bei Rentenversicherungen mit Ablebensschutz

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Leben
Lebensversicherung
• Lebensversicherung
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Die Lebensversicherung
•
Welche Arten von Lebensversicherungen gibt es?
•
Kapitalversicherung
–
Er- und Ablebensversicherung
• Die Er- und Ablebensversicherung auf zwei Leben
•
Rentenversicherung
–
•
Lebensversicherung mit Kapitalzahlung im Todesfall
–
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Rentenversicherung mit Ablebensschutz
= Risikoversicherung
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Die Lebensversicherung
•
Aufbau der Lebensversicherung
– Die am häufigsten abgeschlossene Form der
Kapitalversicherung ist die
Er- und Ablebensversicherung
– Sie wird auch „gemischte“ Lebensversicherung
genannt
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Ziel einer Er- und Ablebensversicherung
• Eine Er- und Ablebensversicherung soll einerseits
ein
Sparziel des Kunden sicherstellen
(Auszahlung eines Kapitals am Ende der
vereinbarten Dauer),
andererseits
eine finanzielle Absicherung im Todesfall für die
Hinterbliebenen darstellen
(Auszahlung der Versicherungsleistung im Todesfall)
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Die Lebensversicherung
• Wann wird eine Leistung fällig?
• Die Versicherungsleistung wird fällig,
wenn der Versicherte innerhalb der vereinbarten
Versicherungsdauer
stirbt
oder wenn er den
Ablauf der Versicherungsdauer erlebt
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Die Leistungen
•
Welche Leistung wird beim Ableben der versicherten
Person fällig?
–
•
Welche Leistung wird im Erlebensfall fällig?
–
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Im Fall des vorzeitigen Ablebens
des Versicherten bedeutet das die Auszahlung der
Versicherungsleistung zur Versorgung der
Bezugsberechtigten
Im Erlebensfall steht dem Versicherten
das gesamte angesparte Kapital zur Verfügung,
z.B. als Zusatzpension (bei Rentenversicherungen
mit Ablebensschutz) oder in Form einer einmaligen
Auszahlung
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Er- und Ablebensversicherung auf zwei Leben
• Er- und Ablebensversicherung auf zwei Leben
• Hier gibt es zwei versicherte Personen
• Stirbt einer der beiden kommt es zum Leistungsfall
• Diese Variante wird oft bei Ehepartnern angewandt
um beide Partner günstig abzusichern
• Bitte beachten Sie aber dass im Todesfall beider
(gemeinsame Autofahrt) die Versicherungsleistung
nur einmal ausbezahlt wird
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Personen des Versicherungsvertrages
• Personen des
Versicherungsvertrages
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Personen des Versicherungsvertrages
• Personen des Versicherungsvertrages
• Welche Personen sind an einem
Lebensversicherungsvertrag beteiligt?
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Personen des Versicherungsvertrages
Versicherer = VR
Versicherte Person = VP
Antragsteller = VN
Bezugsberechtigten
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Bezugsberechtigung
• Die Bezugsberechtigung
• Der Bezugsberechtigte ist jene natürliche oder
juristische Person, die nach dem Willen des
Versicherungsnehmers im Versicherungsfall die
vereinbarte Leistung erhalten soll
• Im Ablebensfall kann der Bezugsberechtigte den
Anspruch auf die im Versicherungsfall vereinbarte
Leistung selbstständig geltend machen
• Im Ablebensfall unterliegt die Versicherungsleistung
der Erbschaftsteuer
– Einzige Ausnahme: VN und VP sind nicht ident und der
VN ist der Bezugsberechtigte
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Bestandteile der Lebensversicherung
• Bestandteile der
Lebensversicherung
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Bestandteile der Lebensversicherung
• Bestandteile der Er- und Ablebensversicherung
• Prämie
• Versicherungssumme
• Gewinne
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Prämie
• Prämie
• Die Prämie setzt sich aus einem
Sparanteil
Risikoanteil
Verwaltungskostenanteil
Sparanteil
Risikoanteil
Verwaltungskostenanteil
zusammen
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Sparanteil der Prämie
• Sparanteil der Prämie
• Der Sparanteil der Prämie ist jener Teil der von der
bezahlten Prämie nach Abzug von Risikoanteil,
Kosten und Steuer veranlagt werden kann
• Dies wird regelmäßig von der Finanzaufsichtsbehörde
überprüft
• Der Sparanteil bietet die ideale Möglichkeit innerhalb
einer festgesetzten Zeit ein erwünschtes Sparziel zu
erreichen
• Durch den Sparanteil der Versicherungsprämie
erwirtschaftet der Kunde im Laufe der Zeit sein
Kapital oder seine Zusatzpension
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Sparziel
• Wie erreicht man sein Sparziel?
• Die Höhe der Prämien und die Dauer der
Versicherung bestimmen das Sparziel
– Praktische Formel (näherungsweise)
• Versicherungssumme (VS) = Prämie x Laufzeit (LZ)
oder
• Prämie = Versicherungssumme (VS) / Laufzeit
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Verfügbarkeit
• Der Sparanteil der Prämie zur Lebensversicherung
wird von der Versicherung gewinnbringend angelegt
• Der VN kann über sein angespartes Kapital auch frei
verfügen
– frühestens nach einem Jahr (wenn keine
Vinkulierung/Verpfändung/Abtretung vorhanden ist)
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Risikoanteil der Prämie
• Risikoanteil
– Das Besondere an der Lebensversicherung ist
aber ihr zweiter Teil, der Risikoanteil
– Die Lebensversicherung ermöglicht
die finanzielle Absicherung im Todesfall
– Stirbt der Kunde innerhalb der Laufzeit der
Versicherung erfolgt die Auszahlung der
Versicherungssumme und der bis dahin
angesammelten Gewinnanteile
– Dieses Risiko des Versicherers spiegelt sich im
Risikoanteil der Prämie wieder
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Prämie
• Der Risikoanteil der Prämie ist der Preis für die
„Ware“ Versicherungsschutz
– Sie richtet sich nach dem Alter der versicherten
Person, dem Geschlecht, der
Versicherungssumme und der gewählten
Versicherungsdauer
– Je länger die Versicherungsdauer umso länger ist
für die Versicherung das Risiko des Todes zu
tragen
– Die Risikoprämie ist die Gegenleistung des
Kunden für die Leistung der Versicherung im
Ablebensfall
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Berechnung des Risikos
• Wie wird das Risiko berechnet? – ein ø Beispiel
– Aufgrund der Volkszählung weiß man, das pro Jahr
von 1000 zwanzigjährigen Männern zwei sterben
werden
– Wenn die Victoria-Volksbanken Versicherung
1000 zwanzigjährige Männer mit einer
Versicherungssumme von je € 10.000,- versichert hat,
so weiß sie, das sie in diesem Jahr zweimal
€ 10.000,- ausbezahlen muss
– Die Gefahrengemeinschaft (alle 20 jährigen bei der VVV
versicherten Männer) muss also einen Betrag
von € 20.000,- bereitstellen
– Das heißt, jeder dieser 1000 zwanzigjährigen Männer
muss 1/1000 der erforderlichen Summe als
Risikobeitrag in diesem Jahr bezahlen
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Berechnung der Risikoprämie
1000 20jährige Männer mit je
einer VS von Euro 10.000.-
Laut Statistik werden 2 sterben,
das heißt die VVV muss Euro
20.000.- auszahlen
Risikotopf
muss
Euro 20.000.beinhalten
20 x 1000 = 20.000
Jeder Mann muss Euro 20.- in den Topf
als Risikoprämie zahlen, damit die VVV
die VS zahlen kann
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Sterbetafeln
• Sterbetafel
– Aufgrund der letzten Volkszählung werden die
Sterbewahrscheinlichkeiten jedes Alters ermittelt
– So ist zum Beispiel die Wahrscheinlichkeit, dass
ein 20- jähriger Mann innerhalb des nächsten
Jahres stirbt 13,65‰
– Für die Rentenversicherungen wird das
zukünftige Langlebigkeitsrisiko in einer eigenen
Rententafel berücksichtigt
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Verwaltungskostenanteil
• Verwaltungskostenanteil
• Kostenanteile
– Mit dem Verwaltungskostenanteil beteiligt sich
der Kunde an den Kosten, die der Betrieb einer
Lebensversicherung mit sich bringt (Provisionen,
Bestandsverwaltung etc.)
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Versicherungssumme
• Die Versicherungssumme ist die vertraglich
vereinbarte Leistung und wird auf der Polizze
dokumentiert
– Die Versicherungssumme erhöht sich durch die bis
dahin angefallenen Gewinne
– Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach
dem Alter des Kunden, Prämie und Laufzeit des
Vertrages
– Die Versicherungsleistung unterliegt bei der
Auszahlung im Todesfall der Erbschaftssteuer
– Die Versicherungssumme ist die garantierte
Auszahlungssumme plus die variablen Gewinnanteile
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Gewinn
• Gewinnbeteiligung
– Die Gewinnbeteiligung ist der Gewinn der über
den Rechnungszins hinaus erwirtschaftet wird
– Dieser Gewinn wird bei der Kapitalversicherung das
erste Mal nach drei Jahren und bei der
Rentenversicherung nach einem Jahr und in der Folge
jährlich zugeteilt
• Einmal zugeteilte Gewinne gehören dem Kunden und
können durch schlechtere Veranlagungserfolge der
nächsten Jahre nicht geschmälert werden
– Am Ende der Sparzeit wird dem Kunden die
Versicherungssumme mit den Gewinnanteilen
ausgezahlt
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Gewinnanteile
• Die Gewinnanteile die dem Kunden jährlich
gutgeschrieben werden erhöhen die
Versicherungsleistung
• Der Kunde bekommt jährlich von der VVV ein
Gewinnbeteiligungsschreiben zugesandt
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Garantierte Gewinne?
• Die exakte Höhe der Gewinnanteile kann natürlich für
die Zukunft nicht garantiert, sondern nur geschätzt
werden
• Deshalb enthält jede Aussage einer Gesellschaft über
künftige Gewinnbeteiligungen folgenden Zusatz:
„ Da die in künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse
nicht vorausgesehen werden können, beruhen
Zahlenangaben über künftige Gewinnanteile auf
Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse
zugrunde gelegt sind. Diese Angaben sind daher
unverbindlich.“
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Zusammensetzung der Gewinnanteile
• Die Gewinnanteile bestehen aus Bonussen ( Gewinne
aus der Veranlagung), Basisanteilen (Gewinne aus
Verwaltung und Sterblichkeit) und
Schlussgewinnanteilen
• Es wird unterschieden in Versicherungen mit und
ohne Indexklausel
– Indexklausel bedeutet, dass sich die Prämie jedes Jahr
um einen bestimmten Prozentsatz erhöht und damit
auch die Versicherungssumme
– Man sagt auch Dynamisierung dazu
– Verträge, die dynamisiert sind erhalten eine erhöhte
Zuteilung an Basisanteilen
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Rentenversicherung
• Rentenversicherung
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Rentenversicherung
• Rentenversicherung
• Die Rentenversicherung ist eine optimale Form um
für die Pension vorzusorgen
• Sie ist die einzige Möglichkeit bereits bei Abschluss
des Vertrages die Höhe der Rente zu bestimmen
• Bereits bei Abschluss wird die Grundrente
(vertraglich garantierte Rente) der Höhe nach von der
Versicherung garantiert
• Die Höhe der Rente setzt sich aus einer vertraglich
garantierten monatlichen Rente und einer
Zusatzrente zusammen
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Rentenversicherung mit Ablebensschutz
• Die Rente wird solange die versicherte Person lebt
ausbezahlt, standardmäßig 10 Jahre (andere
Varianten sind möglich)
– = sogenannte Garantiezeit
• = stirbt die versicherte Person zum Beispiel nach 3 Jahren
Rentenbezug wird die Rente standardmäßig weitere 7
Jahre (3+7=10) an den Bezugsberechtigten ausbezahlt
• Die Garantiezeit kann - abhängig vom Rentenbeginnalter auf längstens 20 Jahre erhöht werden
• Die Rente erhöht sich jedes Jahr um die aktuelle
Gewinnbeteiligung*
• Die Rente ist nach dem Einkommenssteuergesetz
(§29 Z 1EstG) zu versteuern
*Da die in künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die
Gewinnbeteiligung auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Diese Angaben sind daher
unverbindlich.
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Ziel einer Rentenversicherung mit Ablebensschutz
• Eine Rentenversicherung mit Ablebensschutz soll
einerseits ein
Vorsorgeziel des Kunden sicherstellen
(Auszahlung einer lebenslangen Rente ab dem
Rentenbeginn),
andererseits
eine finanzielle Absicherung im Todesfall für die
Hinterbliebenen darstellen
(Auszahlung der Versicherungsleistung im Todesfall)
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Höhe der Rente bei der Rentenversicherung mit
Ablebensschutz
• Die Höhe der lebenslangen Rente wird bei der
Rentenversicherung mit Ablebensschutz bei
Fälligkeit (= Ablauf der Aufschubzeit) nach den
dann gültigen Sterbetafeln (= der
durchschnittlichen Lebenserwartung) berechnet
• ACHTUNG: wesentlicher
Unterschied zur „richtigen“
Rentenversicherung
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Unterschied
•
•
•
•
Der Unterschied zwischen einer Er- und
Ablebensversicherung und einer Rentenversicherung mit
Ablebensschutz liegt unter anderem in der steuerlichen
Geltendmachung der Prämien im Rahmen der
Arbeitnehmerveranlagung
Nur bei der Rentenversicherung mit Ablebensschutz kann
man die Prämien im Rahmen der Sonderausgaben geltend
machen
Jedoch kann man bei beiden Varianten am Ende der
Laufzeit zwischen einer Kapitalabfindung und einer
lebenslangen Rente wählen, wobei sich die VVV bei Er- und
Ablebensversicherungen im Einzelfall vorbehält über die
Auszahlung in Form einer Rente zu entscheiden
Hat man die Prämien geltend gemacht, so sind sie bei
Kapitalabfindung mit dem Einheitssteuersatz von 30% nach
zu versteuern
– Der Versicherer ist verpflichtet dem Finanzamt Meldung zu
erstatten
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Höhe der Rente
• Die Höhe der Rente setzt sich aus einer
vertraglich garantierten monatlichen Rente
+
Zusatzrente
zusammen
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Rentensteigerung /Rente
• Die Rente wird lebenslang monatlich ausbezahlt
– Die Rente ist nach § 29 Z1 EStG zu versteuern
• Bei der Rentenversicherung gibt es einen zeitlich
begrenzten Rentenübergang an Hinterbliebene
– = Garantiezeit
• Die Rentenversicherung der VVV steigt in der
Auszahlungsphase pro Jahr um die aktuelle
Gewinnbeteiligung* an
*Da die in künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die
Gewinnbeteiligung auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Diese Angaben sind daher
unverbindlich.
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Arten der Rentenversicherung
• Arten der Rentenversicherung
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Rentenversicherung
• Die Rentenversicherung kann gegen laufende als
auch gegen einmalige Prämie abgeschlossen werden
• Es kann eine aufgeschobene Rente als auch eine
sofortbeginnende Rente beantragt werden
• Aufgeschobene Rente bedeutet das nach Ende der
vereinbarten Ansparzeit die Rentenzahlung beginnt
• Sofortbeginnende Rente bedeutet das sofort nach
Abschluss des Vertrages die Rentenzahlung beginnt
– Funktioniert nur mit Einmalerlag
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temporär
• Die Rente kann sowohl temporär (zeitlich befristet)
als auch lebenslang vereinbart werden
– Bei temporären Renten muss die Garantiezeit kleiner
als die vereinbarte Zeit sein
– Eine temporäre Rente kann steuerlich nicht als
Sonderausgabe genutzt werden
• Es ist auch möglich Garantiezeiten oder
Rentenübergänge vor dem Beginn der Rentenphase
zu vereinbaren
• Es kann auch eine Rentenversicherung mit
Ablebensschutz beantragt werden
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Garantiezeit
• Garantiezeit bedeutet dass bei Tod der VP innerhalb
der vereinbarten Garantiezeit die Rente an den
Bezugsberechtigten weiterausgezahlt wird, bis die
vereinbarte Garantiezeit erreicht ist
– z.B.: 10 Jahre Garantiezeit vereinbart
– VP bezieht 3 Jahre die Rente und stirbt
– 7 Jahre lang wird die Rente an den Bezugsberechtigten
ausbezahlt
– 3 + 7 = 10
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Rentenübergang
• Rentenübergang bedeutet dass bei Tod der VP in der
Rentenzahlungsphase die Rente an den
Bezugsberechtigten lebenslang gezahlt wird
– Die ganze Rente oder prozentuelle Teile davon
– Jede Garantie kostet etwas
– Soll also die Rente bei Tod der VP an eine wesentlich
jüngere Person übergehen wird sich natürlich die Rente
im Verhältnis zum vorhandenen Kapital und dem Alter
der Person verringern
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Tod in der Ansparphase
• Stirbt die versicherte Person während der
Aufschubdauer (= in der Ansparphase) so werden die
eingezahlten Nettoprämien (Prämien exklusive
Versicherungssteuer und Unterjährigkeit) und die bis
dahin angefallenen Gewinne ausbezahlt
• Die Prämien sind bis zum Ende des
Versicherungsjahres in dem der Versicherte stirbt zu
bezahlen
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