Transcript Übergänge gestalten
Übergänge gestalten
Herzlich Willkommen zur AWT - Veranstaltung „Schule trifft Uni 2011“
04.10.2011 Friedrich M.-Holzgartner, Kitzingen
Schüler/innen der HS/MS mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Übergang Schule – Beruf
Ho
Der Leistungsbericht des Klassenlehrers und das sonderpäd. Gutachten des MSD als mögliche Hilfen für einen „gestalteten Übergang“
Ursachen und Chancen neuer Hilfeangebote
Bausteine: 1. HS/MS wird immer öfter erster schulischer Förderort (veränd. Elternwunsch, .. etwa 20% aller HS) 2. Notwendigkeit von weiterer päd. Hilfe an HS/MS und neue Kooperationsmöglichkeiten von Schule / Klassenlehrer u. MSD 3. Leistungsbericht als diagnost. Instrument > Gutachten als Türöffner: Maßnahmen der Träger bzw. AA 4. Erstellen eines Leistungsberichts als Grundlage für ein sonderpäd. Gutachten (Praxis)
rechtliche, praktische Grundlagen für die Aus arbeitung eines Leistungsberichtes an HS/MS
Rechtsgrundlage
§ 27 (Abs. 3) VSO-Förderschulen ( ..zentrales Instrumentarium im Übergang Schule-Beruf)
Klassenleiter/innen und MSD arbeiten zusammen günstig ab der 6. / 7. Jahrgangsstufe (Wiederholer) Unterlagen sollten bei einem Lehrerwechsel weitergegeben werden können – fortschreiben liegt als Stick der Datei / dem Schülerakt bei
Arbeitserleichterung bei der Zeugniserstellung gilt auch als päd. Wortgutachten (insb. 6. u. 8. Klasse),
Voraussetzungen für eine zielführende Berichterstellung / Nutzung
Zusammenarbeit aller Lehrer/innen die an diesem/r Schüler/in „arbeiten“ Enge Absprache mit den Eltern (Muss) außerschulische Lernorte einbeziehen (Praktika, HWK, Module, Ganztag, ...) Einbeziehen aller sozialen Dienste der Schule intensive Elternarbeit (Begriff: Behinderung) frühz. Koop. mit weitergehenden Bildungseinrichtungen Kooperation mit dem Berufsberater / Reha-Berater möglichst frühzeitig anbahnen.
Wissen des L. um Hilfeangebote (der Träger,BS/des AA)
Verwendung des Leistungsbericht
Der Leistungsbericht des/r HS-Lehrers/in ist Ursprung und Voraussetzung für die Erstellung eines sonderpäd. Gutachtens durch den jeweiligen MSD. (>>>Lehrer ruft MSD) Adressat des Berichts sind allein die Eltern/Erzieh. verpflichtet die Eltern jedoch nicht zum Handeln Darf nur mit Zustimmung an soz. Folgeeinrichtungen weitergegeben werden (z.B. Sonderberufsschule, Träger einer Maßnahme, …)
Aufbau und Handhabung des Programms
jeweils 4-6 Auswahlbeschreibungen je angegebenem Schlüsselwort (z.B.: Sozial-, Arbeitsverhalten, …) Lehrer/in wählt die am ehesten zutreffende Vorgabe - durch anklicken - aus.
Vorgabe wird als Wortbaustein in den Bericht übernommen – Wortbaustein ist nicht veränderbar.
Bericht kann allein im Anschluss durch individuelle Anmerkungen ergänzt werden.
Parameter des Leistungsberichts insgesamt
Dies wird gemessen – dargestellt: 1.
2.
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5.
6.
7.
Persönlichkeitsmerkmale / Sozialverhalten Kognitive Fähigkeiten des/r Schüler/in Motorische Fähigkeiten Arbeitsverhalten Technische Grundfertigkeiten Sprachlicher Bereich Mathematischer Bereich
zu1)
Persönlichkeitsmerkmale / Sozialverhalten des/r Schülerin/s
Parameter:
Selbstbewusstsein des/r Schülers/in
Verantwortungsbereitschaft ...
Selbsteinschätzung Kontaktfähigkeit
Erscheinungsbild Zuverlässigkeit
zu 4)
Parameter für die Beurteilung des Arbeitsverhaltens
Selbstständigkeit Kooperationsfähigkeit des Schülers Anstrengungsbereitschaft Arbeitstempo Sorgfalt und Ordnungsbereitschaft Flexibilität Pünktlichkeit Durchhaltevermögen Arbeitsplanung
zu 6)
Parameter für die Wertung des sprachlichen Lernbereichs
Sprachverständnis Mündliche Ausdrucksfähigkeit Gesprächsverhalten
Sinnverstehendes / informierendes Lesen Schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Richtig schreiben
Umgang mit Formularen
Maßnahmen die ohne AA möglich sind
Besuch der Sonderberufsschule Viele Maßnahmen zur Berufsorientierung, z.B.: abH, BROS, Roven, KIMBAJu, BVJ, …… BEJ, JoA, …. (Don Bosco, Kolping, …) auch hier ist bereits im Vorfeld der enge Kontakt zum AA nötig >Anschlussmaßnahme
Sonderpädagogisches Gutachten und AA
sonderpäd. Gutachten kann eine der Grundlagen für mögl. Hilfen aus dem Reha-Bereich der Arbeitsagentur sein. ( frühzeitige Kooperation nötig) AA testet immer selbst (eigener psychol. Dienst)
AA allein beurteilt ob eine Behinderung i. S. d. § 19SGB III gegeben ist und bestimmt dann auch die
individuellen
Maßnahmenangebote (Kosten, Kapazitäten, Marktchancen..)
Danke für Ihre bisherige Aufmerksamkeit Bevor wir in die Praxis gehen, sollten wir eventuelle offene Fragen klären.