Die wichtigsten schulinternen Regelungen zur Intensivierung

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Transcript Die wichtigsten schulinternen Regelungen zur Intensivierung

GMG
Intensivierung – Neuerungen
und schulinterne Regelungen
Übersicht
• Aktuelle Vorgaben vom
Kultusministerium
• Schulinterne Umsetzung und
Regelungen
• Organisation und Einteilung
• Modifikationen für Schuljahr
2010/11
Aktuelle Vorgaben vom Kultusministerium 1
[…]
„Die Dauer der Schulzeit bis zur Erlangung der Allgemeinen
Hochschulreife beträgt 12 oder 13 Schuljahre. Dabei ist ein
Gesamtstundenvolumen von mindestens 265
Jahreswochenstunden ab der Jahrgangsstufe 5 bis zum
Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife nachzuweisen, auf
das bis zu fünf Stunden Wahlunterricht [bzw. Intensivierung]
angerechnet werden kann.“
[…]
Quelle: Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom
24.10.2008
Intensivierungsstunden
Unterscheidung
Verpflichtende
Intensivierung:
•fest in Stundentafel
verankert
Freiwillige
Intensivierung:
• auf Wunsch der Schüler
frei wählbar
aber:
Keine Anrechnung
im Sinne der FünfStunden-Regelung
Schule kann Schüler mit
besonderem
Förderbedarf zur
Teilnahme auf bestimmte
Zeit verpflichten!
Stunden werden angerechnet!
Aktuelle Vorgaben vom Kultusministerium 2
Insgesamt: 194 WS
+
66 WS in Jgst. 11 + 12
260 WS
Abdeckung der fehlenden 5 WS durch flexible
Intensivierung (Angebot: 9 WS) bzw. Wahlunterricht
Aktuelle Vorgaben vom Kultusministerium 3
Die Teilnahme an weiteren 9 Intensivierungsstunden
ist grundsätzlich freiwillig.
[…]
Dadurch werden verschieden Förderangebote
möglich, die die Schülerinnen und Schüler nach
Interesse und Förderbedarf wahrnehmen können.
Für Schüler mit besonderem Förderbedarf sind die
Intensivierungsstunden verpflichtend.
Quelle: KMS zur Vorläufigen Unterrichtsübersicht 2008/09
Schulinterne Regelungen 1
Angebot am Gregor-Mendel-Gymnasium:
• Kurse für Schüler mit besonderem Förderbedarf
• Kurse für interessierte und begabte Schüler
• Wahlunterricht
aber:
abhängig von den räumlichen und v. a. personellen
Möglichkeiten
Bei Unterrichtsverteilung haben Kurse für
Schüler mit besonderem Förderbedarf Vorrang
Schulinterne Regelungen 2
Ausgleich für Schüler in höheren Jahrgangsstufen
• 5 WS in vollem Umfang müssen nur Schüler der 5.
Jgst. im Sj.2009/10 und alle nachfolgenden
Jahrgänge ableisten
• Für Schüler in höheren Jahrgangsstufen pauschale
Anrechnungsregelung:
pro bestandenes Schuljahr 1 WS!
Schulinterne Regelungen 3
„Verpflichtung“ von Schülern mit besonderem
Förderbedarf
Auswahlkriterien:
• Im vorangegangenen Schuljahr in betreffenden Fach
Note 5 oder knapp 4
• Empfehlungen vom Fachlehrer des Vorjahres
• Im laufenden Schuljahr aktueller Leistungsstand Note
5 oder knapp 4  Beschluss der Klassenkonferenz
Information an Schüler/ Eltern
mit INT VPF - Formular
Schulinterne Regelungen 4
Freiwilliger Besuch von Förderkursen
• Jeder Schüler kann Förderkurse, die angeboten
werden, besuchen
Verbindliche Anmeldung durch Eltern mit
INT AN-Formular notwendig!
Schulinterne Regelungen 5
Registrierung abgeleisteter Stunden
• Halbjährliche „Abrechnung“, d. h. gerechnet wird mit
halben Stunden
Aufhebung einer Verpflichtung bzw. Abmeldung nur jeweils
zum Halbjahr möglich
(gilt auch für Wahlunterricht!)
Achtung: Bei Verpflichtung bzw. Anmeldung mitten im
Halbjahr keine Anrechnung der Stunden bis
zum nächsten Abrechnungstermin möglich!
• Aktueller Stand bereits geleisteter Wochenstunden
kann von Schülern beim Mittelstufenbetreuer OStR
Zenger erfragt werden!
Schulinterne Regelungen 6
Min.- (Max.)-Regelung
• In Jgst. 8, 9 und 10 Ableistung von mindestens 1
Wochenstunde (Intensivierung oder
Wahlunterricht) vorgeschrieben
Grund: Vermeiden von „Anstauen“ noch
abzuleistender WS!
Vom Kultusministerium empfohlene Verteilung:
8.Jgst.: 2 WS; 9.Jgst.: 2 WS; 10. Jgst.: 1 WS
Schulinterne Regelungen 6
Sonstige Regelungen
• Kursgröße: ca. halbe Klassenstärke!
• Kurswechsel auch mitten im Halbjahr möglich!
(z. B. Intensivierung in anderem Fach, von
Wahlunterricht in Intensivierungskurs)
Vor allem bei akutem Förderbedarf in einem
bestimmten Fach sinnvoll!
Ummeldung durch Eltern mit INT UMFormular notwendig!
Schulinterne Regelungen 7
Organisation bzw. Einteilung
• Einteilung erfolgt zentral durch Mittelstufenbetreuer!
notwendig, da alle Intensivierungskurse in einer Jgst.
parallel laufen
Relativ komplexes Geflecht
Kurse im Klassenverband nicht immer
möglich!
„Löcher“ nicht vermeidbar!
 Wechsel zum Halbjahr
Modifikationen für Sj. 2010/11 u. F.
• Klassenleiter bzw. Fachlehrer teilen den Schülern/ Eltern
„Verpflichtungen“ zur Intensivierung schon Ende des Schuljahres
mit.
• Belegungswünsche für das Folgeschuljahr werden ebenfalls Ende
des laufenden Schuljahres eingeholt!
Vorteile:
•Angebot kann besser auf Bedarf/ Interessen
abgestimmt werden
•Kurse können schon früher planmäßig anlaufen
Nachteil:
•Nicht alle Bedürfnisse/ Interessen können berücksichtigt
werden (zu wenig Anmeldungen, Personal- und Raummangel)
Weitere Informationen:
• www.gmg-amberg.de/intensivierung
• www.gmg-amberg.de/wahlunterricht