Umsatzsteuer-Einführung - prof

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Das System der Umsatzsteuer
Inland
Gemeinschaftsgebiet
Drittland
- Sommersemester 2012 Hinweis: genannte §§ ohne Gesetzesabgabe betreffen immer das Umsatzsteuergesetz
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. Das umsatzsteuerliche Prüfschema
2
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 1 Übersicht
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
3
Umsatzart
Ort der Leistung
Steuerbarkeit
Steuerpflicht oder Steuerbefreiung
Bemessungsgrundlage
Steuersatz / Steuer
Entstehung der Steuer
Vorsteuer
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 2 Umsatzart (1)
1.2.1 Lieferung (§ 3 Abs. 1 UStG)
 Verschaffung der Verfügungsmacht
 über einen Gegenstand
 Wirtschaftliches Eigentum geht über
 Häufig gleichzeitig Eigentumsübertragung im
Sinne des BGB
 Im Zweifel geht Übergang des wirtschaftlichen
Eigentums vor
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 2 Umsatzart (2)
Einer Lieferung gleichgestellt sind:
(§ 3 Abs. 1b UStG)
 Entnahme eines Gegenstandes für private
Zwecke
 Unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes
an Personal
 Andere unentgeltliche Zuwendungen von
Gegenständen
 Voraussetzung: Gegenstand hat zum Vorsteuerabzug berechtigt!
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 2 Umsatzart (3)
1.2.2 Sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9 UStG)
 Negativdefinition: keine Lieferung
 Positives Tun
 Dulden
 Unterlassen
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 2 Umsatzart (4)
Einer sonstigen Leistung gleichgestellt sind:
(§ 3 Abs. 9a UStG)
 Verwendung eines Gegenstandes für private
Zwecke des Unternehmers oder seines Personals
 Voraussetzung: Gegenstand hat zum Vorsteuerabzug berechtigt!
 Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen
Leistung für private Zwecke des Unternehmers
oder seines Personals
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 3 Ort der Leistung (1)
1.3.1 Ort einer Lieferung (i.W. § 3 Abs. 5a, 6, 7, 8 UStG)
 Ruhende Lieferung: wo sich der Gegenstand bei





8
Verschaffung Verfügungsmacht befindet (§ 3 Abs. 7)
Bewegte Lieferung: wo die Beförderung beginnt (§ 3 Abs.
6)
Unentgeltliche Lieferung: Ort des Unternehmens (§ 3 Abs.
5a iVm § 3 f UStG)
Einfuhr aus dem Drittland: Inland (§ 3 Abs. 8)
Innergemeinschaftlicher Erwerb: wo sich der Gegenstand
am Ende der Beförderung / Versendung befindet (§ 3 d)
Sonderfälle: § 3c (Innergem. Versandhandel),
§ 3e (Schiff, Flugzeug, Bahn), § 3g (Gas, Elektrizität)
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 3 Ort der Leistung (2)
1.3.2 Ort einer sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
 An einen anderen Unternehmer  § 3a Abs. 2
UStG: wo der Empfänger sein Unternehmen
betreibt (vorbehaltl. Abs. 3-7, §§ 3b, 3e, 3f UStG)
 An einen Nicht-Unternehmer  § 3a Abs. 1
UStG: wo der Unternehmer sein Unternehmen
betreibt (vorbehaltl. Abs. 2-7, §§ 3b, 3e, 3f UStG)
 Ausnahmen z.B.: Grundstücksleistungen, KfzVermietung, Kunst & Kultur, Vermittlungen
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 4 Steuerbarkeit (§ 1 Abs. 1 UStG) (1)
1.4.1 Unternehmer (§ 2 UStG)
 Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
 Nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung v. Einnahmen




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(<-> Gewinn!)
Selbständige Ausübung
Natürliche Personen
Juristische Personen (z.B. GmbH)
Gesamthandsgemeinschaften (z.B. OHG, KG)
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 4 Steuerbarkeit (§ 1 Abs. 1 UStG) (2)
1.4.2 Im Inland (§ 1 Abs. 2 u. 2a UStG)
Gemeinschaftsgebiet
Drittländer
Übriges Gem.gebiet
Inland
Ausland
Deutschland
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Andere EU-Länder
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
Nicht-EU-Länder
1. 4 Steuerbarkeit (§ 1 Abs. 1 UStG) (3)
1.4.2 Im Inland (§ 1 Abs. 2 u. 2a UStG)
 Inland = i.W. das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland (vgl. § 1 Abs. 2)
 Gemeinschaftsgebiet = Inland + Gebiet der
übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen
Gemeinschaft (vgl. § 1 Abs. 2a S. 1 u. 2)
 Drittlandsgebiet = Gebiet, das nicht
Gemeinschaftsgebiet ist (vgl. § 1 Abs. 2a S. 3)
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 4 Steuerbarkeit (§ 1 Abs. 1 UStG) (3)
1.4.3 Gegen Entgelt
d.h.: Leistungsaustausch erforderlich
 Zwei Beteiligte
 Leistung und Gegenleistung (i.d.R. Geld)
 Verbundenheit von Leistung und Gegenleistung
(fehlt z.B. bei echtem Mitgliedsbeitrag)
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 4 Steuerbarkeit (§ 1 Abs. 1 UStG) (4)
1.4.4 Im Rahmen seines Unternehmens
 Unternehmensbegriff § 2 Abs. 1 S. 2 UStG: nur
ein Unternehmen
 Davon abzugrenzen: Privatvermögen
 Grenze: 10 % unternehmerische Nutzung:
< 10 %: Privatvermögen
> = 10 %: Unternehmensvermögen
(§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG)
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 5 Steuerpflicht oder Steuerbefreiuung
 Grundsatz: Lieferung ist steuerpflichtig, falls keine




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Vorschrift zur Steuerbefreiung greift
Steuerbefreiung für grenzüberschreitende
Umsätze (vgl. Punkte 3 und 4)
Steuerbefreiung bei Belastung GrunderwerbSteuer (§ 4 Nr. 9a UStG)
Steuerbefreiung für Vermietungs- / Verpachtungsumsätze (§ 4 Nr. 12 UStG)
Steuerbefreiung für bestimmte Berufe
/Institutionen (z.B. Ärzte, Theater, Schulen)
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 6 Bemessungsgrundlage (§ 10 f. UStG) (1)
 BMG = Entgelt, d.h. „alles, was der
Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung
zu erhalten, jedoch ohne Umsatzsteuer“ (§ 10
Abs. 1 S. 2 UStG)
 Beachte: Skonti (siehe Beispiel Unit 1-7)
 Tausch: BMG = gemeiner Wert, ohne USt (§ 10
Abs. 2 S. 2 u. 3 UStG)
 § 3 Abs. 1 b-Fälle: BMG = Einkaufspreis zzgl.
Nebenkosten (§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG)
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 6 Bemessungsgrundlage (§ 10 f. UStG) (2)
 § 3 Nr. 9a Nr. 1-Fälle: BMG = entstandene
Ausgaben soweit zum VSt-Abzug berechtigt,
ohne USt (§ 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG)
 § 3 Nr. 9a-Fälle Nr. 2: BMG = entstandene
Ausgaben, ohne USt (§ 10 Abs. 4 Nr. 3 UStG)
 § 11 Einfuhr: BMG = Zollwert
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 7 Steuersatz (§ 12 UStG)
 USt = BMG x Steuersatz
 Regelsteuersatz: 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG)
 Ermäßigter Steuersatz 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG)
z.B: für:
 Lieferungen lt. Anlage 2 zum UStG, z.B. div.
Grundlebensmittel, Bücher, Kunstgegenstände
 Eintritt zu Theater, Konzerten, Museen
 Kurzfristige Vermietung von Wohn- u. Schlafräumen
zur Beherbergung von Fremden
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 8 Entstehung der Steuer (§ 13 UStG)
 Lieferungen und Leistungen:
 Vereinbartes Entgelt -> Ablauf des VAZ in dem Leistung
ausgeführt wurde (Abs. 1 Nr. 1a S. 1)
 Vereinnahmung Entgelt vor Erbringung Leistung: ->
Ablauf des VAZ der Vereinnahmung (Abs. 1 Nr. 1a S. 4)
 Gleichgestellte Sachverhalte: -> Ablauf des VAZ in
dem Leistung ausgeführt wurde (Abs. 1 Nr. 2)
 Innergemeinschaftliche Erwerbe: mit Ausstellung
Rechnung, spätestens mit Ablauf des dem Erwerb
folgenden Kalendermonats (Abs. 1 Nr. 6)
 Einfuhrumsatzsteuer: Zeitpunkt Annahme
Zollanmeldung durch die Zollstelle bei Überführung
Ware (Abs. 2 iVm § 21 Abs. 2)
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 9 Vorsteuerabzug § 15 UStG (1)
 Nur für Unternehmer
 Abgezogen werden können grundsätzlich:
 Die geschuldete Steuer für Lieferungen / Leistungen
die von einem anderen Unternehmer f. d. Unternehmen ausgeführt worden sind (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)
 Die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer (Abs. 1 Nr. 2)
 Die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb
(Abs. 1 Nr. 3)
 Achtung: der Abzug nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 setzt das
Vorliegen einer Rechnung iSd §§ 14, 14 a voraus!
(vgl. Unit 1-7, S. 13 ff.)
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 9 Vorsteuerabzug § 15 UStG (2)
 Vorsteuerabzug ist nicht möglich:
 Gegenstand wird zu < 10 % für das Unternehmen
genutzt (Abs. 1 S. 2)
 Für Aufwendungen die unter das Abzugsverbot gem.
EStG fallen (Abs. 1a)
 Gegenstand / Sonstige Leistung wird für bestimmte
steuerfreie Umsätze verwendet (Abs. 2 Nr. 1)
 Achtung: Rückausnahme § 15 Abs. 3 für bestimmte
steuerfreie Umsätze
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2. Umsätze im Inland
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.1 Lieferung (1)
Fall: M verkauft in seinem Möbelgeschäft in
Landshut gegen Barzahlung an die Hausfrau H
einen Stuhl für € 119,00.
Frage: Muss M aus diesem Verkauf Umsatzsteuer
abführen? Falls ja: wann entsteht die
Umsatzsteuer und in welcher Höhe?
Was passiert mit der Umsatzsteuer, die er an
seinen Lieferanten für den Kauf des Stuhls
bezahlt hat?
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.1 Lieferung (2)
Lösung anhand des Prüfungsschemas:
 Umsatzart: Lieferung (§ 3 Abs. 1)
 Ort: Landshut / Inland (§ 3 Abs. 5a u. 7 S. 1)
 Steuerbarkeit:
 M = Unternehmer, da gewerbliche Tätigkeit
selbständig ausgeübt wird (§ 2 Abs. 1 S.1)
 Umsatz wird im Inland ausgeführt
 Gegen Entgelt
 Im Rahmen des Unternehmens
 => Der Umsatz ist steuerbar (§ 1 Abs.1 Nr. 1)
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.1 Lieferung (3)
 Umsatz ist steuerpflichtig (keine Befreiungsvorschrift





25
greift)
Bemessungsgrundlage = Entgelt, d.h. alles, was der
Unternehmer erhält (€ 119,00), jedoch ohne USt (§ 10
Abs. 1 S. 1 u. 2); hier: € 100,00
Steuersatz: Regelsteuersatz 19 % (§ 12 Abs. 1)
Umsatzsteuer: 19,00 €
USt entsteht mit Ablauf des VAZ, in dem die Lieferung
ausgeführt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a S. 1)
M kann die beim Erwerb bezahlte USt bei Vorliegen
einer Rechnung iSd § 14 als VSt geltend machen (§
15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.2 Sonstige Leistung (1)
Fall: Die Hausfrau H lässt sich von F in deren
Friseursalon in Landshut die Haare schneiden,
färben und eine Dauerwelle machen. Sie bezahlt
dafür € 119,00.
Frage: Muss F aus diesem Geschäft Umsatzsteuer
abführen? Falls ja: wann entsteht die
Umsatzsteuer und in welcher Höhe?
Was passiert mit der Umsatzsteuer, die sie an
ihre Lieferanten bezahlt hat (z.B. für Farbe,
Pflegemittel)?
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.2 Sonstige Leistung (2)
Lösung anhand des Prüfungsschemas:
 Umsatzart: Sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9 S. 1)
 Ort: Landshut / Inland (§ 3 a Abs. 1)
 Steuerbarkeit:
 F = Unternehmer, da gewerbliche Tätigkeit
selbständig ausgeübt wird (§ 2 Abs. 1 S.1)
 Umsatz wird im Inland ausgeführt
 Gegen Entgelt
 Im Rahmen des Unternehmens
 => Der Umsatz ist steuerbar (§ 1 Abs.1 Nr. 1)
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.2 Sonstige Leistung (3)
 Umsatz ist steuerpflichtig
 Bemessungsgrundlage = Entgelt, d.h. alles, was der




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Unternehmer erhält (€ 119,00), jedoch ohne USt (§ 10
Abs. 1 S. 1 u. 2); hier: € 100,00
Steuersatz: Regelsteuersatz 19 % (§ 12 Abs. 1)
Umsatzsteuer: 19,00 €
USt entsteht mit Ablauf des VAZ, in dem die Leistung
ausgeführt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a S. 1)
F kann die beim Erwerb bezahlte USt bei Vorliegen
einer Rechnung iSd § 14 als VSt geltend machen (§
15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.3 Einer Lieferung gleichgestellter
Sachverhalt (§ 3 Abs. 1b UStG) (1)
Fall: M nimmt aus seinem Möbelgeschäft in
Landshut einen Tisch mit nach Hause für sein
Wohnzimmer. Bei seinem Großhändler hat er für
den Tisch € 1.000 zzgl 19 % USt bezahlt.
Frage: Muss M aus diesem Vorgang Umsatzsteuer
abführen? Falls ja: wann entsteht die
Umsatzsteuer und in welcher Höhe?
Was passiert mit der Umsatzsteuer, die er an
seinen Lieferanten bezahlt hat?
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.3 Einer Lieferung gleichgestellter
Sachverhalt (§ 3 Abs. 1b UStG) (2)
Lösung anhand des Prüfungsschemas:
 Umsatzart: Entnahme eines Gegenstandes durch
den Unternehmer aus seinem Unternehmen für
Zwecke außerhalb des Unternehmens = einer
Lieferung gleichgestellt (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1)
 Gegenstand hat beim Kauf zum Vorsteuerabzug
berechtigt (§ 3 Abs. 1b S. 2)
 Ort: Landshut / Inland (§ 3 Abs. 5a iVm § 3 f S. 1)
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.3 Einer Lieferung gleichgestellter
Sachverhalt (§ 3 Abs. 1b UStG) (3)
 Steuerbarkeit:
 M = Unternehmer, da gewerbliche Tätigkeit
selbständig ausgeübt wird (§ 2 Abs. 1 S.1)
 Umsatz wird im Inland ausgeführt
 Gegen Entgelt (Gleichstellung)
 Im Rahmen des Unternehmens
 => Der Umsatz ist steuerbar (§ 1 Abs.1 Nr. 1)
 Umsatz ist steuerpflichtig
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.3 Einer Lieferung gleichgestellter
Sachverhalt (§ 3 Abs. 1b UStG) (4)
 Bemessungsgrundlage = Einkaufspreis zzgl.




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Nebenkosten, jedoch ohne USt (§ 10 Abs. 4 S. 1 Nr.
1); hier: € 1.000,00
Steuersatz: Regelsteuersatz 19 % (§ 12 Abs. 1)
Umsatzsteuer: € 190,00
USt entsteht mit Ablauf des VAZ, in dem die Lieferung
ausgeführt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 2)
M kann die beim Erwerb bezahlte USt bei Vorliegen
einer Rechnung iSd § 14 als VSt geltend machen (§
15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.4 Einer sonstige Leistung gleichgestellter
Sachverhalt (§ 3 Abs. 9 a UStG) (1)
Fall: Die Mutter von F lässt sich von F in deren
Friseursalon in Landshut kostenlos die Haare
schneiden, färben und eine Dauerwelle machen. F
entstehen dabei Sachkosten in Höhe von € 25 (netto
ohne USt).
Frage: Muss F aus diesem Vorgang Umsatzsteuer
abführen? Falls ja: wann entsteht die Umsatzsteuer
und in welcher Höhe?
Was passiert mit der Umsatzsteuer, die sie an ihre
Lieferanten bezahlt hat (z.B. für Farbe, Pflegemittel)?
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.4 Einer sonstige Leistung gleichgestellter
Sachverhalt (§ 3 Abs. 9 a UStG) (2)
Lösung anhand des Prüfungsschemas:
 Umsatzart: Unentgeltliche Erbringung einer
anderen sonstigen Leistung durch den
Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des
Unternehmens liegen = einer sonstigen Leistung
gleichgestellt (§ 3 Abs. 9a Nr. 2)
 Ort: Landshut / Inland (§ 3 Abs. 5a iVm § 3 f S. 1)
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.4 Einer sonstige Leistung gleichgestellter
Sachverhalt (§ 3 Abs. 9 a UStG) (3)
 Steuerbarkeit:
 F = Unternehmer, da gewerbliche Tätigkeit
selbständig ausgeübt wird (§ 2 Abs. 1 S.1)
 Umsatz wird im Inland ausgeführt
 Gegen Entgelt (Gleichstellung)
 Im Rahmen des Unternehmens
 => Der Umsatz ist steuerbar (§ 1 Abs.1 Nr. 1)
 Umsatz ist steuerpflichtig
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.4 Einer sonstige Leistung gleichgestellter
Sachverhalt (§ 3 Abs. 9 a UStG) (4)
 Bemessungsgrundlage = entstandene Ausgaben




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ohne USt (§ 10 Abs. 4 Nr. 3 UStG)
Steuersatz: Regelsteuersatz 19 % (§ 12 Abs. 1)
Umsatzsteuer: € 4,75
USt entsteht mit Ablauf des VAZ, in dem die
Leistung ausgeführt worden ist (§ 13 Abs 1 Nr. 2)
M kann die beim Erwerb bezahlte USt bei
Vorliegen einer Rechnung iSd § 14 als VSt
geltend machen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
3. Umsätze mit einem Land des
Gemeinschaftsgebietes
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
3.1 Lieferung in ein anderes EULand (1)
Fall: Die Münchner Feinkosthändler D liefert
Weißwürste an den Wiener Feinkosthändler S.
Frage: Muss D aus diesem Verkauf Umsatzsteuer
abführen? Falls ja: wann entsteht die
Umsatzsteuer und in welcher Höhe?
Was passiert mit der Umsatzsteuer, die er an
seinen Lieferanten bezahlt hat?
38
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
3.1 Lieferung in ein anderes EULand (2)
Lösung anhand des Prüfungsschemas:
 Umsatzart: Lieferung (§ 3 Abs. 1)
 Ort: München / Inland (§ 3 Abs. 5a u. 6 S. 1)
 Steuerbarkeit:
 D = Unternehmer, da gewerbliche Tätigkeit
selbständig ausgeübt wird (§ 2 Abs. 1 S.1)
 Umsatz wird im Inland ausgeführt
 Gegen Entgelt
 Im Rahmen des Unternehmens
 => Der Umsatz ist steuerbar (§ 1 Abs.1 Nr. 1)
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
3.1 Lieferung in ein anderes EULand (3)
 Innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a Abs. 1):
 Gegenstand wurde vom Lieferer D in das übrige
Gemeinschaftsgebiet (Österreich) befördert
 Abnehmer S = Unternehmer
 Für das Unternehmen des S
 Erwerb unterliegt in Österreich der Umsatzbesteuerung (Aufgrund EU-Recht anzunehmen)
Steuerfrei gem. § 4 Nr. 1 b iVm § 6a Abs. 1
40
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
3.1 Lieferung in ein anderes EULand (4)
 D kann die beim Erwerb bezahlte USt bei
Vorliegen einer Rechnung iSd § 14 als VSt
geltend machen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)
 Kein Ausschluss vom VSt-Abzug gem. § 15 Abs.
2 S. 1 Nr. 1 wegen Abs. 3 Nr. 1 a
41
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
3.2 Lieferung aus einem anderen
EU-Land (1)
Fall: Die Münchner Feinkosthändler D erhält vom
Wiener Feinkosthändler S eine Lieferung
Sachertorten im Wert von € 100,00 (ohne USt).
Frage: Muss D aus diesem Kauf Umsatzsteuer
abführen? Falls ja: wann entsteht die
Umsatzsteuer und in welcher Höhe?
Besteht für ihn die Möglichkeit des
Vorsteuerabzugs?
42
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
3.2 Lieferung aus einem anderen
EU-Land (2)
 Umsatzart: Innergemeinschaftlicher Erwerb § 1a:
 § 1a Abs. 1 Nr. 1: Gegenstand gelangt bei der Lieferung
an den Erwerber D von einem Mitgliedstaat (AT) in einen
anderen (D)
 § 1a Abs. 1 Nr. 2 a:
 Erwerber D ist ein Unternehmer
 Gegenstand wird für das Unternehmen erworben
 § 1a Abs. 1 Nr. 3 a + b:
 Lieferung erfolgt durch Unternehmer S
 i.R.d. Unternehmens
 keine Steuerbefreiung f. Kleinunternehmer
 § 1a Abs. 3 nicht einschlägig
43
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
3.2 Lieferung aus einem anderen
EU-Land (3)
 Umsatzort: wo sich der Gegenstand am Ende




44
befindet = München / Inland (§ 3d)
Steuerbarkeit: Der Umsatz ist steuerbar gem. § 1
Abs. 1 Nr. 5 iVm § 1a
Umsatz ist steuerpflichtig
Bemessungsgrundlage = Entgelt, d.h. alles, was
der Unternehmer erhält (§ 10 Abs. 1 S. 1 u. 2);
hier: € 100,00
Steuersatz: ermäßigter Steuersatz 7 % (§ 12 Abs.
2, Anlage 2 lfd. Nr. 31)
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
3.2 Lieferung aus einem anderen
EU-Land (3)
 Umsatzsteuer: 7,00 €
 USt entsteht mit Ausstellung der Rechnung,
spätestens mit Ablauf des auf den Erwerb
folgenden Kalendermonat (§ 13 Abs. 1 Nr. 6)
 Die USt kann als VSt abgezogen werden (§ 15
Abs. 1 S. 1 Nr. 3)
45
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
4. Umsätze mit einem Drittland
46
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
4.1 Lieferung in ein Drittland (1)
Fall: Die Münchner Feinkosthändler D liefert
Weißwürste im Wert von € 100,00 (ohne USt) an
den Züricher Feinkosthändler C.
Frage: Muss D aus diesem Verkauf Umsatzsteuer
abführen? Falls ja: wann entsteht die
Umsatzsteuer und in welcher Höhe?
Was passiert mit der Umsatzsteuer, die er an
seinen Lieferanten bezahlt hat?
47
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
4.1 Lieferung in ein Drittland (2)
Lösung anhand des Prüfungsschemas:
 Umsatzart: Lieferung (§ 3 Abs. 1)
 Ort: München / Inland (§ 3 Abs. 5a u. 6 S. 1)
 Steuerbarkeit:
 D = Unternehmer, da gewerbliche Tätigkeit
selbständig ausgeübt wird (§ 2 Abs. 1 S.1)
 Umsatz wird im Inland ausgeführt
 Gegen Entgelt
 Im Rahmen des Unternehmens
 => Der Umsatz ist steuerbar (§ 1 Abs.1 Nr. 1)
48
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
4.1 Lieferung in ein Drittland (3)
 Ausfuhrlieferung (§ 6 Abs. 1):
 Gegenstand wurde vom Unternehmer D in das
Drittlandsgebiet (Schweiz) befördert
 Steuerfrei gem. § 4 Nr. 1 a iVm § 6 Abs. 1 S. 1
Nr. 1)
 D kann die beim Erwerb bezahlte USt bei
Vorliegen einer Rechnung iSd § 14 als VSt
geltend machen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)
 Kein Ausschluss vom VSt-Abzug gem. § 15 Abs.
2 S. 1 Nr. 1 wegen Abs. 3 Nr. 1 a
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(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
4.2 Lieferung aus einem Drittland (1)
Fall: Die Münchner Feinkosthändler D erhält vom
Züricher Feinkosthändler C eine Lieferung Käse
im Zollwert von € 100,00 (ohne USt).
Frage: Muss D aus diesem Kauf Umsatzsteuer
abführen? Falls ja: wann entsteht die
Umsatzsteuer und in welcher Höhe?
Besteht für ihn die Möglichkeit des
Vorsteuerabzugs?
50
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
4.2 Lieferung aus einem Drittland (2)
 Umsatzart (und –ort): Einfuhr; der Gegenstand




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gelangt über die Grenze in das Inland
Steuerbarkeit: Der Umsatz ist steuerbar gem. § 1
Abs. 1 Nr. 4
Umsatz ist steuerpflichtig
Bemessungsgrundlage = Zollwert (§ 11 Abs. 1);
hier: € 100,00
Steuersatz: ermäßigter Steuersatz 7 % (§ 12 Abs.
2, Anlage 2 lfd. Nr. 30)
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
4.2 Lieferung aus einem Drittland (3)
 Umsatzsteuer: 7,00 €
 USt entsteht bei Annahme Zollanmeldung durch
die Zollstelle bei Überführung Ware (§ 13 Abs. 2
iVm § 21 Abs. 2)
 Die Einfuhr-USt kann als VSt abgezogen werden
(§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2)
52
(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth