Inklusion - Staatliche Schulberatung in Bayern

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Transcript Inklusion - Staatliche Schulberatung in Bayern

Jährliche Dienstbesprechung der
Schulpsychologen und Beratungslehrer
in Niederbayern
Schuljahr 2014/15
Staatliche Schulberatungsstelle für Niederbayern – Seligenthaler Straße 36 – 84034 Landshut
[email protected] – www.schulberatung.bayern.de
InklusionAktuelle Zahlen und
neue Informationen vor allem für die
Beratungsfachkräfte
an weiterführenden Schulen
Zusammengestellt von:
Hanne Reiter, SoKRin, Beratungsfachkraft für Förderschulen an der
Staatlichen Schulberatungsstelle Niederbayern
Staatliche Schulberatungsstelle für Niederbayern – Seligenthaler Straße 36 – 84034 Landshut
[email protected] – www.schulberatung.bayern.de
Aktuelle Zahlen in Niederbayern
Schulen mit Schulprofil Inklusion:
In Bayern: 164 Schulen
19300 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
In Niederbayern: 13 Schulen
3866 Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf
(6,08%)
1451 Stunden MSD
Aktuelle Zahlen in Niederbayern
Schulen mit Schulprofil Inklusion:
Grundschule Landau
Grundschule Abensberg
Mittelschule Vilshofen
Grundschule Furth
Realschule Ergolding
Grundschule Bischofsmais
Mittelschule Hohenau
Grundschule Nikola Landshut
Grundschule St. Jakob Straubing
Grundschule Salzweg
Neu:
Mittelschule Metten (SFZ Deggendorf)
Grundschule Pfarrkirchen( SFZ Pfarrkirchen)
Mittelschule Hutthurm/Büchlberg (SFZ Hauzenberg)
Aktuelle Zahlen in Niederbayern
Kooperationsklassen:
Aktuell in Niederbayern:
134 Kooperationsklassen in denen
636 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
unterrichtet werden
Lernzieldifferente Unterrichtung mit Notenbefreiung
2013/14: 225 Schüler
2014/15: 206 Schüler
Aktuelle Zahlen in Niederbayern
Inklusionsberatung am Schulamt:
2013/14
Schulamt Rottal –Inn
Schulamt Straubing
Schulamt Deggendorf
SFZ Eggenfelden
SFZ Straubing
SFZ Deggendorf
2014/15
Schulamt Freyung Grafenau
Schulamt Regen
Schulamt Kelheim
SFZ Waldkirchen
SFZ Viechtach
SFZ Kelheim
Inklusion an weiterführenden Schulen
zuständige Mobile sonderpädagogische
Dienste
Nachteilsausgleich
Budgetstunden
Ansprechpartner MSD
MSD Hören
MSD Sehen
Fr. Prechtl-Coduro
Institut für Hörgeschädigte
Auf der Platte 1
94315 Straubing
09421 5420
Fr. Gerber
sbz Sehbehinderten- und Blindenzentrum Südbayern
Pater-Setzer-Platz 1
85716 Unterschleißheim
089 310001-0
[email protected]
MSD KME
MSD KME
Papst-Benedikt-Schule
Privates Förderzentrum KME
Krankenhausgasse 13
94315 Straubing
09421 84290
Privates Förderzentrum KME
Säumerweg 1
94034 Passau
0851 4936820
Ansprechpartner MSD
MSD–A für weiterführende Schulen
Fr. O´Connor
Staatl. Schulberatungsstelle Ndb.
Seligenthalerstr. 36
84034 Landshut
0871/43031-17
MSD–A Koordination
Fr. Bäumel
Privates Förderzentrum KME
Krankenhausgasse 13
94315 Straubing
09421 84290
Förderschwerpunkt emot.-soz. Entwicklung
Förderschwerpunkt emot.-soz. Entwicklung
Ansprechpartner ist das jeweilige
Sonderpädagogische Förderzentrum
Koordination für weiterführende Schulen
Fr. Reiter
Staatl. Schulberatungsstelle Ndb.
Seligenthalerstr. 36
84034 Landshut
0871/43031-22
MSD
Beratungsstelle
Nachteilsausgleich
Ein erforderlicher Nachteilsausgleich kann sich auf folgende Bereiche
erstrecken (siehe KMS vom 08.12.2006 VI.8 – 5 S 5300 – 6.108417):
• Schulorganisatorische Maßnahmen (z. B. geeigneter Sitzplatz,
Klassengröße, Schultransport, Tutorensystem…)
• Didaktisch-methodische Maßnahmen (z. B. Lehrersprache,
adaptierte Arbeitsblätter, differenzierte Hausaufgaben,
Visualisierung, Kopien von Tafelanschriften…)
• Technische Hilfen (z.B. Computer, FM-Anlage, Lupe, spezielle
Zeichengeräte…)
• Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst
• Nachteilsausgleich bei Leistungserhebungen (z.B. Zeitzuschlag,
Pausen, andere Prüfungsformen (mündlich statt schriftlich oder
umgekehrt), Alternativaufgaben…)
Handreichungen des ISB
Budgetstunden
Für Schüler mit sonderpädagogischen
Förderbedarf an weiterführenden Schulen
ist laut KMS vom 08.12.2006 und
KMS vom 22.10.2013 AZ. VI.2 – 5S5300 – 6b.123205
die Gewährung von sogenannten
Budgetstunden möglich.
Budgetstunden
„(…) die Anträge auf Budgetzuschläge bzw.
Anrechnungsstunden (Erst- und Folgeanträge) sind bis zum 1. April des jeweiligen
Jahres an das Staatsministerium zu richten.
Neues KMS vom 29.10.2014
Bei Neuaufnahme bzw. Übertritt in
Einführungsklasse Anträge bis 20.Juni
MSD Gutachten kann bis Ende September
nachgereicht werden
Budgetstunden
In begründeten Ausnahmefällen Beantragung
auch zum Halbjahr möglich: Frist 2. November
Die entsprechenden aktuellen Gutachten des
jeweils zuständigen Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) sind dem Antrag
beizulegen.
Neu: Sofern sich keine gravierenden Änderungen im
Gesundheitszustand ergeben haben, reicht es alle
zwei Jahre ein neues Gutachten beim MSD zu
beantragen
Budgetstunden
„In das fachliche Urteil der Sonderschullehrkraft wird die Durchführung adäquater und
fundierter Diagnostik bzw. die Sichtung
bereits vorliegender Unterlagen einbezogen.
Von besonderer Bedeutung sind dabei die
Beobachtungen der Lehrkräfte und die
Beschreibung aller bereits durchgeführter
Maßnahmen sowie die Darstellung des durch
die Schule zu leistenden Mehraufwandes.“
Vgl. Regierungsschreiben 41-5008-131 vom 12. Mai 2014
Genauere Informationen
• Unterlagen zur Dienstbesprechung
www.schulberatung.bayern.de
Startseite Niederbayern
 Materialien zur Dienstbesprechung
• Beratung Aktuell 4
Homepage Regierung von Niederbayern  Schulen 
Förderschulen  Lehrer  MSD pdf zum Download
http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/internet/media/aufgabenbereiche/4
/bs/foe_beratungaktuell_4.pdf
• Kontakt:
Hanne Reiter, SoKRin
Staatl. Schulberatungsstelle Ndb.
0871/43031-22
[email protected]