Hausarbeiten aus Korrektorensicht

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Transcript Hausarbeiten aus Korrektorensicht

HAUSARBEITEN AUS
KORREKTORENSICHT
RA Christian Wienecke
VERMEIDBARE FEHLER
Formale Fehler
 Fehler in Zitaten
 Inhaltliche Fehler

2
FORMALE FEHLER
Bitte vermeiden Sie formale Fehler,
dazu gehören auch Rechtschreibfehler.
 Tipp: Hausarbeit einer zuverlässigen,
nicht juristisch vorgebildeten Person
zur Korrektur geben und die
Korrekturen einarbeiten.

3
ZITIERFEHLER
Gar kein Zitat
 Falsche Zitate
 Zitate an der falschen Stelle

4
ZITATE
Jede (!) Behauptung und jede (!)
Definition müssen (!) mit mindestens
einer Fußnote belegt werden.
 Eine Definition ohne Fußnote ist so
gut wie keine Definition und wird von
den Korrekturassistenten schwer
geahndet.

5
ZITATE


Hüten Sie sich vor Blindzitaten. Gerade
wenn Rechtsprechung zitiert wird,
müssen Sie überprüfen, ob die
Rechtsprechung für Ihren Fall auch
einschlägig ist.
Hinweis: Der Palandt erscheint jährlich.
Daher ist er an einigen Stellen nicht gut
recherchiert. Bitte beim Palandt die
Literatur immer (!) selbst noch einmal
nachlesen!
6
ZITATE II
Bitte hüten Sie sich vor Zitaten in der
Subsumtion. Es wird in keinem Buch
der Welt stehen, dass der Vertag
zwischen A und B geschlossen wurde.
 Fußnoten gehören nur in
Definitionen und Darstellungen von
Meinungen und Begründungen,
NICHT in die Subsumtion!

7
ZITATE III
Die herrschende Meinung ist der
BGH! (Selbst wenn Sie meinen, dies
sei anders, IST die herrschende
Meinung der BGH!)
 Maßen Sie sich bitte nicht an, einer
Literaturstimme dieses Merkmal
zuzuschreiben, schon gar nicht, wenn
Sie nicht wissen, ob die Meinung in
der Literatur herrschend ist.

8
ZITATE IV
Wenn Sie die Rechtsprechung
zitieren, muss (!) in der Fußnote auch
(mindestens) ein Urteil auftauchen.
 Schließen Sie dann mit einem
Halbsatz an, dass sich auch die
Literatur teilweise angeschlossen hat.

9
HÄUFIGE ZITIERFEHLER
Nach der Rechtsprechung können nur
körperfremde Sachen gefährliche
Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1
Nr. 2 Alt. 1 StGB sein.23 Demnach hat
T durch den Faustschlag dieses
Merkmal nicht erfüllt.24
[...]
23
Meier, NJW 2001, 234, 235.
24 Meier, NJW 2001, 234, 236;
instruktiv dazu Müller, Palandt / B,..
10
FEHLER 1

Sie schreiben „nach der
Rechtsprechung“ und zitieren dann
Literatur: das geht nicht!
11
HÄUFIGE ZITIERFEHLER
Nach der Rechtsprechung können nur
körperfremde Sachen gefährliche
Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1
Nr. 2 Alt. 1 StGB sein.23 Demnach hat
T durch den Faustschlag dieses
Merkmal nicht erfüllt.24
[...]
23
Meier, NJW 2001, 234, 235.
24 Meier, NJW 2001, 234, 236;
instruktiv dazu Müller, Palandt / B,..
12
FEHLER 2

Häufig zu finden: Das Konkretzitat!
Meier sagt in der NJW sicher nichts
über unseren konkreten Fall.
13
HÄUFIGE ZITIERFEHLER
Nach der Rechtsprechung können nur
körperfremde Sachen gefährliche
Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1
Nr. 2 Alt. 1 StGB sein.23 Demnach hat
T durch den Faustschlag dieses
Merkmal nicht erfüllt.24
[...]
23
Meier, NJW 2001, 234, 235.
24 Meier, NJW 2001, 234, 236;
instruktiv dazu Müller, Palandt / B,..
14
FEHLER 3

Belehrungen des Lesers sind zu
unterlassen. Sie schreiben ein
Gutachten und keinen Aufsatz.
15
FEHLER 4

Blindzitate: Jedes Zitat muss an Hand
des Originals überprüft werden.
16
FEHLER 5

Sie dürfen nichts aus der Literatur
zitieren, was schon so im Gesetz
steht.
17
INHALTLICHE FEHLER
Unvollständige Obersätze
 Keine oder unvollständige
Begründungen
 Kein Bezug zum Sachverhalt

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INHALTLICHE FEHLER I

Unvollständige Obersätze nerven. In der
ersten Stunde haben Sie gelernt:
•
•
•
•

WER will
WAS
Von WEM
WORAUS?
Bitte nennen Sie immer den
Leistungsgegenstand und die Höhe der
Gegenleistung (also z.B. den genauen
Kaufgegenstand und die Höhe des
Kaufpreises!).
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INHALTLICHE FEHLER II

Sie begründen Ihre Aussage gar nicht!
• „Es ist ein Kaufvertrag zustande
gekommen. A könnte jedoch diesen
angefochten haben…“

Sie begründen Ihre Aussage nur sehr
unvollständig
• „Dem A fehlte der Rechtsbindungswille.
Folglich liegt hier kein Angebot vor,
sondern nur eine invitatio ad
offerendum….“
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INHALTLICHE FEHLER III


Der Sachverhalt ist dem Korrektor
bekannt! Vermeiden Sie daher Zitate wie
„laut Sachverhalt“ oder ähnliches!
ABER: Beziehen Sie den Sachverhalt
unbedingt in Ihre Subsumtion mit ein!
• „Bei dem Ausstellen der Ware durch A in
seinem Verkaufsraum an der Straße am
12.07.2013 …“
21
INHALTLICHE FEHLER IV
NIEMALS etwas in den Sachverhalt
hineininterpretieren, was dort nicht
steht!
22
VOM SACHVERHALT ZUM FERTIGEN
GUTACHTEN

Keine Angst vor dem leeren Blatt! Es
wird schon voll werden!
23
VOM SACHVERHALT ZUM FERTIGEN
GUTACHTEN






1. Fallfrage lesen!
2. Fallfrage noch einmal lesen!
3. Sachverhalt abtippen
4. Erste Gliederung erstellen
5. Gliederung verfeinern
6. Entscheidung treffen: Entweder die
Arbeit erst einmal komplett fein gliedern
oder Themenbereich für Themenbereich
abarbeiten.
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VOM SACHVERHALT ZUM FERTIGEN
GUTACHTEN
Obersatz bilden und
Tatbestandsmerkmale auf einem
Schmierzettel notieren
 Obersatz – richtig – formulieren und
zu Papier bringen
 Halten Sie sich an den Grundsatz
„think it and inc it!“

25
VOM SACHVERHALT ZUM FERTIGEN
GUTACHTEN






Definitionen aus
Lehrbüchern/Kommentaren
übernehmen
Jedes einzelne Problem herausarbeiten
und zunächst recherchieren.
Literatur sauber sortieren
Literatur auswerten
ERST DANN: Das Problem
herunterschreiben
Ergebnis festhalten!
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VOM SACHVERHALT ZUM FERTIGEN
GUTACHTEN



Nächsten Obersatz bilden und
Tatbestandsmerkmale auf einem
Schmierzettel notieren
Obersatz – richtig – formulieren und zu
Papier bringen
Rechtsfolgen klar zum Ausdruck bringen
• Der Vertrag ist durch A somit wirksam
angefochten. Folglich hat A keinen
Anspruch aus diesem Vertag…
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KÜRZEN – GUTACHTEN ZU LANG
Erste Hilfe Maßnahmen:
 Blocksatz einstellen und Silbentrennung
aktivieren
 Absatzunterschneidung deaktivieren
 Redundante und doppelte Definitionen
streichen
 Füllwörter streichen
 Statt § 433 Abs. 1 römische Ziffern verwenden
(§ 433 I).
 Fußnoten über eine Zeile Länge auf eine Zeile
reduzieren. Dabei kann die häufiger verwendete
Literatur gestrichen werden.
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KÜRZEN – GUTACHTEN ZU LANG
„Laut Sachverhalt“ suchen und
streichen
 Unnötige Definitionen streichen
(Willenserklärung muss nicht, wenn
es nicht genau auf dieses Problem
ankommt, in Wille und Erklärung mit
allen Theorien aufgebaut werden!)
 Füllwörter und Worthülsen suchen
und streichen (jedoch, meist etc.)

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KÜRZEN – GUTACHTEN ZU LANG
Wenn diese Maßnahmen nicht
helfen, muss der gesamte Text
überarbeitet werden.
 In der Kürze liegt die Würze. Eine
gute kurze Argumentation ist besser
als eine schlechte lange Argumentation.
 Oft bringen einzelne Wörter schon
eine Zeile.

30
KÜRZEN – GUTACHTEN ZU LANG

Erst wenn diese Maßnahmen auch
nicht mehr greifen:
• Gutachten neu und vor allem kürzer
formulieren.
• Das Gutachten ist kein Wettbewerb
toller deutscher Sprache, sondern
präziser Argumente, daher kann auch
mithin und ähnliches wiederholt
werden.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
und:
 Viel Spaß bei der Anfertigung der
Hausarbeit!

32