Amtliche und gemeindliche Mitteilungen - in Winterlingen

Download Report

Transcript Amtliche und gemeindliche Mitteilungen - in Winterlingen

�
Amtsblatt Winterlingen
Freitag, den 9. Januar 2015
Jahrgang 2015 Seite 1
Freitag, 9. Januar 2015
Amtliche Bekanntmachungen
Festsetzung der Grundsteuer für das
Kalenderjahr 2015
Neues & Aktuelles
Nummer 1-2
4.Auskunft
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen die Kämmerei
unter der Rufnummer 07434/279-23 gerne zur Verfügung.
Winterlingen, den 5. Januar 2015
gez., Maier
Bürgermeister
1.Steuerfestsetzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Winterlingen hat in seiner Sitzung
vom 27.01.2014 im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 die Hebe- LANDRATSAMT SIGMARINGEN
sätze für die
Untere Flurbereinigungsbehörde
Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Boden1. Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) auf seekreis, Ravensburg und Sigmaringen
380 v.H.
Friedhofstraße 3 • 88212 Ravensburg
2. Grundsteuer B (Grundstücke) auf 340 v.H.
Fax (0751) 85-774569 • Tel. (0751) 85-4569
festgesetzt.
Flurbereinigung Veringenstadt-Veringendorf
Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Bisher
Landkreis Sigmaringen
wurde kein anderweitiger Beschluss gefasst, so dass die HebesätÖffentliche Bekanntmachung
ze 2015 gegenüber dem Vorjahr unverändert gelten.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2015 die
Feststellungsbeschluss
gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufvom 16.12.2014
grund von § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 in derselben wie in der zuletzt veran- Das Landratsamt Sigmaringen -untere Flurbereinigungsbehörlagten Höhe durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die de- stellt die Ergebnisse der Wertermittlung der in das FlurneuordSteuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntma- nungsverfahren Veringenstadt-Veringendorf eingebrachten Grundchung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an die- stücke mit dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Inhalt fest.
sem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das ganDies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persön- ze Flurbereinigungsgebiet und ist, sobald sie unanfechtbar geworlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend den ist, für alle Beteiligten bindend.
an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schrift- Die Nachweisungen über die festgestellten Wertermittlungsergeblicher Grundsteuerbescheid.
nisse liegen 1 Monat lang – vom 1. Tag seiner öffentlichen BekanntSollten die Grundsteuerhebesätze 2015 noch geändert werden machung an gerechnet - zur Einsichtnahme für die Beteiligten im
oder sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) ändern, wer- Rathaus in Veringenstadt während der üblichen Öffnungszeiten
den gemäß § 27 Absatz 2 Grundsteuergesetz Änderungsbescheide aus.
an die betroffenen Steuerschuldner erteilt.
Der Feststellungsbeschluss beruht auf § 32 Flurbereinigungsgesetz i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
2.Zahlungsaufforderung
Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung sind
Die Grundsteuer 2015 wird mit den zuletzt festgesetzten Viertelbereits zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt und diesen
jahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.
in einem Termin erläutert worden. Die seinerzeit ausgelegten ErNovember fällig. Für Grundsteuerpflichtige, die von der Möglichkeit
gebnisse der Wertermittlung wurden auf Grund der vorgebrachten
der Zahlung in einem Jahresbetrag Gebrauch gemacht haben, wird
Einwendungen überprüft und, soweit erforderlich, in dem aus der
die Grundsteuer 2015 am 01.07.2015 zur Zahlung fällig.
Bodenwertkarte ersichtlichen Umfang geändert.
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer 2015 zu den
Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten Rechtsbehelfsbelehrung
schriftlichen Grundsteuerbescheid vor der Veröffentlichung dieser
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiBekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angener öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Landratsamt
gebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen oder einRavensburg, Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung, Friedhofzuzahlen um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
straße 3, 88212 Ravensburg oder beim Landratsamt Sigmaringen,
3.Rechtsbehelfsbelehrung
Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen eingelegt werden. Die WiGegen diese, durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte, Steuer- derspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Befestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen kanntmachung. Bei schriftlicher Einlegung muss der Widerspruch
Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch innerhalb dieser Frist bei einem der vorgenannten Landratsämter
ist beim Bürgermeisteramt Winterlingen, Marktstraße 7, 72474 Win- eingegangen sein.
terlingen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Durch die
gez. Obermeier D.S.
Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der
Grundsteuer nicht aufgehoben.
Einwendungen, die sich gegen Feststellungen im Einheitswertbescheid oder im Grundsteuermessbescheid richten, sind beim zuständigen Finanzamt Balingen geltend zu machen.
Amtsblatt Winterlingen
Neues & Aktuelles
Seite 2
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Zentrale Notfallpraxisnummer: 01801-929246
(20 Cent pro Anruf Festnetz, mobil max. 60 Cent pro Anruf)
Montag bis Freitag: 19.00 – 08.00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag: 08.00 – 08.00 Uhr
Zollernalb Klinikum Albstadt 07431-990
Friedrichstraße 39, 72458 Albstadt
Zollernalb Klinikum Balingen, 07433-90920
Tübinger Straße 30, 72336 Balingen
Ärztlicher Notdienst 0180-1929269
Augenarzt 0180-1929340
Hals-, Nasen-, Ohrenarzt0180-1929341
Kinderarzt0180-1929342
Zahnarzt01805-911690
Notfallpraxis am Kreiskrankenhaus Sigmaringen0180-1929260
Ihre Ärzte von „Winterlingen und Umgebung“
Eine Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung
Südwürttemberg
Kinder- und Jugendärztlichen Notdienst
Samstag, 10. Januar 2015
Dr. med. Fernandez, Bahnhofstr. 21, Balingen,
Telefon 07433/21103
Sonntag, 11. Januar 2015
Dr. med. Koch, Untere Vorstadt 7, Albstadt,
Telefon 07431/52041
Tierärztlicher Notfalldienst
Samstag, Sonntag, 10./11. Januar 2015
Dr. Metzger, Mühlstr. 41, Straßberg,
Telefon 07434/316030
Sonntag, 11. Januar 2015
Dr. Roland Albarta, Meßstetten, Obere Steinrinne 9
Telefon 07431/62795
Dr. Metzger, Mühlstr. 41, Straßberg,
Telefon 07434/316030
Notdienst der Apotheken
Freitag, 9. Januar 2015
Apotheke im Albcenter Ebingen, Albstadt-Ebingen,
Sonnenstr. 30, Tel.: 07431/937660
Samstag, 10. Januar 2015
Straßberger Apotheke, Straßberg, Kirchstr. 19,
Telefon 07434/3036
Sonntag, 11. Januar 2015
Jupiter-Apotheke Bitz, 72475 Bitz, Kirchstr. 16,
Telefon 0743!/9353030
Kinderbetreuung durch Tagesmütter
Jugendförderverein im Zollernalbkreis e. V.
Tel. 07433/381671
[email protected]
Haus Kleebühl und Häusliche Pflege
Tel. 07434/9377-444
Ansprechpartnerin: Margret Sy
Hermann-Frey-Straße 28, 72474 Winterlingen
- Häusliche Kranken - und Altenpflege
- Haus- und Familienpflege
- Stationäre Pflege
Haus Kleebühl Frau Bianco, Tel. 07434/9377-0
Die Veröffentlichung der Notdienste
erfolgt ohne Gewähr.
Freitag, den 9. Januar 2015
Kirchl. Sozialstation A.-Ebingen,
Evang. Gemeindehaus, Spitalhof 10
Diensthabende Schwester: Telefon 07431/2922
Sprechzeiten: Montag - Freitag von 10.30 - 11.30 Uhr
Unsere Dienste:
Kranken- und Altenpflege, Haus- und Familienpflege,
Hausnotruf, Demenzgruppe
Essen auf Rädern
Unser Kooperationspartner Thomas Seitz bringt Ihnen von Montag bis Sonntag ein warmes, frisch zubereitetes Menü direkt ins Haus.
Den aktuellen Speiseplan, sowie weitere Informationen können Sie über Telefon 07433-20263 oder auf
der Internetseite www.seitz-essen-auf-raedern.de anfordern.
Nachbarschaftshilfe Winterlingen
der kirchl. Sozialstation Albstadt
Michaela Moser, 07431/2922
Sprechzeiten im Ev. Gemeindehaus
Freitag von 8.00 - 11.00 Uhr
Sozialstation St. Martin,
Veringen-Gammertingen e.V.
Kranken- und Altenpflege, Familienpflege/Dorfhelferin, Nachbarschaftshilfe, Telefon 07574/934134
Kreuzbund e. V. Hilfe für Suchtkranke
Selbsthilfegruppe Gammertingen
Alkohol - Medikamente - Drogen
Ansprechpartner: 07577/3265
Es ist keine Schande krank zu sein, aber es ist eine
Schande nichts dagegen zu tun.
Wir verstehen das so: Es ist eine Schande, wenn Menschen sich ruinieren, weil sie nicht daran glauben,
dass es wirksame Hilfen gibt. Unsere Aufgabe ist es,
sie davon zu überzeugen. Tu was!
1) Interdisziplinäre Frühförderung für behinderte oder
von Behinderung bedrohter Kinder
2) Beratungsstelle für Familien mit behinderten Ange hörigen
Träger: Mariaberger Heime e.V.
Haus der Sozialen Dienste
Antonstraße 20, 72488 Sigmaringen
Tel.: 07571/7486 - 0
Pflegestützpunkt Zollernalbkreis
Pflegeberatung in Albstadt und Umgebung
Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen
und deren Angehörige
Stadt Albstadt, Marktstr. 35, 72458 Albstadt
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 9.30 - 11.30 Uhr und
Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr
Telefon 07431/1602514 und 07431/1602515.
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Interdisziplinäre Frühförderstelle
im Zollernalbkreis
Mariaberger Fachkliniken gGmbH
Kastanienweg 21, 72458 Albstadt-Ebingen
Telefon: 07431/95739-13
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Praxis Ergotherapie
Telefon: 07431/95739-14
Amtsblatt Winterlingen
Freitag, den 9. Januar 2015
Neues & Aktuelles
Seite 3
Cannabis-Sprechstunde
Ökumenische ambulante Hospizgruppe
Albstadt und Umgebung
jeden Donnerstag: 16.00 - 19.00 Uhr
kostenfrei: 0800 3 784 784
Email-Beratung: [email protected]
www.drugstime.de
Landratsamt Zollernalbkreis
Gesundheitsamt
Suchtbeauftragter
Josef Huber
Tübinger-Str. 20/2 72336 Balingen
Tel. 07433/92-1564 Fax: 07433/92-1669
[email protected]
http://www.zollernalbkreis.de
Tel. 0151/50415292
Gemeinwesenorientierte Jugendhilfe
Winterlingen
Gerhardstraße 11, Tel.: 07434/315047,
E-Mail: [email protected]
 Jugendtreff Begegnungsstätte Winterlingen
Mittwoch, 14.00 Uhr - 20.00 Uhr
Freitag, 16.00 Uhr - 20.00 Uhr
 Unterstützung bei Bewerbungen
Freitag, 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Grundschulgruppen
Harthausen:
Montag:
14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Winterlingen:
Mittwoch:
14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Benzingen:
Donnerstag:
14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Mädchentreff für Schülerinnen 3./4. Klasse
 Dienstag, 16.00 - 17.30 Uhr,
 Der „Offene Mädchentreff“ am Montag findet
leider aufgrund der sehr wenigen Besucher
innen nicht mehr statt.
SKM Zollern, Betreuungsverein
Ansprechpartner: Wilfried Neusch
Gutleuthausstraße 8, 72379 Hechingen
Tel. 07471/9332-40 Fax: 07471/9332-44
[email protected], www.skm-zollern.de
Öffnungszeiten Hallenbad Winterlingen
Mo. – Do. 17.00 - 21.00 Uhr
Sa.
13.00 – 20.00 Uhr
So.
07.00 -13.00 Uhr
Angebote
Mo. + Di. 19.30 – 20.00 Uhr Aquajogging
Mi.
17.00 – 18.00 Uhr Warmbaden für Babys
und Kleinkinder
Do.
19.30 – 20.00 Uhr Warmwassergymnastik
Sa.
13.00 – 16.00 Uhr Spielenachmittag
So.
07.00 – 9.00 Uhr
Frühschwimmen
ab 9.00 Uhr
Familienschwimmen
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Wichtige Tel. Nr.
Rathaus Winterlingen
Tel.: 07434/279-0, Fax: 07434/279-55
www.winterlingen.de
Montag Dienstag Mittwoch DonnerstagFreitag
8.30 - 12.00 Uhr 8.30 - 12.00 Uhr 8.30 - 12.00 Uhr 8.30 - 12.00 Uhr 8.30 - 13.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Bürgerbüro
Tel.: 07434/279-20
Montag Dienstag Mittwoch DonnerstagFreitag
8.00 - 12.30 Uhr 8.00 - 12.30 Uhr 8.00 - 12.30 Uhr 8.00 - 18.00 Uhr 8.00 - 13.00 Uhr
durchgehend
Ortsverwaltung Harthausen
Tel. 07577/3255
Montag Dienstag Mittwoch DonnerstagFreitag
18.30 - 20.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Ortsverwaltung Benzingen
Tel. 07577/3252
nach Bekanntgabe
Notruf:110
Feuer:112
Polizei:07434/93900
Wertstoffzentrum:07434/279-53
Fr. 13.00 - 17.00 Uhr, Sa. 9.00 - 12.00 Uhr
Abfallberatung:07433/921381
Postagentur:07434/315337
Notariat Albstadt:07431/134273
Revierleiter Nord Schmid:07577/3746
Revierleiter Süd Maier:07577/925251
Wassermeister Gauggel:0178/8959728
Albstadtwerke Störungsdienst:07432/1603800
Herausgeber: Gemeinde Winterlingen · Bürgermeisteramt · Marktstr. 7 · 72474 Winterlingen
Telefon 07434/279-0 · Fax 07434/279-55 · email:[email protected] · www.winterlingen.de
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt, einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane
und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung Winterlingen, ist Bürgermeister Michael Maier oder sein Vertreter im Amt.
Für den übrigen Inhalt sowie Druck und Verlag: EITH Druck & Medienzentrum Albstadt GmbH & Co. KG, Gartenstr. 95, 72458 Albstadt
Telefon 07431/1307-0 · Telefax 07431/1307-22 · [email protected]
Amtsblatt Winterlingen
Neues & Aktuelles
Seite 4
Gemeindliche Nachrichten
Bürgermeister Maier verabschiedet
Adelheid Link in den Ruhestand
Freitag, den 9. Januar 2015
abheben um das Miteinander unter den Bürgern, sowie den Vereinen zu stärken. So legten sich die Benzinger Vereine sowie Schule,
Kindergarten und Singkreis mächtig ins Zeug und bereiteten Vieles
vor. Die Vorbereitungen und den Aufbau auf dem Schulhof leisteten
die Gemeinde, der Tischtennisclub, der Reitclub und die Feuerwehr.
Kulinarisch wurden die vielen Gäste von dem TSV, Germanen,
Motorradclub, Ski- und Wanderverein, Grundschule und den Germanenkids versorgt. Mit gelungenen Auftritten des Liederkranzes,
der Jugendkapelle, des Singkreises, den Kindern unseres Kindergartens und der Grundschule wurden die kleinen und großen
Besucher überrascht. Zwischendurch besuchte der Nikolaus den
Adventsmittag. Er und sein Gehilfe Knecht Ruprecht hatten für Alle
etwas dabei. Sehr gut kam auch wieder der mit viel Liebe und Arbeit verbundene Adventsbasar im Schulhaus an.
Ich möchte mich im Namen der Ortsverwaltung, des Kindergartens, der Grundschule, des Singkreises und aller Vereine für ihr
zahlreiches Kommen und die aktive Mithilfe bedanken. Gleichzeitig
möchte ich es nicht versäumen, mich bei allen, die zum Gelingen
des 5. Benzinger Advents beigetragen haben, zu bedanken. Die
Veranstaltung hat wieder gezeigt, dass unser Gemeinschafts- und
Ortsdenken in Takt ist und wir auf das Geleistete stolz sein können.
Im Rahmen einer Feierstunde verabschiedete Bürgermeister Michael Maier am 23. Dezember 2014 Büchereimitarbeiterin Adelheid
Link nach fast 20-jähriger Tätigkeit in den wohlverdienten Ruhestand.
Adelheid Link trat am 01. September 1995 als Nachfolgerin von
Frau Marlies Köberle in den Dienst der Gemeindebücherei Winterlingen ein. Sie zeichnete sich vor allem für den Ausleihverkehr verantwortlich. Außerdem unterstützte Frau Link die Büchereileiterin
bei der Katalogisierung der Bücher und wirkte bei den Veranstaltungen mit.
Bürgermeister Maier sprach Frau Link seine Anerkennung aus und
bedankte sich mit einem Präsent für die geleisteten Dienste. Er
hob hervor, dass Frau Link ihre Aufgaben stets absolut zuverlässig
wahrnahm und alle technischen Neuerungen mit Bravour meisterte.
Den Glückwünschen schlossen sich Personalrat Rene Maier und
Hauptamtsleiter Ludwig Maag an und wünschten ihr für den Ruhestand alles Gute.
Auch die ehemalige Leiterin der Bücherei, Frau Agnes Horwath, lies Weihnachtslieder für die Benzinger Bürger
es sich nicht nehmen, der Verabschiedung beizuwohnen und ihrer
langjährigen Weggefährtin Dank zu sagen.
Benzingen
BENZINGER ADVENT
In Zusammenarbeit mit der Ortsverwaltung veranstalteten die Benzinger Vereine, Grundschule, Singkreis und Kindergarten Benzingen am vergangenen Samstag wieder einen kleinen, besinnlichen
Adventsnachmittag. Bereits zum fünften Mal haben wir den BENZINGER ADVENT durchgeführt. Die besinnliche Veranstaltung
sollte sich vom üblichen großen Rahmen eines Weihnachtsmarktes
Wie jedes Jahr spielte die Musikkapelle Benzingen Weihnachtslieder für die Einwohner von Benzingen. Auf diese Weise können
sich die Bürger auf Weihnachten einstimmen. Wie im Bekanntmachungsblatt angezeigt, musizierte die Kapelle an drei traditionellen
Stellen. Zunächst traf die Kapelle in Blättringen ein und spielte am
Backhaus stimmungsvolle Weihnachtslieder. Viele Blättringer Einwohner freuten sich über die musikalische Einstimmung. Für die
Musikkapelle, mit ihrem Dirigenten Horst Marquart, wurde extra das
Backhaus in Betrieb genommen. Nach einer kurzen Verweilzeit mit
Glühwein und eigens gebackenen Dennetle ging es weiter nach
Benzingen zum Wasserturm. Dort warteten auch schon Zuhörer,
die die Musikkapelle empfang. Die letzte Station war die Vorstadt,
bei der schon sehr viele Gäste auf die Musiker und Musikerinnen
Amtsblatt Winterlingen
Freitag, den 9. Januar 2015
Seite 5
wartete. Mit viel Mühe und Aufwand schaffte das Organisationsteam eine weihnachtliche und gemütliche Atmosphäre. Hier konnte
die Musikkapelle viele Zuhörer auf den Heiligen Abend einstimmen.
Bei Singen, Reden, Austausch und Essen und Trinken wurden alle
in Weihnachtsstimmung versetzt. Orstsvorsteher Ewald Hoffmann,
der zusammen mit der Kapelle reiste, bedankte sich bei den vielen Helfern und bei der Musikkapelle Benzingen für die gelungenen Auftritte. Michael Blatt, der als Vorstand der Kapelle sprach,
wünschte den Anwesenden ein besinnliches Weihnachtsfest und
stellte ein weiteres Spiel im nächsten Jahr in Aussicht.
Neujahrsempfang 2015
Zum ersten öffentlichen Neujahrsempfang der Ortschaft Benzingen
mit Blättringen, möchten wir, der Benzinger Ortschaftsrat, alle Einwohnerinnen und Einwohner recht herzlich eingeladen.
Dieser findet am
Sonntag, den 11. Januar 2015 um 17 Uhr
im Hotelgasthaus „Sternen“
statt. Diese erste offizielle Veranstaltung im neuen Jahr soll den
Menschen unseres Ortes die Gelegenheit bieten, sich in entspannter Atmosphäre zu begegnen, um die guten Wünsche für das
neue Jahr auszutauschen und gemeinsam ins Gespräch zu kommen. Nach einem kurzen Rückblick auf das vergangene Jahr wollen wir gemeinsam bei einem Glas Sekt und kleinen Leckereien ins
neue Jahr starten. Musikalisch umrahmt wird der Neujahrsempfang
vom „Alb-Lauchert-Quintett“.
Die Ortschaftsverwaltung Benzingen freut sich auf Ihren zahlreichen Besuch!
Ewald Hoffmann, Ortsvorsteher
Gemeinderat aktuell
Neues & Aktuelles
Spenden angenommen
Aktuell wurden der Gemeinde wieder Spenden in Höhe von rund
2.000 € gewährt.
Der Gemeinderat nahm die Spenden an und war mit der vorgeschlagenen Verwendung einverstanden.
Geschäftsstelle Winterlingen
Marktstraße 7, 72474 Winterlingen
Anmeldung: Frau Blickle und Frau Lorrain
Tel.: 07434/279-16 oder 0174 1444620
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Kursbeginn in Kürze
Socken stricken / Hausschuhe strickfilzen
In diesem Kurs erlernen Sie den Umgang mit 5 Nadeln (Nadelspiel)
und dabei das Sockenstricken mit Bumerangferse und Bandspitze.
Grundkenntnisse im Stricken mit 2 Nadeln sollten vorhanden sein.
Für das Sockenstricken benötigen wir ca. 100 g Sockenwolle sowie
ein Nadelspiel Nr. 2,5 bis 3. Das Material kann im Kurs erworben
werden.
Oder Sie entscheiden sich für kuschelige Puschen: die angenehm
warmen und weichen Hausschuhe aus gefilzter Schurwolle liegen ganz im Trend. Das Filzen wird dabei von der Waschmaschine übernommen. Das Material für die Puschen (Nadeln/Wolle ca.
20 EUR) kann ebenfalls im Kurs erworben werden. Wer hat, kann
Stricknadeln und Nadelspiel Nr. 8 mitbringen.
Es besteht auch die Möglichkeit, unter Anleitung z.B. eine Filztasche oder Mütze zu stricken.
Bitte zur Materialplanung vorab Kontakt zur Kursleiterin aufnehmen.
Referent:Silke Maier
Am Montag, 08. Dezember 2014, hat der Gemeinderat über folOrt: Begegnungsstätte Gerhardstr. 11, Winterlingen,
gende Angelegenheiten beraten und entschieden:
Raum EG-West
Winterlingen hat mächtig gespart
Termin: ab Dienstag, 13.01.2015, 19 Uhr bis 21 Uhr
Dauer: 4 x dienstags
Einstimmig hat der Gemeinderat der Jahresrechnung 2013 zugeGebühr: 35 EUR + 20 EUR Materialkosten (Strickfilzen)
stimmt, die mit einem Volumen von 15.314.721,76 € abschloss.
Kurs-Nr.:WI 314
Kredite mussten nicht aufgenommen werden und der Rücklage
Weitere Angebote der Akademie Laucherttal finden Sie in unkonnten 97.533,76 € zugeführt werden.
serem Programmheft oder im Internet unter www.akademieFür die Kredittilgung wurden 522.249,68 € aufgewendet. Die Gelaucherttal.de und auf der Homepage der Gemeinde Winterlinsamtverschuldung sank damit auf 2.544.355,72 €, was einem
gen www.winterlingen.de unter Freizeit- und Kultur – Akademie
Schuldenstand von nur noch 396,20 € je Einwohner entspricht.
Laucherttal.
Dem stehen jedoch Rücklagen in Höhe von 1.939.154,00 € gegenüber.
Straßenbau und Gebäudeunterhaltung bilden
Schwerpunkte im Haushalt 2015
Bürgermeister Maier präsentierte dem Gemeinderat den Haushaltsentwurf für das das jahr 2015, der Einnahmen und Ausgaben
mit einem Volumen von rund 16,3 Millionen Euro vorsieht
Danach stehen im nächsten Jahr zahlreiche Projekte insbesondere
im Straßenbau und bei der Gebäudeunterhaltung an. Damit sollen
kostspielige Schäden vermieden werden, nachdem viele öffentliche Gebäude mittlerweile in die Jahre gekommen sind.
Im Detail wird der Haushalt am 26. Januar 2015 beraten und verabschiedet.
Gemeinde gibt Betrieb der Erddeponie „Vogttal“ auf
Wer eine Deponie betreibt, der lebt gefährlich, wie zahlreiche aktuelle Beispiele aus dem Zollernalbkreis belegen.
Da es nicht möglich ist, jede Anlieferung genau zu kontrollieren, beschloss der Gemeinderat, die Vereinbarung über die Übertragung
der Entsorgung von Bodenaushub zu kündigen und den Betrieb
der Deponie wieder dem gesetzlich dafür zuständigen Landkreis
anzudienen.
Schlimmstenfalls müssen die Bürger also künftig ihren Erdaushub
in Straßberg bei der Firma Schotter-Teufel oder in Albstadt bei der
Firma Korn Recycling anliefern, wo auch Bauschutt angenommen
wird.
Der Grüngutlagerplatz im vorderen Bereich der Deponie ist jedoch
von der Entscheidung nicht betroffen.
Für Rentner bleibt der Beitragssatz in der Krankenversicherung im
Januar und Februar 2015 gleich. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg hin.
Der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung sinkt ab 1.
Januar 2015 von 15,5 auf 14,6 Prozent. Rentenversicherung und
Rentner tragen jeweils die Hälfte dieses Beitrags. Darüber hinaus
kann jedoch jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag
festlegen, der von den Mitgliedern alleine zu tragen ist. Für pflichtversicherte Rentner gilt dieser Zusatzbeitrag aufgrund gesetzlicher
Vorgaben erst ab 1. März 2015. Für die Monate Januar und Februar
2015 hat der Gesetzgeber den Zusatzbeitrag auf 0,9 Prozent festgeschrieben, so dass für Rentner für diese Zeit weiterhin ein Gesamtbeitrag von 15,5 Prozent gilt. Erst ab 1. März 2015 werden die
Krankenversicherungsbeiträge aus Renten dann nach dem neuen
Beitragssatz berechnet.
Die betroffenen Rentner werden in der Regel wie bisher per Kontoauszug ihrer Bank informiert, wenn sich der aus ihrer Rente zu
zahlende Krankenversicherungsbeitrag ändert.
Auskunft und Beratung zu diesem Thema sowie zu allen Themen
rund um Altersvorsorge, Rente und Rehabilitation gibt es bei der
DRV Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter Tel.
0800 100048024 sowie im Internet unter:
www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.
Amtsblatt Winterlingen
Neues & Aktuelles
Seite 6
Gebrauchtwaren-Börse
„Hasendraht“ (Schutz gegen Rindenfraß an Obstbäumen)
für ca 50 Bäume zugeschnitten Tel.Nr. 07434/8408
DEUTSCHES ROTES KREUZ
KREISVERBAND
Schnupperstunde ElBa, Eltern-Baby-Programm im 1. Lebensjahr.
In einem ElBa-Kurs können Sie Kontakte zu anderen Eltern knüpfen sowie intensive Gemeinsamkeit mit Ihrem Kind erleben. Altersgemäße Lieder und Reime sowie Spiele für alle Sinne runden das
Angebot ab. Bei einer Tasse Tee werden Erfahrungen ausgetauscht
und Fragen rund um Ihr Baby und Ihre neue Lebenssituation beantwortet. Wir freuen uns auf Sie und Ihr Baby. Schnupperstunde am
Mittwoch 21.01.2015 9:30 Uhr in Hechingen, am 21.01.2015 9:30
Uhr in Balingen, am 23.01.2015 10:00 Uhr in Albstadt Ebingen.
Unkostenbeitrag 7.50 € Euro. Anmeldung unter 07433 / 90 99 26
oder E-Mail: [email protected]
DRK-Kreisverband Zollernalb e.V.
feiert sein 40-jähriges Bestehen.
Das Jahr 2015 wird zum Jubiläumsjahr beim DRK. Das ganze Jahr
werden jeden Monat verschiedene Aktionen für die Bevölkerung
durchgeführt. Den Anfang bildet die Einweihung der Integrierten
Leitstelle und der Hausnotrufzentrale am 25. Januar von 10.00
bis 16.00 Uhr im DRK-Forum Balingen (Henry-Dunant-Str. 1-5 in
Balingen). Den ganzen Tag besteht die Möglichkeit die Rettungsfahrzeuge zu besichtigen, Sie können den Hausnotruf testen und
natürlich die Leitstelle besichtigen. Die Leitstellenführungen werden professionell durch die Leitstellenmitarbeiter begleitet. Für das
leibliche Wohl sorgen verschiedene DRK-Gruppen. Wir freuen uns
auf Sie! Den Veranstaltungskalender finden Sie unter: http://kv-zollernalb.drk.de/aktuelles/jubilaeum.html
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Zollernalbkreis
Wiederbesetzung des Kehrbezirks Zollernalbkreis Nr. 17
Herr Peter Kuli, wohnhaft in 72458 Albsadt, Schalksburgstraße
132, wird mit Wirkung vom 01.01.2015 als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für weitere sieben Jahre für den Kehrbezirk Nr. 17
wieder bestellt. Die Bestellung endet am 31.12.2021.
Der Kehrbezirk Zollernalbkreis Nr. 17 ist wie folgt abgegrenzt:
Gemeinde Straßberg, folgende Gemeindeteile:
• Straßberg, mit nachfolgender Abgrenzung:
Westlicher Gemeindeteil ab Kreuzung B463/L453 (inkl. Am Scha chen) in südöstlicher
Richtung folgend bis Kreuzung Burgstr./Brückenstr. Sodann der
Burgstr. folgend bis Ende (ohne Nr. 7,9,17, 21). Ab da Grenzver lauf nach Osten bis zur Gemeindegrenze Winterlingen. Die Klär anlage liegt innerhalb des Bezirkes.
Sodann Grenzverlauf
entlang der Gemeindegrenze nach Norden bis Ende Grenzstraße.
Ab hier weiterer
Verlauf nach Westen bis zur B463 und dieser bis zum Ausgangs punkt folgend.
• Kaiseringen - gesamt
• Gemeinde Winterlingen - gesamt
Balingen, den 17.12.2014
Müllges, Leiterin Bauamt
Statistischen Landesamtes
Der Mikrozensus startet wieder im Januar 2015
Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Frau Dr. Carmina
Brenner, bittet rund 48 000 Haushalte in Baden-Württemberg um
Unterstützung. Am 5. Januar 2015 starten in Baden-Württemberg,
wie auch in ganz Deutschland, die Befragungen zum Mikrozensus
2015. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Befragung
über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, die seit 1957 jedes
Jahr bei 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt
wird.
Freitag, den 9. Januar 2015
Die Stichprobenauswahl des Mikrozensus ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Danach werden bei der Stichprobenziehung
Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen durch ein mathematisches Zufallsverfahren ausgewählten Gebäuden wohnen,
sind auskunftspflichtig und werden innerhalb von fünf aufeinander
folgenden Jahren bis zu viermal befragt. Die vom Gesetzgeber
angeordnete Auskunftspflicht dient dazu, mit dem Mikrozensus
repräsentative und aktuelle statistische Informationen bereitzustellen. Der Mikrozensus wird unterjährig durchgeführt. Das heißt, der
Stichprobenumfang von etwa 48 000 Haushalten wird gleichmäßig
auf alle Monate und Wochen des Jahres verteilt. Somit werden in
Baden-Württemberg pro Woche rund 920 Haushalte von den Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf die Woche vor dem Interview.
Die Interviewerinnen und Interviewer, die die Mikrozensusbefragung durchführen, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.
Sie kündigen sich einige Tage vor ihrem Besuch schriftlich bei den
Haushalten an und übergeben mit der Ankündigung auch Informationsmaterial über die Erhebung sowie das Mikrozensusgesetz. Sie
weisen sich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes aus. Die Befragung wird mit einem Laptop durchgeführt.
Der Einsatz der Laptops erleichtert Befragten und Interviewern die
Arbeit bei der Erhebung und dient der Beschleunigung der Datenaufbereitung im Statistischen Landesamt. Neben der mündlichen
Beantwortung der Fragen gegenüber einem Interviewer, die für die
Haushalte am wenigsten zeitaufwendig ist, besteht zudem die Möglichkeit, den Erhebungsbogen selbst auszufüllen.
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und
dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch
veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten
Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.
Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, bittet alle auskunftspflichtigen Haushalte um Unterstützung:
„Um repräsentative Ergebnisse zu gewinnen, ist es notwendig,
dass alle in die Erhebung einbezogenen Haushalte die Fragen des
Mikrozensus beantworten. Die Auskünfte von älteren Personen
oder Rentnern sind dabei genauso wichtig wie die Angaben von
Angestellten, Selbstständigen, Studenten oder Erwerbslosen. Es
ist nicht möglich, einzelne für die Erhebung ausgewählte Personen
von der Befragung zu befreien.“ Um qualitativ zuverlässige Ergebnisse zu erhalten, hat der Gesetzgeber die meisten Fragen mit einer
Auskunftspflicht belegt (§ 7 Mikrozensusgesetz). Das Statistische
Landesamt bittet jedoch darum, auch die freiwilligen Fragen zu beantworten.
Die Daten des Mikrozensus bilden für Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Presse und nicht zuletzt für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine aktuelle Informationsquelle über die
wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und
der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die Berufsstruktur und die Ausbildung. Meldungen wie z.B. „Fast 257 000 Baden-Württemberger in
Lehre und Ausbildung tätig“, „Ein Fünftel der Seniorinnen von erhöhtem Armutsrisiko betroffen“, „Ein Drittel der jungen Menschen
mit Migrationshintergrund mit Hauptschulabschluss“ oder „Berufliche Qualifikation: Junge Akademikerinnen auf dem Vormarsch“
basieren auf Ergebnissen des Mikrozensus.
Die Mikrozensusergebnisse für Baden-Württemberg werden vom
Statistischen Landesamt fortlaufend veröffentlicht. Ausgewählte Ergebnisse stehen kostenlos unter www.statistik-bw.de
zur Verfügung.
Kontakt: Tel.: 0711/641-2451, [email protected]
Fachliche Rückfragen: Tel. (0711) 641 – 2626 oder – 2513,
[email protected]