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„Daheim statt Heim“
Selbstbestimmung und Eigenständigkeit als Ziel –
11 Forderungen um die Zukunft zu gestalten
REHACARE-Kongress
Düsseldorf, 10.10.2012
Gliederung:
• Die Bundesinitiative
• Arbeitsweise
• Gründe
• Positionen – 11 Thesen
• 3 Grundbedingungen
Eckdaten zur Bundesinitiative
Gegründet:
Dezember 2006
Initiatorin:
Silvia Schmidt, MdB (Behindertenbeauftragte der SPD - Bundestagsfraktion).
Aufruf für ein selbstbestimmtes Leben
älterer und behinderter Menschen in der Gemeinde: 2006
Erstunterzeichner : Silvia Schmidt, MdB; Otmar Miles Paul, Karl Finke, Prof.
Klaus Dörner, Elke Bartz, Wolfram Scharenberg,
Henning Scherf, Claus Fussek und zahlreiche weitere
Abgeordnete, Verbandsvertreter und Einzelpersonen
Ziel:
Status.
politische Initiative (Betroffene, Wissenschaft, Politik, Verbände)
überparteilich, unabhängig, Vordenker
Bis jetzt mehrere Tausend Unterzeichner mit mehr als 3 Mio.
Vertretenen; z.B.: - Richard von Weizsäcker, Ilja Seifert, Alfred
Biolek, Nina Ruge, Dieter Hallervorden und viele andere
Förderverein der Bundesinitiative zur Unterstützung von Projekten
Die Arbeit der Bundesinitiative
•
Aufbau einer schlagkräftigen flächendeckenden Unterstützerstruktur
•
Gewinnung weiterer Unterstützer in Politik, Verwaltung und Verbänden
•
Aufbau eines Kompetenzzentrums, Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnen
•
Beeinflussung der Gesetzgebung (Bund, Länder) z.B. im Bereich Pflege,
Hilfen für Menschen mit Behinderungen, Wohnen, Barrierefreiheit,
Nachfolgegesetze des Heimgesetzes
•
Einwirken auf kommunale und regionale Planungen zur Daseinsvorsorge
•
Europäische Vernetzung (ECCL/ENIL/BI Österreich)
Ausgangssituation in Deutschland
Auch nach
- dem Paradigmenwechsel des SGB IX (Fürsorge-> Teilhabe),
- dem Rechtsanspruch auf ein persönliches trägerübergreifendes Budget (2008),
- der Ratifizierung UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen in Deutschland (2009)
 Wahrnehmung des Rechts von Menschen mit Unterstützungs- und
Pflegebedarf zum selbst bestimmten Leben außerhalb von Institutionen
in der sozialen Wirklichkeit kaum gewährleistet
 Wohlfahrtspflege/Sozialwirtschaft versus Selbsthilfe/-vertretung
 Burgenbau in der Eingliederungshilfe/Pflege zwischen Leistungserbringern
und Kostenträgern ohne Berücksichtigung der Interessen Betroffener
Wohnheim/Wohnstätten/Pflegeheime/Betreutes Wohnen
ca. 1.000.000 Plätze in Deutschland
davon ca. 750.000 Pflege und ca. 250.000 Menschen mit Behinderungen
ermöglichen wenig bis keine Selbstbestimmung, sind nicht in der
Gesellschaft
Institutionelle Einrichtungen
Fürsorge/Betreuung
-
Teilhabe/Unterstützung
wirken deformierend auf die Persönlichkeit jedes Menschen
11 Thesen zur De-Institutionalisierung
1. Alternative, umfassende und bedarfsgerechte
ambulante Unterstützungsangebote für
behinderte Menschen müssen flächendeckend
auf- und ausgebaut werden.
Die vermeintliche „Systemsicherheit“ von „Heimen“ muss
durch entsprechende alternative und vernetzte Angebote in
der Gemeinde gewährleistet werden.
11 Thesen zur De-Institutionalisierung
2. Die Reform der Eingliederungshilfe und anderer
Leistungsgesetze darf nicht dazu führen, dass
der Begriff „ambulant“ missbraucht wird, nur
um Kosten zu senken.
Dieser Initiative geht es nicht darum, so genannte ambulante
Angebote zu fördern weil diese billiger sind, sondern weil diese
personenzentriert und am tatsächliche Bedarf und Wunsch des
Empfängers orientiert, das Leben in Teilhabe und
Selbstbestimmung besser unterstützen und ermöglichen können.
11 Thesen zur De-Institutionalisierung
3. Das Gegenüber von ambulant und stationär
muss langfristig aufgehoben werden – es führt
zur technokratischen Interpretation
alternativer Hilfesysteme.
Ein so genanntes ambulantes Hilfeangebot garantiert noch nicht die
Wahlfreiheit und Selbstbestimmung. Der alleinige Ausbau
„ambulanter“ Strukturen birgt die Gefahr, dass nur die
kostengünstigsten und nicht die individuell-geeigneten Hilfen von
den Kostenträgern finanziert werden.
11 Thesen zur De-Institutionalisierung
4. Die Wahlmöglichkeiten der Betroffenen
u.a. durch Persönliche Budgets und die
Unterstützung für ein Leben in der
Gemeinde muss gerade auch für
Menschen mit Behinderungen und ältere
Menschen mit sehr hohem
Unterstützungsbedarf gewährleistet sein.
Es darf nicht sein, dass Menschen mit leichteren Einschränkungen
aus „Heimen“ ausziehen dürfen und diejenigen zurück bleiben, die
einen höheren Unterstützungsbedarf haben. Wir müssen vielmehr
bei denjenigen, die mehr Unterstützung brauchen, anfangen.
11 Thesen zur De-Institutionalisierung
5. Die Inklusion und Integration von
Menschen mit Behinderungen muss gleich
von Anfang an, also im Kindergarten und
in der Schule, beginnen.
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen dürfen
nicht der Chance beraubt werden, gleichwertig mit nicht
behinderten Menschen zusammen aufzuwachsen, zu lernen, zu
arbeiten und ihre Freizeit zu verbringen.
11 Thesen zur De-Institutionalisierung
6. Der frühe Verzicht auf Aussonderung
vermeidet eine spätere kostspielige
sogenannte Integration
11 Thesen zur De-Institutionalisierung
7. „Selbst“ bestimmtes und –gewähltes
Wohnen in der Gruppe darf nicht zu
neuer Institutionalisierung führen.
Ein familiärer Charakter und leicht überschaubare Strukturen der
Angebote sind wichtig und eine zentrale Voraussetzung, um sich
wohl zu fühlen. Daher sollten „organisierte“ Wohngruppen nicht
zu groß geraten. Aber die Zahl der Mitglieder einer Wohngruppe
sagt noch nichts über die Selbstbestimmung aus.
11 Thesen zur De-Institutionalisierung
8. Gesetze und Verwaltungsvorschriften auf
europäischer, bundes-, landes- und kommunaler
Ebene müssen gezielt so umgestaltet werden,
dass Menschen mit Behinderungen und ältere
Menschen leichter Daheim statt im Heim leben
können.
Der Selbstbestimmung ist Vorrang vor sogenannten
Schutzvorschriften einzuräumen. Die nötigen Reformen müssen
durch gesellschaftliche Akzeptanz unterstützt werden.
11 Thesen zur De-Institutionalisierung
9. Menschen mit Behinderungen müssen an
den Reformprozessen nach der Devise
„Nichts über uns ohne uns“ entscheidend
beteiligt werden.
Ihre Erfahrungen als Experten in eigener Sache, als Vorbilder, aber
auch als Menschen, die ihre Menschenwürde und Bürgerrechte
einfordern, sind im Prozess der Umstrukturierung der
Behindertenarbeit entscheidend.
11 Thesen zur De-Institutionalisierung
10.Es muss sichergestellt werden, dass keine
neuen Heime für behinderte und ältere
Menschen gebaut werden.
Denn mit dem Bau neuer Heime werden meist Fakten für mehrere
Jahrzehnte und institutionelle Strukturen geschaffen, die
Ausgrenzung und Abhängigkeit verursachen. Bestehende
Heimplätze und Heime müssen gezielt und mit konkreten
Zeitplänen abgebaut und durch ambulante Alternativen ersetzt
werden.
11 Thesen zur De-Institutionalisierung
11.Die Beschäftigten in Einrichtungen und die
Verantwortlichen brauchen hier konkrete
Hilfestellungen und Qualifizierungen für den
Prozess der De-Institutionalisierung
Sie müssen auf dem Weg mitgenommen werden, Ängste sind abzubauen.
Die Bürgerrechte und der Bedarf von Menschen mit Behinderungen sind
aber höher einzuschätzen als Geschäftsmodelle der Sozialwirtschaft, die
Abschreibungszeiträume von Investitionen oder der Verlust an
fehlgeleiteten Fördermitteln.
3 Grundbedingungen
Die Träger von Einrichtungen müssen verbindlich
in den Betriebserlaubnissen bzw.
Leistungsvereinbarungen verpflichtet werden,
die Bewohner/Nutzer aktiv bei der Wahrnehmung
ihres Wahlrechts zwischen Institution, Daheim
und Budget zu unterstützen. Bewohner und
Nutzer von institutionellen Leistungen müssen
ein echtes Entscheidungs-/Mitspracherecht bei
der Leitung der Einrichtung erhalten.
3 Grundbedingungen
Die Leistungen der Eingliederungshilfe bzw.
Hilfen zur Pflege sind einkommens- und
vermögensunabhängig zu gewähren
(Teilhabegeld). Leistungsempfänger können sich
prozentual an den Kosten bis zu einer gewissen
Obergrenze beteiligen (analog Schweden oder
Belgien).
3 Grundbedingungen
Die barrierefreie Umgestaltung des öffentlichen
und privaten Raumes, der öffentlichen und
privaten Dienstleistungen (Sicherung der
allgemeinen Zugänglichkeit) sowie die Förderung
der Änderung der Träger- und Angebotslandschaft
(Abbau von Institutionen) sind
Grundvoraussetzungen der Inklusion und damit
wesentliche Aufgaben der Strukturförderung und
der sozialen Reformpolitik.
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Bundesinitiative Daheim statt Heim
c/o Silvia Schmidt MdB
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: 030 227-73109; Fax: 030 227-76627
E-Mail: [email protected]
Aufruf und Informationen:
www.bi-daheim.de