Ruecklagen_2012

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Rücklagen
Rücklagen oder Reserven sind Teile des Eigenkapitals, die
nicht auf dem Kapitalkonto ausgewiesen sind.
Rücklagen
Offene
Rücklagen
Stille
Rücklagen
- gesonderte Rücklagenkonten
- bei Kapitalgesellschaften
- nicht auf eigenen Konten
- Unterbewertung von Aktiven
- Überbewertung von Passiven
- übermäßige Abschreibungen
- Kursveränderungen
Bilanz AMAG 30.06.2012
Stille Rücklagen
Überbewertung von Passiva
• Wertminderung von Verbindlichkeiten
(Fremdwährung)
• Bewusster Ansatz höherer Werte bei
Rückstellungen
Unterbewertung von Aktiva
• Beim Anlagevermögen durch:
• Übermäßige Abschreibung (kürzere Nutzungsdauer)
• Unterlassung der Aktivierung (GWG)
• Nicht abgebildete Wertsteigerungen (Grundstücke)
• Beim Umlaufvermögen durch:
• Bewertung nach dem strengen Niederstwertprinzip
bei den Waren, Rohstoffen und Forderungen
Stille Rücklagen
Vorteile
Nachteile
• Gewinnausgleiche sind
möglich
• Bildung von Kapital durch
Selbstfinanzierung
• Verschleierung der
tatsächlichen Werte
Rücklagen
Rücklagen nach der
Versteuerung
Versteuerte
Rücklagen
Gesetzliche
Rücklage
Freie
Rücklage
gilt für Kapitalgesellschaften
Unversteuerte
Rücklagen
Rücklage gem. § 12 EStG
gilt nur für Einzelunternehmer und
Personengesellschaften
Vorsicht: Verwechslung!
legen, stellen, stehen …
• RückLAGE: Eigenkapital
• RückSTELLUNG: Fremdkapital
(für ungewisse Verbindlichkeiten)
z.B. Abfertigungs-, Prozess-, Garantie-Rückstellung
• Eigener RückSTAND:
Rechnungsabgrenzung: Aufwände, die in das
Abschlussjahr gehören aber erst im nächsten Jahr bezahlt
werden.
Übungen für Rücklagen
• Ü1+Ü2
Buch S. 5
• Wissen Buch S. 6
Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG
Am 10.April 2012 verkaufen wir eine Maschine
(AW 80.000,--; ND 8 Jahre; BW 1.1. 10.000,--) um
€ 15.000,-- + 20 % UST gegen Barzahlung.
Am 30. Mai 2012 kaufen wir für den Eingangsbereich eine neue Empfangslobby bei unserem
Tischler Hönig (33844) über € 18.000,-- inkl. 20%
USt auf Ziel. Sofortige Inbetriebnahme;
Nutzungsdauer 10 Jahre.
Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG
Voraussetzungen für eine § 12 Rücklage:
 Behaltefrist: das verkaufte WG muss mind. 7 Jahre
zum Betrieb gehören
Ausnahmen: bei höherer Gewalt: keine Frist
bei Grundstücken und Gebäuden: 15 Jahre Behaltefrist
 Verwendung im Inland des neuen WG
 Übertragung nur möglich von
von Grund&Boden
auf Grund&Boden
auf Gebäude
von Gebäude
auf Gebäude
von sonst. körperlich
von unkörperlich
auf sonst. körperlich
auf unkörperlich
Ist eine Übertragung möglich?
VON
AUF
MÖGLICH?
Grundstück
Gebäude
JA
Lizenz
Software
JA
Maschine
Lizenz
NEIN
Gebäude
Grundstück
NEIN
BGA
PKW
JA
Grundstück
Grundstück
JA
Patent
BGA
NEIN
Maschine
Gebäude
NEIN
Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG
Voraussetzungen für eine § 12 Rücklage:
Übertragung innerhalb von 12 Monaten
(höhere Gewalt: 24 Monate) stichtagsbezogen
Ausscheiden
altes WG
max 12 Monate
Anschaffung
neues WG
Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG
Voraussetzungen für eine § 12 Rücklage:
Das neue WG ist mit dem AW zu erfassen.
Die stille Reserve ist als eine
Bewertungsreserve auszuweisen und auf die
Nutzungsdauer des WG verteilt aufzulösen!
AW
§ 12
Nutzungsdauer
Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG
Übertragung der stillen Rücklage im Jahr der Auflösung:
8800 Zuweisungen an die Bewertungsreserven gem. § 12 EStG
an 94.. Bewertungsreserven gem. § 12 EStG zu...
Übertragung jedoch im nächsten oder übernächsten Wirtschaftsjahr:
Bildung einer offenen Rücklage:
8840 Zuweisungen an die Rücklagen gem. § 12 EStG
an 952. Rücklagen gem. § 12 EStG 20..
Umbuchung im Jahre der Übertragung:
952. Rücklagen gem. § 12 EStG 19..
an 94.. Bewertungsreserven gem. § 12 EStG zu...
Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG
AfA vom vollen Herstellungs- oder Anschaffungswert:
7010 Abschreibungen von Sachanlagen
an 0... Anlagenkonto
Die Bewertungsreserve ist jährlich mit dem Betrag, der sich durch Anwendung
des Abschreibungssatzes errechnet, aufzulösen:
94... Bewertungsreserven gem. § 12 EStG zu...
an 8600 Erträge aus der Auflösung v. Bewertungsres.
Nichtverwendung der Übertragungsrücklage
952. Rücklagen gem. § 12 EStG 20..
an 8640 Erträge aus der Aufl. v. Rückl. gem. § 12 EStG
Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG
Beurteilung der Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG
 Steuerstundung
 Im Jahr der Übertragung wird die Gewinn neutralisiert
 In den Folgejahren wird die Bewertungsreserve aufgelöst und somit
einer Versteuerung zugeführt!
 Investitionsanreiz
Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG
Beurteilungskriterien
 Bei der Entstehung
 Stille Reserve vorhanden?
 Behaltefrist eingehalten?
 (Inländische Betriebsstätte?)
 Bei der Übertragung
 Übertragung möglich nach dem Wesen?
 Übertragungsfrist eingehalten?
 (Inländische Betriebsstätte?)