS), Rd. Erl. MSW 20.06.2008
Grundsätze des
Aufnahmeverfahrens
zum Schuljahr 2014 / 2015
• Bei der Anmeldung an der gewünschten Schule ist
zwingend ein zweistufiges Verfahren zu beachten
• Eltern von schulpflichtigen Kindern erhalten im
Vorfeld vom Schulamt ein Infoschreiben und
einen Anmeldeschein, der die für sie nächstgelegenen Schulen ausweist.
• Eltern von Kann-Kindern müssen vor der
Anmeldung beim Schulamt einen Anmeldeschein
anfordern. Eine verbindliche Anmeldung ist nur
mit dem original Anmeldeschein möglich!
1. Stufe des Aufnahmeverfahrens
Anspruch auf Aufnahme
• § 46 Abs.3 SchulG / § 1 Abs.2 Satz 1 AO-GS:
 Kinder, die gemäß § 35 Abs.1 SchulG schulpflichtig
werden,
und
 Kann-Kinder, die schulfähig sind und bis zum 15.11.2013
angemeldet wurden,
haben einen Anspruch auf Aufnahme in die ihrer
Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten
Schulart in ihrer Gemeinde im Rahmen der vom
Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.
– Eltern der schulpflichtigen Kinder erhalten im Oktober 2013 ein
Schreiben vom Schulamt, in dem die nächstgelegenen Schulen
aufgeführt sind (GGS, KGS, EGS)
1. Stufe des Aufnahmeverfahrens
Anspruch auf Aufnahme
nächstgelegene
Schulen
1. Stufe des Aufnahmeverfahrens
Anspruch auf Aufnahme
• Eine Zusage ist erst ab 01.03.2014
möglich!
• Konkrete Zusage der Schulleitung darf nur
erfolgen, wenn Eltern den Anmeldeschein des
Schulamtes im Original vorlegen und die
Schule als nächstgelegene aufgeführt ist
(Zusage-Vordruck 1).
2. Stufe des Aufnahmeverfahrens
Aufnahme nur bei freien Kapazitäten
•
§ 1 Abs.3 Satz 1 AO-GS: Im Rahmen freier Kapazitäten
nimmt die Schule auch andere Kinder auf
– Sind nach Aufnahme der Kinder, die einen Anspruch auf Aufnahme
haben, noch Kapazitäten frei, können weitere Kinder bis zur
festgeschriebenen Kapazitätsgrenze (wird durch den Schulträger im
Frühjahr 2014 beschlossen) aufgenommen werden.
+ Antragskinder, die nach dem 15.11.2013 angemeldet wurden
+ Kinder deren Wohnsitz nicht im Einzugsgebiet der Schule liegt
(„wohnsitzfern“)
+ Kinder mit Wohnsitz außerhalb Bonns (Kinder mit Wohnsitz in
Bonn sind vorrangig zu berücksichtigen - § 46 Abs. 3 SchulG)
2. Stufe des Aufnahmeverfahrens
Aufnahme nur bei freien Kapazitäten
•
Diese Kinder erhalten eine verbindliche Zusage erst dann,
wenn die Aufnahmeverfahren der schulnah wohnenden
Kinder abgeschlossen wurden (Zusage - Vordruck 2)
– Entscheidungszeitpunkt: siehe Folie Zeitachse
2. Stufe des Aufnahmeverfahrens
Aufnahme bei Anmeldeüberhang
•
Bei einem Anmeldeüberhang wird bezüglich der
„wohnsitzfernen“ Kinder ein Aufnahmeverfahren gemäß
§ 1 Abs.3 AO-GS (abschließender Katalog) durchgeführt
1.
2.
3.
4.
5.
Geschwisterkinder
Schulwege
Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule
Ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern
Ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern
unterschiedlicher Muttersprache
Härtefälle sind zu berücksichtigen.
–
Über die Reihenfolge und die Auswahl der Kriterien entscheidet
die Schulleitung in eigener Zuständigkeit.
2. Stufe des Aufnahmeverfahrens
Aufnahme bei Anmeldeüberhang
•
•
An Bekenntnisschulen werden Kinder nach den
Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses
erzogen (§ 26 Abs.3 SchulG).
Erklärung der Erziehungsberechtigten notwendig,
in der der ausdrückliche Wunsch nach
Unterrichtung und Erziehung im fremden
Bekenntnis zum Ausdruck gebracht wird.
Grundsätzlich ist zu beachten:
Kinder mit Wohnsitz in Bonn sind vorrangig zu
berücksichtigen (§ 46 Abs. 3 SchulG).
Doppelanmeldungen
• Zur Vermeidung von Doppelanmeldungen
werden den Eltern der schulpflichtigen Kinder
Anmeldescheine zugeschickt.
• Eltern von Kann-Kindern sowie von Kindern,
deren Wohnort außerhalb Bonns liegt, müssen
vor der Schulanmeldung beim Schulamt einen
Anmeldeschein anfordern.
• Eine Schulanmeldung ohne Anmeldeschein ist
nicht zulässig!
Schuleingangsuntersuchungen
Das Gesundheitsamt stellt rechtzeitig vor den Anmeldetagen jeder Schule Listen mit Anmeldeterminen zur
Verfügung.
Darin enthalten sind zwei Zeitkorridore:
• Untersuchung der Kann-Kinder (November-Februar)
• Untersuchung der schulpflichtigen Kinder (ab März)
Zurückstellung
Gemäß § 35 Abs.3 SchulG
• Erhebliche gesundheitliche Gründe
• Grundlage ist ein schulärztliches Gutachten
• Anhörung der Eltern vor Entscheidung
• Schulleitung entscheidet
•= absoluter Ausnahmefall!!
Entscheidung (Verwaltungsakt) ist schriftlich den Eltern
bekannt zugeben. Amt 40-22 erhält Kopie.
(Vordruck 3)
Vorschulische Sprachförderkurse
Zum Schuljahr 2014/2015 werden Kinder schulpflichtig,
deren Sprachvermögen im Rahmen von Delfin 4 im
vergangenen Jahr überprüft wurde.
Gleichwohl werden auch im Frühjahr 2014 halbjährliche
Sprachförderkurse für die Kinder eingerichtet, die
seinerzeit nicht an Delfin 4 teilgenommen haben und die
insofern im Kindergarten sprachlich nicht gefördert werden.
Zum Thema „Sprachstandsfeststellung bei der Anmeldung
zur Grundschule“ erhalten die Schulen jährlich ein
gesondertes Rundschreiben des Schulamtes.
Zeitachse
bis 15.11.
Anmeldung
der Kinder an
der
gewünschten
Grundschule
ab 01.03.
Zusage für
schulnah
wohnende
Kinder
(Schulpflichtige
Kinder und bis
zum 15.11.2013
angemeldete
Kann-Kinder)
bis15.03.
ab 01.08.
Beginn des
Zusage für die
neuen
anderen Kinder
Schuljahres
bei freien
Kapazitäten
(nach dem
15.11.2013
angemeldete
Kann-Kinder und
„wohnsitzferne“ Kinder)
Rückmeldung an das
Schulamt I
Nach Abschluss der Anmeldetage Rückmeldebogen
(Vordruck 4) bitte umgehend an das Schulamt
 per Fax 77 5450
oder
 per E-Mail an [email protected]
senden.
Vordruck bitte nur am Rechner ausfüllen.
* Bitte zutreffendes auswählen (nur Ja/Nein)
Rückmeldung an das
Schulamt II
• Da eine Schülerdatenbank aus verschiedenen Gründen
nicht angeschafft wurde, ist das Schulamt weiterhin auf
Ihre Mithilfe dringend angewiesen.
Daher wird gebeten, zeitnah
 jede Anmeldung, die nach Abschluss der Anmeldetage
vorgenommen wird, dem Schulamt nach zu melden,
 jede erfolgte Abmeldung (z.B. wegen Umzug, Wegzug,
Wahl einer anderen Schule) mitzuteilen.
Benutzen Sie bitte zur Nachmeldung / Abmeldung auch den
Rückmeldebogen (Vordruck 4).
Zusammenfassung I
•
•
•
Einen Anspruch auf Aufnahme haben ausschließlich
schulpflichtige Kinder und schulfähige Kann-Kinder bei
Anmeldung bis zum 15.11.2013, die im nahen Umfeld zur
Schule wohnen; nur diese Kinder erhalten eine Zusage in
der 1. Stufe des Aufnahmeverfahrens,
„Nahes Umfeld“ und „nächstgelegene Schule“ definiert
ausschließlich das Schulamt (eigene Recherchen in GoogleMaps u.a. sind nicht maßgeblich!)
Sind die Kapazitäten nach Abschluss der 1. Stufe des
Aufnahmeverfahrens noch nicht erschöpft, können weitere
Kinder aufgenommen werden
– wird die Kapazitätsgrenze nicht erreicht, können alle
Kinder aufgenommen werden
– wird die Kapazitätsgrenze jedoch überschritten, so muss
ein Aufnahmeverfahren anhand der Aufnahmekriterien
des § 1 Abs.3 AO-GS durchgeführt werden
Zusammenfassung II
• Schulleiter/innen entscheiden in eigener Zuständigkeit
unter den Kautelen des § 1 Abs.3 AO-GS.
Hinweis: Das Schulamt steht bei Rückfragen vor der Entscheidung über Aufnahme oder Nichtaufnahme gerne zur
Verfügung.
• Die Schulen erhalten vom Schulamt folgende Vordrucke
– Zusage – Vordruck 1
– Zusage – Vordruck 2
– Zurückstellung – Vordruck 3
– Rückmeldebogen – Vordruck 4
– Ablehnungsverfügung – Vordruck 5
• Das Schulamt entscheidet über einzelne Aufnahmeverfahren erst im Rahmen eventueller Widerspruchsverfahren.
Ansprechpartner im Schulamt
• Tanja Hessenbruch, Telefon 77 43 67
• Jörg Sterzenbach, Telefon 77 55 72
• Thomas Kuchem, Telefon 77 42 22