Kapitalbildende Rentenversicherungen2011Inhaltsversion

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Transcript Kapitalbildende Rentenversicherungen2011Inhaltsversion

Kapitalbildende (Renten) Versicherungen:
Das Gelbe vom Ei ?
Mag. Peter Rosenbichler
1. Wofür private und betriebliche Vorsorge,
wenn es doch eine Sozialversicherung gibt
Wofür private und betriebliche Vorsorge, wenn es doch eine
Sozialversicherung gibt ?
2
Pensionslücke
Pensionsschock
Wer wird Ihre Pension
bezahlen?
3
Die 3 Säulen der
Pensionsvorsorge
Zur Absicherung der
Grundbedürfnisse
Zur Aufrechterhaltung des
Lebensstandards
4
Pensionsschock
Was wir bereits seit Jahren wissen…
Die Lebenserwartung der Österreicher steigt, die Geburtenrate sinkt!
Im Verhältnis zur Lebenserwartung wird die Lebensarbeitszeit kürzer,
das gewohnte Pensionssystem kommt aus dem Gleichgewicht!
Gegenmaßnahmen:
Pensionssicherungsreformen mit drastischen Veränderungen für beinahe
alle Bevölkerungsgruppen. Die Pensionslücke wird dadurch innerhalb
weniger Jahre immer größer!
5
Sozialversicherung Pflichtversicherung
Sozialversicherung als wesentlichster Bestandteil des sozialen
Netzes in Österreich
in Österreich System der Pflichtversicherung
Pflichtversicherung bedeutet keine freie Wahlmöglichkeit des gesetzlichen Versicherungsschutzes
Im Gegensatz dazu als Unterschied:
Versicherungspflicht :
Versicherungspflicht bedeutet Auswahl des Versicherungsschutzes (z.B.
KFZ Haftpflicht-Pflichtversicherung)
6
Sozialversicherung Pflichtversicherung
Pflichtversicherung
bei Vorliegen einer Erwerbstätigkeit entsteht Pflichtversicherung, die
Versicherungsschutz bietet
•
•
•
•
•
•
Versicherungsverhältnis entsteht kraft Gesetz
Schutz tritt sofort ab Versicherungsbeginn ein (keine Wartezeit)
beitragsfreie Mitversicherung bestimmter naher Angehöriger
Beitragshöhe ist vom individuellen Risiko unabhängig
sehr große Versichertenzahl garantiert größtmögliche Risikostreuung
gestärkte Verhandlungsposition der SV gegenüber den Verhandlungspartnern
(Ärzte, Apotheker,...)
7
Organisation der Sozialversicherung
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Pensionsversicherung
Pensionsversicherungsanstalt
für
Krankenversicherung
9 Gebietskrankenkassen
Unfallversicherung
7 Betriebskrankenkassen
Allgemeine
Unfallversicherungsanstalt
Arbeiter und Angestellte
Sozialversicherungsanstalt d. gew. Wirtschaft
Sozialversicherunganstalt der Bauern
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Versicherungsanstalt d.
österr. Notariates
Versicherungsanstalt öffentl. Bediensteter
8
PENSIONSVERSICHERUNG
Pensionszugangsalter – Vergleich 1970 – 2008
Quelle: Handbuch der österr. SV, 2009
70
65
60
55
50
62,7
59,5
53,7
50,3
40
M - I-Pens.
F - I-Pens.
19
70
19
80
19
90
19
93
19
95
19
97
19
99
20
01
20
03
20
05
20
07
45
M - Altersp.
F - Altersp.
9
Sozialversicherung
Arbeitgeber ist verpflichtet den Arbeitnehmer zur
Sozialversicherung anzumelden
Beiträge werden vom Gehalt/Lohn abgezogen
Selbständigkeit
Gewerbeschein - Gewerbebehörde - Anmeldung bei der
Versicherung automatisch
sonstige Selbständigkeit - Versicherungsgrenzen - Anmeldung selbst
durchzuführen
10
Beitragsgrundlage, Bemessungsgrundlage
Beitragsgrundlage
 wird benötigt, um Beiträge berechnen zu können und in weiterer
Folge im Leistungsbereich Bemessungsgrundlagen zu bilden
Bemessungsgrundlage

Begriff aus dem Leistungsrecht, Basis für die Berechnung der
Höhe von Leistungen
 PV: Basis für Pensionsermittlung
 UV: Basis für die Rentenermittlung
 KV: Basis für die Ermittlung des Krankengeldes
11
Beitragsgrundlage
Beitragsgrundlage
X
Beitragssatz =
Sozialversicherungsbeitrag
 ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz: KV: 7,65%, UV: 1,4%, PV: 22,8%
 B-KUVG (Beamten Kranken Unfallversicherungsgesetz): KV: 7,65%, UV: 0,47%
 BSVG (Bauern Sozialversicherungsgesetz): KV: 7,65%, UV: 1,9%, PV: 15%
 GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz): KV: 7,65%, UV: € 8,03 monatlich,
PV: 16,25% (alles 2010)
12
Pensionsversicherung in Zahlen (2011)
Pensionsversicherungsbeiträge für Angestellte:
Dienstnehmeranteil
10,25%
Dienstgeberanteil
12,55%
Pensionsversicherungsbeiträge für Selbstständige:
17,50 % (aktuell 2011): wird in 0,25% Schritten an die 22,8 wie ASVG angepasst
Höchstbeitragsgrundlage
Höchstbemessungsgrundlage
Angestellte:
4.200,- € mtl (= 58.800 jhrl)
(2011)
3.608,93 € auf Basis der „besten 23 Jahre“
ergibt theoretische Maximalpension von 2.887,15 € brutto
Gewerbetreibende/Selbstständige:
4.900,-€ mtl (= 58.800 jhrl)
(2011)
3.608,93 € auf Basis der „besten 23 Jahre“
(GSVG gleich ASVG gleich BSVG)
13
Pensionsversicherung Leistungen
14
Pensionsversicherung Leistungen
15
Pensionsversicherung Leistungen
16
Pensionsversicherung Pensionskonto
17
Pensionsversicherung
Wie komme ich zu einer Pension?
18
Pensionsversicherung
Wie komme ich zu einer Pension?
19
Die Grundsätze der Pensionsberechnung
Die Höhe der gesetzlichen Alterspension vor der Reform 2003
•
•
•
Die Bestimmungsfaktoren der Höhe der Pension:
Die Anzahl der erworbenen Versicherungsjahre
→ 2 % pro Versicherungsjahr
•
•
Die Pensions-Bemessungsgrundlage
→ Durchschnitt der besten 15 (18) Jahre
20
Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
Pensionsharmonisierungsgesetz
Einführung eines Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG)
grundsätzlich für alle Männer/Frauen geb. ab 1955
(ausgenommen: Landes- und GemeindebeamtInnen)
Novellierung ASVG/GSVG/BSVG
die wesentlichen Ziele:
• transparentes Pensionskonto
• schrittweise Harmonisierung der Systeme
• langfristige nachhaltige Finanzierung
21
Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
22
Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
Pensionsharmonisierung 2004
Allgemeines Pensionsgesetz
Pensionskonto
• Abbildung der geleisteten Beiträge und Anwartschaften
• Aufwertung entsprechend der jährlichen Steigerung der Bemessungsgrundlage
• Parallelrechnung für Altansprüche
• Anspruch auf (rechtsunverbindliche) Kontomitteilung ab 1.1.2007
• endet mit Alterspension bzw. Tod
(Fortführung während Pensionsbezug wegen geminderter Arbeitsfähigkeit)
23
Pensionskonto Parallelrechnung
Pensionsharmonisierung 2004
Allgemeines Pensionsgesetz
Pensionskonto- Parallelrechnung
Basis 2 fiktive Pensionen:
•
APG-Pension (auch BGRL vor 2005)
•
Pension nach Altrecht
(Rechtslage Reform 2003 mit Verlustbegrenzung)
tatsächl. Pension =
Summe der nach Pro-rata-temporis gekürzten Teilpensionen
Keine Parallelrechnung, wenn
• geboren vor 1955
• Anteil der Versicherungsmonate vor 2005 unter 5 %
• weniger als 12 Mte vor 2004 vorliegen
24
Pensionshöhe: Berechnung nach Altrecht
• Pensionshöhe:
•
•
•
•
•
Bemessungsgrundlage X Pensionsprozente = Pension
Pensionsprozente: für je 12 VMte ............. 2 % (sinkend auf 1,78 ab 2004)
Abschlag f. je 12 KMte zw. Stichtag u. Regelalter (60/65): 3 %
(max. 10,5 Prozentpunkte bzw. Pension um 15 % vermindert)
•
•
•
•
Bei Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit:
Kalendermonate zw. Pensionsstichtag und 56,5 Lj. zählen
als Versicherungsmonate (bis 2009: 60. Lj.; Zurechnungsmonate)
gesamt max. 60 %
März 2009
NÜRNBERGER Akademie Österreich
25
Pensionsberechnung nach Neurecht (APG)
für alle geboren nach dem 1.1.1955 und „Neueinsteiger“
Formel 65 – 45 – 80
mit 65. Lj. bei 45 Versicherungsjahren eine Pension in Höhe von 80 % des
Lebensdurchschnittseinkommens (beste 40 ! Jahre)
• Kontogutschrift: 1,78 % der Beitragsgrundlage
(45 Jahre x 1,78 = 80 %)
• mtl. Pensionsleistung: 1/14 der jährl. aufgewerteten Kontogutschriften
Bei Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit:
Sonderregelung für „Frühpensionisten“
Vervielfachung der Kontogutschrift um Faktor
(ermittelt aus Versicherungsmonaten und Kalendermonaten
zwischen Pensionierung und 60. Lebensjahr)
März 2009
NÜRNBERGER Akademie Österreich
26
Pensionskonto Parallelrechnung
Pensionsharmonisierung 2004
Allgemeines Pensionsgesetz
Pensionskonto- Parallelrechnung
Beispiel:
2005
fiktive APG-Pension: 1.800 €
360
180
fiktive Altpension: 2.000 €
540 Versicherungsmonate, davon 360 vor 2005 und 180 ab 2005
APG-Teilpension = ( 1.800 * 180 ) / 540 =
600,00 €
“Alt-Teilpension” = ( 2.000 * 360 ) / 540 =
1.333,33 €
Pension laut Parallelrechnung: 600 + 1.333,33 = 1.933,33 €
27
Pensionsschock
Was wir bereits seit Jahren wissen…
Die Lebenserwartung der Österreicher steigt, die Geburtenrate sinkt!
Im Verhältnis zur Lebenserwartung wird die Lebensarbeitszeit kürzer,
das gewohnte Pensionssystem kommt aus dem Gleichgewicht!
Gegenmaßnahmen:
Pensionssicherungsreformen mit drastischen Veränderungen für beinahe
alle Bevölkerungsgruppen. Die Pensionslücke wird dadurch innerhalb
weniger Jahre immer größer!
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Pensionsschock ade
Anteile der Kinder, Erwerbsfähigen und Älteren in Österreich
*Quelle: Statistik Austria – Volkszählung 2001
Details: Vortrag Dr. Kutzenberger – Parlament, 5. Mai 2003 – Entscheidungsgrundlagen für unsere Zukunft
29
Bevölkerungspyramide
Bevölkerungspyramiden in Österreich
*Quelle: Statistik Austria – Volkszählung 2001
Details: Vortrag Dr. Kutzenberger – Parlament, 5. Mai 2003 – Entscheidungsgrundlagen für unsere Zukunft
30
NÜRNBERGER Pensions-Konzept
Lebenserwartung Frauen
•
Eine heute 65-jährige Frau wird durchschnittlich 85,6 Jahre
alt*
•
Schon heute beträgt die durchschnittliche Alterspension von
Frauen nur € 790**
•
Bei Bäuerinnen handelt es sich sogar nur um € 491**
* Quelle: Statistik Austria, Stand 12/08
** Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Stand 08/08
31
NÜRNBERGER Pensions-Konzept
Lebenserwartung Männer
•
Ein heute 60-jähriger Mann wird durchschnittlich 82,2 Jahre
alt*
•
Schon heute beträgt die durchschnittliche Alterspension von
Männern nur € 1.333**
•
Bei Bauern handelt es sich sogar nur um € 958**
* Quelle: Statistik Austria, Stand 12/08
** Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Stand 08/08
32
Die Änderungen durch die Reform 2003
Der Steigerungsbetrag
Der Steigerungsbetrag zur Berechnung der Höhe der Bruttopension wird in Etappen bis
zum Jahr 2009 von 2% auf 1,78% reduziert
Jahr
Steigerungsbetrag
2003
2,00%
2004
1,96%
2005
1,92%
2006
1,88%
2007
1,84%
2008
1,80%
2009
1,78%
- 11%
Nach 40 Dienstjahren kommt man in Zukunft auf eine Pension von 71,2% der
Bemessungsgrundlage anstatt auf 80% (= Reduktion um 11%); erst bei 45 Dienstjahren
werden 80% erreicht
33
Die Änderungen durch die Reform 2003
Die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes
Anstatt der besten 15 (bzw 18) Jahre werden in Zukunft die besten 40 Jahre für die Bildung
der Bemessungsgrundlage verwendet
Im Jahr 2007 betrug der Durchrechnungszeitraum 19 Jahre, 2008 20 Jahre, 2009 21 Jahre,
etc. bis im Jahr 2028 40 Jahre erreicht sind
Berechnungen zeigen, dass im Schnitt die Bemessungsgrundlage um 1% für jedes Jahr der
Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes sinkt
- 25%
34
annähernde Pensionsberechnung
März 2009
NÜRNBERGER Akademie Österreich
35
Annähernde Lücke: NÜRNBERGER Tarifrechner
praktisches Hilfsmittel für Annäherung an BU-Lücke
BU-Lücke berechenbar!
März 2009
NVÖ Akademie Mag. Peter Rosenbichler
36
Pensionsschock ade
Die Träume und Erwartungen…
37
Pensionsschock ade
Positive Erwartungen ans Leben im Alter*
Wohlstand
Zufriedenheit
Tatkraft
Gesundheit
Unabhängigkeit
Sport/Freizeitaktivitäten
Unternehmungsgeist
*Quelle: FOCUS Online, www.medialine.de
38
2. Lösungsansätze:
Private und betriebliche Renten
Handlungsbedarf für die Privatversicherung?
private und betriebliche Rentenversicherung
als Ergänzung zur staatlichen Absicherung
39
2.1. LV: Recht, Aufsicht, Verband
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (1)
•
•
•
•
•
•
•
Rechtsform §3, Konzession §4
- Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- Aktiengesellschaft
- Konzessionserteilung durch FMA
- Konzession für LV schließt andere Sparten aus.
(Ausnahme Unfall und Kranken)
Mitteilungs- und Informationspflichten § 9a, 18 b
Organe §11, Aktionäre §11a
Vers.-mathematische Grundlagen an FMA §18
Deckungserfordernis § 19
Deckungsstock § 20/21
Treuhänder §§ 22, 23 und 23a
40
2.1: Aufsicht durch FMA , Sicherheit von
Versicherungen, Schutz der Kunden
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (2)
•
•
•
•
•
Verantwortlicher Aktuar §§ 24, 24a, 24b
Eigenmittel §§ 73b-73f
Bedeckung der vers.-techn. Rückstellungen §§ 77-79b
Rechnungslegung und Jahresabschluss §§ 81-86
Beaufsichtigung durch die FMA §§ 99-107a
41
42
2.1: Aufsicht durch FMA , Sicherheit von
Versicherungen, Schutz der Kunden
Finanzmarktaufsicht (1)
•
•
•
•
•
Öffentlich rechtliche Anstalt
Banken- und Versicherungsaufsicht
Materielle Aufsicht
Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen
- Eigenmittelkontrolle
- Tarifkontrolle
- Prüfung/Kontrolle des Jahresabschlusses
- Kontrolle der Kapitalanlagen – Deckungsstock
- Prüfungen der Geschäftsgebarung vor Ort
Verbraucherschutz
43
2.1: Aufsicht durch FMA , Sicherheit von
Versicherungen, Schutz der Kunden
Finanzmarktaufsicht (2)
•
•
•
•
•
•
•
Rechnungslegungs-Verordnung
Meldeverordnung
- Jahresabschlussdaten
- Eigenmittel
- Deckungserfordernis
- Statistische Daten
Kapitalanlageverordnung
Deckungsstockverzeichnis-Verordnung
Geschäftsplanverordnung
Gewinnplanverordnung
Gewinnverordnung
44
45
3. Wichtige LV-Versicherungsarten
•
Kapitalbildende Lebensversicherung (KLV)
Kapitalversicherung auf den Er- und Ablebensfall
Erlebensfallversicherung
Terme-Fix-Versicherungen
•
•
•
•
•
Rentenversicherung
Fondsorientierte Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV)
Indexgebundene Lebensversicherung (ILV)
Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge (PZV)
Risikoversicherung (Ableben)
Zusatzversicherungen
BU, Dread Disease, Pflege, Tod, Unfalltod, Unfallinvalidität,
Arbeitslosigkeit
46
47
3.1 KLV und Rente (1)
3.1 Rechnungsgrundlagen
Kennzeichen klassischer LV-Tarife: Vers.-math. Kalkulation von Prämie
und Leistung mit folgenden Rechnungsgrundlagen:
•
•
•
Rechnungszins, ab April 2011 höchstens 2,0%
Wahrscheinlichkeiten:
Sterblichkeit
(Berufsunfähigkeit
Pflegebedürftigkeit
Dread Disease
Heirat
Arbeitslosigkeit)
Kosten
Abschlusskosten
Verwaltungskosten
Inkassokosten
48
49
3.1. KLV und Rente (2)
Sterbetafel
•
•
•
•
•
•
Quelle: Bevölkerungsstatistik der Statistik Austria, erstellt alle 10 Jahre
Ausgleichung der Rohdaten
Tafeln geschlechtsabhängig
Versichertensterblichkeit kleiner als Bevölkerungssterblichkeit
Steigende Lebenserwartung:
Sicherheitspolster für Todesfallversicherungen
Problem für Rentenversicherungen
Getrennte Tafeln für Risiko- und Rentenversicherungen
50
51
3.1. KLV und Rente (3)
Sterbetafel: Vergleich qx 1980/82 bis 2000/02 Männer
qx = Wahrscheinlichkeit eines x-jährigen vor Alter x+1 zu sterben
8,00
7,00
6,00
5,00
AÖST80/82 M
4,00
NVOE90/92 M
ÖV2001 M
3,00
2,00
1,00
0,00
10
15
20
25
30
35
40
45
Alter
52
3.1. KLV und Rente (4)
Sterbetafel: Vergleich qx 1980/82 bis 2000/02 Männer
qx = Wahrscheinlichkeit eines x-jährigen vor Alter x+1 zu sterben
80,00
70,00
60,00
50,00
AÖST80/82 M
40,00
NVOE90/92 M
ÖV2001 M
30,00
20,00
10,00
0,00
50
55
60
65
70
Alter
53
3. KLV und Rente (5)
Sterbetafel: Vgl. Lebenserwartung Frauen / Männer
88,00
86,00
84,00
82,00
AÖST80/82 F
80,00
ÖV2001 F
78,00
ÖV2001 M
76,00
74,00
72,00
70,00
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
Alter
54
3.1. KLV und Rente (6)
Prämienberechnung Er- und Ableben (1) NICHT PRÜFUNGSRELEVANT
n := Versicherungsdauer
x := Eintrittsalter
lx:= Lebende des Alters x
dx:= Tote im Alter x
qx:=dx/lx=Sterbewahrscheinlichkeit npx:=lx+n/lx=n-jährige Überlebenswahrscheinlichkeit
v :=1/(1+i)=Abzinsfaktor zum Zins i
Barwert einer n-jährigen Prämie/Rente vom Betrag 1:
axn = 1 + 1px ∙ 1 ∙ v + …+ n-1px ∙ 1 ∙ vn-1
Todesfallbarwert
nAx
= v ∙qx + v2 ∙1px ∙ qx+1 + .. + vn ∙ n-1px ∙ qx+n-1
Erlebensfallbarwert
nEx
= npx ∙ vn
Barwert Er- und Ablebensleistung mit Dauer n, Betrag 1:
Axn = ( nAx + nEx) ∙ 1
55
56
3.1. KLV und Rente (7)
Prämienberechnung Er- und Ableben (2)
Prinzip Prämienberechnung:
Barwert der Prämien = Barwert der Leistungen, d.h.
Pxn ∙ axn = Axn
oder
Pxn = Axn/axn
Prämie für Versicherungssumme VS und mit Kosten:
Prämie = VS ∙ [(Axn + α)/axn + γ ] ∙(1 + β%/100)
Kostenstruktur
α = Abschlußkosten
= 40o/oo bis 55o/oo der
Beitragssumme (BS)
γ = Verwaltungskosten = ca. 4% bis 6% der Prämie
β% = Inkassokosten
= 3% der Prämie
Die genannten Werte sind ungefähre Angaben, da unternehmensindividuell.
57
58
3. KLV und Rente (8)
Deckungskapital
Laienhaft:
Deckungskapital = „angespartes Guthaben“
Vorgeschrieben prospektive Berechnungsmethode:
Deckungskapital = Barwert künftiger Leistungen minus
Barwert künftiger Prämien
Als Formel (gezillmertes Deckungskapital nach m Jahren)
mVxn
= VS ∙ [ Ax+m,n-m – (Axn+ α)/axn ∙ ax+m,n-m ]
59
3. KLV und Rente (9)
Deckungskapitalverlauf
Er- und Ablebensversicherung Tarif XT9, Zins 2,25 %
Mann, Alter 30, Dauer 20
Deckungskapital in ‰
1.000,00
900,00
800,00
700,00
600,00
500,00
400,00
300,00
200,00
100,00
0,00
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
-100,00
60
3. KLV und Rente (10)
Gewinnbeteiligung
Vorsichtige Rechnungsgrundlagen ergeben Überschüsse.
Der Versicherungsnehmer erhält daraus die Gewinnbeteiligung.
Gewinnquellen:
•
Sterblichkeit → Risikogewinnanteil
•
Kosten
→ Kostengewinnanteil
•
Kapitalerträge größer Rechnungszins → Zinsgewinnanteil
Gesamtverzinsung derzeit am Markt: 3,0% - 3,5 % oder um die Nuance darüber
Verfahren:
•
Jährliche Gutschrift über Rückstellung für Beitragsrückerstattung
zuzüglich Schlussgewinnanteil (in der Regel: <= 2 Zinsgewinnanteile)
•
Zuteilung durch verzinsliche Ansammlung oder Kauf von Fondsanteilen
•
Deklarierung mind. 1 Jahr voraus im Geschäftsbericht
•
Gewinnverordnung der FMA: Mind. 85 % des Überschusses,
im Geschäftsbericht ist Berechnung darzulegen
•
Beschreibungspflicht in Antrag und AVB
•
Pflicht für VU zur jährlichen Unterrichtung der VN über Stand der Gewinnbeteiligung
61
62
3. KLV und Rente (11)
Rückkaufswert
Bei Kündigung erhält VN den
Rückkaufswert = Deckungskapital + Wert der zugeteilten Gewinnbeteiligung.
Deckungskapital: garantiert
Gewinnbeteiligung: Erreichter Wert (abhängig von möglicherweise jährlich
unterschiedlichen Gewinnanteilsätzen), nicht garantiert
Ein Rückkaufsabschlag kann, wenn vereinbart, abgezogen werden.
Angabe der Rückkaufswerte in Angebot und Polizze
FMA: Berechnet mit zuletzt veröffentlichten Gewinnanteilsätzen, zusätzlich
mit Zinsgewinnanteil + 1% und -1% (Korridormethode)
63
3. KLV und Rente (12)
3.8 Tarifformen
KLV
• Er- und Ablebenstarif (Leistung bei Tod, spätestens bei Erleben)
• Teilzahlungstarif (Leistung bei Tod, vorher Leistung von Teilzahlungen)
• Terme fix (Beitragsfreistellung bei Tod, Auszahlung bei Ablauf)
• Heiratstarif (Leistung bei Heirat, spätestens Ablauf; bei Tod Versorger
keine Prämien mehr zu zahlen)
Rente
• Ansparphase – Rentenbezugsphase
• Prämienrückgewähr bei Tod in Ansparphase
• Zahlung einer lebenslangen Rente ab vereinbartem Alter
• Möglich: Kapitalabfindung am Ende der Ansparphase
• Möglich: Rentengarantiezeit
• Möglich: im Rentenbezug bei Tod Rückgewähr nicht verbrauchtes Kapital
Ganz wichtig: Indexklausel zur Kaufkrafterhaltung (Regelmäßige Prämienerhöhung ohne Gesundheitsprüfung)
64
Erlebensversicherung/Kapitalversicherung
auf den Erlebensfall
Bei dieser Lebensversicherung gibt es nur im Erlebensfall die volle Versicherungssumme.
Im Ablebensfall werden die Nettoprämien samt den vorhandenen Gewinnanteilen
zurückgezahlt.
Da es keinen Ablebensschutz gibt, gibt es auch keine Gesundheitsprüfung.
Einsatzmöglichkeiten:
•
•
•
•
•
•
•
•
Versicherung für Kunden, die keinen Ablebensschutz brauchen
Versicherung für Kunden, die auf Grund Ihres Gesundheitszustandes keine
Lebensversicherung mit Ablebensschutz abschließen können oder wollen
Kapitalbildung,
Betriebliche Altersvorsorge: Rückdeckung oder Auslagerung von Abfertigungsansprüchen
von Mitarbeitern nach Abfertigungssystem „alt“
Pensionsvorsorge
Rentenversicherung mit Leistung in Rentenform, Garantierte Rententafeln
Für Pensionsvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge: Rückdeckung von Pensionszusagen
65
Pensionsversicherungen/Rentenversicherung
•
Der Versicherer zahlt sofort oder nach einer bestimmten Aufschubzeit eine
monatliche Rente. Die Rente kann lebenslang oder befristet sein. Die
Vereinbarung einer zusätzlichen Hinterbliebenenrente nach Tod der versicherten
Person ist meist möglich.
•
Bei Tod der versicherten Person während der Aufschubphase erfolgt i.R.
Rückgewähr der Nettoprämien plus vorhandene Gewinnanteile. Bei Tod
während der Rentenphase kommt es auf die Vertragsgestaltung an, welche
Leistung fällig wird (weitere Rentenzahlung an die Hinterbliebenen, Auszahlung
des nicht verbrauchten Kapitals ….).
66
Einsatzmöglichkeiten für Pensionsversicherungen
•
Formen:
Sofortbeginnende lebenslange oder befristete Renten
gegen Einmalerlag, mit oder ohne Garantiezeit.
• Befristete oder lebenslange Renten gegen laufende
Prämie, mit Aufschubdauer, mit und ohne Garantiezeit.
• Rentenversicherungen mit oder ohne Prämienrückgewähr im Todesfall
• (Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge)
Einsatzmöglichkeiten - Altersvorsorge:
• Zusatzpension
• Schließung der Pensionslücke
• Vorsorge für den Todesfall für die Hinterbliebenen
• Pensionsvorsorge
• Finanzierung und Sicherstellung
• Kapitalbildung für individuelle Zwecke
• Betriebliche Altersvorsorge: Rückdeckung für Pensionszusagen
Einsatzmöglichkeiten - Betriebliche Altersvorsorge:
• Rückdeckung von Pensionszusagen
67
BEISPIEL: NÜRNBERGER Pensions-Konzept
Sicherheit
2,00% garantierter Rechnungszins
Eine garantierte Basisrente – lebenslang !
Erträge
Erwirtschaftete Gewinne erhöhen die Basisrente –
verzinslich angesammelt oder in attraktiven Investmentfonds.
Zusätzliches Renteneinkommen - für mehr Geld im Ruhestand!
68
BEISPIEL: NÜRNBERGER Pensions-Konzept
Arbeiten Sie ruhig entspannt weiter –
wir kümmern uns inzwischen um Ihre Pensionsvorsorge!
Die 2 Wege zu Ihrer Privatpension
PT2
Rentenversicherung mit Rückgewähr
PT5
Sofortrente mit Rückgewähr
69
NÜRNBERGER Pensions-Konzept
PT2 Rentenversicherung mit Rückgewähr
•
Gewinnrentenoption, Bonusrente oder Erhöhungsrente zur Rentensteigerung
•
Überbrückungsrentenoption
•
Rentenbeginnoption
•
Rückgewähr
Nettoprämien-Rückgewähr bei Ableben während der Aufschubdauer und
Rückgewähr nicht konsumierter Renten (= Kapitalabfindung minus geleisteter
Renten) bei Ableben während der Rentenzahlung
Auch mit abgekürzter Prämienzahlungsdauer!
70
NÜRNBERGER Pensions-Konzept
PT5 Sofortrente mit Rückgewähr
•
Einmalbeitrag für die sofortige Rentenzahlung!
•
Kapitalablöse – für den Fall des Ablebens während der Rentenzahlungsdauer
besteht eine Rückgewähr der nicht konsumierten Renten (= Netto-Einmalbeitrag
minus geleistete Renten)
•
Einmal einzahlen, lange profitieren
•
Lebenslange Rente oder abgekürzte Leibrente möglich
•
Rentensteigerung durch Bonusrente oder Erhöhungsrente
71
Ausprägungen von Er- und Ablebensversicherungen
•
•
•
•
Kapitallebensversicherungen (Deckungsstockveranlagung, max. garantierter
Rechnungszins 2,00 %; seit 1. April 2011)
Fondsorientierte Lebensversicherungen (Deckungsstockveranlagung, max.
garantierter Rechnungszins 2,00 %, Überschussveranlagung in Fonds)
Fondsgebundene Lebensversicherungen (Veranlagung erfolgt auf Risiko des
Kunden in Investmentfonds, Möglichkeiten der Ausgestaltung durch
Garantiefonds etc.)
Sonderformen: Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge, Britische
Lebensversicherungen, Second Hand Polizzen
72
BEISPIEL für Kapitallebensversicherung:
NÜRNBERGER Invest-Konzept
NÜRNBERGER
®
Invest-Konzept
Bestandteile der Prämie
(fondsorientierte Er- und Ablebensversicherung)
Prämie
Risikoanteil
Sparanteil
Kostenanteil
Deckungsstock
der
Versicherung
2,00% Rechnungszins
Risikoüberschussanteil
Gewinne aus
Kapitalveranlagung
(über dem Rechnungszins)
Kostenüberschussanteil
Gesamtleistung
bei Ablauf
2,00% Rechnungszins
2,25%
Rechnungszins+
Schlußgewinn+
Ertrag aus der
Investmentfondsveranlagung)
Investmentfonds
74
3.2. FLV (1)
4.1 Formen der FLV
• Klassische FLV (Fonds, Dachfonds)
• Gemanagte FLV (Portfolios)
• Fondsorientierte LV
• Indexgebundene LV (ILV) und
• Garantieprodukte
75
76
3.2. FLV (2)
3.2 Prinzip der FLV (1)
Direktinvestment des VN
• VN erwirbt direkt Fondsanteile
• VU erwirbt um Sparprämie Fondsanteile
• VN bestimmt die Fonds
• „Depotführung“ beim VU
• Kursrisiko beim VN – keine Garantien
• Ablaufleistung = Wert der Fondsanteile
77
3.2. FLV (3)
3.2 Prinzip der FLV (2)
Beitrag und Versicherungssumme
• Keine vers.-math. Beziehung Beitrag/Vers.-Summe
•
Beitragssumme = Monatsprämie x 12 x Laufzeit, bzw. = Einmalprämie
(Tritt vielfach an die Stelle der Versicherungssumme)
•
Prämie unabhängig von
Alter, Geschlecht, Zins, Sterbewahrscheinlichkeit
Versicherungsleistung
• Todesfallleistung =
= Geldwert der Fondsanteile + Max(5% der BS; MTS – Wert der Fondsant.)
dabei ist MTS = Mindesttodesfallsumme
•
Erlebensleistung =
= Fondsanteile bzw. deren Geldwert
Steuerung durch: Beitragsfreie Verlängerung, Switch, Lagerung auf
Depot
78
79
3.2. FLV (4)
3.2 Prinzip der FLV (3)
Beitragszerlegung
•
Sparprämie =
= zu zahlende Bruttoprämie
- Vers.-Steuer
- eingerechnete Verwaltungskosten
- eingerechnete Abschlusskosten
•
Anzahl gekaufte Anteile =
= Sparprämie / Ausgabekurs pro Anteil
•
Risikoprämie
a) interne Risikoversicherung mit konstanter VS (vor allem bei ILV),
Prämie wird von Gesamtprämie abgezogen
b) Kürzung des Fondsguthabens um Risikobeitrag bei variabler (von
Fondsvolumen abhängiger) Todesfallleistung
80
81
3.2. FLV (6)
3.3 Besonderheiten (1)
•
Stichtagsregelung für Wertermittlung in AVB
Prämienveranlagung: i.d.R. letzter Börsetag vor Prämienfälligkeit oder auf
Prämieneingang folgender Tag
Rückkauf und Ablauf: Letzter Börsetag vor dem letzten Tag des
Versicherungsschutzes
Tod: Letzter Börsetag vor dem Todestag/der Todesmeldung
•
Vorauszahlungen
VN entnimmt Fondsanteile und erhält deren Geldwert.
Rückzahlung später zum dann aktuellen Kurs
Vorteile:
Überbrückung finanzieller Engpässe
Gewinnerzielung bei fallenden Kursen
Sicherung hoher Werte bei fallenden Kursen (vor Ablauf)
82
3.2. FLV (7)
3.2 Besonderheiten (2)
•
Switch
VN wechselt die Fonds, möglich
a) nur für künftige Veranlagungen
b) für vorhandene Anteile und künftige Veranlagungen
Zweck:
Reaktion auf Änderung der Kapitalmärkte
Ersatz von schwachen Fonds durch erfolgreichere
Sicherung hoher Werte bei fallenden Kursen vor Ablauf
(Wechsel von Aktienfonds in Geldmarktfonds)
•
Indexklausel – unbedingt empfehlenswert
(Regelmäßige Erhöhung der Prämie ohne Gesundheitsprüfung)
Beitragsfreie Verlängerung bei Ablauf (5 bis 10 Jahre auf Antrag)
Ablauf-Management
VU macht einige Zeit vor Ablauf Vorschlag für Switch in risikolose Anlage
•
•
83
84
3.2. FLV (8)
3.2 Formale und rechtliche Vorschriften
•
Jährliche Information der VN über Wert der Fondsanteile
(§18b VAG)
•
•
•
Eigener Deckungsstock für FL und ILV (§20 VAG)
Bilanz: Kapitalanlagen der FLV und ILV sind auf der Aktivseite als eigener
Posten auszuweisen, ebenso Deckungserfordernis auf Passivseite
Kursveränderungen sind beim VU ergebnisneutral
85
3.2. FLV (9)
4.5 Nachteile VN
•
•
•
•
•
•
Keine garantierte Ablaufleistung (Ausnahme: ILV/Garantieprodukte)
Keine Mindestverzinsung (Ausnahme: Manche Produkte der ILV)
Veranlagungsrisiko bei VN
Ablaufleistung stark volatil
Langfristige Bindung
Rückkauf unter Umständen eingeschränkt
86
3.2. FLV (10)
3.2 Vorteile VN
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Keine Ertragsbesteuerung (Im Gegensatz zu direkten
Wertpapierveranlagungen)
Steuerung der Kapitalanlage durch VN möglich
Transparenz der Kapitalanlage
Professionelles Anlagemanagement - verschiedene Strategien wählbar
Höhere Ertragschancen als KLV – hoher Aktienanteil möglich
Große Fondspalette (Länder, Themen, Indices, Strategie, Trendfolge)
Garantien durch VN in gewissem Rahmen auswählbar
Risikostreuung
Investition an Börse mit geringen Prämien
Cost Average – Effekt
Versicherungsschutz
Vorauszahlung bei Geldbedarf
Zusatztarife
Indexklausel
87
88
3.2. FLV (10)
Leistungen zu Vertragsablauf:
•
Prämienfreie Laufzeitverlängerung z.B. 10 Jahre in vielen FLV möglich Versicherungsschutz und Versicherungsvertrag bleiben aufrecht
Wahlrecht bei Ablauf:
• Geld
• Fondsanteile (Ausnahmen möglich),
• lebenslange Rente (zumeist in Form einer Umwandlungsrente: also mit
Rententafeln, wie sie bei der Umwandlung des Kapitals in eine Rente
am Ende der Laufzeit gelten).
Erste Versicherungen bieten einen garantierten Rentenfaktor an.
Vorteil für den Kunden:
Sichere Kalkulationsgrundlagen für das Rentenalter.
89
Garantierter Rentenfaktor (Neu bei ersten FLV Anbietern)
am BEISPIEL NÜRNBERGER
Garantierter Rentenfaktor: mehr Sicherheit für die Rente
Für die Berechnung des Rentenfaktors ist
die Lebenserwartung ein wichtiger Faktor.
Steigt die Lebenserwartung, sinkt der
Rentenfaktor.
Wer in 20 Jahren in Rente geht, hat unter
Umständen ungünstigere Rechnungsgrundlagen für seine Rente als heute und
somit bei gleich hohem Kapitaleinsatz eine
niedrigere monatliche Rente!
Deshalb:
Mit dem garantierten Rentenfaktor der NÜRNBERGER
heute schon die Renten von morgen sichern!
90
3.2. FLV (10)
Garantierter Rentenfaktor am Bp der NÜRNBERGER
Beispiel: FLV Tarif 1531, Mann, 21 Jahre, Endalter 61, Monatsprämie
€ 150, 30% MTS, Ablaufleistung bei 0% Fondsperformance.
Ablaufleistung 1, 2 – daraus resultiert:
250 €
200 €
Prognostizierte Umwandlungsrente
(Erhöhungsrente)
200,-€
Umwandlungsrente mit
garantiertem Rentenfaktor
177,-€
150 €
Der Kunde kann sich vor
Beginn der Rentenauszahlung immer für die
vorteilhaftere Variante
entscheiden!
100 €
50 €
0€
PT5U
PT5G
1 Da
die in den künftigen Jahren erzielbaren Gewinne nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die Gewinnbeteiligung auf Schätzungen, denen die
gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Die Genauigkeit der Prognose nimmt mit wachsendem Zeitabstand ab. Jede Kapitalanlage ist mit einem Risiko verbunden. Kurse
können sowohl steigen als auch fallen. Erträge in der Vergangenheit sind daher keine Garantie für die Zukunft. Verluste sind möglich.
2 Die dargestellten möglichen Leistungsentwicklungen einer Fondsgebunden Lebensversicherung in der Zukunft basieren auf der Annahme gleich bleibender Wertsteigerungen. Sie dienen
ausschließlich Illustrationszwecken.
91
3.3. Fondsorientierte LV
Fondsorientierte LV = KLV + Gewinnanteile in Fonds
•
•
•
•
•
Garantierte Versicherungssumme
Garantierter Rechnungszins
Prämie und Vers.-Summe analog KLV
Kapitalveranlagung im allgemeinen Deckungsstock
Jährliche Zins-, Risiko- und Kostengewinnanteile dienen zum Erwerb
von Fondsanteilen
92
3.4. Indexgebundene LV (ILV)
•
•
•
•
•
•
•
•
•
In der Regel Einmalprämienprodukt
Ablaufleistung hängt ab von Partizipation an
einem oder mehreren Aktien- /Rohstoff- .. Indices
oder an Wertentwicklung eines Aktien-/Fondsportfolios
Kapitalgarantie (Garantiegeber in der Regel extern durch Bank)
Oft Garantie einer Mindestverzinsung
Underlaying: Struktur
Anleihe mit dahinter liegendem Portfolio aus Zerobonds
und Derivaten
Gestaltung in Tranchen – eng begrenzter Verkaufszeitraum
Hohe Rückkaufsabschläge
Garantie mindert Ertragschancen
Sicherheit durch Kapitalgarantie
93
94
4. Wie der Staat ansatzweise versucht, private und
betriebliche Vorsorge zu fördern
4. Wie der Staat ansatzweise versucht,
private und betriebliche Vorsorge zu fördern
95
4.1. Prämiengeförderte (PZV)
Zahlen 2011:
•
•
•
Gef. Höchstprämie: 2.313,36 €/192,78 (Max. staatl. Förd.: 196,64 €)
Förderung: 5,0% + Bausparprämie ( 2010.: 8,5% )
Aktienanteil 30% (aus einem Land mit einer Börsekapitalisierung von unter
30%) bzw. Lebenszyklusmodell - je Altersgruppe unterschiedlich, zuletzt
geändert ab 1.1.2010
Lebenszyklusmodell:
30% in Aktien,
25% in Aktien ab dem 45. Lebensjahr,
15% in Aktien ab dem 55. Lebensjahr
•
•
•
•
Mindestdauer 10 Jahre
Garantie der eingezahlten Prämie zum Zeitpunkt der Verrentung
Keine Vers.-Steuer, keine ESt, keine KESt, keine SpSt
Nachversteuerung bei Kapitalablöse mit 25% + Rückzahlung
halbe staatliche Förderung
Renten steuerfrei
•
96
97
Gesetzliche Grundlage §§ 108g–i EStG
Zweck:
Wie:
Forcierung der privaten Altersvorsorge und gleichzeitige Belebung des
österreichischen Kapitalmarktes
Zahlung einer staatlichen Prämie
Steuervorteile
Veranlagung :
Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge für Vertragsabschlüsse ab
1.1.2010 nach dem Lebenszyklusmodell zu mindestens
- 30% in Aktien
- 25% in Aktien ab dem 45. LJ
- 15% in Aktien ab dem 55. LJ
Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge für Vertragsabschlüsse vor dem 1.1.2010 zu
mindestens 30% in Aktien, es sei denn, der Kunde erklärt ab dem 1.1.2010 spätestens
bis zum Ablauf der Mindestbindefrist (10 Jahre) unwiderruflich den Übertritt in das
Lebenszyklusmodell (führt weder zu einem neuen Vertragsabschluss noch ändert sich die
Mindestbindefrist).
98
Die Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge
Staatliche Rahmenbedingungen
Mindestanforderungen an das Produkt:
Kapitalgarantie
Verrentung
Leistung in Rentenform frühestens ab Vollendung des 40. Lebensjahres
Einmalige Mindestbindefrist von 10 Jahren
Eine Kapitalgarantie für die eingezahlten Prämien und die staatliche
Förderung bei widmungsgemäßer Verwendung des Auszahlungsbetrages
Steuerliche Einschränkungen:
Leistungen aus Prämienzahlungen über den staatlich geförderten
Höchstbetrag (= Prämien über € 2.313,36 für 2011) sind nicht steuerbegünstigt.
Prämien/Leistungen aus ev. mitversicherten Zusatzversicherungen sind nicht
steuerbegünstigt.
Prämienzahlungen (bis zum jährlich förderbaren Höchstbetrag) können nicht als Sonderausgabe
gemäß § 18 EStG abgesetzt werden.
Regelungen für den Ablebensfall:
Der Bezugsberechtigte kann frei bestimmt werden.
Der Bezugsberechtigte kann den Vertrag übernehmen oder lässt sich den Vertragswert
abzüglich 50% der staatlichen Förderung und 25% Kapitalertragssteuer auf die Kapitalerträge
auszahlen.
99
Die Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge
Staatliche Rahmenbedingungen (Teil III)
Zur widmungsgemäßen Verwendung zählt u.a.


Lebenslange Rente frühestens ab 40. Lebensjahr
die Verlängerung/der Abschluss einer neuen Zukunftsvorsorge

der Abschluss einer PZV nach § 108b EStG 1988 gegen
Einmalerlag mit lebenslanger Rente, Antrittsalter frühestens im Alter von 40 Jahren

die Übertragung an eine Pensionskasse

die Überbrückungsrente (Bridging Rente)
Als nicht widmungsgemäß gilt

jede Kapitalauszahlung

Investition in andere als die gesetzlich festgelegten Möglichkeiten (ZV, PZV, PIF, PK)
Staatliche Sanktionen einer nicht widmungsgemäßen Verwendung:

Rückerstattung von 50% der staatlichen Förderung

Nachversteuerung von 25% Kapitalertragssteuer auf die Kapitalerträge

Entfall der Kapitalgarantie
100
Die Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge am
Beispiel NÜRNBERGER BonusSolide:
BonusSolide
2011:
• 8,5 % staatliche Förderung
• Maximal geförderter Einzahlungsbetrag: 2.313,36 € p.a.
• Einzahlung bis 192,64 EUR p.m.
• Bis 196,64 EUR Förderung vom Staat
Highlights:
• Garantierte lebenslange Rente
• Staatliche Förderung: zwischen 8 % und 13,5 %
• Kapitalgarantie auf eingezahlte Prämien und
staatliche Förderung
• Garantie von 2,00 % Rechnungszins während Rentenphase
• Garantierte Rententafeln vom Vertragsbeginn
• Keine Versicherungsteuer, keine KESt,
keine Einkommensteuer
• NEU: Bridging Rente
• NEU: Rückgewähr des nicht verbrauchten Rentenkapitals
• Einzahlung € 25,-- bis € 196,-- monatlich
• Kaufkraft- und Wertsicherung durch Konstantindex
• Auf Wunsch auch mit Sparziel-Sicherheit und
Förderungssicherung BUZ Plus B (= Beitragsbefreiung im
Falle von Berufs-/Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit)
Beispiel: Nürnberger BonusSolide
Zusätzliche Garantien und Ablebensleistung
Zusätzliche Garantien:
•
Garantie der bei Vertragsabschluß gültigen Rententafeln
Sicherheit der Rechnungsgrundlagen Ihrer Pension
•
Garantie von 2,00% Rechnungszins während der Rentenphase
Sicherheit einer fixen Verzinsung
Ablebensleistung:
•
Sofern der Bezugsberechtigte den Vertrag nicht fortführt, leistet die NÜRNBERGER
den
vorhandenen Vertragswert, zumindest jedoch 110% der vom Kunden eingezahlten
Prämien
(exklusive der staatlichen Prämie).
•
Unabhängig davon wird die gesetzlich vorgesehene teilweise Rückerstattung der
staatlichen Prämie
und eine Nachversteuerung von 25% Kapitalertragssteuer auf die Kapitalerträge fällig.
102
BonusSolide
Überbrückungsrente (Bridging Rente)
Überbrückungsrente (Bridging Rente):
Steuerfreie Option zur Überbrückung der Zeit bis
zur gesetzlichen Alterspension
•
Frühestens ab dem 50. Lebensjahr und maximal
bis zum Beginn der Pension aus der staatlich
geförderten Zukunftsvorsorge
•
Anwendbar z.B. bei Altersteilzeit, erheblicher
Verkürzung der Arbeitszeit, Kündigung,
Arbeitslosigkeit und Invaliditätspension
•
Voraussetzung: Mindestbezugsdauer 3 Jahre in
Form einer Rente
•
Vorteil: Keine Nachversteuerung der Erträge und
keine Rückzahlung von staatlichen Prämien!
Hinweis: Stand 2009. Die Bridging Rente basiert
auf § 108b EStG.
103
Wichtige Optionen für die Rentenbezugsphase
Bei Ableben des Versicherten während der Rentenbezugsphase gibt
es folgende Szenarien:
• Wenn keine Rückgewähr des nicht verbrauchten Rentenkapitals vereinbart wurde:
Das nicht verbrauchte Rentenkapital verfällt zugunsten der
Versichertengemeinschaft.
• Sofern eine Rückgewähr des nicht verbrauchten Rentenkapitals vereinbart wurde:
Das nicht verbrauchte Rentenkapital wird an die bezugsberechtigte/n Person/en
ausgezahlt.
• Sofern eine Hinterbliebenenrente vereinbart wurde: Die NÜRNBERGER leistet an
den Ehe- oder Lebenspartner-/in eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 50% bis
100% der Versorgerrente (also jener Rente, die dem Versicherten zugestanden
ist).
104
BonusSolide
Kapitalveranlagung
• In Form einer Indexgebundenen Lebensversicherung
• Im Fonds Apollo 32 (Security KAG) oder gleichwertigen Fonds und – je nach
Kapitalmarktlage – auch in anderen gesetzlich zulässigen Kapitalmarktinstrumenten.
• Kapitalgarantiegeber: Capital Bank, Burgring 16, 8010 Graz
• Kapitalanlagegesellschaft: Security Kapitalanlage AG, Burgring 16, 8010 Graz
105
BEISPIEL: BonusSolide
Basisfonds Apollo 32 (AT0000642483)
Gute Wertentwicklung: + 78,3% seit Auflage (Juni 2003), +8,41 % pro Jahr!*
Wertentwicklung: PZV Basisfonds - Apollo 32
20
19
18
17
16
15
14
13
12
11
10
9
Jun
03
Dez
03
Jun
04
Dez
04
Jun
05
Dez
05
Jun
06
Dez
06
Jun
07
Dez
07
Jun
08
Dez
08
Jun
09
Dez
09
Jun
10
*Quelle: Security KAG / Jede Kapitalanlage ist mit einem Risiko verbunden. Kurse können sowohl steigen als auch fallen. Performanceergebnisse
der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Stand: 30.07.2010.
106
4.2. Betriebliche Altersvorsorge
Förderung der Altersvorsorge durch betriebliche Renten
Die 2. Säule der Altersvorsorge
Gruppenlösungen durch
 Pensionskassen / Betriebliche Kollektivversicherungen
 Zukunftssicherung nach § 3/1/15a EStG
Individuallösungen durch
 Pensionszusagen
107
Extra3 – Sozialstaat adé
108
Arten des § 3/1/15
§ 3/1/15
Bezugsumwandlung
Zukunftssicherung
• AN finanziert
• AG finanziert (on Top)
• SV- beitragspflichtig
• SV – beitragsfrei
• Lohnsteuerfrei
• Lohnsteuerfrei
• 7,9% verminderte
Lohnnebenkosten
• Lohnnebenkostenfrei
Verzichtsmodell
VwGH Urteil v. 01.09.2004
Als Bezugsumwandlung
klassifiziert
• Widerrufrecht
• Einverständniserklärung des AN
109
Produktmöglichkeiten lt.
EStG
Unter Zukunftssicherung versteht man Ausgaben des Arbeitgebers für
Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen, die dazu dienen,
Arbeitnehmer oder diesen nahestehenden Personen für den Fall der
Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes des Arbeitnehmers
abzusichern.
daher möglich:
- KAPITAL-Versicherungen
- RENTEN-Versicherungen
- UNFALL-Versicherungen
- RISIKO-Versicherungen
- KRANKEN-Versicherungen
- PLAN B pur-Versicherungen
110
Warum § 3/1/15, anstatt Gehaltserhöhung?
Musterberechnung: Arbeitnehmer 35 Jahre alt, mtl. Bruttoeinkommen 1.800,-€ (das
entspricht einem Jahreseinkommen inkl. 13. und 14. Bezug von 25.200,-€)
Gehaltserhöhung
Bezugsumwandlung
Freiw.
ZukSicherung
393,71
369,89
300,00
-69,89
-69,89
------
Lohnnebenk. 7,90%
-23,82
------
------
Brutto
300,00
300,00
SV-Abgaben 18,00%
-53,76
-53,76
------
Lohnsteuer
-79,06
------
------
167,20
246,24
300,00
Σ Aufwand AG
SV-Abgaben 21,90%
Netto
36,50%
300,00 (auf Jahresgehalt)
112
Warum § 3/1/15, anstatt einer Gehaltserhöhung?
•
Musterberechnung:
Arbeitnehmer 35 Jahre alt, mtl.
Bruttoeinkommen € 1.800,Investition (lt. Beispiel)
Gehaltserhöhung
Bezugsumw
andlung
Freiw.
Zukunftssicherung
167,00
246,00
300,00
28,16
43,33
53,58
7.362,00
11.309,00
13.990,00
389,58
588,75
724,92
239,00
361,17
444,75
V1: PT2, verz. Ansammlung (EA 65)
Lebenslange Gesamtrente *
gesamte Kapitalabfindung *
V2: Plan B Pur, BU-Leistung 50%, BG2
garantierte mtl. Rente (EA 55)
garantierte mtl. Rente (EA 60)
113
Pensoinszusage / direkte Leistungszusage
Die Pensionszusage / direkte Leistungszusage
114
Extra 3 Plus
• Gut zu wissen über direkte Leistungszusagen:
•
•
•
•
•
•
•
Schriftlich – rechtsverbindlich – unwiderruflich im Sinne des BPG
Beachten Sie den erforderlichen Zeitraum von 7 Jahren zwischen Erteilung der
Pensionszusage und Pensionsantritt
Maximal zusagbare Pension: 80% des letzten Aktivbezuges bzw. 100% inklusive
ASVG-Pension
Option auf Kapitalabfindung
Denken Sie an eine Wertanpassung der zugesagten Leistungen
Bei Selbstkündigung des Begünstigten bleibt das angesparte Kapital im
Unternehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde
13. und 14. Rentenzahlung sind abgabenrechtlich begünstigte
Sonderzahlungen
115
Direkte Leistungszusage (DLZ) bzw.
Pensionszusage
vertragliche Pensionszusage
Anspruch auf Alters-,
Hinterbliebenen-, BU-Pension
GmbH, AG,
GmbH & Co KG
Vorstände, leitende Angestellte, Geschäftsführer,
Gesellschafter
(GGF)
116
Direkte Leistungszusage (DLZ) bzw.
Pensionszusage
vertragliche Pensionszusage
Anspruch auf Alters-,
Hinterbliebenen-, BU-Pension
GmbH, AG,
GmbH & Co KG
Vorstände, leitende Angestellte, Geschäftsführer,
Gesellschafter
(GGF)
117
Steueroptimierte Vorsorge für den Unternehmer
Variante 1
Variante 2
Variante 3
EUR 12.000,-- als
Gehalt aus der Fa.
EUR 12.000,-- als
Gewinnentnahme aus
der Fa.
EUR 12.000,-- in DLZ
aus der Fa.
Aufwand im Unternehmen
12.000,00
anteilig DN Beiträge (SV, Steuer*)
4.118,64
anteilig DG Beiträge p.a.
3.562,63
Abgaben KÖSt/KESt (25/25)
12.000,00
12.000,00
5.250,00
private Altersvorsorge
Prämie p.a.
betriebliche Vorsorge
4.318,73
6.750,00
12.000,00
gesamte mtl. Rente
893,32
1.398,41
2.489,24
Rente nach ØSteuersatz* (19,83%)
893,32
1.398,41
1.991,39
gesamtes Kapital
233.529,00
365.565,00
650.709,00
Gesamtkapital nach Steuer (50%)
233.529,00
365.565,00
325.354,50
90.000,00
0,00
90.000,00
Zusätzliche KÖSt. Ersparnis
Annahme: Mann, 35 Jahre, Angestellter, EUR 42.000,-- Bruttojahresgehalt (mtl. EUR 3.000,-- Btto). Keine Pendlerpauschale, ohne
AVAB, keine Kinder, kein Sachbezug, DG in Sbg. (Btto-Ntto Rechner BMF 08/2009)
Tarif: Nürnberger PT2/1390, Endalter 65. Stand: Herbst 2009
118
Rückdeckungsversicherung
am Beispiel NÜRNBERGER:
Tarifinfos
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
PT2, Tarif 1390 od. 1391
Garantierte Renten- und Sterbetafeln
verschiedene Provisionsansprüche möglich (0 bis 150 %)
Lebenslange Rente
grundsätzlich Erhöhungsrente (Bonusrente optional möglich)
Witwenrente (Barwert-, Risikomodell)
Waisenrente (Barwert-,Risikomodell)
BU (Leistungsvariante ab 50% bzw. 25%)
Gewinnbeteiligung während Aufschubdauer „Ansammlung“ (Fonds denkbar)
Valorisierung in Anwartschaftsphase / Leistungsphase
Rentenbeginnoption (kostenlos)
3-Fach-Kapitaloption
09.04.2015
119
119
Direkte Leistungszusage
So profitiert das Unternehmen:
So profitiert der Begünstigte:
•Prämien sind Betriebsausgabe
•Rückstellungsbildung ist
gewinnmindernd
•Extra3 Plus ersetzt oder ergänzt
erforderliche Wertpapierdeckung
•Langlebigkeitsrisiko wird ausgelagert
•Zusätze wie BU, Witwen und Waisen
sind einschließbar und ebenfalls
Betriebsausgabe
•Gleichbleibend kalkulierbare
Aufwände über viele Jahre
•Verbessertes Bilanzbild
(Eigenkapitalquote)
•Mitarbeitermotivation und –bindung
•Keine Lohnnebenkosten, keine SV
•Keine Lohnsteuer und SV in der
Ansparphase
•Bruttoinvestment – höherer Ertrag durch
Zinseszins
•Keine SV in Rentenbezugszeit
•Geringere Steuerlast während
Rentenbezugszeit
•Insolvenzschutz durch Verpfändung des
Versicherungsvertrages
•Sicherheit im Falle des Ablebens für
Hinterbliebene
120
Beispiel Nürnberger Extra 3:
Transparenz-Flexibiltät-Schnelligkeit
www.nuernberger.at
121
An Erfolg zu glauben ist gut.
Für Erfolg zu arbeiten ist besser.
Viel Erfolg
in Ihrem Beruf als Versicherungsagent!
Mag. Peter Rosenbichler