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Steuerrecht
Einführung
Sommersemester 2012
I. Wesen und Begründung der Steuern
1. Steuern als Einnahmequelle
• Definition: „Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine
Gegenleistungen für eine besondere Leistung
darstellen und von einem öffentlich – rechtlichen
Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen
auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an
den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.“ (§ 3 AO)
• Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle für Bund,
Länder und Gemeinden
• Aus Steuergelder werden die hoheitlichen Aufgaben,
d.h. die Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden,
finanziert
 StB Katrin Barth
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II. Wesen und Begründung der Steuern
1. Steuern als Einnahmequelle
StB Katrin Barth
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I. Wesen und Begründung der Steuern
2. Einteilung der Steuern
StB Katrin Barth
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I. Wesen und Begründung der Steuern
2. Rechtsquellen
Weitere
Regelungen:
EinzelSteuergesetze
Allgemeine
Steuergesetze
• DurchführungsVerordnungen
• Verwaltungsanweisungen
• Rechtsprechung
Grundgesetz
& EU-Recht
StB Katrin Barth
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I. Wesen und Begründung der Steuern
3. Einteilung der Steuern
Einteilung der
Steuern
Nach der
Ertragshoheit
Nach der
Erhebungsform
Wem fließen die
Steuern zu?
Ist der
Steuerträger
gleichzeitig der
Steuerzahler?
StB Katrin Barth
Nach dem
Steuergegenstand
An welchen
Tatbestand knüpft
die Steuer an?
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I. Wesen und Begründung der Steuern
3. Einteilung der Steuern
Einteilung nach der Ertragshoheit
Gemeinschaftssteuern
Bundessteuern
Landessteuern
Gemeindesteuern
z.B.
z.B.
z.B.
z.B.
Einkommensteuer
die meisten
KfZ-Steuer
Gewerbesteuer
Lohnsteuer
Verbrauchssteuern,
Erbschaftsteuer
Grundsteuer
Körperschaft-
Zölle
Schenkungsteuer
Steuer
Biersteuer
Umsatzsteuer
StB Katrin Barth
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I. Wesen und Begründung der Steuern
3. Einteilung der Steuern
Einteilung nach der Erhebungsform
Direkte Steuern
z.B.
Einkommensteuer
Lohnsteuer
Körperschaft-
Indirekt Steuern
z.B.
Umsatzsteuer,
Verbrauchssteuern
Steuer
Erbschaftsteuer
Schenkungsteuer
StB Katrin Barth
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I. Wesen und Begründung der Steuern
3. Einteilung der Steuern
Einteilung nach dem
Steuergegenstand
Ertragsteuern
Besitzsteuern
Verkehrsteuern
Verbrauchsteuern
z.B.
z.B.
z.B.
z.B.
Einkommensteuer
Grundsteuer
Umsatzsteuer
Mineralölsteuer
Grunderwerbsteuer
Tabaksteuer
Lohnsteuer
Körperschaft-
Biersteuer
Steuer
Gewerbesteuer
StB Katrin Barth
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II. Allgemeinen Steuerrecht
1. Steuerliche Pflichten
•
•
•
•
•
Jeder Steuerpflichtige hat
Mitwirkungspflichten, i.W.:
Anzeigepflichten
Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
Abgabe von Steuererklärungen
Auskunftspflicht
Zahlungspflicht (bei festgesetzten Steuern
innerhalb der angegebenen Frist)
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II. Allgemeinen Steuerrecht
2. Besteuerungsverfahren
Sachverhaltsentstehung
- Ermittlungsverfahren Finanzverwaltung
- Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen
- Festsetzungsverfahren - ggf. Berichtigungsverfahren
- Bekanntgabeverfahren - ggf. Rechtsbehelfsverfahren
Erhebungsverfahren
StB Katrin Barth
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II. Allgemeinen Steuerrecht
2. Besteuerungsverfahren: Beispiel
Sachverhalt:
Vater stirbt, Sohn erbt
Ermittlungsverfahren / Mitwirkungspflicht:
Finanzamt erfährt auf Amtsweg vom Todesfall, sendet dem Sohn einen
Fragebogen und Formulare zur Erbschaftsteuer-Erklärung zu, Sohn reicht
Steuererklärung ein
Festsetzungs- und Bekanntgabeverfahren:
Erbschafsteuer wird festgesetzt, Erbschaftsteuerbescheid wird an den Sohn
bekanntgegeben
Erhebungsverfahren:
Sohn bezahlt Erbschaftsteuer
StB Katrin Barth
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