Toni Kroos in der Bilanz - Fakultät - Ernst-Moritz-Arndt

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Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Greifswald, 28.05.2010
Toni Kroos in der Bilanz
Antrittsvorlesung
an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
von Prof. Dr. Torsten Mindermann
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
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Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Gliederung
1 Bedeutung des Spielervermögens
2 Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
2
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Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Wirtschaftsfaktor Profifußball
„Football is a big Business“
 Gesamtumsatz 2.036.105.000 € (1.und 2. Bundesliga, 2008/09)
=> Anteil am Bruttoinlandsprodukt: 0,2 %
=> Umsatzwachstum trotz Wirtschaftskrise: 5,3 %
 110.000 Arbeitsplätze stehen im Zusammenhang mit dem
Profifußball
 684 Millionen € Steuern an den Fiskus
(Sir Alex Ferguson)
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Vermögen eines Bundesligavereins
Sachvermögen
 Stadien
 Fußballplätze
 Zuschauertribünen
Finanzvermögen
Spielervermögen
 Forderungen
 Kassenguthaben
 Bankguthaben
Steigende Transferzahlungen
Cristiano Ronaldo (Manchester United nach Real Madrid): 94.000.000 €
Zinedine Zidan
(Juventus Turin nach Real Madrid):
73.500.000 €
Zlatan Ibrahimovic (Inter Mailand nach FC Barcelona ):
69.500.000 €
Frage: Wie ist das Spielervermögen bilanziell zu behandeln?
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
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Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Gliederung
1 Bedeutung des Spielervermögens
2 Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
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Vorüberlegung:
Welches Rechnungslegungssystem ist relevant?
HGB
IFRS
Für viele Fußballvereine
besteht eine Rechnungslegungspflicht nur nach HGB.
UEFA präferiert für das
Klublizenzierungsverfahren
einen Abschluss nach IFRS.
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Aufbau des IFRS-Rechnungslegungssystems
Rahmenkonzept („Framework“)
Grundlagen der Rechnungslegung
nicht direkt verbindlich
IAS/IFRS- Standards
 spezielle Regelung
von Sachverhalten
 direkt verbindlich
IAS/IFRS- Standards
 spezielle Regelung
von Sachverhalten
 direkt verbindlich
IAS/IFRS- Standards
 spezielle Regelung
von Sachverhalten
 direkt verbindlich
IAS/IFRS- Standards
 spezielle Regelung
von Sachverhalten
 direkt verbindlich
IAS/IFRS- Standards
 spezielle Regelung
von Sachverhalten
 direkt verbindlich
IAS/IFRS- Standards
 spezielle Regelung
von Sachverhalten
 direkt verbindlich
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Abstrakte
Aktivierungsfähigkeit
Konkrete
Aktivierungsfähigkeit
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Gliederung
1 Bedeutung des Spielervermögens
2 Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
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Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob es die
Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt.
Ressource, die auf Grund von
Ereignissen der Vergangenheit
Abschluss des
Arbeitsvertrages
in der Verfügungsmacht des
Unternehmens steht und
von der künftiger wirtschaftlicher
Nutzenzufluss erwartet wird.
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Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob es die
Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt.
Ressource, die auf Grund von
Ereignissen der Vergangenheit

in der Verfügungsmacht des
Unternehmens steht und
Weisungsrecht aufgrund des
Arbeitsvertrages
von der künftiger wirtschaftlicher
Nutzenzufluss erwartet wird.
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Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob es die
Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt.
Ressource, die auf Grund von
Ereignissen der Vergangenheit

in der Verfügungsmacht des
Unternehmens steht und

von der künftiger wirtschaftlicher
Nutzenzufluss erwartet wird.
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Zufluss von Zahlungsmitteln durch
möglichen Verkauf des Spielers
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Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob es die
Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt.
Ressource, die auf Grund von
Ereignissen der Vergangenheit

in der Verfügungsmacht des
Unternehmens steht und

von der künftiger wirtschaftlicher
Nutzenzufluss erwartet wird.

Zusätzlich zur Vermögenswertdefinition müssen die Ansatzkriterien nach R 83 erfüllt sein.
Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
Keine Mindestwahrscheinlichkeit
Zuverlässige Bewertbarkeit
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Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob es die
Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt.
Ressource, die auf Grund von
Ereignissen der Vergangenheit

in der Verfügungsmacht des
Unternehmens steht und

von der künftiger wirtschaftlicher
Nutzenzufluss erwartet wird.

Zusätzlich zur Vermögenswertdefinition müssen die Ansatzkriterien nach R 83 erfüllt sein.
Wahrscheinlicher Nutzenzufluss

Zuverlässige Bewertbarkeit
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Transferzahlung
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Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob es die
Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt.
Ressource, die auf Grund von
Ereignissen der Vergangenheit

in der Verfügungsmacht des
Unternehmens steht und

von der künftiger wirtschaftlicher
Nutzenzufluss erwartet wird.

Zusätzlich zur Vermögenswertdefinition müssen die Ansatzkriterien nach R 83 erfüllt sein.
Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
Zuverlässige Bewertbarkeit


Spielervermögen ist abstrakt aktivierungsfähig!
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Gliederung
1 Bedeutung des Spielervermögens
2 Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit
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Vorüberlegung:
Um welche Art von Vermögenswert handelt es sich beim „Spielervermögen“?
Einteilung der Vermögenswerte
Materielle
Vermögenswerte
Immaterielle
Vermögenswerte
Finanzielle
Vermögenswerte
IAS 38
Derivativ erworben
Originär erworben
 Spieler wird auf dem
Transfermarkt eingekauft
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 Spieler geht aus der
Jugendmannschaft hervor
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Gliederung
1 Bedeutung des Spielervermögens
2 Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit
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Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38
Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre
Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Definition
„Vermögenswert“
Definition
„immateriell“
Allgemeine
Ansatzkriterien
• Ergebnis vergangener Ereignisse
• Verfügungsmacht
• Künftiger wirtschaftlicher Nutzen
• Ohne physische Substanz
• Nicht monetär
• Identifizierbar
• Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
• Zuverlässige Bewertung
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Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38
Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre
Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Definition
„Vermögenswert“
Definition
„immateriell“
Allgemeine
Ansatzkriterien
• Ergebnis vergangener Ereignisse
()
• Verfügungsmacht
()
• Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ()
• Ohne physische Substanz
• Nicht monetär
• Identifizierbar
• Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
()
• Zuverlässige Bewertung
()
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Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38
Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre
Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Definition
„Vermögenswert“
Definition
„immateriell“
Allgemeine
Ansatzkriterien
• Ergebnis vergangener Ereignisse
()
• Verfügungsmacht
()
• Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ()
• Ohne physische Substanz
Profispieler bestehen aus einer
 materiellen Komponente
(Körper)
und einer
• Nicht monetär
 immateriellen Komponente
(fußballerische Fähigkeiten).
• Identifizierbar
• Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
()
• Zuverlässige Bewertung
()
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 Fußballerische Fähigkeiten
stehen im Vordergrund.
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Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38
Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre
Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Definition
„Vermögenswert“
Definition
„immateriell“
Allgemeine
Ansatzkriterien
• Ergebnis vergangener Ereignisse
()
• Verfügungsmacht
()
• Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ()
• Ohne physische Substanz
()
• Nicht monetär
• Identifizierbar
• Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
()
• Zuverlässige Bewertung
()
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Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38
Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre
Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Definition
„Vermögenswert“
Definition
„immateriell“
Allgemeine
Ansatzkriterien
• Ergebnis vergangener Ereignisse
()
• Verfügungsmacht
()
• Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ()
• Ohne physische Substanz
()
 vorhandene Geldbeträge
oder
 Vermögenswerte, für die das
Unternehmen einen
Geldbetrag erhält.
• Nicht monetär
• Identifizierbar
• Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
()
• Zuverlässige Bewertung
()
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Monetäre Vermögenswerte
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 Spielervermögen stellt
keinen monetären
Vermögenswert dar.
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Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38
Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre
Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Definition
„Vermögenswert“
Definition
„immateriell“
Allgemeine
Ansatzkriterien
• Ergebnis vergangener Ereignisse
()
• Verfügungsmacht
()
• Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ()
• Ohne physische Substanz
()
• Nicht monetär
()
• Identifizierbar
• Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
()
• Zuverlässige Bewertung
()
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Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38
Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre
Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Definition
„Vermögenswert“
• Ergebnis vergangener Ereignisse
()
• Verfügungsmacht
()
• Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ()
Unterscheidung vom Goodwill
möglich!
Immaterieller Vermögenswert
muss entweder
 separierbar sein
Definition
„immateriell“
Allgemeine
Ansatzkriterien
• Ohne physische Substanz
()
• Nicht monetär
()
• Identifizierbar
• Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
()
• Zuverlässige Bewertung
()
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oder
 aus vertraglichem Anspruch
hervorgehen.
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Separierbarkeit
Separierbarkeit: Verkauf, Tausch, Vermietung oder Verpachtung des Vermögenswertes ist möglich.
Vorzeitige Beendigung
eines Arbeitsvertrages
Abgebender
Verein
Spieler
Neuabschluss eines
Arbeitsvertrages
Rechtsverzicht
Aufnehmender
Verein
Mögliche Transferentschädigung
Fazit: Separierbarkeit ist umstritten!
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Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38
Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre
Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Definition
„Vermögenswert“
• Ergebnis vergangener Ereignisse
()
• Verfügungsmacht
()

• Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ()
Unterscheidung vom Goodwill
möglich!
Immaterieller Vermögenswert
muss entweder
 separierbar sein ()
Definition
„immateriell“
Allgemeine
Ansatzkriterien
• Ohne physische Substanz
()
• Nicht monetär
()
• Identifizierbar
• Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
()
• Zuverlässige Bewertung
()
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oder
 aus vertraglichem Anspruch
hervorgehen.
 Wirtschaftlicher Vorteil
entsteht aus dem Abschluss
des Arbeitsvertrages
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Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38
Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre
Vermögenswerte ohne physische Substanz.
Definition
„Vermögenswert“
Definition
„immateriell“
Allgemeine
Ansatzkriterien
• Ergebnis vergangener Ereignisse
()
• Verfügungsmacht
()

• Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ()
• Ohne physische Substanz
()
• Nicht monetär
()
• Identifizierbar
()
• Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
()
• Zuverlässige Bewertung
()
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
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Derivativ erworbenes
Spielervermögen
ist
konkret aktivierbar!
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Gliederung
1 Bedeutung des Spielervermögens
2 Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit
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Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten
1. Voraussetzung:
Herstellung lässt sich in eine Forschungs- und eine Entwicklungsphase einteilen.
Forschung
Suche nach
neuem Wissen
Entwicklung
Trennung
nicht möglich
Aktivierungsverbot
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Anwendung des
neuen Wissens
Aktivierungsgebot
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Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten
1. Voraussetzung:
Herstellung lässt sich in eine Forschungs- und eine Entwicklungsphase einteilen.
Forschung
Entwicklung
Grundlagenbereich
Aufbaubereich
Leistungsbereich
F- und E-Jugend
D- und C-Jugend
B- und A-Jugend,
Amateure
Grundlagenausbildung
und Bewegungslehre
Fußballspezifisches
Training
Leistungsorientiertes
Fußballtraining
ca. 10 – 14 Jahre bis
„Herstellungsende“
ca. 6 – 10 Jahre bis
„Herstellungsende“
ca. 2 – 6 Jahre bis
„Herstellungsende“
Erfolg nicht prognostizierbar
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Einzelfallprüfung
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Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten
1. Voraussetzung:
Herstellung lässt sich in eine Forschungs- und eine Entwicklungsphase einteilen.
2. Voraussetzung:
Erfüllung der zusätzlichen Ansatzkriterien für selbsterstellte
immaterielle Vermögenswerte.
Technische
Realisierbarkeit
Absicht zur
Fertigstellung
Fähigkeit zur
Nutzung bzw.
Vermarktung
Nachweis
wirtschaftlicher
Nutzen
Entwicklung
verstößt nicht
gegen
Naturgesetze
Entwicklung
soll genutzt
oder veräußert
werden
Entwicklung
passt ins
Produktionsprogramm
Vorliegen eines
Marktes
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Verfügbarkeit
aller notw.
Ressourcen

Zuverlässige
Bewertbarkeit
Genügend
Verlässliche
technische oder Bestimmung der
finanzielle Mittel, Herstellungsum Entwicklung
kosten
abzuschließen
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Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten
1. Voraussetzung:
Herstellung lässt sich in eine Forschungs- und eine Entwicklungsphase einteilen.

2. Voraussetzung:
Erfüllung der zusätzlichen Ansatzkriterien für selbsterstellte
immaterielle Vermögenswerte.

Auch selbst erstelltes Spielervermögen ist konkret aktivierbar.
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Gliederung
1 Bedeutung des Spielervermögens
2 Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
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Anschaffungs-/Herstellungskosten
Transfermarkt
+
Anschaffungspreis
Transferzahlung
Anschaffungsnebenkosten
Sportmedizinische
Untersuchung
Nachträgliche
+ Anschaffungskosten
Jugendabteilung
Einzelkosten
Zusätzliche Zahlungen
bei Erreichen der
Champions League
= Anschaffungskosten
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Produktions
-bezogene
+
Gemeinkosten
 Versicherungen
 Trainingsausrüstung
 Schulgeld
 Sportmed. Untersuchung
 Trainergehälter
 Miete /Abschreibung des
Trainingsgeländes
 Vereinseigene schulische
Betreuung
= Herstellungskosten
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Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Gliederung
1 Bedeutung des Spielervermögens
2 Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
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Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Folgebewertung
Cost-Model
Revaluation-Model
(fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten)
(Fair-Value-Bewertung)
● Planmäßige Abschreibungen
● Durchführung der Neubewertung
 Gesamte Klasse an Vermögenswerten muss neu bewertet werden
 Aktiver Markt erforderlich
● Außerplanmäßige Abschreibungen
Wertminderungen/Wertaufholungen gem. IAS 36
Folgebewertung erfolgt nach dem
Cost-Model
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Für Fußballspieler nicht anwendbar!
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Planmäßige Abschreibungen: Bestimmung des Abschreibungsvolumens
Anschaffungs-/Herstellungskosten sollen über die Vertragslaufzeit verteilt werden.
Problem: Keine Transferzahlung
Bei Spielern, die ablösefrei den Verein wechseln,
sind die Anschaffungskosten praktisch gleich null.
Keine Abschreibung möglich!
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
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Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Planmäßige Abschreibungen: Bestimmung der Nutzungsdauer
Grds. Nutzungsdauer entspricht der Vertragslaufzeit.
Problem: Einseitiges Optionsrecht des Vereins
Automatische Vertragsverlängerung, wenn der Spieler
eine bestimmte Anzahl von Spielen bestreitet.
 Schätzung der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Verhältnisse
 Verletzungsanfälligkeit
 Formschwankungen
 Anzahl der um die relevante Position konkurrierenden Spieler
Willkürliche Schätzung!
 jährliche Überprüfung auf Angemessenheit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
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Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Planmäßige Abschreibungen: Bestimmung der Abschreibungsmethode
Abschreibungsmethode soll den Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens widerspiegeln.
Problem: Auswechselspieler
Bei Spielern, die nicht eingewechselt werden,
nimmt der wirtschaftliche Nutzen übermäßig stark
ab.
Problem: Leistungsträger
Bei Spielern, die im Zeitablauf besonders wertvoll
für die Mannschaft werden, nimmt der Nutzen gar
nicht ab.
 jährliche Überprüfung auf Angemessenheit
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
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Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen
Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des
Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.
Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts
 Streichung aus dem Kader, Tribünengast
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
40
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Anzeichen für Wertminderungen
Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des
Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.
Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts
 Streichung aus dem Kader, Tribünengast
 Langandauernde Verletzungen
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
41
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen
Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des
Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.
Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts
 Streichung aus dem Kader, Tribünengast
 Langandauernde Verletzungen
 Sportinvalidität
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
42
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen
Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des
Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.
Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts
 Streichung aus dem Kader, Tribünengast
 Langandauernde Verletzungen
 Sportinvalidität
 Unsportliches Verhalten
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
Toni Kroos in der Bilanz
43
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen
Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des
Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.
Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts
 Streichung aus dem Kader, Tribünengast
 Langandauernde Verletzungen
 Sportinvalidität
 Unsportliches Verhalten
 Änderungen des Vereinsumfelds
Prof. Dr. Torsten Mindermann, StB
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44
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen
Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des
Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.
Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts
 Streichung aus dem Kader, Tribünengast
 Langandauernde Verletzungen
 Sportinvalidität
 Unsportliches Verhalten
 Änderungen des Vereinsumfelds
 Depressionen
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Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen
Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des
Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.
Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts
 Streichung aus dem Kader, Tribünengast
 Langandauernde Verletzungen
 Sportinvalidität
Durchführung eines
Wertminderungstests
gem. IAS 36.
 Unsportliches Verhalten
 Änderungen des Vereinsumfelds
 Depressionen
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Außerplanmäßige Abschreibungen: Wertminderungstest
Nettoveräußerungserlös
des Spielervermögens
Vergleich
Nutzungswert
des Spielervermögens
 nicht ermittelbar
Höherer der beiden Werte:
„erzielbarer Betrag“
Wenn erzielbarer Betrag < Buchwert:
Außerplanmäßige Abschreibung
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Gliederung
1 Bedeutung des Spielervermögens
2 Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit
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Fazit
Erworbenes Spielervermögen Erworbenes Spielervermögen
mit Transferzahlung
ohne Transferzahlung
 Marktnahe Bewertung durch
die Anschaffungskosten
 Wertminderungen werden
berücksichtigt
 Wertsteigerungen werden
nicht berücksichtigt
 Keine marktnahe Bewertung
 Spielervermögen wird
faktisch mit null bewertet, da
Wertsteigerungen nicht
berücksichtigt werden
Selbst erstelltes
Spielervermögen
 Keine marktnahe Bewertung
 Entwicklungskosten betragen
nur einen Bruchteil des
Marktwertes
Tatsächliches Spielervermögen wird in der Bilanz nicht abgebildet!
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„Grau is alle Theorie –
maßgebend is auf'm
Platz.“
(Alfred „Adi“ Preißler)
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